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  #1  
Alt 25.05.2014, 17:10
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onkelotto onkelotto ist offline
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Standard welche zulassung ist für europa nötig?

hallo gemeinde

wer weiss was ich für einen stahlverdränger 12m lang, 4 breit ,12ton. verdrängung für eine zulassung benötige,wenn ich europaweit unterwegs sein will?


gruss zunächst mal von otto
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  #2  
Alt 25.05.2014, 17:19
JohnB JohnB ist offline
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Du wirst erstaunt sein: gar keine. Boote müssen nicht zugelassen werden.

Du musst lediglich ein Kennzeichen zuteilen lassen, anbringen und fertig. Die billigste Variante ist ein amtliches Kennzeichen (irgend)eines WSA.

P.S. Im legt man Wert auf die Verwendung von Groß-/Kleinschreibung.
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 25.05.2014, 19:53
User 58396
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Hallo Otto- in Frankreich benötigt man noch ein Flaggenzertifikat, im restl Europa ist ein IBS (internationaler Bootsschein) Verbandsausstellung ADAC DSV usw. von Vorteil.Über jeden Zweifel erhaben ist man jedoch immer mit einer Eintragung in einem Binnenschiffsregister.

Gruß Gerrit
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  #4  
Alt 25.05.2014, 20:01
D Bayr D Bayr ist offline
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Hmmm....
Wundere nur ich mich mal wieder....

Wie kann man so ein großes Boot fahren wollen/können ohne über sowas grundsätzliches Bescheid zu wissen?

Man sollte doch etwas derart grundsätzliches schon von vorigen Booten wissen oder steigt ihr mit solchen Kategorien in den Bootssport ein?

Nicht falsch verstehen, ich will niemandem zu Nahe treten, vielleicht klärt mich ja einer auf....
__________________
Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
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  #5  
Alt 26.05.2014, 00:15
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Xendia Beitrag anzeigen
Hallo Otto- in Frankreich benötigt man noch ein Flaggenzertifikat, (..)
Veraltet.
__________________
Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 26.05.2014, 06:08
Benutzerbild von sanicoe
sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von Xendia Beitrag anzeigen
Hallo Otto- in Frankreich benötigt man noch ein Flaggenzertifikat, im restl Europa ist ein IBS (internationaler Bootsschein) Verbandsausstellung ADAC DSV usw. von Vorteil.Über jeden Zweifel erhaben ist man jedoch immer mit einer Eintragung in einem Binnenschiffsregister.

Gruß Gerrit
Bei 12 t Wasserverdrängung muss er das sowieso ins BSR eintragen lassen weil das Boot ab 10 t eingetragen werden muss.
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Gruß Sascha
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  #7  
Alt 26.05.2014, 07:21
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Xendia Beitrag anzeigen
... im restl Europa ist ein IBS (internationaler Bootsschein) Verbandsausstellung ADAC DSV usw. von Vorteil. ...
Welchen Vorteil konkret bietet der IBS gegenüber dem WSA-Kennzeichen

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #8  
Alt 26.05.2014, 08:33
Time4Boat Time4Boat ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Veraltet.
Salve John,

Im Prinzip hast du recht, aber ich fahre viel in Frankreich und leider - habe es 2013 in 2 Häfen auf Korsika erlebt - wollen, manche Hafenkapitäne das Flaggenzertifikat. So stimmt deine Aussage was das veraltet anbelangt auf alle Fälle, nur wissen das nicht alle.

Auch am Nordatlantik wurde es bei Kontrollen 2012 ebenso verlangt.

Persönlich bevorzuge ich das Flaggenzertifikat, hatte übrigens jedes Schiff bei mir über 6 Meter. Ist zwar aufwendiger und kostet ein wenig mehr, dafür 8 Jahre gültig. Und beim Verkauf kann der neue Eigner es einfach umschreiben lassen.

Gut, das ist aber nur meine Meinung. Sonst kann ich den IBS des ADAC empfehlen.

LG

Uli
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  #9  
Alt 26.05.2014, 11:17
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onkelotto onkelotto ist offline
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Zitat:
Zitat von D Bayr Beitrag anzeigen
Hmmm....
Wundere nur ich mich mal wieder....

Wie kann man so ein großes Boot fahren wollen/können ohne über sowas grundsätzliches Bescheid zu wissen?

Man sollte doch etwas derart grundsätzliches schon von vorigen Booten wissen oder steigt ihr mit solchen Kategorien in den Bootssport ein?

Nicht falsch verstehen, ich will niemandem zu Nahe treten, vielleicht klärt mich ja einer auf....
hallo thomas

da wir 7 jahre mit dem segelschiff (12meter) dauerhaft im östlichen mittelmeer unterwegs waren, und es dort eigentlich niemand interessiert wie und wo dein schiff angemeldet ist, möchte ich hier im korrekten mitteleuropa keinen fehler machen! sonst noch fragen?

gruss otto
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  #10  
Alt 26.05.2014, 11:22
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Wenn du damit weiterhin in und um Europa unterwegs bist, würde ich das Flaggenzertifikat empfehlen.

Das WSA-Kennzeichen geht bei dir j leider nicht mehr da du über den 10t bist und somit ins Binneschiffsregister eigetrasgen werden müsstest.

Mit dem Flaggenzertifikat kannst du auch Binnen fahren.

Daher würde ich in deinem Fall das Flaggenzertifikat dem IBS vorziehen.

Fomrulare dafür kannst du beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hygrographie runterladen. Zwei drie Bilder vom Boot machen, Eigentumsnachweis und ab zur Post.
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Gruß Volker
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  #11  
Alt 26.05.2014, 11:28
dywlkr dywlkr ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
hallo thomas

da wir 7 jahre mit dem segelschiff (12meter) dauerhaft im östlichen mittelmeer unterwegs waren, und es dort eigentlich niemand interessiert wie und wo dein schiff angemeldet ist, möchte ich hier im korrekten mitteleuropa keinen fehler machen! sonst noch fragen?

gruss otto
Hallo Otto,

mich würde noch interessieren, wie es mit deiner "Shift"-Taste (Umschalttaste) aussieht?
Ich habe davon 3 Stück auf jeder Tastatur, funktioniert bei dir wirklich keine?
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Gruß Mario
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  #12  
Alt 26.05.2014, 13:48
Time4Boat Time4Boat ist offline
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Zitat:
Zitat von dywlkr Beitrag anzeigen
Hallo Otto,

mich würde noch interessieren, wie es mit deiner "Shift"-Taste (Umschalttaste) aussieht?
Ich habe davon 3 Stück auf jeder Tastatur, funktioniert bei dir wirklich keine?

Salve,

nur mal so. Was hast du für eine tolle Tastatur? Meine hat nur 2 Shift-Tasten. Die dritte wäre die Caps-Lock. Und wenn er diese nutzen würde.... wäre alles GROSS GESCHRIEBEN... und das wäre noch schlimmer.

Aber das mit dem "Kleinschreiben", verbreitet sich echt zunehmend. Mich stört es nicht so sehr, wenn die Interpunktion stimmt.

LG

Uli
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  #13  
Alt 26.05.2014, 13:58
dywlkr dywlkr ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Time4Boat Beitrag anzeigen
Salve,

nur mal so. Was hast du für eine tolle Tastatur? Meine hat nur 2 Shift-Tasten. Die dritte wäre die Caps-Lock. Und wenn er diese nutzen würde.... wäre alles GROSS GESCHRIEBEN... und das wäre noch schlimmer.

Aber das mit dem "Kleinschreiben", verbreitet sich echt zunehmend. Mich stört es nicht so sehr, wenn die Interpunktion stimmt.

LG

Uli
Hallo Uli,

Selbst wenn meine 2 Shift-Tasten defekt wären, würde ich die dritte (in diesem Fall die Caps-Lock Taste) so beherrschen, dass ich einzelne Buchstaben groß schreiben könnte.
Wenn man es so konsequent ignoriert dann stört es mich schon.
Ich habe eine G19 mit frei programmierbaren Tasten, falls du die Frage wirklich beantwortet haben möchtest
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Gruß Mario
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  #14  
Alt 26.05.2014, 14:40
medo medo ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Fomrulare dafür kannst du beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hygrographie runterladen. Zwei drie Bilder vom Boot machen, Eigentumsnachweis und ab zur Post.
Da braucht es ein paar Unterlagen mehr als die beiden Fotos und den Eigentumsnachweis, und zwar alles beglaubigt.

Formular zum Download: http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars: http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf
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  #15  
Alt 12.10.2018, 10:24
CalaMu CalaMu ist offline
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Hallo,

möchte evtl. eine Rinker 232 Captiva Cuddy Bj.2006 kaufen.
Leider hat der Besitzer keine CE Konformitäterkärung für dieses Boot.
Wo bekomme ich diese ? Es ist doch eine allgemeine Erklärung für diesen Bootstyp oder ?
Kann mann eine Kopie von einer anderen Rinker 232 nehmen ?
Gruß
Michael
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  #16  
Alt 12.10.2018, 10:26
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Zitat:
Zitat von CalaMu Beitrag anzeigen
Hallo,

möchte evtl. eine Rinker 232 Captiva Cuddy Bj.2006 kaufen.
Leider hat der Besitzer keine CE Konformitäterkärung für dieses Boot.
Wo bekomme ich diese ? Es ist doch eine allgemeine Erklärung für diesen Bootstyp oder ?
Kann mann eine Kopie von einer anderen Rinker 232 nehmen ?
Gruß
Michael
in der Regel sind die Seriennummern in der CE Hinterlegt also eine Kopie einer anderen wird daher nicht gehen...

Der Vorbesitzer soll sich um die CE Kümmern das diese bei kommt... (er ist dafür verantwortlich)

Bei der Anmeldung wird die CE nicht mehr verlangt das Boot muss aber natürlich trotzdem darüber verfügen.
Anmelden würde ich das Boot beim WSA.. das reicht für Europa..
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Gruß Volker
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  #17  
Alt 12.10.2018, 11:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in der Regel sind die Seriennummern in der CE Hinterlegt also eine Kopie einer anderen wird daher nicht gehen...
Ist das so, der Hersteller zertifiziert doch nicht jedes Boot einzeln, sondern einen Typ/ eine Baureihe .

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 12.10.2018, 11:50
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ist das so, der Hersteller zertifiziert doch nicht jedes Boot einzeln, sondern einen Typ/ eine Baureihe .

Gruß Lutz
Jupp aber im Zertifikat bestätigt der Hersteller ja nur das er nach den Richtlinien gebaut hat... daher ist im Zertifikat die Seriennummer hinterlegt.

Das ist keine Abnahme die überprüft wird.
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  #19  
Alt 12.10.2018, 13:03
BB42 BB42 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du damit weiterhin in und um Europa unterwegs bist, würde ich das Flaggenzertifikat empfehlen.

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Seit wann gelten hier 10 Tonnen?
Habe mein Schiff mit 13 Tonen auch erst beim WSA zugelassen.
Wäre mir auch neu das sowas nicht geht.
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Gruß
Karsten

Azimut 50
Punat
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  #20  
Alt 12.10.2018, 13:17
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Zitat:
Zitat von BB42 Beitrag anzeigen
Seit wann gelten hier 10 Tonnen?
Habe mein Schiff mit 13 Tonen auch erst beim WSA zugelassen.
Wäre mir auch neu das sowas nicht geht.
Was interessiert mich ein Eintrag von vor 4 Jahren.... bin jetzt auch nicht mehr bereit mich damit auseinander zu setzen... da müsste ich jetzt wieder alles neu raussuchen... dafür habe ich weder die Lust noch die Zeit.
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Gruß Volker
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  #21  
Alt 15.10.2018, 06:15
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von BB42 Beitrag anzeigen
Seit wann gelten hier 10 Tonnen?
Habe mein Schiff mit 13 Tonen auch erst beim WSA zugelassen.
Wäre mir auch neu das sowas nicht geht.
In der KlFzKVBinSch, also der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen", wird im §1 Punkt 2. der Begriff "Kleinfahrzeug" bestimmt:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen ...

Sämtliche Ausnahmenbeziehen sich NICHT auf Gewicht/ Wasserverdrängung.

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 15.10.2018, 15:38
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von BB42 Beitrag anzeigen
Seit wann gelten hier 10 Tonnen?
Habe mein Schiff mit 13 Tonen auch erst beim WSA zugelassen.
Wäre mir auch neu das sowas nicht geht.
es kommt darauf an, was die 10t bzw. 20t darstellen. Die relevante Rechtsgrundlage ist nicht die KlFzKVBinSch (die nur Untergrenzen festlegt, also ab welchen Maßen mindestens ein Kleinfahrzeugkennzeichen erforderlich ist), sondern die SchRegO. Diese enthält in §3 für Binnenschiffe die Mindest-Anforderungen als Kann-Bestimmung für eine freiwillige Eintragung im Binnenschiffregister und in §10 als Muss-Bestimmung die Angabe "größte Tragfähigkeit mindestens 20t" oder "Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10m³". Alle (Binnen-) Schiffe ab diesen Maßen müssen im Binnenschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden und erhalten anstelle eines Kleinfahrzeugausweises und eines Kleinfahrzeugkennzeichens (vom WSA) einen Schiffsbrief und eine Binnenschiffsregistrierung nach dem Muster 123456-B.

lg, justme
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