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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Alter, lass gut sein. Ich kenne das auch das man sich die Krätze an den Balg ärgern könnte, aber das kostet im Endeffekt nur Deine Nerven und die werden irgendwann mal kostbar.
Gegen die Rennleitung ziehst Du in einem solchen Fall immer den kürzeren, es denn vielleicht Du willst Unmegen Geld für Gutachter und Anwälte in die Hand nehmen. Und auf Begriffe wie Abzocke oder Wegelagerei reagieren die ganz besonders allergisch und ich vermute mal ganz stark das sich ein Richter dann auch innerlich mit den "Kollegen" solidarisch erklärt.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#102
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Zitat:
auch das ist falsch ... ein Ortsschild zeigt Dir an, daß nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt und diese wird genau einmal angezeigt ... des weiteren ist es auch falsch außerhalb geschlossener Ortschaften ... ist mir selbst auf der Autobahn passiert ... ich hatte das Schild wirklich nicht gesehen und schon nach dem ersten Schild wurde nach wenigen hundert Metern geblitzt (A9 nähe Dessau) ... mein Glück war, daß zuvor eine Baustelle und ich gerade noch beim Beschleunigen war ... gab einen Punkt ... Einspruch wurde seitens der zuständigen Behörde abgelehnt, mit der Begründung ich hätte mich ab dem ersten Schild an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten ... Gerichtsverfahren habe ich mir gespart, da ich nicht weiß, wie der/die Richter(in) morgens aufsteht ...
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin Geändert von peterk8 (16.07.2018 um 22:06 Uhr) |
#103
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Hallo,
immer ran an die Buletten... . Immer schön Beleidigen, Verleumden und übel nachreden.... Kostet doch nur eine kleine Geldstrafe oder 2 Jahre Ferien hinter schwedischen Gardinen ( nur üble Nachrede). Darunter fällt der Begriff: "Abzocker". " Wegelagerer- oder Wegelagerei" wird so um die 450.- Euro kosten. Dann aber bitte noch den ausgestreckten Mittelfingen zeigen, damit die Urlaubskasse so richtig geplündert wird. Wer es sich leisten kann, aus 50.- Euro 5.000.- Euro zu machen, solls bitte tun. Ansonsten ist das Thema wirklich hirnrissig. Ob gefühlte " Wegelagerei" oder nicht! Dann mag der TE dagegen klagen, sich bis zum Europ. Gerichtshof vorarbeiten, wenn er es denn will und schafft. Aber, wie ich es aus den Threads lese, übergroßes Mitleid wird er wohl eher nicht in Massen ernten. Auch gibt es keine Initiative für eine Spendenkasse und eine Forendemonstration wird es wohl auch nicht geben Verbuchen unter Lehrgeld! Das denkt sich Michelangelo |
#104
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#105
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Zitat:
trotzdem halte ich persönlich den Begriff grundsätzlich nicht für angebracht ...
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin Geändert von peterk8 (16.07.2018 um 22:29 Uhr)
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#106
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Hallo,
ok, hatte ich nicht auf dem Screen, kenne nur das Urteil vom Bayerischen Obersten Landesgericht (1 St RR 153/04). Da war es eine strafbare Beleidigung. Egal, wenn ich jemanden "Bullen" nenne, dann sollte der schon 4 Beine und möglichst 2 Hörner haben. Ansonsten bin ich schnell der Gehörnte! Gruß von Michelangelo |
#107
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin |
#108
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Jetzt fährt der märchenprinz auch noch auto ... aua
fängt seit dem ersten post an seine aussagen zu verändern, verdreht die tatsachen, ist uneinsichtig ... und mmn eine gefahr im Verkehr. Besser er meldet sich freiwillig zu einer MPU an. Im falle eines positiven Gutachtens hat er was in der Hand, Im anderen Fall was fürn Mülleimer! Gruss aus einem der letzten paradiese auf erden in Südostasien Ich schau jetzt lieber auf Meer... äh shit iss ja ebbe ... |
#109
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Ich glaube so langsam, an der Sache ist gar nichts dran und Märchenprinz hat seinem Namen alle Ehre gemacht. Erst "zu lange Gleitfahrt", jetzt war's nur Verdrängerfahrt mit 4 km/h mehr. Schlußendlich war die Sache sicher nur erfunden.......er wollte nur warten, bis wir vom Thema abdriften und auf das Thema Auto kommen, denn in Wahrheit war er mit dem Auto zu schnell unterwegs, hat sich nur nicht getraut zu fragen Jetzt hat er alle Antworten rund um's Thema Auto.....
Gruß Axel |
#111
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Das wäre dann schade, denn ich sitze gemütlich beim mittagsbier am Meer und genieße köstlich das boote-forum
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#112
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Dass überhöhte, im Sinne von nicht erlaubter, Geschwindigkeit nicht gerade das Strafmaß des Unfallverursachers nach unten drückt, ist wohl jedem bekannt, ist aber hier nicht Gegenstand der Argumentation gewesen. Es ging in meinen Postings darum, infrage zu stellen, ob die Ordnungsbehörden in der Wahl des Aufstellungsortes für Blitzer freie Hand haben, oder nicht. Und nein, haben sie nicht. Sie haben sich an landesspezifische Vorschriften zu halten, jedenfalls in den meisten Bundesländern. Und genau aus diesem Grund hat ein Bremer vor einigen Jahren erfolgreich gegen das Bremer Ordnungsamt geklagt. Um es nochmal klar zu sagen: Die erlaubte Höchstgeschwindigeit (ab Schild) bleibt von diesen Vorschriften natürlich unberührt; sie regeln lediglich den Mindestabstand zwischen Schild und Blitzer.
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#113
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Deine Argumentationsweise ist schlichtweg unangebracht und man fragt sich, was auf deutschen Straßen so unterwegs ist ... halte Dich an die Regeln und fertig, unabhängig davon, wo geblitzt wird ... zudem verstehst Du den Begriff einer Richtlinie nicht! .... auch wenn solche Richtlinien existieren, ist das kein Freibrief für Temposünder. Es handelt sich dabei nämlich nur um rein innerdienstliche Vorschriften für die Polizeiarbeit. Ein verbindliches Gesetz, das einen gewissen Toleranzbereich von Tempokontrollen an Ortseinfahrten regelt, gibt es dagegen nicht. Es steht daher immer im Ermessen des Richters, wie er eine zu dicht hinter dem Schild aufgestellte Messeinrichtung bewertet und welchen Einfluss sie auf die Sanktionen hat ... Quelle: https://www.focus.de/finanzen/recht/...d_3488881.html verlasse Dich also bitte nicht auf Deine eigenen Auslegungen bestimmter Sachverhalte ... nichts ist so einfach, wie es sich manchmal darstellt ... der Ermessenspielraum ist das entscheidende Kriterium bei solchen Fällen und der ist Null, Null im Vorfeld kalkulierbar ...
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin Geändert von peterk8 (17.07.2018 um 09:24 Uhr) |
#114
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Es ist zwar nett, dass Du mir etwas beibringen möchtest; in diesem Fall sind Deine Bemühungen aber wirklich nicht notwendig. Du musst auch nicht nochmal wiederholen, dass ich bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit 'dran bin'. Ich weiß das schon; wie eigentlich jeder erwachsene Verkehrsteilnehmer. Dennoch fasse ich nochmal in einfachen Worten zusammen:
Ist´s so recht?. Wenn ja: ich habe nie etwas anderes behauptet. By the way: In den letzten knapp vierzig Jahren bin ich nur einmal geblitzt worden; ich halte mich im Allgemeinen an Vorschriften.
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#115
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zum dritten Punkt: ja zum entscheidenden zweiten Punkt, um den es Dir ja in der Hauptsache geht: ja (bzw. eigentlich auch nein), ABER es liegt im Ermessen des Richters, ob nicht auch eine weniger weit vom jeweiligen Schild entfernte Geschwindigkeitsmessung doch ihre Berechtigung hat ... die von Dir genannten Abstände sind NUR Richtlinien, kein Gesetz! das schreibt Dir jemand, dessen Vater 34 Jahre bei der bayerischen Polizei war ... es gab und es gibt berechtigte Gründe eine Geschwindigkeitsmessung in Bayern nicht erst 200 Meter nach dem Ortsschild zu tätigen und dies wird dann auch bewußt so ausgeführt ...
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin Geändert von peterk8 (17.07.2018 um 09:52 Uhr)
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#116
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Ansonsten glauben die Richter eigentlich immer dem geschulten Auge des Polizisten. Da hat man in der Regel keine Chance. Ist einfach so bei Aussage gegen Aussage. Trotzdem finde ich den Strafzettel eine Sauerrei. Die Polizei hat ja auch ermessen und darf durchaus mal das Hirn im Dienst benutzen. Wozu sind denn solche Geschwindigkeitsbegrenzungen gut? Meist doch um Sog und Wellenschlag zu vermeide weil Vereine oder etwas anderes am Ufer ist was vorher nicht da war. Aber man darf darauf vertrauen, dass die Schilder mit einem gehörigen Sicherheitsabstand zu den schützenswerten Anlagen aufgestellt sind. Wenn einer verlangsamt aber erst 10-30 Meter hinter dem Schild aus der Gleitphase rauskommt, dann hat er doch gezeigt dass er Willens ist sich an die Beschränkung zu halten und Dank des Sicherheitsabstandes wird auch keiner über Gebühr beeinträchtigt. Da kann man als Polizist auch mal seinen Ermessensspielraum zu Gunsten des Bürgers ausüben. Gruß Chris |
#117
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Manche Dörfer sind weniger als 200m lang. Darf da kein Blitzer im Dorf stehen?
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale |
#118
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ich weiß jetzt nicht, inwiefern Deine (ironische) Frage auf meine Ausführungen zielt ...
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin |
#119
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Zitat:
Wenn Du schon unbedingt gegen mich (ich habe nicht das Gefühl, dass es noch um die Sache geht) argumentieren willst, so halte Dich doch bitte an dem, was ich geschrieben habe. Dann musst Du vermutlich auch nicht mehr beleidigend werden. |
#120
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https://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/
Blitzer hinter Schildern aufstellen – es gelten Mindestabstände Allerdings kann ein Blitzer nicht direkt hinter einem Hinweisschild stehen, welches die zugelassene Geschwindigkeit abrupt absenkt. Solche Schilder sind:
Bundesland - Mindestabstand für Blitzer zum Hinweisschild Baden-Württemberg / Bayern 200 Meter Berlin 75 Meter (Tempo-Limit) - 150 Meter (Ortseingangsschild) Brandenburg 150 Meter Bremen 150 Meter Hamburg / Hessen 100 Meter Mecklenburg-Vorpommern 100 Meter (Kraftfahrstraße) - 250 Meter (Autobahn) Niedersachsen 150 Meter Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz 100 Meter Saarland / Sachsen 150 Meter Sachsen-Anhalt 100 Meter Schleswig-Holstein 150 Meter Thüringen 200 Meter
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Gruß Martin |
#121
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Zitat:
aber egal, Du hast Deine Meinung, ich meine und gut ist ..
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin |
#122
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Zitat:
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#123
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Hilft das irgendwie wo der blitzer stehen durfte ....
Der to wurde weder geblitzt noch war er auf der Strasse unterwegs...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#124
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Zitat:
da ist aber einer schwer beleidigt, weil er nicht Recht bekommen hat .. lassen wir es, schade um die Zeit ... gehört auch alles nicht hierher, da haben die Bootskollegen Recht, deshalb kommt von mir diesbezüglich hier nichts mehr ...
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin |
#125
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Zitat:
Stört hier doch sonst auch niemanden
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Gruß Martin Geändert von MarDan (17.07.2018 um 10:28 Uhr)
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