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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
es ist zwar alles gesagt, aber noch nicht von allen.
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#27
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Zitat:
so kann ich z.b. als schweizer auf dem gardasee ein boot mit 40PS mieten und ohne schein führen, weil das boot nach italienischem recht als führerscheinfrei gilt. ein italiener darf dagegen nicht auf dem zürichsee ein boot mit schweizer zulassung und 40PS ohne schein führen. und ähnliches habe ich in dem reglement des schweizerischen seeschifffahrstamtes gelesen, dass z.b. auf einem schiff unter schweizer flagge der führende einen schein haben muss, der von der schweiz akzeptiert wird. dafür gibt es eine vereinbarung, welche nicht-schweizer scheine von der scheiz akzeptiert werden. aber auf einem schiff unter -äh- nigerianischer? cayman islands? flagge dürfte ich allenfalls ganz ohne schein fahren. |
#28
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Zitat:
probleme bekommst du dann, aber das habe ich weiter oben auch schon geschrieben, wenn du in einen unfall verwickelt wirst. und das kannst du nicht ausschliessen. deine und die gegnerische versicherung werden versuchen, dir mangelde befähigung anzuhängen. dem hast du dann nichts entgegenzusetzen. so einfach ist das.
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#29
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also wenn wir hier schon grad so schön dabei sind, das thema breitzuwalzen ...
wenn ich den hochseeschein-b machen will, dann find ich dutzende angebote für den theoriekurs, auch der nothelfer ist kein problem. würd ich segeln wollen, find ich auch viele angebote für segeltörns, um die praxismeilen zu sammeln. wie komm ich am besten zu meinen 500 praxismeilen, wenn ich den hochseeschein-b nur für motorboote machen will? wielviele törns (sagt man das überhaupt beim mobo?) gibt das sinnvollerweise? gibt es solche gruppen-ausbildungs-törns auch auf motoryachten? muss ein skipper mit, brauch ich ja logischerweise ein grösseres boot, weil der da ja auch sein plätzchen braucht. wenn ich familie mithaben will, bleiben wir ja lieber unter uns. yacht chartern, um mit einem fremden mann einen schönen urlaub zu haben, da steh ich nicht drauf . und wenn ich schon 500 sm praxis haben muss und später ein grösseres mobo lenken will, als ich zu hause habe, dann würd ich schon gern lernen wollen, wie man mit einem mobo umgeht. ich will ja nicht segeln lernen müssen, was mir zumindest im moment nicht so nahe liegt. |
#30
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der ccs hat eine mobo-fraktion, bei denen erfährst du alles klitzeklein aus erster hand und kannst auch deine meilen absolvieren.
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#31
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Eigentlich ist alles gut dokumentiert, leider nehmen wir uns nicht die entsprechende Zeit zum Lesen ........
CCS hat auch eine Motorbootgruppe und daher auch die Möglichkeit die 500 Meilen auf einem Clubeigenen Motorboot abzulegen. (siehe Motorbootgruppe) Ansonsten ist die Diskussion überflüssig : falls Du keine Lust hast den Schein zu machen, lass es, aber dies ist im Schadensfall ähnlich wie Autofahren ohne Führerausweis. Hans Jörg |
#32
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Gruss aus der Zentralschweiz Christian
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Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#33
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ich WAR bei CCS auf der seite und dachte, ich hab alles gelesen. aber so besonders übersichtlich ist das da nicht gerade, drum hab ich's nicht gefunden! gerade eben fand ich aber traurigerweise dies: Zitat:
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#34
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Zitat:
Ein weiterer Anbieter zu diesem Thema ist: MARyVENT Yachting GmbH Nationalquai 6002 Luzern www.maryvent.ch (bin weder beteiligt noch sonst wie verbändelt mit maryvent) Grüsse aus der Zentralschweiz Christian
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Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#35
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Hallo zusammen
Ich aktualisiere diesen Beitrag wieder mal mit neuen Daten. Dieser Ausweis löst den bisherigen Hochseeschein (B-Schein) ab. Der Cruising Club der Schweiz CCS bietet eine Fülle von Informationen. Neben dem CCS bieten diverse Anbieter Meilentörn in vielen Revieren an. Mittlerweile gibt es auch die passende Lernsoftware für den Hochseeschein. Gruss Flavio |
#36
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Und es hat schon wieder geändert.
Das Teil heisst nun "Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting", enthält das ICC nach UN40 nicht mehr. Macht aber nix, weil sich das eh nur auf "Inshore" Gewässer bezog. Alle relevanten und (derzeit) aktuellen Infos hab ich mal versucht zusammen zu tragen und zu strukturieren: https://www.segelrevier.ch/tutorial/...e-kurs-teil-1/ Ich hoffe, das hilft weiter. |
#37
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Hallo
Was die Seepolizei schreibt ist nett gemeint aber nicht konkret. Wenn die CH einen Bootsschein BINNEN ausgiebt, ist er demnach auch in Kroatien etc. für BINNEN gültig. Ein schweizer HOCHSEESCHEIN ist dann eben auch in den genannten Ländern gültig. Hast also Null Info, bringt nicht weiter. Wenn du Info willst, musst du im Zielland nachfragen. Hier noch die Antwort, welche ich vom April 2013 erhalten habe: (Passagierliste ist glaub ich nicht mehr erforderlich): Vielen Dank für Ihren freundlichen Anruf. Wie telefonisch versprochen senden wir Ihnen die Informationen bezüglich der Schifffahrt in Kroatien: http://business.croatia.hr/de-DE/Kro...romo/Brochures s. 14 Der Schiffsführer eines Schiffes, das auf dem Landweg in die Republik Kroatien einreist ist verpflichtet, vor Schifffahrtsbeginn im zuständigen Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle eine Vignette zu kaufen. Ein Schiff, dessen Länge 3 m oder mehr beträgt muss eine Vignette haben. Auf einem in Kroatien fahrenden Schiff müssen sich folgende Originaldokumente befinden: Vignette Eine beglaubigte Mannschafts- und Passagierliste, eine beglaubigte Liste der Persone Bestätigung über gezahlte Entgelte für die Schifffahrtssicherheit, Leuchtturmgebühr, informative Seefahrtkarte, Verwaltungsgebühr Bestätigung über die gezahlte Aufenthaltsgebührpauschale für Schiffe länger als 5 m mit eingebauten Betten Der Nachweis über di Seetüchtigkeit des Schiffes Der Befähigungsausweis zur Schiffführung Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden gegenüber dritten Personen Der Eigentumsnachweis oder einen vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht für die Nutzung des Schiffes Je nach dem benötigen Sie nicht alle diese Dokumente, dies wird bei der Anmeldung im Hafenamt geklärt. Es ist wichtig, dass Sie, vor Schifffahrtbeginn bei einem Hafenamt sich melden. Mehr Informationen über das nautische Kroatien finden sie in folgender Broschüre: http://business.croatia.hr/de-DE/Kro...romo/Brochures Gerne können wir Ihnen diese Broschüren auch per Post zusenden, wenn Sie uns Ihre Adresse angeben. Wir hoffen wir konnten Ihnen mit den Informationen weiterhelfen und sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Freundliche Grüsse Kroatische Zentrale für Tourismus Seestrasse 160 8002 Zürich Tel. +41 (0) 43 336 20 30 Fax.+41 (0) 43 336 20 39 E-mail: info@visitkroatien.ch Konkret habe ich mit eigenem Trailerboot in Kroatien mehrmals überhaupt kein Problem gehabt (OHNE schweizer Flaggenschein, aber mit CH-Hochseeschein). Ebenfalls Ohne Probleme in Italien. Was ich von meiner Haftpflichtversicherung des Bootes noch bestellt habe, ist der Nachweis über die Versicherung: Dies wird gratis ausgestellt (in 3 Sprachen) und schon kannst du überall die Deckung über zig Millionen herzeigen Wenn du zum Meilen sammeln mitkommen willst, kannst dich ja melden. Fahre ab- und zu und könnte je nach dem jmd noch mitnehmen (segeln). |
#38
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Der CH Motorbootschein Kat A wird in Kroatien akzeptiert und dem Kroatischen Küstenschein gleichgestellt.
Aus eigener Erfahrung kann ich dies so sagen. Dieser würde aber nicht reichen um ein Boot zu chartern, weil Funkt fehlt. |
#39
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Hallo zusammen,
Will es mal noch komplizierter machen. Ich als Schweizer habe über 2 Jahre in Deutschland gelebt. In der Schweiz abgemeldet. In Deutschland habe ich den SBFSee gemacht, war ja ordentlich angemeldet. Mit diesem Schein durfte ich in Deutschland oder wo auch sonst auf dem Meer mit Motoryachten und Segelyachten bis 25m unterwegs sein. Ich war auch mit eigener Yacht unterwegs, habe meine SM gemacht. Nun bin ich wieder zurück in der Schweiz. Darf ich jetzt eine zB. Segelyacht unter Schweizerflagge egal wo auf dem Meer führen und noch viel wichtiger, bekomme ich überhaupt die Zulassung? Gruss Ralf
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Ralf |
#40
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Zu seiner Frage keine Ahnung.
Aber lass dich deinen Schein umschreiben bei CCA. Dann hast drauf jeden Fall Rechtssicherheit |
#41
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Was ist der CCA?
Der CCS akzeptiert den deutschen SBFSee nicht. Warum auch immer.
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Ralf |
#42
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Ich wollte ccs schreiben.
Aber die Leute mal fragen was fehlt würde ich schon. Evtl fehlen ja nur Seemeilen |
#43
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Ich glaube ich chartere in Zukunft
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Ralf |
#44
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Binnen umschreiben auf den CH Schein und den Seeschein einfach so lassen wie er ist und weiterhin Bootfahren.
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#45
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Binnen habe ich den CH und den BRD Schein
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Ralf |
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