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  #1  
Alt 21.01.2018, 16:49
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Palmyra Palmyra ist offline
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Standard Funkgerät Information !

Servus
habe mein Funkgerät aus dem alten Boot ausgebaut und werde selbiges in neue Boot wieder einbauen - Bootsname bleibt gleich ..
Abmeldung bzw. Anmeldung des Bootes bereits erfolgt .

Muss ich die Bundesnetzagentur auch informieren dass nunmehr ein anderer Bootskörper verwendet wird oder ist das denen egal - Funknummer und Name bleibt ja gleich ...
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  #2  
Alt 21.01.2018, 17:04
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hermann.l hermann.l ist offline
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Nix dergleichen
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  #3  
Alt 21.01.2018, 17:05
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Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
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Theoretisch ja,praktisch ändert sich ja nix ,wenn der Name und die zulässige Personenzahl gleich bleibt.Ich würde dort mal anrufen.

Gruß Ralf
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  #4  
Alt 21.01.2018, 17:31
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Palmyra Beitrag anzeigen
Servus
habe mein Funkgerät aus dem alten Boot ausgebaut und werde selbiges in neue Boot wieder einbauen - Bootsname bleibt gleich ..
Abmeldung bzw. Anmeldung des Bootes bereits erfolgt .

Muss ich die Bundesnetzagentur auch informieren dass nunmehr ein anderer Bootskörper verwendet wird oder ist das denen egal - Funknummer und Name bleibt ja gleich ...
Die Angaben zu Länge, Breite und maximale Zahl der Personen an Bord sind freiwillig, müssen aber stimmen wenn angegeben.
Wenn du die Angaben für das alte Boot gemacht hattest, und diese sich nun geändert haben, musst du einen Änderungsantrag einreichen.
Das Formular ist das gleiche wie für einen Neuantrag.
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  #5  
Alt 21.01.2018, 21:21
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Nix . Rausgeworfenes Geld !!!
Kostet alles wieder Gebühren.
In der Nr. Zut. Urkunde steht doch nur der Eigner und Bootsname.
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  #6  
Alt 22.01.2018, 09:32
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Nix . Rausgeworfenes Geld !!!
Kostet alles wieder Gebühren.
In der Nr. Zut. Urkunde steht doch nur der Eigner und Bootsname.
Mir wäre es die 40 Euro wert wenn dafür im Notfall alle gerettet werden können.

Zitat aus dem Antrag:

"Länge über Alles in Metern
Breite in Metern
Max. Zahl der Personen an Bord

Diese Angaben werden zusätzlich bei der ITU und dem MRCC Bremen der DGzRS gespeichert.
Sie sind freiwillig, dienen jedoch dazu, im Seenotfall die erforderlichen Rettungsmaßnahmen entsprechend der Schiffsgröße und der Anzahl der an Bord befindlichen Personen sicher zu stellen."
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  #7  
Alt 22.01.2018, 10:06
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hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Mir wäre es die 40 Euro wert wenn dafür im Notfall alle gerettet werden können.

Zitat aus dem Antrag:

"Länge über Alles in Metern
Breite in Metern
Max. Zahl der Personen an Bord

Diese Angaben werden zusätzlich bei der ITU und dem MRCC Bremen der DGzRS gespeichert.
Sie sind freiwillig, dienen jedoch dazu, im Seenotfall die erforderlichen Rettungsmaßnahmen entsprechend der Schiffsgröße und der Anzahl der an Bord befindlichen Personen sicher zu stellen."
Da ich schon mit 25 Personen an Bord eine Tour gemacht habe , wären meine Angaben
für das MRCC dann wohl "26 Personen". Wenn dann irgendwann ein "Fall" für
die DGzRS entstünde , würde also solange gesucht , bis 26 Personen gefunden und gerettet
worden wären ? ? ? Und , wenn nur "3" drin stünde , ersöffe der Vierte , weil er nicht in
der Liste aufgeführt worden ist und daher auch nicht gesucht werden müsste?
Die 40 Euro sind dann im DGzRS Schiffchen erheblich besser aufgehoben als in der
Kasse der BNetzA.
Die ITU hat mit all' dem nix zu tun , sie bekommt nur die Nr. Zuteilung und den AAIC (falls vorhanden)
mitgeteilt.
Natürlich ist jedem eine andere Verteilung des Geldes freigestellt.
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Geändert von hermann.l (22.01.2018 um 10:14 Uhr)
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  #8  
Alt 22.01.2018, 10:32
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Da ich schon mit 25 Personen an Bord eine Tour gemacht habe , wären meine Angaben
für das MRCC dann wohl "26 Personen". Wenn dann irgendwann ein "Fall" für
die DGzRS entstünde , würde also solange gesucht , bis 26 Personen gefunden und gerettet
worden wären ? ? ? Und , wenn nur "3" drin stünde , ersöffe der Vierte , weil er nicht in
der Liste aufgeführt worden ist und daher auch nicht gesucht werden müsste?
Wenn z. B. auf Grund eines Unwetters mehrere Schiffe in Seenot geraten müssen die Rettungskräfte aufgeteilt werden.
Wenn dann zu deinem gekenterten Boot ein Hubschrauber kommt um max. 3 Personen zu retten, aber vor Ort 26 Personen vorfindet, kannst du denjenigen, die nicht gerettet werden können, ja nochmal erklären warum du 40,00 Euro gespart hast.
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  #9  
Alt 22.01.2018, 12:08
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Bootspeti Bootspeti ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Wenn z. B. auf Grund eines Unwetters mehrere Schiffe in Seenot geraten müssen die Rettungskräfte aufgeteilt werden.
Wenn dann zu deinem gekenterten Boot ein Hubschrauber kommt um max. 3 Personen zu retten, aber vor Ort 26 Personen vorfindet, kannst du denjenigen, die nicht gerettet werden können, ja nochmal erklären warum du 40,00 Euro gespart hast.
Nichts für ungut,bischen übertrieben das ganze,was meinste denn wenn man einen Notruf absendet was die erste Gegenfrage ist,richtig es wird gefragt wie viele Personen sind an Bord und dafür werden dann die Rettungsmaßnahmen eingeleitet.
mfg der Bootspeti
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  #10  
Alt 22.01.2018, 12:34
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootspeti Beitrag anzeigen
Nichts für ungut,bischen übertrieben das ganze,was meinste denn wenn man einen Notruf absendet was die erste Gegenfrage ist,richtig es wird gefragt wie viele Personen sind an Bord und dafür werden dann die Rettungsmaßnahmen eingeleitet.
Wenn in einem Notfall immer Zeit wäre einen kompletten Funkspruch abzusetzen, und sogar noch alle Fragen zu beantworten, dann bräuchte man das nicht.
Bei einem Notfallszenario muss man immer den Worst-Case betrachten.
D. h. wenn es jemand nur noch schafft die Distress-Taste zu betätigen, aber nicht einen Funkspruch abzusetzen.
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  #11  
Alt 22.01.2018, 12:56
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Greggi Greggi ist offline
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Zitat:
Zitat von Palmyra Beitrag anzeigen
Servus
habe mein Funkgerät aus dem alten Boot ausgebaut und werde selbiges in neue Boot wieder einbauen - Bootsname bleibt gleich ..
Abmeldung bzw. Anmeldung des Bootes bereits erfolgt .

Muss ich die Bundesnetzagentur auch informieren dass nunmehr ein anderer Bootskörper verwendet wird oder ist das denen egal - Funknummer und Name bleibt ja gleich ...
habe auch meine Ray49e aus meinem alten Segelboot mitgenommen. Habe bei der Netzagentur nachgefragt- Antrag auf Änderung stellen (trotz dass Boot auch den gleichen Namen bekommt) und den Antrag zusammen mit der alten Lizenz zurück schicken; man bekommt die neu trotz dass MMSI bleibt. Werde nach der Messe auch machen.
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Gruß,
Gregor
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  #12  
Alt 22.01.2018, 13:47
ms-klaki ms-klaki ist offline
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Klinke mich mal ein... ich beabsichtige mir ein neues Funkgerät anzuschaffen, muss ich dann diese Änderung bei der Netzagentur amelden????
Handbreit, Klaus
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  #13  
Alt 22.01.2018, 13:55
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ms-klaki Beitrag anzeigen
Klinke mich mal ein... ich beabsichtige mir ein neues Funkgerät anzuschaffen, muss ich dann diese Änderung bei der Netzagentur amelden????
Handbreit, Klaus
Das ist bei mir grad aktuell....
mein Lowrance LVR-250 hat letztes Jahr im Urlaub seinen letzten Funkspruch getätigt..... nun habe ich mir das link 8 gekauft.

beim Anblick meiner Lizenz habe ich gesehen, dass ich dort allerdings das LVR-250 drinstehen habe....

heute wird ja in die Lizenz kein Gerät mehr eingetragen daher habe ich einfach angerufen bei der netten Dame und die Auskunft erhalten dass ich nur ne kurze Mail schreiben soll und dann wird das Gerät bei Ihnen im System gelöscht. Sonst braucht man nichts zu machen.

Wenn das Gerät nicht eingetragen wäre wie bei den neuen Lizenzen kann man es einfach wechseln.
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Gruß Volker
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  #14  
Alt 23.01.2018, 08:11
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Palmyra Beitrag anzeigen
Servus
habe mein Funkgerät aus dem alten Boot ausgebaut und werde selbiges in neue Boot wieder einbauen - Bootsname bleibt gleich ..
Abmeldung bzw. Anmeldung des Bootes bereits erfolgt .

Muss ich die Bundesnetzagentur auch informieren dass nunmehr ein anderer Bootskörper verwendet wird oder ist das denen egal - Funknummer und Name bleibt ja gleich ...
Hallo,

es ist richtig, dass die Angaben im Antrag zu Schiffsgröße und Personenzahl freiwillig sind. Allerdings steht dort auch folgender Hinweis:

Zitat: "Diese Angaben werden zusätzlich bei der ITU und dem MRCC Bremen der DGzRS gespeichert. Sie sind freiwillig, dienen jedoch dazu, im Seenotfall die erforderlichen Rettungsmassnahmen entsprechend der Schiffsgröße und der Anzahl der an Bord befindlichen Personen sicher zu stellen".

Darum ist es wichtig, bei einem Bootswechsel die Zulassung ändern zu lassen, wenn es Abweichungen bei den Angaben gibt.

Gruß Axel
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  #15  
Alt 23.01.2018, 11:14
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

es ist richtig, dass die Angaben im Antrag zu Schiffsgröße und Personenzahl freiwillig sind. Allerdings steht dort auch folgender Hinweis:

Zitat: "Diese Angaben werden zusätzlich bei der ITU und dem MRCC Bremen der DGzRS gespeichert. Sie sind freiwillig, dienen jedoch dazu, im Seenotfall die erforderlichen Rettungsmassnahmen entsprechend der Schiffsgröße und der Anzahl der an Bord befindlichen Personen sicher zu stellen".

Darum ist es wichtig, bei einem Bootswechsel die Zulassung ändern zu lassen, wenn es Abweichungen bei den Angaben gibt.
Gehe zu Beitrag #6. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht 4000 Danke ein.
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  #16  
Alt 23.01.2018, 12:51
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Gehe zu Beitrag #6. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht 4000 Danke ein.
Sorry, hatte ich überlesen
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  #17  
Alt 23.01.2018, 18:00
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rottweiler rottweiler ist offline
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Frage an die "Funkexperten" hier . Habe in Ebay - Kleinanzeigen ein Funkgerät für 144 und 430 MHz mit einstellbaren 5 / 10 oder 25 Watt gefunden . Ist so ein Gerät auf dem Boot nutzbar ? Die Frequenzen sind in weiten Bereichen einstellbar !
lg Frank
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  #18  
Alt 23.01.2018, 18:06
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von rottweiler Beitrag anzeigen
Frage an die "Funkexperten" hier . Habe in Ebay - Kleinanzeigen ein Funkgerät für 144 und 430 MHz mit einstellbaren 5 / 10 oder 25 Watt gefunden . Ist so ein Gerät auf dem Boot nutzbar ? Die Frequenzen sind in weiten Bereichen einstellbar !
lg Frank
was willst du mit so einem Teil auf dem Boot ?
das Funkgerät funkt ja nicht sauber auf den Frequenzen die im Binnen und Seefunk benutzt werden. Daher hat es keine Freigabe für den Binnen/ Seefunk und somit keine Zulassung für diesen.
Außerdem ist es viel zu Leistungsstark.. Die meisten Kanäle Binnen funken nur mit 1W....

Manche Knäle sind auch Duplex Kanäle d.H sie senden auf einer anderen Frequenz als sie Empfangen.

meinst du das ?
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...93237-168-1286

für das Geld bekommst du ein neues Funkgerät...
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Gruß Volker
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  #19  
Alt 23.01.2018, 18:26
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rottweiler rottweiler ist offline
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Hallo Volker !
Nein es ist ein Leixen ! Ich will es nicht kaufen . Wird bei mir in der Nähe angeboten ! Auf meinen Schlauchboot brauch ich so etwas nicht . Und wenn ja habe ich zwei PMR-Handfunken welche ich für den innerfamiliären Gebrauch in HR einsetze . Die haben allerdings auch 5 Watt !
lg Frank
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  #20  
Alt 23.01.2018, 18:26
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von rottweiler Beitrag anzeigen
Frage an die "Funkexperten" hier . Habe in Ebay - Kleinanzeigen ein Funkgerät für 144 und 430 MHz mit einstellbaren 5 / 10 oder 25 Watt gefunden . Ist so ein Gerät auf dem Boot nutzbar ? Die Frequenzen sind in weiten Bereichen einstellbar !
lg Frank
Meine Empfehlung:
Mach als erstes mal den/die Funkschein(e) UBI und/oder SRC.
Dabei erfährst du genau was du brauchst und was du darfst bzw. was du nicht brauchst und was du nicht darfst.
Ich kann nur dringend davon abraten ohne Vorkenntnisse irgendein Funkgerät zu kaufen, erst recht keins ohne Zulassung.
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  #21  
Alt 23.01.2018, 18:30
Benutzerbild von rottweiler
rottweiler rottweiler ist offline
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Registriert seit: 14.09.2003
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Meine Empfehlung:
Mach als erstes mal den/die Funkschein(e) UBI und/oder SRC.
Dabei erfährst du genau was du brauchst und was du darfst bzw. was du nicht brauchst und was du nicht darfst.
Ich kann nur dringend davon abraten ohne Vorkenntnisse irgendein Funkgerät zu kaufen, erst recht keins ohne Zulassung.
Hmm! Wenn man meine Frage richtig liest braucht es eigentlich diese Antwort nicht !
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  #22  
Alt 23.01.2018, 18:50
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.11.2017
Beiträge: 858
Boot: Trawler
1.267 Danke in 463 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von rottweiler Beitrag anzeigen
Ist so ein Gerät auf dem Boot nutzbar?
Zitat:
Zitat von rottweiler Beitrag anzeigen
Ich will es nicht kaufen .
Auf meinen Schlauchboot brauch ich so etwas nicht .
Zitat:
Zitat von rottweiler Beitrag anzeigen
Wenn man meine Frage richtig liest braucht es eigentlich diese Antwort nicht !
Soll seine Zeit mit dir vergeuden wer will.
Ich bin hier raus.
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