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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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das Thema erinnert mich immer an die Diskussion ob ein Deutscher mit ausländischem EU Führerschein in D ein Kfz führen darf oder nicht, wenn er eigentlich zur MPU müsste. Auch da gibt es sehr verschiedene Rechtsauffassungen der Interessenvertreter und sogar die Richter fällen ständig Urteile mit gegensätzlichen Aussagen.
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Gruß Olli |
#27
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Inverkehrbringen
Zitat:
Ausgangspunkt dieser Diskussion war, ein Boot aus Florida zu importieren. Wenn ich aus Florida ein Boot importiere, bringe ich es in der EU in den Verkehr und unterliege somit der Richtlinie 94/25/EG und 2003/44/EG (Das ist das 10.GPSGV - Inverkehrbringen von Sportbooten). Es ist lt. dieser Richtlinie vollkommen egal, ob ich Händler oder Privatperson bin. Schwerpunkte dieser Verordnung sind die Sicherheit der Boote und der Umweltschutz (mit Lärm und Abgas). Wenn ich also ein Boot importiere, benötige ich laut dieser Vorschrift ein deutsches Eignerhandbuch mit Konformitätserklärung, technische Unterlagen, eine CE Kennzeichnung. Dies gilt nur für Boote, die nicht bereits vor dem xx.xx.1998 in der EU erstmalig betrieben wurden. (Kaufvertrag). Aber es gibt kostengünstige Möglichkeiten, eine CE Prüfplakette zu erhalten. Verantwortlich hierfür ist eine "benannte Stelle". Wenn man die geforderten Unterlagen gemäß der o.a. Richtlinie schon mitbringt und nicht durch die "benannten Stellen" erstellen läßt, kann man einiges sparen. Hier sollte man Angebote einholen, denn es schwankt zwischen 800,- bis 3000,- Euro. Aber letztlich ist der CE Kram kein Zauberwerk. Schöne Grüsse von Gandhi |
#28
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Re: Inverkehrbringen
Zitat:
Zitat:
Inverkehrbringen ist ein fester Begriff, rechtlich duraus geklärt. Ich weiß nicht, woher Du Deine Informationen hast, die sind ja auch fast vollständig richtig. Aber eben nur fast, bis auf die Sache mit dem Inverkehrbringen. Importieren ist nicht gleich Inverkehrbringen, das ist nun mal so. Grüße Matthias. |
#29
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Nur mal so folgende idee
Boot Baujahr 94 hole ich jetzt rüber, verkaufe es morgen mit Kaufvertrag an einen Kumpel und verbrenne die Amipapiere wenn meine Kumpel jemand fragt hat er es von mir gekauft wenn mich dann jemand fragt habe ich es 95 eingeführt und keine Papiere mehr (nach verkauf entsorgt, da 10 Jahre um), ich hatte es auf einem Trailer stehen und bin nur auf Seegewässern gefahren, also ohne Anmeldung und nur mit Name und Heimathafen/Wohnort des Eigentümers. Eine Versicherung habe ich auch nicht für nötig gehalten
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#30
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Zitat:
Ja Ja, die alte CE Diskussion Mich hat auch noch keiner nach gefragt, und es wird wohl auch nie passieren... Gruß Thomas |
#31
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Zitat:
Es sei denn, Du wärest Händler... |
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