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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 07.06.2018, 14:13
freerider13 freerider13 ist offline
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Standard Kroatien: Kleine Boote ab jetzt auch gebührenpflichtig?

Servus!


Mir kommt gerade ein aktueller Text in die Finger, der da lautet:
Zitat:
Ausländische Yachten und Boote dürfen sich in den Hoheitsgewässern und dem territorialen Meer der Republik Kroatien zum Zeitvertreib, wegen Tourismus-Kreuzfahrten und zur Teilnahme an Sportwettbewerben oder Nautikmessen aufhalten.
Alle ausländischen Wasserfahrzeuge müssen die Gebühr für die Sicherheit im Schiffsverkehr entrichten.
Die Gebühr für die Sicherheit im Schiffsverkehr wird für ein Kalenderjahr bezahlt, ungeachtet des Zeitraums der Schifffahrt im territorialen Meer und in den Hoheitsgewässern der Republik Kroatien.
Zahlungspflichtig für die Aufenthaltsgebühr sind Inhaber oder Nutzer der Wasserfahrzeuge mit einer Länge über 5 Meter und mit eingebauten Schlafplätzen. Die Aufenthaltsgebühr wird in den Räumen des Hafenamtes oder einer Zweigstelle des Hafenamtes im Pauschalbetrag für die Zeiträume von 8 Tagen, 15 Tagen, 30 Tagen, 90 Tagen und 1 Jahr entrichtet. Der Nachweis über die entrichtete Aufenthaltsgebühr muss immer an Bord mitgeführt werden und der Schiffsführer ist verpflichtet, den Nachweis der befugten Person auf ihren Antrag hin vorzulegen.
Wasserfahrzeuge dürfen in der Republik Kroatien keine Wirtschaftstätigkeit ausüben.
(gerade eben nachgeschaut)

Wie man sieht wird die Kurtaxe ab 5 Metern einzeln beschrieben und aufgeführt. Daher kann ich mir schwerlich vorstellen, dass man eine Meter- oder PS-Angabe -wie bisher- bei der Sicherheitsgebühr schlicht vergessen hat.
Demnach müssen jetzt alle Boote unter 2,5m und/oder 5KW auch zahlen. Hab ich auch noch nicht gewusst...


Quelle:
Der Text ist aus der offiziellen App des Marineministeriums. Heißt "Nautical Info Service Croatia", kostenlos im App Store.
Runterladen - registrieren und los geht's. Alles auf Deutsch, unter "Navigationsregeln und Informationen" und dann "Für ausländische Wasserfahrzeuge" findet man dann den vollständigen Text.

FRAGE:
Hat jemand von euch dieses Jahr versucht ein kleines Boot anzumelden und ist - so wie in der Vergangenheit - wieder heimgeschickt worden? Oder ist es in der Praxis tatsächlich so???


Danke und schöne Grüße,
Jan

Geändert von freerider13 (07.06.2018 um 14:32 Uhr)
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  #2  
Alt 07.06.2018, 14:21
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martin.g martin.g ist offline
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Soweit ich weiß, ist das "schon immer" so. Ab 2,50m oder 5kW Motorleistung ist die Gebühr fällig, außer es ist ein entsprechend beschriftetes Beiboot zu einem größeren Boot.


Aber vielen Dank für den Hinweis auf die App, die kannte ich noch gar nicht.
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  #3  
Alt 07.06.2018, 14:30
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von martin.g Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß, ist das "schon immer" so. Ab 2,50m oder 5kW Motorleistung ist die Gebühr fällig, außer es ist ein entsprechend beschriftetes Beiboot zu einem größeren Boot.


Aber vielen Dank für den Hinweis auf die App, die kannte ich noch gar nicht.

Jaja, Stop!

Laut dem Text sind eben jetzt auch Boote unter 2,50m oder 5Kw gebührenpflichtig. Genau das wollte ich ja sagen...



Schöne Grüße,
Jan

PS: Ich änder da oben mal den Text.
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  #4  
Alt 07.06.2018, 14:38
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kornatix kornatix ist offline
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Der Text ist NICHT aktuell.

Früher galt: Zahlungspflichtig für die Aufenthaltsgebühr sind Inhaber oder Nutzer der Wasserfahrzeuge mit einer Länge über 5 Meter und mit eingebauten Schlafplätzen. (= das, was in Deinem zitierten Text steht)

Heute gilt: Aufenthaltsgebührenpflichtig ist jede tatsächliche Übernachtung auf dem Boot. (Das hatten wir aber schon ein paar Mal...)

Und die Gebühr für die Schiffssicherheit (= Bootsanmeldung früher: permit/Vignette) hat mit der Aufenthaltsgebühr nichts zu tun.
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  #5  
Alt 07.06.2018, 14:40
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Naja, wie gesagt: Den Text habe ich heute rauskopiert...
Aber wie du richtig feststellst:
hier geht es um die Sicherheitsgebühr, nicht um die Kurtaxe...

Jan

PS.: Habe die App auch erst heute wieder neu installiert wegen Handywechsel - an nem fehlenden Update kanns also nicht liegen...
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  #6  
Alt 07.06.2018, 14:46
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Naja, wie gesagt: Den Text habe ich heute rauskopiert...
Ist ja schon OK und nicht verwerflich. Nur ist Dein heute 'rauskopierter Text allerdings Schnee von vorgestern, aber das ist nicht Deine Schuld. Was man da nicht nur in Bootsinfos, sondern auch in scheinbar aktuellen kroatischen Verlautbarungen an altem Müll findet, ist schon erstaunlich.
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  #7  
Alt 07.06.2018, 14:55
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ist ja schon OK und nicht verwerflich. Nur ist Dein heute 'rauskopierter Text allerdings Schnee von vorgestern, aber das ist nicht Deine Schuld. Was man da nicht nur in Bootsinfos, sondern auch in scheinbar aktuellen kroatischen Verlautbarungen an altem Müll findet, ist schon erstaunlich.
Ich bin mir da halt nicht so ganz sicher:
1.: Bis letztes Jahr stand in den Texten etwa: "ab 2,50m oder 5KW". Wenn das hier ein alter Text wäre, dann wäre er ja damals schon falsch gewesen...
Und bei der Sache mit der Aufenthaltsgebühr gibt es ja immer noch in den Hafenämtern Diskussionen über das Thema - wie ich mitbekomme - gerade wegen der von dir angesprochenen Formulierung... Ist also nicht zwingend ein Gradmesser...
2.: Hab den Text und meine Frage in verschiedenen Foren gestreut vorhin. Bislang ein User der berichtete, sein Kumpel wurde die letzten Jahre mit seinem 2,50m Schlauchi mit 6 PS in Rab immer heimgeschickt. Dieses Jahr musste er zum ersten mal zahlen.

Irgendwas ist eventuell doch dran.

Ich sag ganz ehrlich:
Egal ob ADAC, Seahelp, Fred - jeder hat noch die 2,5m und die 5KW drinstehen.

Mich beschleicht aber ein wenig das Gefühl, ob nicht mit dem ganzen Trubel und den Diskussionen um die Kurtaxe dieses kleine Detail einfach untergegangen ist...

Schöne Grüße,
Jan
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  #8  
Alt 07.06.2018, 15:01
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  #9  
Alt 07.06.2018, 15:10
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Zitat:
Zitat von chris3333 Beitrag anzeigen
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Demnach gibst du mir Recht mit meiner Vermutung? Kleine Boote müssen jetzt auch zahlen?

Jan
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  #10  
Alt 07.06.2018, 15:26
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kornatix kornatix ist offline
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Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, weil ich mein kroatisches Boot nicht mehr alljährlich anmelden muss und mit der "Kurtaxe" auch außen vor bin, aber:

Die 2,50 Meter und die 5 kw sind für die Bootsanmeldepflicht meines Wissens immer noch aktuell. (Früher waren das mal 3 m Boot ohne Motor und ansonsten jedes Boot mit Motor; wer ein Schlauchi mit 2 PS als Tender hatte, der musste also Boot und Beiboot separat anmelden, wenn ich mich recht entsinne.)

Die 5 Meter beziehen sich auf die Aufenthaltsgebührenpflicht und gelten für Boote, auf denen man (tatsächlich) schläft. Je länger das Boot, desto teurer wird der Spaß. Was jetzt Sache ist, wenn man ohne Landquartier drei Wochen Urlaub auf einem 4,50 m - Boot macht, das wissen vermutlich noch nicht mal die Idi... Experten, die das Aufenthaltsgesetz verbrochen haben. Vielleicht muss man ja gar keine "Kurtaxe" zahlen, wenn man kein Zimmer nimmt und immer auf einem 4,50-m-Boot übernachtet? Keine Ahnung!
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  #11  
Alt 07.06.2018, 15:42
diri diri ist offline
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Ich habe ja die letzten Tage deswegen fleißig geguggelt,
hier etwas von der Marina Kornati, etwas runter scrollen,

http://www.marinakornati.com/de/aufe...hrtssicherheit

was sagt uns das?

gruss dieter
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  #12  
Alt 07.06.2018, 15:54
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Ich habe ja die letzten Tage deswegen fleißig geguggelt,
hier etwas von der Marina Kornati, etwas runter scrollen,

http://www.marinakornati.com/de/aufe...hrtssicherheit

was sagt uns das?

gruss dieter


Leider eben gar nichts.
Laut der Tabelle ist klar eine Gebühr zu bezahlen, im zweiten Satz drunter Schreiben Sie, dass keine zu zahlen ist.
Die Wiedersprechen sich also selbst...
Jan


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  #13  
Alt 07.06.2018, 15:59
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, weil ich mein kroatisches Boot nicht mehr alljährlich anmelden muss und mit der "Kurtaxe" auch außen vor bin, aber:

Die 2,50 Meter und die 5 kw sind für die Bootsanmeldepflicht meines Wissens immer noch aktuell. (Früher waren das mal 3 m Boot ohne Motor und ansonsten jedes Boot mit Motor; wer ein Schlauchi mit 2 PS als Tender hatte, der musste also Boot und Beiboot separat anmelden, wenn ich mich recht entsinne.)

Die 5 Meter beziehen sich auf die Aufenthaltsgebührenpflicht und gelten für Boote, auf denen man (tatsächlich) schläft. Je länger das Boot, desto teurer wird der Spaß. Was jetzt Sache ist, wenn man ohne Landquartier drei Wochen Urlaub auf einem 4,50 m - Boot macht, das wissen vermutlich noch nicht mal die Idi... Experten, die das Aufenthaltsgesetz verbrochen haben. Vielleicht muss man ja gar keine "Kurtaxe" zahlen, wenn man kein Zimmer nimmt und immer auf einem 4,50-m-Boot übernachtet? Keine Ahnung!


Lass die Kurtaxe bitte weg - um die gehts hier nicht!

Und bitte Vorsicht mit dem Ausdruck „Anmeldepflicht“ - das hat früher schon zu Verwirrung geführt.
Eine Zulassung/Anmeldung im Heimatstaat mussten solch kleine Boote immer schon haben.
Bislang mussten sie aber nicht beim LK angemeldet werden und eine Gebühr bezahlen.
Und genau um den letzten Punkt gehts - offenbar müssen die jetzt eben auch zum LK und eine Gebühr zahlen.

Jan


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  #14  
Alt 07.06.2018, 16:04
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Leider eben gar nichts.
Laut der Tabelle ist klar eine Gebühr zu bezahlen, im zweiten Satz drunter Schreiben Sie, dass keine zu zahlen ist.
Die Wiedersprechen sich also selbst...
Jan


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Alles wie in alten Zeiten, ich habe ja Deine Hinweise in dem von mir anderen Trööt gelesen, diese ganzen Sachen unter www.mppi sind alles alter Kram, hatte ich mich schon mit beschäftigt, dann mal diese App installiert und da steht mal was Neues, wiederspricht sich natürlich mit dem Marina Kornati Hinweis.
Interpretation > Für kleiner als 2,5 meter aber mehr als 5kW muss mal löhnen, sonst nicht,

gruss dieter
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  #15  
Alt 07.06.2018, 16:16
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Alles wie in alten Zeiten, ich habe ja Deine Hinweise in dem von mir anderen Trööt gelesen, diese ganzen Sachen unter www.mppi sind alles alter Kram, hatte ich mich schon mit beschäftigt, dann mal diese App installiert und da steht mal was Neues, wiederspricht sich natürlich mit dem Marina Kornati Hinweis.
Interpretation > Für kleiner als 2,5 meter aber mehr als 5kW muss mal löhnen, sonst nicht,

gruss dieter


Wo liest du jetzt das von den 5kw bzw. Was lässt es dich so interpretieren???

Ich les es so, dass einfach alle zahlen müssen. Punkt aus.

Nur die HÖHE der Gebühr wird in der Kombination von Länge und KW berechnet.

Klär mich bitte auf, falls du einen anderen Hinweis siehst den ich evtl. Übersehe...

Jan


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  #16  
Alt 07.06.2018, 16:17
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Ich zitiere mal aus der aktuellen Verlautbarung der kroatischen Regierung, nachzulesen hier:

https://gov.hr/moja-uprava/promet-i-...is-brodice/515

Posljednja izmjena: 20.03.2018. = letzte Änderung 20.03.2018

....mora se upisati brodica duljine veće od 2,5 metra ili brodica s ukupnom snagom porivnih strojeva većom od 5 kilovata ...

muss angemeldet werden ein Boot mit einer Länge von mehr als 2,5 m oder ein Boot mit einer Gesamtmotorleistung von mehr als 5 kw.


....upps, der link funktioniert nicht. Vielleicht jetzt? https://gov.hr/moja-uprava/promet-i-...is-brodice/515
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  #17  
Alt 07.06.2018, 16:19
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Ich glaube ja übrigens, dass die von Marina Kornati einfach die neue Gebührentabelle reingesetzt haben - copy and paste - aber schlicht den Satz unten vergessen haben raus zu löschen...
Jan


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  #18  
Alt 07.06.2018, 16:22
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ich zitiere mal aus der aktuellen Verlautbarung der kroatischen Regierung, nachzulesen hier:

https://gov.hr/moja-uprava/promet-i-...is-brodice/515

Posljednja izmjena: 20.03.2018. = letzte Änderung 20.03.2018

....mora se upisati brodica duljine veće od 2,5 metra ili brodica s ukupnom snagom porivnih strojeva većom od 5 kilovata ...

muss angemeldet werden ein Boot mit einer Länge von mehr als 2,5 m oder ein Boot mit einer Gesamtmotorleistung von mehr als 5 kw.


....upps, der link funktioniert nicht. Vielleicht jetzt? https://gov.hr/moja-uprava/promet-i-...is-brodice/515


Ahhhh, Danke kornatix!

Demnach hat das marineministerium einfach falsch übersetzt in der App.

Oder gibt es am Ende noch einen neueren Text?[emoji848]

Der Link geht leider nicht, ich kann nicht selbst nachschauen...

Danke und schöne Grüße,
Jan


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  #19  
Alt 07.06.2018, 16:23
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Verdammt ich bin zu langsam...
Jetzt geht der Link![emoji106]


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  #20  
Alt 07.06.2018, 16:26
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Das gilt aber nicht für Beiboote. Meins ist 2,00 m und hat einen Elektromotor mit 1 KW
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Gruß Torsten


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  #21  
Alt 07.06.2018, 16:31
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Beiboote haben ne völlig andere Regelung:
Generell nicht anmeldepflichtig, wenn sie nur in Sichtweite des Mutterschiffs bewegt werden. Ansonsten gelten die Regeln wie für andere Boote auch.
Aber wenn kornatix Text der aktuellste ist, dann müsstest du auch unter diesen Bedingungen nicht zahlen wenn du weiter weg fährst.
Falls schon, dann aber eigene Zulassung im Heimatland und ggf. Versicherung.

Jan



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  #22  
Alt 07.06.2018, 16:40
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
...Oder gibt es am Ende noch einen neueren Text?[emoji848]
Der Text ist aus März diesen Jahres. Aber den Kroaten ist alles zuzutrauen.
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  #23  
Alt 07.06.2018, 17:05
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Wo liest du jetzt das von den 5kw bzw. Was lässt es dich so interpretieren???

Ich les es so, dass einfach alle zahlen müssen. Punkt aus.
In dem Marina Geschreibsel steht es ja

Fur Wasserfahrzeuge bis 2,5 m und mit einer Motorleistung von 5 kW ist kein Entgelt zu zahlen.

gruss dieter
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  #24  
Alt 07.06.2018, 17:16
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
In dem Marina Geschreibsel steht es ja

Fur Wasserfahrzeuge bis 2,5 m und mit einer Motorleistung von 5 kW ist kein Entgelt zu zahlen.

gruss dieter
Ja, das ist der Satz drunter, den ich meinte.
Die Tabelle drüber schaut aber so aus:

BOOTSLANGE (m) <2,5
BEARBEITUNGSGEBUHR 40 kn
SCHIFFFAHRTSSIHERTHEIT 20*L+2*P
INFO-KARTE 20 kn
LICHT -GEBÜHR 10 kn/m

Mag sein. Vielleicht ist es auch so zu interpretieren, dass die Tabelle nur für über 5KW gilt.
Der von mir gefundene Text sagt was anderes, der Gesetzestext von Kornatix spricht eher dafür...

Wenn jetzt nicht einer einen aktuelleren Originaltext nach März hervorzaubert würd ich aber jetzt auch eher dazu tendieren, das der Text von Kornatix korrekt ist - man also nichts zahlen muss.

Schöne Grüße,
Jan
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  #25  
Alt 07.06.2018, 17:32
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Dank an Gerd,
hab die betreffende Seite/Zeilen

https://gov.hr/moja-uprava/promet-i-...is-brodice/515

schon ausgedruckt und bei den Bootspapieren, der Gummikreuzer hat ja Anmeldung und Nummer vom WSA bzw. der Neue bekommt dann wieder eine,
werde nichts bezahlen und bei Kontrolle den Leuten unter die Nase halten, dann mal weiter schaun,

gruss dieter
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Geändert von diri (07.06.2018 um 17:38 Uhr)
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