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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootkauf und Kaufvertrag. Hilfe!!!
Hallo an alle,
ich stehe kurz vor dem Privatkauf eines Sportbootes in den Niederlanden und brauche eure Hilfe. Hierbei geht es um einen Kaufvertrag. Da ich diesen Kaufvertrag in Deutsch haben will, hat der Verkäufer mir eingeräumt, selber einen Kaufvertrag aufzusetzen und Ihm per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Nun überlege ich, welche besonderen Eckpunkte im Kaufvertrag enthalten sein müssen oder sollten. Der Verkauf fand durch einen Vermittler (Saver Boote NL) statt Verkäufer ist der Sohn des Bootsbesitzers. Der Kaufvertrag wird natürlich vom Bootsbesitzer unterschrieben mit Ausweisung der Personalien. Ich stelle mir im Kaufvertrag folgendes vor. Alle Papiere vom Boot, Motor und Trailer, (Am besten erstmaliger Kaufvertrag ) MWST soll ausgewiesen werden. CE-Kennzeichnungen. Was wäre für einen Kaufvertrag noch wichtig? Gibt es irgendwo im Netzt Vorlagen? Bitte gebt mir einige Informationen, die zusätzlich im Kaufvertrag stehen sollten. Gruß Norbert |
#2
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#3
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Zitat:
Yacht und Recht ist ok.
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Gruss Vestus
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#4
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Schau mal unten unter Musterkaufvertrag: http://www.dmyv.de/index.php?id=256
Ansonsten kann ich dir einen individuellen von mir per PN senden. Achte auf den Passus, dass ihm das Boot gehört und keine Schiffsgläubigerrechte am verkauften Boot vorliegen. Und wenn du diesbezüglich belangt werden sollst, das dann der Verkäufer dafür haften muss. Da in NL Boote oft von der Bank finanziert werden
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Viele Grüße Thomas |
#5
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Ich würde auch auf den Gerichtsstand achten. Wenn möglich trage diesen auf Düsseldorf ein.
Wenn der Sohn das Boot verkauft und nicht der Eigner ist muss er ein Vollmacht haben oder der Eigner unterschreibt selber! Auch wenn es der Sohn ist (oder gerade deshalb) vorsicht!
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Alles Gute aus Achim Torsten Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden |
#6
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Ein Musterkaufvertrag findet sich auch in jedem Boote Magazin.Möglich,daß die ihn auch online gestellt haben.
Zur Not reinschauen und Zeitschrift kaufen,wenn er gefällt.
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Schöne Grüße Oliver |
#7
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Kaufvertrag in den Niederlanden Holland
Hallo geschätzte BF-ler hier .
Dieses Thema beschäftigt mich ebenfalls z.Z. und möchte folgendes hier anknüpfen u. fragen : Wir möchten ( Deutsch mit auch Sitz in D ) in den NL von einem NL-Bürger ein gebrauchtes Schiff dort erwerben . Hierzu erhalte ich diesen NL-Kaufvertrag, der wohl bekanntlich aus dem WWW gezogen werden kann . S. Anhang . Meine NL-Sprachkenntnisse reichen hier bei weitem nicht aus . Fragen : 1. Gibt es eine deutsche Übersetzung hierzu ? Allgemeine grundlegende Vertragsregeln kenne ich in D und E . 2. Gibt es Besonderheiten, Tücken, Haftungsfolgen bei Käufen D-NL ? und oder 3. Kann mir hier jemand einen solchen Kaufvertrag in beiden Sprachen vermitteln ? Nachtrag : Ein NL-Notar ist nicht laut Verkäufer notwendig . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! Geändert von T-Technik (12.10.2018 um 11:56 Uhr) Grund: Nachtrag : |
#8
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wozu so lang?
Da muss eigentlich nur stehen: xyz kauft von abc das Boot efg vom Fabrikat blub mit der Nummer 007. Im Boot befinden sich der Motor blubblub mit der Motornummer 008 und außerdem folgendes Zubehör: Der Verkaufspreis beträgt 666 €. das dann nochmal durch translate.google jagen, fertig |
#9
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Zitat:
Einen Vertrag in einer Fremdsprache würde ich nie machen. Es sei denn ich kann die perfekt, was ich nicht glaube. Wenn dann nur in Englisch, zur Not den ADAC Auto Vertrag umändern auf Boot: https://www.adac.de/-/media/adac/pdf...he-version.pdf |
#10
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Moin,
bei mir lief vor kurzem alles über einen Makler, der hat mir einen "Concept Kaufvertrag" zugeschickt und ich konnte Änderungen angeben. Dieser Vertrag war dann zweisprachig, auch wenn einige Dinge schlecht übersetzt waren war er für mich ok. Nach meinen Änderungen erhielt ich dann das Original zur Unterschrift. Gerichtsstand ist aber meistens das Land wo das Boot verkauft wird - ich möchte nicht mit dem Makler / Verkäufer streiten - ich möchte ein vernünftiges Boot kaufen und wenn fair miteinander umgegangen wird sollte es hier auch keine Differenzen geben. Als ich mein Boot verkauft habe, habe ich auch den Kaufvertrag vom ADAC benutzt. Reich völlig aus. Viel Erfolg.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#11
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Servus!
Ich habe schon einige Boote aus Holland geholt und den Kaufvertrag immer in englisch oder in deutsch ausgefertigt. Du musst halt schauen, das die Papiere alle in Ordnung sind. Bei älteren Booten ist es oft schwierig mit der Rechnung im Bezug auf die Steuer, aber bei der CE solltest Du aufpassen, die Plakette nutzt Dir gar nix. Du brauchst das Dokument dazu. Die Zulassung vom RDW solltest Du auf alle Fälle kopieren oder am besten sogar behalten. Gruss Chris |
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