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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootskauf in Österreich steht an
Hallo liebe Forengemeinde,
Bei mir steht evtl ein Bootkauf an. Das Objekt der Begierde steht in Österreich, hat einen Trailer mit österreichischem Kennzeichen. Ich selbst wohne in Deutschland. Ich möchte das Boot nach dem Kauf nach Kroatien in mein Urlaubsrevier bringen und nicht nach Deutschland. Der Trailer und das Boot sollen vor Ort auf Rab bleiben die nächsten Jahre, der Trailer dient dort nur zum Abstellen des Bootes. Kann ich nach dem Kauf das Boot einfach mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Kroatien bringen (von Österreich über Slowenien)? Wie ist dies versicherungstechnisch geregelt? Eine Ummeldung des Trailers bei der deutschen Zulassungsstelle geht wohl nur indem ich den Anhänger dort vorführe. Das wäre für mich ein Umweg mit dem Boot von 1200 km und den möchte ich vermeiden. schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Antworten Werner |
#2
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Hi, wenn du das Boot mit dem Hänger kaufst, und dir der Verkäufer bestätigt, dass du den Hänger nach Kroatien stellen kannst, und du ihm dann das Kennzeichen zur Abmeldung zurückbringst ist das so OK.
Der Anhänger ist ja bei uns Haftpflichtversichert. Das gültige "Pickerl" bei euch TÜV ist Voraussetzung. Er muss dir den gelben Zulassungsschein und die Versicherungspolizze mitgeben. Den Typenschein soll er vorläufig behalten, bzw. würde ich sofern der Hänger auf mich angemeldet nicht hergeben, denn mit dem kann ich den Hänger jederzeit abmelden. Lass dir auf einem gesonderten Papier das bestätigen, sodass im Schadensfall es keine Rechtsstreitigkeiten gibt. Eine Frage, kannst du den Hänger in Kroatien ohne Nummernschilder abstellen? bzw. wie kommt dein Boot vom Wasser auf den Hänger? Geändert von XXXXXXX (30.11.2016 um 21:19 Uhr) |
#3
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Hy
Und Vollmacht vom Zulassungsbesitzer nicht vergessen. LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy |
#4
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Ist eigentlich von Georg schon alles geschrieben was du brauchst, nur die Versicherungspolizze wirst du nicht brauchen bzw. würde ich die selbst nicht ausgeben, jedenfalls brauchst du die internationale Versicherunsgkarte (grüner Zettel). Und achte auch auf die Lochung des "Pickerls" am Anhänger (TÜV), das Überziehen des gelochten Datums ist in Österreich 4 Monate möglich, im Ausland jedoch in der Regel nicht anerkannt.
Ich habe es heuer umgekehrt gemacht (DE Anhänger/AT Zugfahrzeug). Ich wurde deshalb von der Polizei auf der deutschen Autobahn aufgehalten, was ich auch gut fand. Ich hatte nur den Kaufvertrag dabei, das war denen aber ausreichend, aber ein zusätzliche Regelung auf einem Stück Papier schadet nie... |
#5
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Vielen Dank erst mal an Alle welche so schnell geantwortet haben! Ich werde jetzt das Thema so wie oben beschrieben angehen. In Kroatien wird das Boot nicht geslipt sondern gekrant. Der Bootsanhänger steht dann auf einer Abstellfläche in der Nähe des Krans. Der Hinweis mit dem fehlenden Kennzeichen ist wichtig, das muss ich noch mit den Leuten vor Ort klären. Vielleicht mache ich doch noch den Umweg über Deutschland falls der Hänger in Kroatien endgültig stillgelegt wird gibt es mit einer Wiederzulassung bestimmt heftige Probleme.
lG Werner |
#6
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Zitat:
keine Lichtleisten und keine Kennzeichen drauf. Meins war in Rab auf einen geliehenen Trailer uralter Zweiachser wo ein Rad fehlte wegen Lagerschaden ohne Kennzeichen kein Problem.
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LG. Hans |
#7
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LG. Hans |
#8
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LG. Hans |
#9
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Zitat:
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#10
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Zitat:
Gruß vom Fast-Nachbarn Mamas Dümmster (MD) grüßt den Schwefeldeppen (BN)
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Gruß Gerwin
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#11
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Jetzt hab ich noch eine Frage:
Das Boot welches ich kaufen möchte hat eine Funkanlage an Bord (Ist ja prinzipiell eine feine Sache wegen Wetterberichten, Notfällen usw.). Ich verfüge aber nur über einen SBF See und Binnen und über keine Funklizenz. Zum Betrieb dieser Anlage brauche ich natürlich auch eine Funklizenz und das Teil muss entsprechend angemeldet werden. Die Anmeldeprozedur habe ich schon soweit verstanden, da ich das Boot später ausschließlich in Kroatien betreiben möchte: kann ich dort eine entsprechende Funklizenz zu meinem deutschen SBF machen? Oder muss ich die gesamte Prozedur in Deutschland machen? Gruß Werner |
#12
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Die Funklizenz die du meinst ist das SRC und kannst du in HR machen.
http://www.sailornet.at/ukw-funk-kro...rerscheine.php Mach dich da mal kundig, hat ein freund von mir da gemacht.
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Gruß Peter |
#13
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Hallo peter,
vielen Dank für den Tip, ich denke ich mache das in Rijeka und lass die Funke drin. Aus Sicherheitsgründen bestimmt keine schlechte Sache, auch in Zeiten von Handyempfang (der möglicherweise nicht überall funktioniert). viele Grüße Werner |
#14
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Das kroatische Patent gilt aber nur in Kroatien.... wenn du irgendwo anders mal hinwillst gilt es nicht daher ist es besser das hier zu machen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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