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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Delanta 76.
Hallo,mir würde ein Boot mit Trailer verkauft welches nicht den Angaben entspricht. Im Kaufvertrag steht bootsgewicht 1500kg ,Hänger zulässiges Gesamtgewicht 2200kg. Das Boot wiegt aber mit Anhänger 2470 kg ohne Segel und dem ganzen Kram, also 270kg Zuviel.hatte schon jemand ähnlich Erfahrungen? Kann man verlangen das der Verkäufer das Boot mit Trailer zurück nimmt ? Mit freundlichen Grüßen Harry
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#2
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Moin Harry,
falls ich die richtige Seite aufgerufen habe, hat dein Boot laut Datenblatt eine Wasserverdrängung von 1540 kg. http://www.yachtseite.de/index.php?t..._Delanta_76_AK Ob du den Vertrag anulieren kannst , weiß ich leider nicht(bin kein Jurist), denke aber , dass du dem Verkäufer eine Arglist nachweisen müsstest. Wie ist es denn formuliert? Gesamtgewicht , Wasserverdrängung ,ungefähres Leergewicht ? VG j.
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#3
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Wenn im Vertrag tatsächlich 1500kg als Bootsgewicht steht, so würde ich das als zugesichert Eigenschaft sehen, die nicht erfüllt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer davon wusste oder nicht.
So ähnlich wird auch im Kfz-Bereich verfahren, wenn der Käufer einen anderen Km-Stand herausfindet und der Verkäufer seine Unschuld am Drehen nachweisen kann. Dann kann der Käufer den Wagen nach Abzug der Nutzungsentgelte zurück geben.
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#4
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Zitat:
Ich glaube da bist du auf dem Holzweg, es ist schon ein Himmelweiter unterschied, ob das Gewicht hier 270 Kg überschritten werden, oder ob jemand Bewusst am Tacho gedreht hat, denn dieses ist eine Straftat. Bei 270 Kg die nicht angegeben sind im Vertrag, denke ich nicht das hier eine falsche Angabe gemacht wurde. Da er ja auch am Boot gebastelt hat und das seit dem Frühjahr, keiner weiß was an Gewicht dazugekommen ist. Daher wird er sich wohl einen anderen Trailer kaufen müssen und den "alten" Verkaufen und gut ist.
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Mit besten Grüßen Andreas
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#5
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Andreas, im Vertragsrecht kommt es darauf an, was im Vertrag drin steht und nicht, wer was gemacht oder gewusst hat.
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#6
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Hi!
Solange wir Deinen Vertrag nicht kennen, kann man dazu nicht viel sagen. Es steht zu vermuten, dass Du eine gebrauchte Sache gekauft hast, bei der üblicherweise die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Die Annahme einer zugesicherten Eigenschaft aus dem Bauch heraus ist nicht zielführend. Des weiteren wird bei Trailern oft mit jedem kg gegeizt und Überladung scheint Volkssport zu sein. Vor dem Wiegen muss natürlich die gesamte Ausrüstung raus, um auf das Leergewicht zu kommen. Wenn Du Deinen Trailer nicht zum Hafentrailer umfunktionieren willst, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass Du Dir einen neuen kaufen musst. Das einzige, was Dich trösten wird, ist, dass Du Deinen alten bestimmt zu einem guten Preis los wirst. Gebrauchte Trailer erzielen Phantasiepreise (bzw. werden üblicherweise verlangt).
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#7
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Moin,
dumm gelaufen, man sollte halt nichts glauben, vor allem nicht das angegebene Gewicht. Es gibt ein Forum speziell für diese Boote, nenne ein Boot dieses Typs aber auf keinen Fall "olle Wanne" oder ähnlich........ Manchmal kann man Gewichte entnehmen, so dass das Boot für den Transport leichter wird. Ich habe damals einige Dehler angesehen, dann, auch wegen des Gewichtes, eine Neptun gekauft.
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#8
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Keine Chance rechtlich was zu machen, denn es steht sicher nicht voll ausgerüstet und Urlaubsfertig 1500kg im Vertrag.
Also braucht der Verkäufer nur nachweisen das man es auf 1500kg strippen kann (Werftangabe reicht!) Jede Wette wenn alles von Bord ist (Anker, Treibstoff, Wasser, Geschirr, Polster, Werkzeug, etc.) dann wiegt sie auch nur 1500 kg!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#9
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Im Vertrag steht bootsgewicht 1500kg Gruß harry
Geändert von Harry55 (01.09.2017 um 12:08 Uhr) |
#10
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Fragen wir doch mal wie sie ausgerüstet ist.
Innenborder? Wassertank Benzintank Ist sie wirklich leer? Kein Kocher, Geschirr, Leinen und so weiter. Leer bis wirklich leer waren bei meiner 100Kg....der Diesel hat 140Kg, dazu die Batterien, die beiden Tanks, (Wasser/Diesel) Kocher und Kleinkram sind auch noch mal 100Kg....und schon simma 340Kg über der Auslieferung ab Werft.
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#11
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Jou und Bootsgewicht ist ohne Einbauten und Motor.... Also nur die reine Schale....
Kein Polster kein Motor kein Schraubenschlüssel nichts... Das dürfte dann ja hinkommen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#12
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Zitat:
Angabe des Gewichtes im Eignerhandbuch inkl. werksmäßiger Einbauten ohne Motor. Diese Angaben finden vor dem Verbau eines Motors statt. Wenn du also einen Motor XY verbauen läßt und an dem Boot Umbauten vornimmst, kannst du dich nicht mehr auf die Herstellerangabe berufen. Deswegen: Als Verkäufer sollte man da gar keine Angabe im Kaufvertrag machen wenn man sich nicht sicher ist. @Harry Du möchtest das Boot zurückgeben und fragst Laien nach rechtlichen Angelegenheiten. Ob und wie der Vertrag rechtlich gestaltet ist kann doch nur ein Fachanwalt sagen. Ob die angegebenen 1500kg eine Eigenschaftszusage sind, deine Umbauten diese aushebeln etc. kann nochmals nur ein RA beurteilen. Alles andere ist fischen im Trüben Gruss Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
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#13
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Hallo Harry,
es dürfte rechtlich schwierig werden das nachzuweisen und mit entsprechenden Kosten verbunden sein. Ich würde den kurzen Weg versuchen, mit dem Verkäufer zu sprechend und einen nachträglichen Preisnachlass versuchen zu erzielen, so dass du die Differenz von Verkauf altem Trailer und kauf neuem Trailer abgedeckt bekommst und fertig ist. Gebrauchte Trailer sind völlig überteuert und gefragt am Markt. Ich sehe das als kleineres Problem. Grundsätzlich würde ich misstrauisch werden bei 1500 kg Leergewicht bei einer Delanta 76. Ich hatte mal eine Varianta 65 (ohne Motor, Wassertanks etc.) die hatte schon knappe 1250 KG. Die Delanta ist gut 1 Meter länger, hat wesentlich mehr Ausstattung, Innenausbauten plus Motor und Wassertanks und somit ein deutlich höheres Gwicht. Ich hätte sie auf ca. 2000 kg geschätzt. Jetzt habe ich eine Jeannaeu Tonic 23. Diese ist vom Hersteller mit 1330 KG Leergewicht angegeben. Das ist auch das absolute Leergewicht ohne Einbauten etc. Meine Tonic kommt auf rund 2650 KG (mit Anker, Urlaubsgepäck und nachgerüstetem Saildrive). Mein Anhänger darf 2700 KG zuladen. Ich fahre vor jedem Urlaub, wenn alles fertig gepackt ist, eben bei uns in der Kiesgrube auf die Waage um sicher zu gehen, dass ich nicht überladen bin. Mich selber wundert es deshalb, dass viele gebrauchte Tonic´s mit 2.000 kg Anhängern angeboten werden. Ich vermute, dass viele Bootseigner sind sich über das tatsächliche Gewicht ihres Bootes nicht im klaren sind und gar nicht bemerken, dass sie überladen fahren. Da du das Boot schon länger in deinem Besitz hast und Umbauten selber getätigt hast, sehe ich eine Rückgabe als ausgeschlossen an. Wegen dem Gewicht: Es gibt meines Wissens eine 3-5% tige "Toleranz". Bedeutet zwischen 2266 und 2310 KG Gesamtgewicht wäre es (wenn der Wachtmeister gut gelaunt ist) noch OK. Bedeutet also für den Urlaub: 170 KG abspecken und die Sachen ins Auto verfrachten bis zum Zielort (Wäsche, Anker, Gasflasche, Bier, Fernglas, Getränke, Festmacher, Fender, Benzin, Schnorchelausrüstung etc.).
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Grüße aus Köln, Timo Geändert von DeepPearl (01.09.2017 um 09:08 Uhr) |
#14
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Beim Hersteller stand in den technischen Daten ca. 1500 Kg, damit ist die Angabe im Kaufvertrag richtig (Herstellerangabe)
http://www.delanta75.de/assets/apple...6_Prospekt.pdf |
#15
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Bei unserer Neptun, ich habe ja mehrfach gewogen, kommt das Gewicht inklusive Mast, aller Einbauten und Kissen hin, nur das lose Zeugs und der Motor nebst Tank und Welle müssen raus.
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#16
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dazu würde ich dann noch prüfen, ob der Trailer mit derzeit zGw. 2.200 KG nicht auf 2400 aufgelastet werden kann.
Würde dann die preiswerteste Version sein, legal unterwegs zu sein.
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Gruß - Georg |
#17
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Hi!
Auflastung ist auch noch eine Idee. Müsste man gucken, was ggf. baulich verändert werden müsste oder vielleicht ginge es auch ohne bauliche Änderungen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#18
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Harry, in diesem Trööt https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=266034
bist du gar nicht auf das Argument eingegangen, ob du das Boot gar nicht mehr haben willst. Kann deinen Unmut ja verstehen wenn du gerade in den Urlaub fahren wolltest damit. Dein Zugfahrzeug ist wohl auch ausreichend, also warum nicht einfach den Trailer gegen einen 2,5t o. 2,7t tauschen?
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#19
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Danke an alle.
Vielen Dank an alle die mir mit Rat zur seite standen und sich viel Mühe machten.Ich habe mich mit dem Vorbesitzer geeinigt,ich kaufe einen neuen
Anhänger,der kostete 4000€ mit 2800kg Zulassung für den alten zahlt der Händler 1000€ .Der Vorbesitzer beteiligt sich mit 1000€ und alles wird gut.Gruss Harry.
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