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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.11.2016, 12:43
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Standard ::: Berliner Behördenwillkür gegen Wassersportler :::

Für den schnellen Leser:

Das Bezirksamt Spandau strebt an, bei allen neuen Steganlagen oder bei der Prolongation der Genehmigung von bestehenden Steganlagen in seinem Verantwortungsbereich, zu verbieten, daß unter anderem Strom und Wasser am Steg anliegt. Damit soll das Übernachten auf Booten am Steg, insbesonders für Dauerbewohner von Haus-/ und Sportbooten verhindert werden.

Dagegen muss es Widerstand geben, weil es unseren Bootsport willkürlich verhindert und Berlin als Wasserstadt ins Lächerliche führt!


Zur Sache:

Im Juni des Jahres hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Rechtsstreit zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Nutzer eines Hausbootes entschieden:

„Es ist nach Auffassung der Kammer bei der derzeitigen Rechtslage nicht möglich, eine wesentliche Unterscheidung zwischen Hausbooten und sonstigen Motorbooten vorzunehmen, demzufolge nur letztere der Ausübung des Wassersports dienen sollen … Die Problematik einer Infrastruktur mit Strom, Wasser, Abwasserentsorgung und Toiletten stellt sich für Hausboote und andere Sportboote mit größerer Kajüte gleichermaßen. Die bisherige Genehmigung der Bootsteganlage enthält kein ausdrückliches Verbot des Wohnens und Übernachtens auf den Booten, solange diese am Bootssteg liegen. Ein solches Verbot für sämtliche Boote wäre aber als Auflage denkbar, da ein Sportbootsteg – ähnlich einem Parkplatz – dem Anlegen der Boote dient und nicht als Campingplatz auf dem Wasser genehmigt worden ist.“

Auf der einen Seite ganz vernünftig und richtig. Aber auf der anderen Seite auch falsch. Denn das Stegliegen kann nicht mit einem Autoparkplatz verglichen werden, sondern ist eher mit einem Hotel, Zimmervermietung oder Campingplatz vergleichbar. Und was wären diese ohne Strom, Wasserver- und -entsorgung oder Toiletten/Duschen? Außerdem dient der sichere Hafen immer noch der Sicherheit auf dem Wasser bei Nacht und Unwetter!

Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts nimmt nun das Bezirksamt zum Anlass um einem Berliner Segelverein bei der Neugenehmigung einer bestehenden Steganlage u.a. folgende Auflagen zu machen:

1. Das Übernachten und auch das vorübergehende Wohnen auf den Booten, solange diese in der Anlage liegen, ist nicht zulässig.

2. Die Anlage darf nur vom 1.3. bis zum 30.11. eines Jahres mit Booten belegt sein. In der Zeit vom 1.Dezember bis zum 28./29.Februar dürfen keine Boote in der Anlage liegen/dort festgemacht sein.

3. Strom-, Wasser und Abwasserleitungen dürfen nicht auf der Steganlage installiert werden, noch Boote auf andere Art und Weise mit Strom versorgt werden (z.B. Stromleitungen im Wasser, betrieb von Stromerzeugern auf der Steganlage oder auf den Booten, wenn diese innerhalb der Steganlage liegen.

4. Der Inhaber der wasserbehördlichen Genehmigung ist sowohl Adressat möglicher Ordnungswidrigkeitsverfahren als auch für die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen aus der wasserbehördlichen Genehmigung zuständig und verantwortlich. Das heißt, er ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Anlage direkt verantwortlich.

Weitere allgemeine Auflagen werden auch genannt (auszugsweise):

  • eine Beleuchtung der Anlage ist unzulässig. Auch indirekte Beleuchtung z.B. über die Boote ist ebenfalls unzulässig.
  • es dürfen keine Autoreifen als Fender verwendet werden
  • die Boote dürfen nicht über die Heckpfähle hinausragen
  • in der Anlage dürfen (auch vorübergehend) nur Sportboote liegen. Die maximale Höhe von 3 m (Wasserspiegel -> Oberkante Aufbauten) darf nicht überschritten werden. Hiervon sind Segelmasten/Antennen/Radar etc. ausgenommen.
  • der Betrieb von jeglichen Eisfreihalteanlagen innerhalb der Steganlage ist unzulässig. Es umfaßt auch die Eisfreianlagen, die direkt am/im Sportboot installiert sind. Ferner auch solche Anlagen die vom Boot oder vom Steg aus betrieben werden.

Somit dient eine Steganlage nach Auffassung des Bezirksamts Spandau nur

  • dem gefahrlosen Ein- und Aussteig in ein Sportboot
  • dem ordnungsgemäßen Befestigung und Liegens eines Sportbootes
  • und dem Liegen in den Monaten von März bis November

Das heißt, das keine Infrastruktur wie Wasser, Abwasser, Strom, Beleuchtung und Eisfreihalteanlagen künftig mehr genehmigt werden!


Reaktion aller Wassersportfreunde:

Wie ist eure Meinung dazu?
Was ist zu tun um diese Behördenwillkür von Anfang an zu unterbinden?
Wollen wir uns das bieten lassen?


Das kann uns alle treffen ! Heute Spandau (von Tegel, über Haselhorst, Scharfe Lanke bis Gatow und Kladow entlang der Havel …) morgen die ganze Hauptstadt und übermorgen auch andere Bundesländer !

Geändert von Fronmobil (28.11.2016 um 14:28 Uhr)
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  #2  
Alt 28.11.2016, 12:56
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Die Spinnen in Spandau


(wobei das Liegeverbot von Dezember -März in vielen anderen Clubs auch gibt und dort sogar die Steganlage abgebaut werden muss)

Dem Verwendungsverbot für Autoreifen kann ich auch zustimmen. Da gibt es bessere und schönere Möglichkeiten.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 28.11.2016, 12:59
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Das Liegeverbot ist aber dann nach den Statuten des Vereins so gegeben und kann jederzeit geändert werden oder der Vorstand kann Ausnahmen machen.
Und klar ist an hochwassergefährdeten Flüssen der Abbau der Steganlagen nötig.

Aber das ist an der durch Schleusen geregelten Havel ganz sicher nicht der Grund.
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  #4  
Alt 28.11.2016, 13:00
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Es ist "nur" ein "Segelverein" und keine Marina. Zur Ausübung des Segelsport`s völlig ausreichend.

Meine Meinung
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MfG Roland

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  #5  
Alt 28.11.2016, 13:03
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Vorsicht Roland.

Der Segelverein ist nur der erste Fall der von dieser Auffassung der Behörde betroffen ist.
Das gilt auch für private Steganlagen, alle Marinas, alle Charterbetriebe etc. pp. !
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  #6  
Alt 28.11.2016, 13:08
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Das Liegeverbot ist aber dann nach den Statuten des Vereins so gegeben und kann jederzeit geändert werden oder der Vorstand kann Ausnahmen machen.
Und klar ist an hochwassergefährdeten Flüssen der Abbau der Steganlagen nötig.

Aber das ist an der durch Schleusen geregelten Havel ganz sicher nicht der Grund.
Der Abbau hat in den fällen die ich kenn nichts mit Hochwasser zu tun (Das Hochwasser war dieses Jahr auch während der Saison)
es ist in einem Fall ein Industriehafen und dort sind bei Eisgang mit Schäden an der Anlage zu Rechnen wenn Berufsschiffe einfahren.
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 28.11.2016, 13:09
dirtyharry dirtyharry ist offline
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Zitat:
eine Beleuchtung der Anlage ist unzulässig. Auch indirekte Beleuchtung z.B. über die Boote ist ebenfalls unzulässig.
Na das öffnet ja den "Mächten der Dunkelheit" Tür und Tor............
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Gruß Rolf


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  #8  
Alt 28.11.2016, 13:09
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@ Klaus
Das erlese ich nicht daraus.
Das müßtest du mit der Behörde klären und nicht hier im Forum.
Du wolltest unsere Meinung.
Meine habe ich dir geschrieben.
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MfG Roland

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  #9  
Alt 28.11.2016, 13:11
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Es ist "nur" ein "Segelverein" und keine Marina. Zur Ausübung des Segelsport`s völlig ausreichend.
Wasser und Abwasser kann ich ja noch nachvollziehen. Aber warum man keinen Strom ans Boot legen dürfen soll und nicht übernachten, da hört's ja wohl auf mit dem Verständnis.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

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  #10  
Alt 28.11.2016, 13:11
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Zitat:
Zitat von dirtyharry Beitrag anzeigen
Na das öffnet ja den "Mächten der Dunkelheit" Tür und Tor............
Nicht nur das... Unsere Anlage muss wegen der UVV am Anfang und am Ende der Anlage eine Beleuchtung haben, damit diese auch für Nachtfahrende als Hindernis erkannt werden kann.
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Gruß Volker
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  #11  
Alt 28.11.2016, 13:13
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Roland
Das müßtest du mit der Behörde klären und nicht hier im Forum.
Nicht mehr nötig, da mir das Schreiben des Bezirksamts an den Segelverein vom 4.11.2016 in Kopie vorliegt und dort auch angekündigt wird, daß bei allen künftigen Genehmigungen von Steganlagen - gleich welcher Art und Betreiber - so verfahren werden soll.
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  #12  
Alt 28.11.2016, 13:14
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Shearline Shearline ist offline
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Europa reguliert sich einmal mehr zu Tode.



Wär's nicht so traurig, könnte man nur mehr darüber lachen.

Aufrichtiges Beileid an die Berliner hier.
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Cheers, Ingo
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  #13  
Alt 28.11.2016, 13:26
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Methusalix Methusalix ist offline
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Moin,

1. Spontan (und natürlich unqualifiziert): sind die noch ganz dicht??
2. DSV u. DMYV einschalten (gilt für die eigentlich auch das Verbandklagerecht??)
3. Die Richter gehen von einer falschen Voraussetzung aus: ("Sportbootsteg = Parkplatz") und damit kippt die gesamte Argumentation.
4. Stege nicht beleuchten - dazu fällt mit als juristischem Laien nur das Stichwort "Verkehrssicherungspflicht ein. Ich würde mit Sicherheit nicht in den Vorstand eines Vereins gehen, dem das verboten ist - so gut kann man gar nicht rechtschutzversichert sein...
Marina und Verein müssten meinem (wieder laienhaften) Verständnis nach gleich behandelt werden (wahrscheinlich reine Vermieterhäfen auch noch, oder?), und auf die Welle freue ich mich jetzt schon.

(Dass es - dann aber bitte sachbegründet!!) - Situationen geben kann, in denen das Übernachten auf Booten verboten werden kann (oder muss?) steht m.E. dem allem hier nicht im Wege.

Mein vorläufiges Fazit: ein paar Leute haben sich geärgert und nicht zu Ende gedacht, können damit aber jede Menge nachhaltigen Ärger produzieren...
__________________
Grüße,
Andreas
_____________________________

KEEP CALM and CARRY ON

Geändert von Methusalix (28.11.2016 um 13:28 Uhr) Grund: Rechtschreibung
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  #14  
Alt 28.11.2016, 13:49
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Es ist "nur" ein "Segelverein" und keine Marina. Zur Ausübung des Segelsport`s völlig ausreichend.

Meine Meinung
Quatsch. Es gibt
a) auch den Fahrtensegelsport und
b) möchten Regattateilnehmer auch irgendwo schlafen. Kajütbootfahrer tun das i.f.R. auf ihrem Kahn.
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  #15  
Alt 28.11.2016, 13:52
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Für den schnellen Leser:

Das Bezirksamt Spandau strebt an, bei allen neuen Steganlagen oder bei der Prolongation der Genehmigung von bestehenden Steganlagen in seinem Verantwortungsbereich, zu verbieten, daß Strom und Wasser am Steg anliegt. .,...
M.E. sind eigentlich alle Steganlagen in Spandau an der UHW oder HOW gelegen. Die Genehmigung wird doch somit vom WSA erteilt.
Szteht auch auf jedem Steg drauf, Genehmigung Nr xxx vom xx.xx.xx WSA zzz

Ansonsten sind, wie bei allen Verwaltungsvorgängen, Rechtsmittel zulässig, und sollten hier angewendet werden. Das BA Spandau ist ja einigermaßen groß, welche Behörde, welcher Bearbeiter (Stellenzeichen?) verschickt denn sowas?
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  #16  
Alt 28.11.2016, 13:56
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Bezirksamt Spandau
Die maximale Höhe von 3 m (Wasserspiegel -> Oberkante Aufbauten) darf nicht überschritten werden. Hiervon sind Segelmasten/Antennen/Radar etc. ausgenommen.
Zur Veranschaulichung. Diese Boote dürften zum Beispiel aufgrund der Höhenbeschränkung nicht mehr
an der Havel in Spandau an einem Steg anlegen:
  • Galeon 380 Fly - 3,70 m Höhe
  • Seepferdchen 22 (Charteryacht) - 3,25 m Höhe
  • Elling E 3 - 3,45 m Höhe
  • Hausboot - 3,60 m Höhe
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Geändert von Fronmobil (28.11.2016 um 14:04 Uhr)
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  #17  
Alt 28.11.2016, 13:59
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Zitat:
Zitat von Pusteblume
Das BA Spandau ist ja einigermaßen groß, welche Behörde, welcher Bearbeiter (Stellenzeichen?) verschickt denn sowas?
Es handelt sich um die Abteilung "Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Naturschutzamt".
Diese erteilt gemeinsam mit anderen Behörden (wie dem WSA) die Genehmigungen und dann kommt auch ein entsprechendes Schild an den Steg.
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  #18  
Alt 28.11.2016, 14:09
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Ich denke, das ist juristisch angreifbar. M.E. wird damit erheblich in den Gemeingebrauch der Bundeswasserstraße eingegriffen. Des Weiteren ist Übernachten, und Ver- bzw Entsorgung (Strom, Wasser etc) absolut ortsüblich, und für den Verkehr auf dem Wasser unabdingbar. Die Rechtsgrundlage, eine Höhenbeschränkung für Sportboote einzuführehn, würde mich auch interessieren. Das wäre ja so, als wenn der Bezirk die maximale Höhe für Kfz auf der Heerstraße jetzt auf 2,5 eigenmächtig reduzieren würde.

Jeder Bescheid und jeder sonstigen Verwaltungsakt muss die rechtliche Begründung beinhalten, nach der eine Entscheidung getroffen wurde. Was wurde den hier begründet, das würde mich mal interessieren.
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  #19  
Alt 28.11.2016, 14:15
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catfisch catfisch ist offline
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Wenn das die Runde macht, ziehen womöglich die anderen Bezirke auch noch mit! Da muss man doch was tun! Frechheit, die spinnen doch wohl die Spandauer, organisiert ne Demo oder so, dann komme ich auch von Falkensee rüber!
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Liebe Grüße Thomas!
Selber Bauen macht stolz und erweitert den Horizont!
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  #20  
Alt 28.11.2016, 14:21
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Bezirksamt Spandau
die Boote dürfen nicht über die Heckpfähle hinausragen
Auch das soll zukünftig nicht mehr zulässig sein!
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  #21  
Alt 28.11.2016, 14:27
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von dirtyharry Beitrag anzeigen
Na das öffnet ja den "Mächten der Dunkelheit" Tür und Tor............
Das Verbot von Beleuchtungsanlagen hat vermutlich auch nur genau diesen Hintergedanken. Ist ja bei der Öffnung der Grenzen nach Osteuropa - trotz aller Bedenken (die sich nun um ein Vielfaches bestätigt haben) - nicht anders.

Anders kann es nicht erklärt werden. Ich wüsste nicht, welche Nachteile für die Sicherheit vor Sturz und Verletzungen ein beleuchteter Steg haben sollte, dass diese nun weg müssen. Es wird ja auch keine Begründung genannt. Willkür eben, wie es im Titel des Threads heißt.
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  #22  
Alt 28.11.2016, 14:35
Fronmobil Fronmobil ist offline
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58.579 Danke in 9.547 Beiträgen
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Wịll·kür
Substantiv [die]abwert.

ein Verhalten, das nur eigene Interessen und keine Rücksicht auf allgemein gültige Regeln oder Menschen nimmt.

"In dem Land herrschte die reinste Willkür."

(Zitat google.de)
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  #23  
Alt 28.11.2016, 14:51
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lalao0 lalao0 ist offline
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6.363 Danke in 2.471 Beiträgen
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Will Berlin keine Wasserwanderer oder Touristen mehr haben?
Oder sollen die nur in bestimmte Marinas (ein Schelm wer böses dabei denkt)

Ein kleines Rechenexempel

Ich will mit WAVUVI das Winterhalbjahr in Berlin verbringen
Grobkalkulation
Lebenshaltungskosten p.M. 600 bis 1000 €
Stegpacht 300 bis 500 pM
Sonstiges wie Essen gehen u Shopping locker noch mal 500 pM

Auf die daraus generierte Umsatzsteuer kann unsere "wohlhabende" Bundeshauptstadt wohl locker verzichten.

Wowereit prägte mal einen Satz den ich hier abwandeln möchte

Arm aber doof!
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #24  
Alt 28.11.2016, 14:59
Pusteblume Pusteblume ist offline
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8.170 Danke in 3.376 Beiträgen
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1.) Es geht um die Anlage von neuen Steganlagen. Das hat keinen Einfluss auf bestehende Anlagen. Man wird auch 2017 noch im Spandauer Havelrevier übernachten können.

2.) Dem Bescheid dürfte vor Gericht kein langes Leben beschieden sein, da es für die genannten Einschränkungen keine rechtliche Grundlage gibt.
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  #25  
Alt 28.11.2016, 15:04
Benutzerbild von Kladower
Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Auch das soll zukünftig nicht mehr zulässig sein!
Bei Boxengassen finde ich das in Ordnung. Ansonsten Unsinn.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

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