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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#376
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Zitat:
Und so ganz täuscht dein Eindruck nicht. Anschauen tue ich mir ein Boot dann, wenn die Chance realistisch ist, dass der Preis mir genehm wird. Wenn ich mir jedes interessante Boot persönlich anschauen wollte, dann hätte ich allein Spritkosten im Gegenwert eines kleinen Bootes. Och nööö... Und wenn ich 2017 tatsächlich kein Boot haben sollte, dann stört mich das zugegebenermaßen auch nicht weiter. Den Druck habe ich nicht. Wir kennen zum Glück viele liebgewonnene Bootsfahrer, bei denen wir mit dürfen. Aber geht einfach mal davon aus, dass es soweit nicht kommen wird.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#377
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Der Tröööd hier hat mittlerweile wirklich Comedy Style angenommen.... schiebt ihn doch ins Flachwasser....
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#378
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Heyho, ich habe mich unklar ausgedrückt: ich würde *niemals* am Telefon etwas kaufen, außer es ist geschenkt Immer erst vor Ort anschauen. Nur muss man da eben wirklich, wirklich schnell sein - sonst ist jemand anders eben schneller und das gute Angebot weg. Mein 3to Boots-Trailer, den ich hier stehen habe, ist so ein Fall. Abends um 10 Online gestellt, 5 nach zehn habe ich zufällig die Anzeige gesehen und war auch der erste, der sich gemeldet hat. Wäre noch am gleichen Abend vorbeigefahren, um einen Vertrag zu machen. Der Anbieter war aber fair genug, ihn mir zu reservieren für das WE. Nachdem ich dann vor Ort war, hat er mir noch erzählt, dass an dem Abend des Inserates das Telefon nicht mehr still gestanden hat... er hat die Anzeige dann offline genommen, damit er schlafen gehen konnte ein Österreicher hat am Telefon noch 500€ mehr geboten damit er den Trailer sofort abholen kann... Ok, verhandeln war dann nicht mehr, aber ich habe den Trailer zu einem wirklich guten Preis bekommen und der Anbieter war so fair, ihn nicht meinem "Überbieter" zu geben obwohl er das natürlich locker hätte machen können. Der Anbieter war höchstzufrieden, dass der Trailer sofort weg ging und er mit mir einen netten Kontakt kennengelernt hat und ich war höchstzufrieden über den erzielten Preis. Dem Anbieter war nicht bewusst, dass er durchaus nen tausender mehr hätte verlangen können und der Trailer selbst damit innerhalb von 3 Wochen verkauft gewesen wäre - obwohl ihm die Leute die Bude eingerannt haben. Das habe ich ihm natürlich auch nicht erzählt weder vor noch nach dem Vertragsabschluss, aber ich habe angeboten, dass er sich zukünftig bei technischen Problemen gerne melden kann - er wurde ein paar Mal von einigen Marinas über den Tisch gezogen und ist in der Technik nicht wirklich fit. Vermutlich hat er sich am Ankaufpreis des Verkäufers für seinen neuen Trailer orientiert oder an dem, was ihm die Marinas "geraten" haben... PS: ist das dann ein "Verkäufermarkt" weil er sich die Käufer aussuchen konnte oder war der Preis einfach nicht marktgerecht? Geändert von Amtrack (26.01.2017 um 13:20 Uhr) |
#379
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Man kann Leuten so schwer hinter die Stirn kucken...
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#380
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Vielleich wollte er aber nur wegen der wagen Möglichkeit 1.000,- € mehr zu bekommen nicht 3 Monate rummachen.
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#381
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Nein, 1500€ für einen 3 to Trailer mit TÜV und 5x neuen Reifen (inkl. Ersatzrad) ist einfach zu günstig. Die Klickzahlen im Netz haben dafür gesprochen, meine Erfahrung bei Trailerpreisen auch. PS: gerade heute wieder so ein Fall. Hat einer ein GFK/Angelboot in 4m verschenkt(!) inkl. Trailer samt Papieren für Boot+Trailer. Zwar ohne Motor und am Trailer TÜV abgelaufen und Reifen platt - aber alleine der Trailer ist ja schon was wert, selbst ohne TÜV und mit alten/platten Reifen. Ich war zu langsam, wäre erst heute Abend hier weg gekommen und zwischenzeitlich hat sich jemand das Teil geschnappt. War genau 3h online |
#382
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das sehe ich ganz und garnicht so...das hängt wohl generell und im wesentlichen vom Alter/Zustand des Trailers ab und sicher nicht von dem hier mal vermutlich durchaus realistischem Verkaufspreis!...ist klar, daß solche Angebote eine Heerscharr Interessenten weckt! Wenn man dies mal auf den hier diskutierten Bootsmarkt spiegelt, sieht man klar die Diskrepanzen, wo sich die Verkäufer/Käufer ganz klar in einem Lebensabschnitt befinden, wo sie eben nicht mehr diese ausgeprägte Kompromissbereitschaft haben und dadurch auch dem entsprechend das oftmals sehr hohe Preisniveau gestalten. Das ist durchaus auch in anderen Bereichen ein Thema, hier debatiert man ja eben über den immer noch vermeintlich und persönlich empfundenen elitären Kreis von Bootsbesitzern, die oftmals auch finanziell in einer höheren Komfortzone leben, so daß ihnen gewissermaßen verschobene Wertvorstellungen suspekt erscheinen, da man schlicht weg die eigenen gewöhnt ist... ...und jetzt kommt da so ein proletischer Schnösel daher und unterbreitet diesen Menschen ein scheinbar verachtendes Angebot...
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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#383
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Mal was anderes zum Thema Käufermarkt.
Boot besichtigt und preis verhandelt, am nächsten Tag die Verträge unterschrieben hin und her gemailt. Nun will der Verkäufer das ich ohne Probefahrt, bei Abholung geplant, vorab bestätige das Fahrzeug sei ohne Mängel. Ausserdem will er eine hohe Anzahlung. Nun sieht er sich nicht mehr an den Vertrag gebunden und will zurück treten, soll ich jetzt betteln bitte verkaufe mir dein Boot? |
#384
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Wenn es einen unterschriebenen Vertrag gibt, dann gilt er.
Und Verträge sind einzuhalten - von beiden Seiten. Er hat einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung - du schuldest den Kaufpreis. Du hast einen Herausgabeanspruch - er kann verlangen, dass du deiner Abnahmeverpflichtung nachkommst. Wenn im Vertrag kein Vorbehalt einer Probefahrt vereinbart ist, dann steht dir jetzt auch keine mehr zu. Und du brauchst keine Mängelfreiheit nachträglich bestätigen, wenn im Kaufvertrag das nicht schon festgehalten wurde. Ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag hat der Verkäufer nicht. Ich halte die Rechtslage anhand der bekannten Fakten für eindeutig.
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#385
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#386
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Klingt jetzt nicht so schwierig, oder? Abnahme vor Übergabe ohne Begutachtung -> wohl kaum! Und steht so sicher nicht im Vertrag - und wenn ist es anfechtbar. Ist eine Anzahlung im Vertrag vereinbart? Wenn Ja, steht auch ein Betrag dabei. Dann zahle. Ansonsten zahle nicht! Ein Rücktrittsrecht habt ihr Beide - also lass ihn! Denn das was Du da schilderst und wie Du es schilderst klingt für mich nach einem Gaunerstück - vorsichtig formuliert. Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch! |
#387
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Hex Tommy,
wie lange ist es her, wo Ihr die Verträge unterschrieben habt? Ist die Probefahrt und Zahlungsart im Vertrag niedergeschrieben? Ist die Anzahlung vertraglich vereinbart? Eine vorab Bestätigung für die Mängelfreiheit der Ware ist unseriös und die brauchst Du nicht bestätigen. Sollte der Vertrag älter als 2 Wochen (Haustürgeschäft) kann er normalerweise nicht zurücktreten. Denn die Willenserklärung ist beidseitig bestätigt. Muss aber dazu sagen, dass es wirklich auf das was im Vertrag steht ankommt. das ist für beide Seite bindend. Sollte er aber trotzdem vom Vertrag "widerrechtlich" abspringen, kannst Du gegebenfalls Schadensersatz geltend machen. Im Zweifelsfall würde ich hier mir Anwaltlichen Rat holen. Ein erstgespräch ist hier ausreichend und kostet geschätzt zwischen 150,- und 220,-€. Viele Grüße Frank
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Viele Grüße Frank ------------------ Ein Boot - mehr als auf dem Wasser fahren. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=256388 |
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Nichtigkeit kann wohl auch ausgeschlossen werden.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! Geändert von winetouu (09.02.2017 um 22:12 Uhr) Grund: Beleidigung entfernt |
#389
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Sag mal, inwiefern bringen Deine Vermutungen (Du selber verwendest klugerweise Formulierungen wie "mutmaßlich" und den Vertrag kennst Du auch nicht) dem Fragesteller irgendeinen Wert / eine Erkenntnis die ihn weiterbringt??
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Mast- und Schotbruch! |
#390
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Schlichtweg deshalb, weil ich mich selbst als sachkundig einschätzen würde und meine Beurteilung der Situation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zutreffend ist. Die Schilderungen lassen vermuten, dass der Kaufvertrag mangels Sachkenntnis keine von einem Standardvertrag abweichenden Klauseln enthält.
Ich wette einen Kasten Bier (einzulösen in Uckermünde), dass ich goldrichtig liege.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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Standartvertrag aus dem internet, ein 14tägiges Rücktrittsrecht oder dergleichen existiert schlichtweg nicht
Natürlich halte ich mich an den Vertrag, vermutlich hat der Verkäufer ein schlechtes Gewissen zu günstig verkauft zu haben. |
#392
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Wo ist dann das Problem?
Er hat nicht nur Anspruch auf eine Anzahlung, sondern sogar auf den gesamten Kaufpreis. Und du hast Anspruch auf das Boot. Probefahrt ist nicht mehr, hast ja schon unterschrieben.
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Natürlich wurde die probefahrt bei Übergabe vereinbart. Das Problem ist das er vom Kaufvertrag zurücktreten will.
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#394
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Vertrag ist Vertrag ?
Na ja , so einfach ist das nicht. Wenn es keine Versteigerung war , hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen ein Rückgaberecht, kann das Auto wieder vor die Tür stellen. Ist mir schon so passiert. Und wenn bei der Probe oder Überführungsfahrt Mängel auftreten, die nicht exakt im Vertrag beschrieben oder ausgeschossen wurden, Bingo , großes Problem für den Verkäufer. Wenn er nicht will , ihn mit Gewalt zwingen ? Das kann deshalb schief gehen. Es wäre etwas anderes, wenn da schon angezahlt wurde. Das wird dann nochmal anders gewichtet. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (09.02.2017 um 22:22 Uhr) |
#395
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Moin zusammen,
rein Rechtlich ist die Angelegenheit in der Theorie einigermaßen überschaubar und klar....in der Praxis bedeutet das womöglich monatelangen Kampf vor irgendwelchen Gerichten was mit Stress ,Kosten und anderen Unannehmlichkeiten verbunden ist.....will man das wirklich?Und on Top noch mit ungewissen Ausgang...Recht haben bedeutet nicht automatisch auch Recht bekommen....ich kenne das von meiner Frau nur zu gutih r dürft Lachen war ein Scherz
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Gruß Frank Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt
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#396
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Ich hätte noch einen mobilen Keller dabei.....
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Gruß Martin
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#397
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Moin mein lieber,
wie zu erwarten bist Du mal wieder der einzige der Humor beweist...sowas geht halt offensichtlich nur im Norden
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Gruß Frank Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt Geändert von Frank_63 (09.02.2017 um 22:59 Uhr)
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Du irrst dich.
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#399
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Gruß Frank Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt |
#400
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Ein? Offensichtlich eine nutzlose Frage.
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