#1
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NeustädterBuchtFzgV
Moin,
im zweiten Bootsjahr treibt es uns vom Binnengewässer nunmehr auf die Ostsee. Als Hamburger Jung habe ich in der Kindheit in Scharbeutz in der Ostsee gebadet und am Horizont düsten die Motorboote entlang. Das ist aber schon Jahrzehnte her, ich war schon seit Ewigkeiten nicht mehr dort, und nun lese ich ich der Vorbereitung eines Slippurlaubs an der Ostseeküste von dieser Verordnung, die dem Lärmschutz dient. Wenn dort von 75 db(A) möglichen Schalldruck die Rede ist, bedeutete es doch, dass praktisch jedes "schnelles" Motorboot mit (beispielsweise 50-PS)-Aussenborder im genannten Bereich nicht fahren darf. Verstehe ich das richtig? Demzufolge darf es auch keine "schnellen" Motorboote mehr geben, die z.B. in Neustadt legal slippen und dann mit Schleichfahrt aus der Sperrzone heraus fahren? Ist das tasächlich Usus oder wird die geräuscharme Langsamfahrt von Booten, die eine möglichen Schalldruck von mehr als 75 db (A) haben, toleriert? |
#2
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Die Frage ist halt, ob wir mit unseren ganz normalen Aussenborder-Booten in Neustadt slippen können und dann aus dem Sperrgebiet rausfahren dürfen oder ob wir noch im Hafen gekielholt oder hinter der Hafenausfahrt von der WaPo abgefangen werden ...
Dann würden wir sicherheitshalber in Grömitz slippen ... Verweise im Netz zum Infoblatt der WaPo führen alle auf die alte, nicht mehr vorhandene Internetpräsenz der WaPo, auf der neuen Seite findet man nichts. |
#3
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Hast du deinen AB mal gemessen wie laut er ist bei langsamer Tucker fahrt ?
Wenn das Boot eine CE hat darf es ja nicht lauter sein...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (04.05.2018 um 10:59 Uhr) |
#4
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Ne Volker, messen kann ich leider nicht.
Mich irritiert zum einen der Wortlaut des Verordnungstextes, wo von einem höchstmöglichen Schalldruck die Rede ist und zum anderen der sehr niedrige Wert von 75 db (A). In Tuckerfahrt liegt ein normaler moderner Aussenborder vermutlich unter diesem Wert, aber natürlich nicht bei Volllast. Ich habe auch reichlich nachgelesen über die Bemühungen, Motorboot- und Jetskifahrer in dem Bereich zur Rücksicht zu bekommen, auch mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, und die Zielpersonen sind m.E.n. nicht der "normale" Motorbootfahrer gewesen. Der Sperrbereich ist ja nicht unerheblich, ich dürfte ja nicht mal aus der Trave rausfahren, wenn ich den Verordnungstext richtig deute. Ich werde wohl mal ohne Boot als Landgast den Bereich aufsuchen müssen und vor Ort klären, wie diese Verordnung gehandhabt wird. |
#5
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Zitat:
ist in dem Bereich nicht auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung... Wenn nicht erreicht man mit der Lautstärkenbegrenzung den Gleichen Effekt. Wenn dein Boot bei Tuckerfahrt unterhalb dieser Grenze ist und bei Vollgas drüber dann darfst du halt in dem Bereich nur Tuckern.... Wichtig wäre zu wissen in welchem Abstand zum Motor gemessen werden muss. den jeder Meter Mehr Abstand reduziert die Lautstärke erheblich. Ich denke mein V8 im Boot ist nicht viel Lauter am Ufer als die 75dB. Mit Offenem Auspuff wäre er auch 100m vom Ufer noch lauter... genau deshalb wurde es ja eingeführt.
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#6
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Moin,du kannst da überall fahren.
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Gruß Frank
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#7
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Moin,
wie Frank bereits schrieb, fahr einfach drauf los, sind genug da die deutlich lauter sind als Du mit AB Motor, von Kontrollen wg zu lautem Auspuff habe ich die letzten Jahre noch nie etwas gehört und bei mir in der Marina sind einige mit Offenem Auspuff die die Trave entlang und dann ab Travemünde Hartgas geben. Grüße Christian
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