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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Funkgerät Information !
Servus
habe mein Funkgerät aus dem alten Boot ausgebaut und werde selbiges in neue Boot wieder einbauen - Bootsname bleibt gleich .. Abmeldung bzw. Anmeldung des Bootes bereits erfolgt . Muss ich die Bundesnetzagentur auch informieren dass nunmehr ein anderer Bootskörper verwendet wird oder ist das denen egal - Funknummer und Name bleibt ja gleich ... |
#2
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Nix dergleichen
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#3
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Theoretisch ja,praktisch ändert sich ja nix ,wenn der Name und die zulässige Personenzahl gleich bleibt.Ich würde dort mal anrufen.
Gruß Ralf |
#4
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Zitat:
Wenn du die Angaben für das alte Boot gemacht hattest, und diese sich nun geändert haben, musst du einen Änderungsantrag einreichen. Das Formular ist das gleiche wie für einen Neuantrag. |
#5
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Nix . Rausgeworfenes Geld !!!
Kostet alles wieder Gebühren. In der Nr. Zut. Urkunde steht doch nur der Eigner und Bootsname.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#6
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Zitat:
Zitat aus dem Antrag: "Länge über Alles in Metern Breite in Metern Max. Zahl der Personen an Bord Diese Angaben werden zusätzlich bei der ITU und dem MRCC Bremen der DGzRS gespeichert. Sie sind freiwillig, dienen jedoch dazu, im Seenotfall die erforderlichen Rettungsmaßnahmen entsprechend der Schiffsgröße und der Anzahl der an Bord befindlichen Personen sicher zu stellen." |
#7
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Zitat:
für das MRCC dann wohl "26 Personen". Wenn dann irgendwann ein "Fall" für die DGzRS entstünde , würde also solange gesucht , bis 26 Personen gefunden und gerettet worden wären ? ? ? Und , wenn nur "3" drin stünde , ersöffe der Vierte , weil er nicht in der Liste aufgeführt worden ist und daher auch nicht gesucht werden müsste? Die 40 Euro sind dann im DGzRS Schiffchen erheblich besser aufgehoben als in der Kasse der BNetzA. Die ITU hat mit all' dem nix zu tun , sie bekommt nur die Nr. Zuteilung und den AAIC (falls vorhanden) mitgeteilt. Natürlich ist jedem eine andere Verteilung des Geldes freigestellt.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (22.01.2018 um 10:14 Uhr) |
#8
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Zitat:
Wenn dann zu deinem gekenterten Boot ein Hubschrauber kommt um max. 3 Personen zu retten, aber vor Ort 26 Personen vorfindet, kannst du denjenigen, die nicht gerettet werden können, ja nochmal erklären warum du 40,00 Euro gespart hast. |
#9
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Zitat:
mfg der Bootspeti
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#10
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Zitat:
Bei einem Notfallszenario muss man immer den Worst-Case betrachten. D. h. wenn es jemand nur noch schafft die Distress-Taste zu betätigen, aber nicht einen Funkspruch abzusetzen. |
#11
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Zitat:
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Gruß, Gregor |
#12
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Klinke mich mal ein... ich beabsichtige mir ein neues Funkgerät anzuschaffen, muss ich dann diese Änderung bei der Netzagentur amelden????
Handbreit, Klaus |
#13
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Zitat:
mein Lowrance LVR-250 hat letztes Jahr im Urlaub seinen letzten Funkspruch getätigt..... nun habe ich mir das link 8 gekauft. beim Anblick meiner Lizenz habe ich gesehen, dass ich dort allerdings das LVR-250 drinstehen habe.... heute wird ja in die Lizenz kein Gerät mehr eingetragen daher habe ich einfach angerufen bei der netten Dame und die Auskunft erhalten dass ich nur ne kurze Mail schreiben soll und dann wird das Gerät bei Ihnen im System gelöscht. Sonst braucht man nichts zu machen. Wenn das Gerät nicht eingetragen wäre wie bei den neuen Lizenzen kann man es einfach wechseln.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#14
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Zitat:
es ist richtig, dass die Angaben im Antrag zu Schiffsgröße und Personenzahl freiwillig sind. Allerdings steht dort auch folgender Hinweis: Zitat: "Diese Angaben werden zusätzlich bei der ITU und dem MRCC Bremen der DGzRS gespeichert. Sie sind freiwillig, dienen jedoch dazu, im Seenotfall die erforderlichen Rettungsmassnahmen entsprechend der Schiffsgröße und der Anzahl der an Bord befindlichen Personen sicher zu stellen". Darum ist es wichtig, bei einem Bootswechsel die Zulassung ändern zu lassen, wenn es Abweichungen bei den Angaben gibt. Gruß Axel |
#15
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#16
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Sorry, hatte ich überlesen
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#17
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Frage an die "Funkexperten" hier . Habe in Ebay - Kleinanzeigen ein Funkgerät für 144 und 430 MHz mit einstellbaren 5 / 10 oder 25 Watt gefunden . Ist so ein Gerät auf dem Boot nutzbar ? Die Frequenzen sind in weiten Bereichen einstellbar !
lg Frank |
#18
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Zitat:
das Funkgerät funkt ja nicht sauber auf den Frequenzen die im Binnen und Seefunk benutzt werden. Daher hat es keine Freigabe für den Binnen/ Seefunk und somit keine Zulassung für diesen. Außerdem ist es viel zu Leistungsstark.. Die meisten Kanäle Binnen funken nur mit 1W.... Manche Knäle sind auch Duplex Kanäle d.H sie senden auf einer anderen Frequenz als sie Empfangen. meinst du das ? https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...93237-168-1286 für das Geld bekommst du ein neues Funkgerät...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#19
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Hallo Volker !
Nein es ist ein Leixen ! Ich will es nicht kaufen . Wird bei mir in der Nähe angeboten ! Auf meinen Schlauchboot brauch ich so etwas nicht . Und wenn ja habe ich zwei PMR-Handfunken welche ich für den innerfamiliären Gebrauch in HR einsetze . Die haben allerdings auch 5 Watt ! lg Frank |
#20
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Zitat:
Mach als erstes mal den/die Funkschein(e) UBI und/oder SRC. Dabei erfährst du genau was du brauchst und was du darfst bzw. was du nicht brauchst und was du nicht darfst. Ich kann nur dringend davon abraten ohne Vorkenntnisse irgendein Funkgerät zu kaufen, erst recht keins ohne Zulassung. |
#21
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#22
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Ich bin hier raus. |
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