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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.07.2013, 17:52
Noppo Noppo ist offline
Captain
 
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Boot: Motorboot
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Standard Bootkauf und Kaufvertrag. Hilfe!!!

Hallo an alle,

ich stehe kurz vor dem Privatkauf eines Sportbootes in den Niederlanden und brauche eure Hilfe.

Hierbei geht es um einen Kaufvertrag. Da ich diesen Kaufvertrag in Deutsch haben will, hat der Verkäufer mir eingeräumt, selber einen Kaufvertrag aufzusetzen und Ihm per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

Nun überlege ich, welche besonderen Eckpunkte im Kaufvertrag enthalten sein müssen oder sollten.

Der Verkauf fand durch einen Vermittler (Saver Boote NL) statt
Verkäufer ist der Sohn des Bootsbesitzers. Der Kaufvertrag wird natürlich vom Bootsbesitzer unterschrieben mit Ausweisung der Personalien.

Ich stelle mir im Kaufvertrag folgendes vor.
Alle Papiere vom Boot, Motor und Trailer, (Am besten erstmaliger Kaufvertrag )
MWST soll ausgewiesen werden.
CE-Kennzeichnungen.

Was wäre für einen Kaufvertrag noch wichtig?
Gibt es irgendwo im Netzt Vorlagen?

Bitte gebt mir einige Informationen, die zusätzlich im Kaufvertrag stehen sollten.

Gruß
Norbert
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  #2  
Alt 09.07.2013, 17:57
horstj horstj ist offline
Admiral
 
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http://www.adac.de/_mmm/pdf/Gebrauchtbootkauf_55620.pdf

http://www.yacht-recht.de/fileadmin/...aufvertrag.pdf
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  #3  
Alt 09.07.2013, 18:33
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
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Bitte bitte nicht ADAC. Deren Kernkompetenz ist es Autos zum Laufen zu bringen. Dabei sollte man es auch belassen.

Yacht und Recht ist ok.
__________________
Gruss Vestus
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 09.07.2013, 19:56
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Schau mal unten unter Musterkaufvertrag: http://www.dmyv.de/index.php?id=256

Ansonsten kann ich dir einen individuellen von mir per PN senden.

Achte auf den Passus, dass ihm das Boot gehört und keine Schiffsgläubigerrechte am verkauften Boot vorliegen. Und wenn du diesbezüglich belangt werden sollst, das dann der Verkäufer dafür haften muss. Da in NL Boote oft von der Bank finanziert werden
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #5  
Alt 09.07.2013, 23:43
Benutzerbild von mail2torsten
mail2torsten mail2torsten ist offline
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Boot: Bavaria 35HT "LaLa Cubana"
9.743 Danke in 2.159 Beiträgen
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Ich würde auch auf den Gerichtsstand achten. Wenn möglich trage diesen auf Düsseldorf ein.

Wenn der Sohn das Boot verkauft und nicht der Eigner ist muss er ein Vollmacht haben oder der Eigner unterschreibt selber! Auch wenn es der Sohn ist (oder gerade deshalb) vorsicht!
__________________
Alles Gute aus Achim
Torsten

Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden
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  #6  
Alt 10.07.2013, 05:25
Benutzerbild von Olligv2
Olligv2 Olligv2 ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 178
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153 Danke in 94 Beiträgen
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Ein Musterkaufvertrag findet sich auch in jedem Boote Magazin.Möglich,daß die ihn auch online gestellt haben.
Zur Not reinschauen und Zeitschrift kaufen,wenn er gefällt.
__________________
Schöne Grüße Oliver

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  #7  
Alt 12.10.2018, 11:49
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist offline
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Boot: ZAR Formenti ZF-3 Tender, Ex-Schleppboot Hondsbosch 15,38m lang, 3,26m schmal 30 t
8.773 Danke in 2.469 Beiträgen
Standard Kaufvertrag in den Niederlanden Holland

Hallo geschätzte BF-ler hier .


Dieses Thema beschäftigt mich ebenfalls z.Z. und möchte
folgendes hier anknüpfen u. fragen :

Wir möchten ( Deutsch mit auch Sitz in D ) in den NL von einem NL-Bürger
ein gebrauchtes Schiff dort erwerben .

Hierzu erhalte ich diesen NL-Kaufvertrag, der wohl bekanntlich aus dem
WWW gezogen werden kann . S. Anhang .

Meine NL-Sprachkenntnisse reichen hier bei weitem nicht aus .


Fragen :

1. Gibt es eine deutsche Übersetzung hierzu ?

Allgemeine grundlegende Vertragsregeln kenne ich in D und E .

2. Gibt es Besonderheiten, Tücken, Haftungsfolgen bei Käufen D-NL ?


und oder

3. Kann mir hier jemand einen solchen Kaufvertrag in beiden Sprachen vermitteln ?


Nachtrag : Ein NL-Notar ist nicht laut Verkäufer notwendig .



Grüße : TOMMI
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !

Geändert von T-Technik (12.10.2018 um 11:56 Uhr) Grund: Nachtrag :
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  #8  
Alt 12.10.2018, 12:16
peak peak ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 242
72 Danke in 35 Beiträgen
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wozu so lang?
Da muss eigentlich nur stehen:

xyz kauft von abc
das Boot efg vom Fabrikat blub mit der Nummer 007. Im Boot befinden sich der Motor blubblub mit der Motornummer 008 und außerdem folgendes Zubehör:
Der Verkaufspreis beträgt 666 €.

das dann nochmal durch translate.google jagen, fertig
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  #9  
Alt 12.10.2018, 12:21
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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3.088 Danke in 1.622 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo geschätzte BF-ler hier .


Dieses Thema beschäftigt mich ebenfalls z.Z. und möchte
folgendes hier anknüpfen u. fragen :

Wir möchten ( Deutsch mit auch Sitz in D ) in den NL von einem NL-Bürger
ein gebrauchtes Schiff dort erwerben .

Hierzu erhalte ich diesen NL-Kaufvertrag, der wohl bekanntlich aus dem
WWW gezogen werden kann . S. Anhang .

Meine NL-Sprachkenntnisse reichen hier bei weitem nicht aus .


Fragen :

1. Gibt es eine deutsche Übersetzung hierzu ?

Allgemeine grundlegende Vertragsregeln kenne ich in D und E .

2. Gibt es Besonderheiten, Tücken, Haftungsfolgen bei Käufen D-NL ?


und oder

3. Kann mir hier jemand einen solchen Kaufvertrag in beiden Sprachen vermitteln ?


Nachtrag : Ein NL-Notar ist nicht laut Verkäufer notwendig .



Grüße : TOMMI

Einen Vertrag in einer Fremdsprache würde ich nie machen. Es sei denn ich kann die perfekt, was ich nicht glaube.

Wenn dann nur in Englisch, zur Not den ADAC Auto Vertrag umändern auf Boot:
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf...he-version.pdf
__________________
mit besten Grüßen
Dirk


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  #10  
Alt 12.10.2018, 12:46
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rollow112 rollow112 ist offline
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Boot: Super Kaag de luxe 960
3.550 Danke in 1.143 Beiträgen
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Moin,

bei mir lief vor kurzem alles über einen Makler, der hat mir einen "Concept Kaufvertrag" zugeschickt und ich konnte Änderungen angeben. Dieser Vertrag war dann zweisprachig, auch wenn einige Dinge schlecht übersetzt waren war er für mich ok.

Nach meinen Änderungen erhielt ich dann das Original zur Unterschrift.

Gerichtsstand ist aber meistens das Land wo das Boot verkauft wird - ich möchte nicht mit dem Makler / Verkäufer streiten - ich möchte ein vernünftiges Boot kaufen und wenn fair miteinander umgegangen wird sollte es hier auch keine Differenzen geben.

Als ich mein Boot verkauft habe, habe ich auch den Kaufvertrag vom ADAC benutzt. Reich völlig aus.

Viel Erfolg.
__________________
Beste Grüße von
Martin

"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung."
(Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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  #11  
Alt 12.10.2018, 19:06
solari solari ist offline
Commander
 
Registriert seit: 25.12.2013
Ort: Feldkirchen-Westerham
Beiträge: 293
Boot: sea ray 230 ov Flipper 700HT
321 Danke in 189 Beiträgen
Standard

Servus!
Ich habe schon einige Boote aus Holland geholt und den Kaufvertrag immer in englisch oder in deutsch ausgefertigt. Du musst halt schauen, das die Papiere alle in Ordnung sind. Bei älteren Booten ist es oft schwierig mit der Rechnung im Bezug auf die Steuer, aber bei der CE solltest Du aufpassen, die Plakette nutzt Dir gar nix. Du brauchst das Dokument dazu. Die Zulassung vom RDW solltest Du auf alle Fälle kopieren oder am besten sogar behalten.
Gruss Chris
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