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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.07.2018, 07:45
Schwabenboot Schwabenboot ist offline
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Frage an das BF,
in D gilt ja,dass der Fahrzeugführer min.16 Jahre,gesund,im Vollbesitz .....usw.
Gilt dies auch für Italien?
Oder darf in Italien( See) nur der,der den SBF hat ans Ruder?

Grüße aus Ulm
Rolf
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  #2  
Alt 07.07.2018, 16:05
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M.E. funktionieren Ampel und der SBF hüben wie drüben gleich.
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  #3  
Alt 07.07.2018, 19:31
Schwabenboot Schwabenboot ist offline
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Danke für die Antwort,
aber in Italien funktionieren die Ampeln doch ein wenig anders.
Darf eine andere Person ( über 16 Jahre) nun das Boot fahren,wenn ich an Bord bin?
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  #4  
Alt 07.07.2018, 19:43
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Schakalaka Schakalaka ist offline
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Der neue SBF is denke gem. EU....
Italien ist denke mal in der EU wie D....
Also warum sollte es unterschiede geben? Soweit ich weiss, wird der SBF von D weltweit anerkannt. Einzig die nationalen Vorschriften wie PS ohne SBF oder max. Geschwindigkeiten sind verschieden.... wie sonst auch Gebietabhängig...
Warum fragt Du?
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. [Albert Einstein]

Der Jammer mit der Menschheit ist, dass die Dummen so selbstsicher sind und die Gescheiten so voller Zweifel. [Bertrand Russell]
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  #5  
Alt 07.07.2018, 19:53
Schwabenboot Schwabenboot ist offline
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Warum ich frage?
Da wir im Urlaub ein paar mal mit dem Boot rausfahren wollen und der eine oder andere sicher auch mal ans Steuer möchte.

Gruß Rolf
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  #6  
Alt 07.07.2018, 20:12
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Naja. Das ist doch i.O.
Solange Du als Schiffsführer fungierst und die Steuerleutchen den Anforderungen genügen....
Wo ist das Problem?
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  #7  
Alt 07.07.2018, 20:49
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
Der neue SBF is denke gem. EU....
Italien ist denke mal in der EU wie D....
Also warum sollte es unterschiede geben? Soweit ich weiss, wird der SBF von D weltweit anerkannt. Einzig die nationalen Vorschriften wie PS ohne SBF oder max. Geschwindigkeiten sind verschieden.... wie sonst auch Gebietabhängig...
Es gibt "Nichts" im Zusammenhang EU und Sportbootführerschein! Gar nichts! Und wenn es noch so häufig behauptet wird, wird es dadurch nicht richtig.


https://skipper.adac.de/reviere/italien/
Zitat:
...Mindestalter
  • Auf Booten, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt für Skipper das Mindestalter von 18 Jahren
  • Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die oben beschriebenen Grenzwerte für Motoren und die Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen
  • Für Segelboote mit weniger als 4 m² Segelfläche gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #8  
Alt 07.07.2018, 20:51
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
... Soweit ich weiss, wird der SBF von D weltweit anerkannt. ...
Nein! IN Nordkorea, Somalia und auf Libyischen Binnengewässern ist er nicht anerkannt.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #9  
Alt 07.07.2018, 21:04
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Finnland gehört zu EU, aber die Vorschriften sind mit unseren deutschen Gesetzen hinsichtlich Bootsführerschein/Bootsführer nicht vergleichbar. Es gibt eklatante Unterschiede.
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Grüße aus der finnischen Seenplatte
Frank, der Nordmann
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  #10  
Alt 08.07.2018, 09:26
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Nunja, wenn ich mich recht erinnere ging es in dem Beitrag nicht um das Führen eines Bootes, sondern "nur" um das "ans steuer lassen" der Mitfahrer.
Als Bootsführer hat man dennoch den Hut auf, auch jmd. anders steuert und inwieweit der eigene Schein im Ausland gültig ist oder es gesonderte Bestimmungen gibt, sollte man sich vorher informieren. Dies gilt aber generell mit allem.....
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  #11  
Alt 08.07.2018, 13:16
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
... und inwieweit der eigene Schein im Ausland gültig ist oder es gesonderte Bestimmungen gibt, sollte man sich vorher informieren. ...
Ich glaube das war der Grund für die Frage von @Schwabenboot .
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #12  
Alt 08.07.2018, 13:40
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Nunja. Dachte es ging um "die anderen ans Steuer zu lassen"....
zur ursprünglichen Frage hast du recht!!!
Also: mit SBF solltest du dort fahren können. Alles andere wäre den örtlichen Bestimmungen zu entnehmen...
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  #13  
Alt 08.07.2018, 20:31
Schwabenboot Schwabenboot ist offline
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Ich möchte mich ja informieren hier imBF.
Ich besitze den SBF-See,mein Boot hat 75 PS und ich möchte wissen,ob z.B.
mein Schwiegersohn auch mal ans Steuer darf ,in Italien.
Sorry ,wenn ich nochmals nachfrage,aber bisher habe ich im Netz nichts gefunden.

Gruß Rolf
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  #14  
Alt 09.07.2018, 05:34
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"Darf eine andere Person ( über 16 Jahre) nun das Boot fahren,wenn ich an Bord bin?"
Denke schon. Wenn "Fahren" bei Dir heißt, das Boot steuern (lenken) unter deiner Aufsicht und Anweisung. Du bist dabei der Verantwortungsträger. Wird auf größeren Booten auch gar nicht anders möglich sein, als dass deine "Mannschaft" von Dir angeleitet wird und Aufgaben übernimmt.
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  #15  
Alt 09.07.2018, 07:40
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
"Darf eine andere Person ( über 16 Jahre) nun das Boot fahren,wenn ich an Bord bin?"
Denke schon. ...
Vermutlich schon - aber wer weiß es genau?


Hier mal ein paar Infos aus dem www:
http://blog.nautal.de/italien-bootsfuehrerschein/
Zitat:
... Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen gültigen Bootsführerschein besitzt, das Boot steuern. ...
schweigt sich aber darüber aus, ob das ggf. auch noch für 8-jährige gilt. Gehen wir aber mal davon aus, ü16 damit durchaus gemeint sind. (Ist aber auch nur eine Info aus dem Internet und die müssen bekanntlich nicht richtig sein.)



https://www.dmyv.de/toerninfo/revier...ional/italien/ beantwortet die Frage zwar nicht, aber vielleicht hilft es weiter?



Ansonsten ggf. bei italienischer Botschaft, oder Konsulat oder ggf. vor Ort bei der italienischen Wasserschutzpolizei nachfragen.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #16  
Alt 09.07.2018, 07:59
Ex round world2 Ex round world2 ist offline
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In meiner Jugendzeit hab ich eine 47 fuss Swan durch das gesamte Mittelmeer alleine gesteuert, bin alle wachen gefahren und bei wind und Wetter in jeden Hafen auch ohne Maschine reingesegelt.
Nie gab es irgendwelche Probleme seitens der Behörden, eher große Augen wegen des perfekten händlings.
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Alt 09.07.2018, 09:50
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maro7169 maro7169 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Hier mal ein paar Infos aus dem www:
http://blog.nautal.de/italien-bootsfuehrerschein/

OffTopic:
Ich sehe gerade dass ich lt. Vorschriften für Italiens Küstengewässer eine Rauchboje mitführen muss? Sowas hab ich nicht und ich glaube nicht dass ich das in irgendeinem Nachbarboot in der Marina gesehen habe.
Wie auch immer, Danke für den Link!

OnTopic:
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  #18  
Alt 11.07.2018, 19:12
Schwabenboot Schwabenboot ist offline
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Danke für die Antworten,
werde mich dann vor Ort erkundigen,denn viel mehr weis ich immer noch nicht.

Gruß Rolf
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  #19  
Alt 11.07.2018, 19:54
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Hallo zusammen


leider kann ich nur bedingt weiterhelfen. Möchte aber darübere aufklären, das hier bisher einige Dinge wild durcheinander geworfen werden.


1) Gilt der deutsche Führerschein auch in anderen Ländern.
Antwort: Ja, in den angesprochenen Ländern (Italien, ich nehme noch die Niederlande dazu), wird der Führerschein anerkannt


2) Darf man selber auf jeden Fall mit dem Führerschein fahren?
Antwort: NEIN
Beispiel: In Deutschland darf man den Führerschein mit 16 machen. In den Niederlanden darf man ein "schnelles Boot" (und das haben wir alle) aber erst fahren, wenn man über 18 ist.
Mein Sohn durfte also mit 17 Jahren in den Niederlanden NICHT fahren, obwohl im Besitz eines "anerkannten" Führerscheines.
Kaum war er 18, durfte er fahren. Ist eine lokale Regel, und die gilt, unabhängig von der Anerkennung des Führerscheines.


3) Darf man jemand anderes ans Steuer lassen:
Antwort: Das kommt darauf an.
Nur weil es in Deutschland die Regel gibt, dass der Schiffsführer einen Rudergänger ernennen darf, heißt das nicht, das es diese Regel auch in anderen Ländern gibt. Ich bin zu 99 % sicher, das es in Kroatien NICHT erlaubt ist. Wieder eine landesspezifische Regel, die nichts mit der Anerkennung des Führescheines zu tun hat.


Was lernt man beim Führerschein immer wieder: "Gebietsinformationen einholen". Und dazu gehören auch eben solche "Informationen".


Also bitte diese Dinge sauber auseinanderhalten!


Zur Regelung in Italien kann ich also leider nichts sagen, wohl aber dazu, dass die Aussage: es gilt in Deutschland, also auch woanders, definitiv falsch ist.



Gruß Rüdiger
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