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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 11.08.2018, 20:06
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.09.2017
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Beiträge: 275
Boot: Coaster 600
155 Danke in 64 Beiträgen
Standard Yamaha F100; 74 kW für bodensee geeignet ?

Hallo ist ein Yamaha F100 74 kWfür den Bodensee zugelassen ?
Gruß Ralf
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  #2  
Alt 11.08.2018, 20:19
Benutzerbild von Triton05
Triton05 Triton05 ist offline
Admiral
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 2.499
Boot: Hellwig Milos V630 & Yamaha F 200GETX
2.356 Danke in 1.262 Beiträgen
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musst du in die entsprechenden Papiere deines Motor gucken.Kommt auf das Baujahr usw. an. Steht da aber...
__________________
Gruß Hans-H.
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  #3  
Alt 11.08.2018, 21:01
Benutzerbild von Modellbootsfahrer
Modellbootsfahrer Modellbootsfahrer ist offline
Admiral
 
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Ort: PEINE
Beiträge: 4.738
Boot: Modellboot
Rufzeichen oder MMSI: Handy 0176-49317009 >>> ruf einfach an ohne zu fragen. Manfred Berger @ YOUTUBE + FACEBOOK
3.791 Danke in 1.987 Beiträgen
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Für die Neuzulassung und den Austausch von Schiffsmotoren gilt die Stufe 2 der Abgasvorschriften der BSO. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats.



Ausnahmeregelung für Neuzulassungen:
  • Ottomotoren (2- und 4-Takt-Motoren) bis einschließlich 74 kW Leistung müssen für die Neuzulassung oder deren Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß:
    • BSO Stufe 1: Nachweis durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats oder
    • EU-Sportbootlinie (Stage 1 Grenzwerte für 4-Takt-Motoren - RL 2003/44) erfüllen. Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung nach RL 2003/44 mit dem Vermerk, dass die Motoren die Grenzwerte von 4-Takt-Motoren erfüllen.
  • 2-Takt-Außenbordmotoren bis 59 kW Leistung mit Direkteinspritzung und 4-Takt-Außenbordmotoren bis 59 kW Leistung gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Stage 2 - RL 2013/53); eine Anerkennung für 4-Takt-Außenbordmotoren bis 74 kW ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Motor die Anforderungen gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Sage 1 - RL 2003/44) erfüllt.
    Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf die Richtlinie 2013/ 53 und eventuell dem Nachweis der Anforderung an Stage 1.
  • 4-Takt-Innenbordmotoren mit Selbst- oder Fremdzündung (Diesel- oder Benzinmotoren auch Z-Antriebe) bis 150 kW gesamt installierte Leistung gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Stage 2 - RL 2013/53).
    Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf die Richtlinie 2013/ 53.
__________________
Natürlich spreche ich mit mir selbst. Manchmal brauche ich auch mal kompetente Beratung...
...und aus gesundheitlichen Gründen erkannt, kürzer zu treten

Privates Hobby NOTFALL Telefon 0176-49317009
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  #4  
Alt 12.08.2018, 00:22
manerba manerba ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.07.2012
Beiträge: 123
Boot: ZAR 57
75 Danke in 50 Beiträgen
Standard

Wenn es der DETL mit Einspritzer ist ab 2007 dürfte das gehen.
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  #5  
Alt 12.08.2018, 22:37
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 1.653
Boot: Nuova Jolly 670 mit Mercury V6 200
1.518 Danke in 893 Beiträgen
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Ich hatte mich mal auf die Schnelle für die Vergaserversion erkundigt, der war nach meiner Erinnerung nicht Bodensee tauglich.

Gruß Rüdiger
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