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  #1  
Alt 16.09.2018, 09:33
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Hallo zusammen,
Wir möchten uns eine Bayliner zum herrichten kaufen. Ich bin schon mit dem Käufer in Kontakt und dieser sagt das Boot ist nicht angemeldet und hat keine Papiere.
Er will mir bei kauf eine unbedenklichkeits Erklärung ausfüllen. Meine Frage an Euch:
Langt diese Erklärung und ein Kaufvertrag damit ich das Boot dann anmelden kann?? Oder bekommt man das nicht angemeldet?
Danke für Eure Antworten.
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  #2  
Alt 16.09.2018, 09:43
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Was auch immer der Verkäufer hier für unbedenklich zu erklären gedenkt - eine Behörde dürfte so ein Dokument, ausgestellt von einer x-beliebigen Privatperson, relativ wenig beeindrucken
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Cheers, Ingo
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  #3  
Alt 16.09.2018, 09:48
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Was auch immer der Verkäufer hier für unbedenklich zu erklären gedenkt - eine Behörde dürfte so ein Dokument, ausgestellt von einer x-beliebigen Privatperson, relativ wenig beeindrucken
Naja,

das scheint ja immer so ne sache zu sein. Ich hatte auch schon 2 Boote die ich aus ner Scheune gekauft habe. Die standen da 10 Jahre und länger rum. Papiere gab es auch keine.

Als die fertig waren habe ich die beim ADAC angemeldet und gut wars. Da brauchte ich nichts an Papieren für. Verkauft habe ich die Boote dann MIT Papieren.....
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  #4  
Alt 16.09.2018, 09:52
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
...Als die fertig waren habe ich die beim ADAC angemeldet und gut wars. Da brauchte ich nichts an Papieren für.

Bei unbekanntem Baujahr dürfte es allerdings schwierig werden, eine Anmeldung ohne Konformitätserklärung durchzubringen.
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  #5  
Alt 16.09.2018, 10:09
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Bei unbekanntem Baujahr dürfte es allerdings schwierig werden, eine Anmeldung ohne Konformitätserklärung durchzubringen.
Womit kommst du denn? Die CE Kacke kam erst 1997. Die Boote von denen ich schrieb waren alle älter.

Und seit letzten Jahr wird nach der CE bei der Anmeldung auch nicht mehr gefragt.
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  #6  
Alt 16.09.2018, 10:33
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Bei unbekanntem Baujahr dürfte es allerdings schwierig werden, eine Anmeldung ohne Konformitätserklärung durchzubringen.
Das Baujahr sollte aus der Rumpfnummer hervor gehen, ich gehe mal davon aus, dass diese nicht weggeflext wurde, dann wäre die ganze Sache schon bedenklich.

https://www.boat.ch/boote-technik/sc...ummer-hin-cin/

LG Peter
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  #7  
Alt 16.09.2018, 10:34
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Womit kommst du denn? Die CE Kacke kam erst 1997. Die Boote von denen ich schrieb waren alle älter.
Das ändert aber nichts daran, dass Boote, die nach Juni 98 erstmalig in der EU in Verkehr gebracht wurden, grundsätzlich Konformitätspflichtig sind.

Also verrate mir doch bitte mal, welche Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Deutschland von Privatpersonen ausgestellt werden dürfen. Wer weiß, vielleicht atmet ja die ganze Tuning Szene auch auf, wenn der Nachbar einfach unterschreiben muss, dass die neue Sportauspuffanlage seinen Schlaf nicht weiter stört
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Cheers, Ingo
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  #8  
Alt 16.09.2018, 10:36
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Zitat:
Zitat von Michael.U Beitrag anzeigen
Er will mir bei kauf eine unbedenklichkeits Erklärung ausfüllen.
Ich kenne das vom Kauf eines 45er Rollers... da kann man, wenn die Papiere nicht mehr auffindbar sind, bei der KFZ-Zulassungsstelle so eine Unbedenklichkeitserklärung (12,-€) bekommen, dass der Roller weder zur Fahndung steht, noch dass die Betriebserlaubnis entzogen wurde. Ob das beim Wasserstraßenamt auch so geht?... da hilft ein Anruf mit der Frage.

LG Peter
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  #9  
Alt 16.09.2018, 10:45
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Das ändert aber nichts daran, dass Boote, die nach Juni 98 erstmalig in der EU in Verkehr gebracht wurden, grundsätzlich Konformitätspflichtig sind.

Also verrate mir doch bitte mal, welche Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Deutschland von Privatpersonen ausgestellt werden dürfen. Wer weiß, vielleicht atmet ja die ganze Tuning Szene auch auf, wenn der Nachbar einfach unterschreiben muss, dass die neue Sportauspuffanlage seinen Schlaf nicht weiter stört

Ach Ingo, normalerweise hast du ja recht und bist gut informiert aber hier muss ich dir ein bisschen widersprechen

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung hast du recht, die ist wertlos.

Aber die braucht man auch nicht.

Einfachnur einen Kaufvertrag machen und fertig. Im Bootsschein vom WSA gibt es extra 2 Formulierungen dafür, "glaubhaft gemacht" und "nachgewiesen".

Und CE und ohne Papiere kann man nicht nachweisen das es vor 98 im Verkehr war ist Paragrafenreiterei. Da die Daten bei den WSA nicht gespeichert wurden und der alte Ausweis bei Abmeldung zurück muss kann man es selbst mit Papieren nicht nachweisen.

Also nochmal für alle, bei Booten vor der CE Pflicht reicht ein Kaufvertrag zum anmelden. Sonst braucht man nichts.

Bei Booten mit CE wird diese zwar beim Anmelden nicht mehr kontrolliert aber es ist dennoch ratsam sie zu haben weil vorgeschrieben.

Geändert von RING18 (22.06.2020 um 19:22 Uhr)
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  #10  
Alt 16.09.2018, 11:56
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Ok, der Verkäufer meldet sich nochmal bei mir. Ich denke aber das es etwa 80iger Jahre ist.Somit würde dann wohl der Kaufvertrag langen,oder verstehe ich das falsch.Ich hab ihn gefragt ob das Boot ein Typenschild hat da würde es ja dann drauf stehen.
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  #11  
Alt 16.09.2018, 12:01
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Also nochmal für alle, bei Booten vor der CE Pflicht reicht ein Kaufvertrag zum anmelden. Sonst braucht man nichts.

Bei Booten mit CE wird diese zwar beim Anmelden nicht mehr kontrolliert aber es ist dennoch ratsam sie zu haben weil vorgeschrieben.
Da hast Du Recht, Thomas. Bei der Anmeldung selbst wird die Vorlage der CE - zumindest in Deutschland - nicht mehr verlangt.

Mir war allerdings schleierhaft, was ein Verkäufer auf irgend eine Weise für unbedenklich erklären könnte. Interessant bleibt auch die Frage, was bei einem Boot ab BJ 98 passiert, wenn sich irgendwann herausstellt, dass es keinen CE Nachweis gibt...
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Cheers, Ingo
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  #12  
Alt 16.09.2018, 12:01
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Ja, Kaufvertrag reicht. Rumpfnummer müsste hinten rechts am Spiegel eingeprägt sein.

Mit einem Bild vom Boot kann man das Bj. auch etwas eingrenzen.

Wenn das WSA Probleme macht (was ih nicht glaube) einfach beim nächsten anmelden
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  #13  
Alt 16.09.2018, 19:14
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Der Verkäufer sagt er findet kein Typenschild. Was nun?Lieber nicht kaufen?
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  #14  
Alt 16.09.2018, 19:16
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Leider sind es 700km bis zum BOOT, daher ist es halt nicht so einfach mit mal eben Besichtigen.
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  #15  
Alt 16.09.2018, 19:20
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Zitat:
Zitat von Michael.U Beitrag anzeigen
Der Verkäufer sagt er findet kein Typenschild. Was nun?Lieber nicht kaufen?

Ich hab sowas beim WSA als "Eigenbau" eingetragen bekommen und es wurde ein neuer Schein erstellt mit den Daten des Motors.
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Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #16  
Alt 16.09.2018, 19:41
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Motor ist keiner dabei.Ist für Aussenborder hergerichtet, den verkauft er aber nicht mit.
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  #17  
Alt 17.09.2018, 15:20
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Hab beim Wsa Dresden angerufen.Kaufvertrag und ein paar Angaben zu Länge und Breite die ich selber messen kann langt.Also liegt dem nichts im Wege.
Gruß Micha
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  #18  
Alt 18.09.2018, 12:04
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.. Anmeldung als Eigenbau finde ich persönlich schwierig in Bezug auf eine mögliche Haftpflichtversicherung.
Ich meine das Eigenbauten grundsätzlich teurer sind als Werftbauten. Auch, so meine ich, können bei Versicherungen Eigenbauten in einem gewissen Alter nicht mehr versichert werden.. Das sollte im Vorfeld geklärt werden..
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Sven
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  #19  
Alt 19.09.2018, 16:33
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Das ändert aber nichts daran, dass Boote, die nach Juni 98 erstmalig in der EU in Verkehr gebracht wurden, grundsätzlich Konformitätspflichtig sind.

Also verrate mir doch bitte mal, welche Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Deutschland von Privatpersonen ausgestellt werden dürfen. Wer weiß, vielleicht atmet ja die ganze Tuning Szene auch auf, wenn der Nachbar einfach unterschreiben muss, dass die neue Sportauspuffanlage seinen Schlaf nicht weiter stört

Verrate DU mir doch mal bitte wo ich gesagt haben soll das Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Privat Personen ausreichend sind?????
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  #20  
Alt 19.09.2018, 22:58
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StephanK14 StephanK14 ist offline
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Moin,

also erstmal sind viele Boote garnicht Registriert weil es nur auf Binnenschiffahrt gefordert wird. Weiterhin mag sein das der Verkäufer ein Typenschild sucht es aber nicht findet, suchen könnte er nach der Rumpfnummer die in den Rumpf Eingeprägt ist. Sie ist an unterschiedlichen Stellen zu finden.
Sofern das Boot vorher keine Zulassung hatte reicht ein Kaufvertrag zur Zulassung aus. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient lediglich deinem Inneren Frieden und bezeugt nochmals das Du dass Boot Gutgläubig Erworben hast. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss allerdings von einem Notar ausgestellt werden welcher wiederum wahrscheinlich nach einer Rumpfnummer fragen wird

Gruß
Stephan
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