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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Notartermin Fristen?????
Hallo,
eine Frage an die wissenden, weil ich gestern eine Betrugsanzeige machen musste. Ist es richtig, dass ein Termin beim Notar zwecks Kauf/Verkauf einer Immobilie 14Tage vorher angekündigt sein muss? Das hat mir gestern ein Volkswirt gesagt, welcher auch bei einer Immobilienfirma arbeitet. Wer weiss dazu etwas? Achja, ist dringend. Gerne auch per PN Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#2
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http://www.westfaelische-notarkammer...ngenbeurkg.htm
Also beim Privatverkauf musst du da nicht weiter drüber nachdenken. Gruß Chris
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#3
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Hallo,
ja ist so sofern einer der Parteien als Privatperson auftritt. Gruß Stephan
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#4
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Ich kenne es so, dass nicht der Termin 14 Tage vorher angekündigt sein muss, sondern der Gesetzgeber
mit dieser Frist den Verbraucher davor schützen will, übereilt zu handeln - was natürlich den Termin nicht berührt, sondern es ist wichtig, dass der Kaufvertragsentwurf bereits 14 Tage zur Ansicht beim Verbraucher gewesen zu sein hat. Beim Begriff ds "Verbrauchers" kommt einem ja dann schon in den Sinn, dass es hier nur um Geschäfte gehen kann, in welchem eine Seite Verbraucher ist, was bedeutet, dass die andere Seite gewerblich auftreten muss. Sind beide Seiten gewerblich oder privat sieht es anders aus. Hier kann man das ausschließen, denn hier gibt es in diesem Sinne keinen Verbraucher. Dass es von Privat an Privat keine Frist geben muss weiß ich aus eigener Erfahrung sehr genau, weil in den vergangenen Jahren einige Male praktiziert. Dass Spannende ist, dass wohl nicht jeder Notar darüber Bescheid weiß, zwei hatten sich strikt geweigert, bei dreien war es auf Nachfrage kein Problem und und einer, der zunächst nicht wollte, wollte nach Hinweis und dem darauffolgenden sich Einlesen dann doch.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#5
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Neue Frage
Hallo zusammen
Danke für das bisherige Feedback. Hat mir schon geholfen. Nächste Frage wer muss den Notar bezahlen? Normal ist bei Zustandekommen des Vertrages der Käufer. Wird ja meistens so vereinbart. Wenn der Vertrag aber von einer Verkäuferpartei nicht unterschrieben wird und der Notar diesen schon vorgelesen hat und teilweise unterschrieben wurde? 1. Der Verkäufer 2. Der Käufer 3. Derjenige welcher den Notartermin vereinbart hat? Finde nur was für richtig geschlossene Verträge. Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#6
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Ohne jetzt die Regeln für Notare im Detail zu kennen zahlt erst mal derjenige der die Musik bestellt hat. Wenn in dem Vertrag dann was abweichendes vereinbart wurde, dann geht natürlich der Vertrag vor.
Siehe auch https://dejure.org/gesetze/GNotKG/29.html Siehe aber auch 30 und 31. Also im Zweifel wahrscheinlich beide wenn der Notar die Beurkundung durchgeführt hat. Meiner Meinung nach fährt der Käufer tendenziell besser wenn er den Notar beauftragt. Wenn noch ein Makler im Spiel ist kommt es wiederum darauf an für wenn der Makler tätig geworden ist. Kommt also auf den Einzelfall an. Gruß Chris
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#7
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Wenn der Vertrag nicht von allen relevanten Parteien unterzeichnet wurde kommt
es doch keinesfalls zur Beurkundung, also ebensowenig zur Beurkundungsgebühr. Dann fallen vielleicht ein paar Euro für den KV-Entwurf an und das war's.
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