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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 18.05.2015, 10:08
Heinz54 Heinz54 ist offline
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Standard Überladung

Zum Thema Überladung wurde schon viel geschrieben und gesagt.
Es gibt ja hierzu etliche Berichte, die im Internet abrufbar sind.
Dennoch ist mir bis jetzt nicht ganz klar, wie sich letztlich die Überladung konkret definiert.
In meinem Fall ist es so, dass ich einen 2 T. Trailer besitze.
Die zulässige Stützlast des Fahrzeuges ( VW Bus ) beträgt 100 kg und die des Tandemtrailers ebenso 100 kg.
Ich komme derzeit auf 2200 kg GG im abgekuppelten Zustand, also Hänger steht mit Boot alleine auf der Waage.
So wie ich das verstanden habe, darf ich die Stützlast dazuaddieren, und bewege mich in meinen Fall insofern mit 2.1 T noch im zulässigen Bereich ?
Die 100 kg, die dann noch über dem zulässigen Gesamtgewicht liegen, also von 2100 bis 2200 kg, befinden sich unter 5 % des GG. Offenbar wird eine Überladung bis zu 5 % in der Regel nur mit einer mündl. Verwarnung geahndet, bzw. toleriert. D.h. konkret, dass die knapp 200 kg Überladung in der Praxis keine rechtlichen Folgen haben würden ?
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  #2  
Alt 18.05.2015, 10:15
navtim navtim ist offline
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Kommt auf den Kontrolleur an, der eine straft schon ab der andere nicht!
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Gruß Tom
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  #3  
Alt 18.05.2015, 10:20
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du bist it 100kg überladen.

Je nach Person die vor dir steht, kann es eine mündliche Verwarnung geben oder sogar dein Zug stillgelegt werden bis das Gewicht passt.

Kannst du nicht 100kg ins Zugfahrzeug packen ?
Batterien, Ankerkette.....

Was darf den eigentlich dein VW Bus ziehen ?
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 18.05.2015, 10:40
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zum Wiegen bei einer Kontrolle wird manchmal abgekuppelt. Dann bist Du schon bei 10%
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Živjeli Rainer
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  #5  
Alt 18.05.2015, 10:44
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Was dürfen deine achsen denn an gewicht haben ?
Haben diese min 2200 kg zusammen ?
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  #6  
Alt 18.05.2015, 11:10
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Also ich bin hier sicherlich einer der letzten der Erbsen zählt aber den Trailer ständig 5-10% über'm Limit zu fahren wäre mir nix! In D magst du hier und da mit nem du du davonkommen aber im Ösiland kann das richtig in die Hose gehen!!
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Gruß Tom
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  #7  
Alt 18.05.2015, 11:39
Heinz54 Heinz54 ist offline
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Eine Auflastung hätte sich in meinem Falle angeboten, da der Trailer in einem Top - Zustand ist.
Vom Fahrzeug her ist das kein Problem, der Gesamtzug also Fahrzeug mit Anhänger ist auf 4500 kg zugelassen, insofern kann ich 2.5 t mit dem VW Bus ziehen.
Mittlerweile habe ich mich mit TüV, Trailerhersteller und einer Fachfirma für Achseinbau in Verbindung gesetzt. Fazit: ein Umbau, wenn möglich, kommt zu teuer. Nötig sind 2 neue Achsen, Auflaufeinrichtung, Gutachten TüV, evtl. noch neue Bereifung. Besser wäre, alten Trailer zu verkaufen und einen neuen zulegen. Also, mein Trailer steht ab sofort zum Verkauf. Der Trailer befindet sich in einem Top - Zustand. Reifen, Elektrik, Schlingerkupplung, Wartung alles neu. Der Trailer ist ausgelegt für Boote von 6 bis 8 m und ist 2.25 m breit. Die Höhe variiert von von ca. 40 bis 80 cm und ist mit Spindeln einzustellen. Es ist ein Tandemtrailer mit Auflaufvorrichtung der Fa. Knott.
Die Stützlast darf man beim Hänger zurechnen, also in meinem Fall, kann ich insgesamt 2.1 T anhängen.
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  #8  
Alt 18.05.2015, 11:48
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinz54 Beitrag anzeigen
Eine Auflastung hätte sich in meinem Falle angeboten, da der Trailer in einem Top - Zustand ist.
Vom Fahrzeug her ist das kein Problem, der Gesamtzug also Fahrzeug mit Anhänger ist auf 4500 kg zugelassen, insofern kann ich 2.5 t mit dem VW Bus ziehen.
Mittlerweile habe ich mich mit TüV, Trailerhersteller und einer Fachfirma für Achseinbau in Verbindung gesetzt. Fazit: ein Umbau, wenn möglich, kommt zu teuer. Nötig sind 2 neue Achsen, Auflaufeinrichtung, Gutachten TüV, evtl. noch neue Bereifung. Besser wäre, alten Trailer zu verkaufen und einen neuen zulegen. Also, mein Trailer steht ab sofort zum Verkauf. Der Trailer befindet sich in einem Top - Zustand. Reifen, Elektrik, Schlingerkupplung, Wartung alles neu. Der Trailer ist ausgelegt für Boote von 6 bis 8 m und ist 2.25 m breit. Die Höhe variiert von von ca. 40 bis 80 cm und ist mit Spindeln einzustellen. Es ist ein Tandemtrailer mit Auflaufvorrichtung der Fa. Knott.
Die Stützlast darf man beim Hänger zurechnen, also in meinem Fall, kann ich insgesamt 2.1 T anhängen.
Bei den 4500 Kg Zuggesamtgewicht und 2500Kg Anhängelast ist aber keine Zuladung mehr im Bus möglich
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #9  
Alt 18.05.2015, 12:14
etspace etspace ist offline
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Du hast einen Trailer mit ZGG 2000 kg, der wiegt jetzt 2200 kg abgekuppelt, richtig?
Dann bist du am Trailer mit 200 kg überladen.

Wenn Du einen Trailer mit ZGG 2200 kg hättest, aber dein Zugfahrzeug dürfte nur 2100 kg ziehen, und deine Stützlast wäre 100 kg, dann wäre es OK.

Die Stützlast geht dir vom zulässigen Gesamtzuggewicht des Zugfahrzeuges ab, erweitert aber nicht das zulässige Gesamtgewicht des Trailers.
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  #10  
Alt 18.05.2015, 12:41
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Du hast einen Trailer mit ZGG 2000 kg, der wiegt jetzt 2200 kg abgekuppelt, richtig?
Dann bist du am Trailer mit 200 kg überladen.

Wenn Du einen Trailer mit ZGG 2200 kg hättest, aber dein Zugfahrzeug dürfte nur 2100 kg ziehen, und deine Stützlast wäre 100 kg, dann wäre es OK.

Die Stützlast geht dir vom zulässigen Gesamtzuggewicht des Zugfahrzeuges ab, erweitert aber nicht das zulässige Gesamtgewicht des Trailers.
So sehe ich das auch.
Der 2T- Trailer ist mit 200kg überladen, da wird nichts mehr abgezogen oder addiert außer einer eventuellen Toleranz der Prüforgane.
Genau genommen heißt es einen größeren Trailer kaufen oder 200kg abspecken.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #11  
Alt 02.05.2018, 18:00
legolas57 legolas57 ist offline
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Standard Etap

Zitat:
Zitat von Heinz54 Beitrag anzeigen
Zum Thema Überladung wurde schon viel geschrieben und gesagt.
Es gibt ja hierzu etliche Berichte, die im Internet abrufbar sind.
Dennoch ist mir bis jetzt nicht ganz klar, wie sich letztlich die Überladung konkret definiert.
In meinem Fall ist es so, dass ich einen 2 T. Trailer besitze.
Die zulässige Stützlast des Fahrzeuges ( VW Bus ) beträgt 100 kg und die des Tandemtrailers ebenso 100 kg.
Ich komme derzeit auf 2200 kg GG im abgekuppelten Zustand, also Hänger steht mit Boot alleine auf der Waage.
So wie ich das verstanden habe, darf ich die Stützlast dazuaddieren, und bewege mich in meinen Fall insofern mit 2.1 T noch im zulässigen Bereich ?
Die 100 kg, die dann noch über dem zulässigen Gesamtgewicht liegen, also von 2100 bis 2200 kg, befinden sich unter 5 % des GG. Offenbar wird eine Überladung bis zu 5 % in der Regel nur mit einer mündl. Verwarnung geahndet, bzw. toleriert. D.h. konkret, dass die knapp 200 kg Überladung in der Praxis keine rechtlichen Folgen haben würden ?
Lieber Heinz, hast du immer noch eine Etap? Ich habe jetzt auch eine und habe eine (eher viele!) Frage(n)

Kannst du mich mal anschreiben? Danke, Ursula
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  #12  
Alt 02.05.2018, 19:26
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Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Hallo Ursula,
Der Beitrag hier ist ursprünglich drei Jahre alt und Heinz war seit Juli 2017 nicht mehr online. Ob du da noch eine Antwort bekommst ist fraglich
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Gruß
Frank
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  #13  
Alt 02.05.2018, 19:34
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Hallo Ursula da muss ich Frank recht geben aber geh mal mit der rechten Maustaste auf seinen Namen... da kannst du ihm auch eine email schicken.

EDIT: lach....
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Gruß Volker
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Geändert von billi (03.05.2018 um 09:55 Uhr)
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  #14  
Alt 03.05.2018, 09:53
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hallo Birgit da muss ich Frank recht geben aber geh mal mit der rechten Maustaste auf seinen Namen... da kannst du ihm auch eine email schicken.
Birgit?
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Viele Grüsse
Bernhard
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