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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#2
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Gute Info! Danke.
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#3
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Danke für den Link.
Viele benutzen Anhänger, dies sind nützliche Informationen besonders für Anfänger. |
#4
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Die wesentlichen Dinge sollte man beim Führerschein gelernt haben, aber zur "auffrischung" ein umfangreiches Instrument, Danke, Willy
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Gruß Heinz, |
#5
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Habe ich aus einem anderen Forum, da geht es grad um Anhängerbetrieb und jemand hatte den Link eingestellt.
So umfangreich hatte ich es noch nie gesehen, darum auch für mich als hilfreich erachtet und hier ist es ja auch immer mal wieder Thema.
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#6
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der kurze Absatz zum Abreißbremsseil ist m.E. nicht mehr so ganz aktuell. Gerade über die Befestigungsarten am Fz gibt es ja mittlerweile diverse Abhandlungen, die sich zudem darin unterscheiden, in welchem Land man gerade mit seinem Gespann fährt.
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#7
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Stell bitte entsprechenden Links ein oder schreib auf was du weißt.
Vielleicht kann einer der Mods die dann, mit deinem Nicknamen als Infogeber natürlich, ganz oben im ersten Beitrag mit einfügen. Gruß Willy |
#8
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Hallo Willy,
vielen Dank für die Info. Hab es mir soeben ausgedruckt um in Zukunft Streitgespräche zu vermeiden die bei solchen Themen gerne aufkommen. Gruß Bernd |
#9
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Willy, das ist ziemlich umfangreich, von daher nur ein paar Anmerkungen ohne Gewähr:
in D ist das bloße Umschlingen des Kupplungshakens mit dem Abreißbremsseil noch erlaubt, sofern keine feste Öse für den Karabinerhaken des Abrreißseils am Fahrzeug vorhanden ist. Alternativ wäre damit auch eine Abschleppöse gemeint. In Holland reicht das bloße Umschlingen nicht aus. Da bedarf es zusätzlich mindestens einer Sicherung, die das Hochrutschen des Seils verhindert, wenn sonst keine speziellen Ösen für den Karabinerhaken vorhanden sind In der Schweiz und Österreich sieht das ca ähnlich aus, wie in Holland, nur muss da, soweit ich das in Erinnerung habe, eine Öse für den Karabinerhaken fest mit dem Fz verbunden sein, so dass z.B. eine Öse am abnehmbaren Teil einer AHK nicht ausreichend ist. Für ungebremste Anhänger (also i.d.R. bis 750kg zul GG) wird zum Beispiel in Österreich eine zusätzliche Verbindung zwischen Anhänger und Fz gefordert, an die dann natürlich andere Stabilitätsanforderungen gestellt werden, wie es bei einem Abreißbremsseil bei gebemsten Anhängern der Fall ist. Über die genaue Beschaffenheit von Abreißbremsseil und vor allem vom Karabinerhaken ( da gibt es i.d.R. 2 Ausführungen) gibt es zwar viele Meinungen (auch von Automobilclubs), nur habe ich dafür noch keine offizielle Grundlage gefunden. Man sollte sich daher mit dem Thema. je nach Ländern, die man mit dem Gespann befährt, durchaus mal etwas beschäftigt haben. Das was in der hier verlinkten PDF dazu steht, ist in jedem Fall deutlich zu dünn. |
#10
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Zitat:
Nur um die AHK geht da nicht . Ich habe es um die Quertraverse der AHK geführt .
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Gruss Jürgen |
#11
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In Österr. haben die Kupplungen eigene Ösen. Zum befestigen des "Bremsseiles" mit dem kleinen Karabiner gut.
Habe aber noch nie erlebt, dass sich da jemand drum kümmert, fahre seit Jahren eine Kette über die Kupplung.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#12
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Zitat:
https://www.anwb.nl/kamperen/caravan.../losbreekkabel auf dem vorletzten Bild siehst du dort eine abnehmbare AHK, bei der das Abreißseil lediglich am abnehmbaren Teil (natürlich mit Hochrutschsicherung) befestigt ist und das scheint durchaus in Ordnung zu sein. Zitat:
Die ECE55, in der das geregelt sein könnte/müsste gibt diese Details, jedenfalls so wie ich es bisher gelesen habe, nicht her. Ansonsten regelt man sich in der EU gerne tot, aber gerade bei Themen die sehr viele Leute betreffen, wie z.B. Verkehr, herrscht teilweise (z.B. allgemein bei Regelungen zum Gespannbetrieb) gnadenloser Wildwuchs. Von daher: Im Zweifel eine direkt mit dem Fz verbundene Öse o.ä. nachrüsten, denn das ist in jedem Land richtig. Geändert von tritonnavi (19.01.2019 um 11:16 Uhr) |
#13
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Zitat:
Ich vertraue aber eher was ich z.B. beim ADAC und auch anderswo nachlesen kann und da steht überall das das Seil bei abnehmbarer Kupplung NICHT an dieser befestigt werden darf . https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...mit-anhaenger/ Besonderheit Schweiz, Österreich, Niederlande: Diese Länder schreiben auch bei ungebremsten Anhängern eine zusätzliche Sicherungsverbindung vor, die ein Losreißen des Anhängers vom Zugfahrzeug verhindert (z.B. Seil, Kette). Bei gebremsten und ungebremsten Anhängern ist sicherzustellen, dass das Seil nicht abrutschen kann (Öse, Haken, Schelle). Bei abnehmbaren Kupplungen muss das Abreißseil mit dem Fahrzeug verbunden sein (Öse am Halter, Kupplungsträger).
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Gruss Jürgen
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#14
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Es steht ja auch noch eine Bemerkung zu dem Bild....
Der ADAC hat für meinen Geschmack schon zu viel Unsinn geschrieben. Allein wie lange dort noch zu lesen war, dass Führerschein-B-Inhaber nur gebremste Anhänger mit einem zGG bis zum Leergewicht des ZugFz ziehen dürfen..... Wenn es um eine spezielle, holländische Regelung geht, würde ich immer der Seite eines holländischen Autoclubs mehr zutrauen, als einem deutschen Autoclub. Viel besser wäre es allerdings, wenn es dazu mal etwas Offizielles vom Gesetzgeber zu lesen wäre. Geändert von tritonnavi (19.01.2019 um 12:46 Uhr)
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#15
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Zitat:
Folgender Fall: mein ehemaliger VW Golf 6 mit werkseitiger, abnehmbarer AHK hatte keine Öse im Bereich der AHK und er hatte, wegen Vorhandensein der AHK, auch keine Abschleppöse im Heckbereich. In Österreich war das beim Golf 6 mit werkseitiger AHK anders? Zum Thema "Karabiner" gibt es übrigens auch noch diverse Behauptungen, die man m.E. leider in keiner offiziellen Vorschrift nach vollziehen kann. |
#16
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Zitat:
Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#17
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Zitat:
Zitat:
Was ich als Ausländer in Österreich zu machen habe, spielt bei der Frage keine Rolle. |
#18
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Komme grade von der Fahrschule B96 (österreich) hab nachgefragt- auch bei uns ist das Einhängen in die Öse nicht mehr verpflichtend - einmal um die Kupplung reicht
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#19
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Naja, das sagt die Fahrschule. Und was sagt die Polizei?
Auch hier gibts Situationen, die zB laut TÜV erlaubt sind, aber der Polizei ab und an nicht genügt Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#20
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Dann wird es aber schwer problematisch. Der Fahrlehrer weiß es, die Polizei nicht. Oder umgekehrt, die Polizei weiß es und der Fahrlehrer nicht.
Wer hat jetzt Recht? Das Gesetz, die Polizei, der Fahrlehrer oder das Forum mit 20 Meinungen und der Auslegung und Interpretation des Gesetzes?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#21
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Weil es eben unterschiedliche Meinungen gibt, da Vater Staat sich in diesem Fall in verschiedenen Ländern nicht wirklich konkret äußert und auch die ECE55 nichts Genaueres aussagt, ist es eben das Beste (sofern man außerhalb von D fährt), eine feste Öse in irgendeiner Form am Fz oder am festen Teil der AHK zu installieren und dort den Karabinerhaken direkt zu befestigen.
Bis jetzt habe ich jedenfalls noch nicht gehört, dass diese Lösung in irgendeinem Land falsch wäre. |
#22
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Zitat:
Im Ernst: Frag doch mal beim Fahrlehrer nach, welchen amtlichen Unterlagen er diese Regel entnommen hat. |
#23
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Meine Anhängerkupplungen haben alle eine seitliche Öse die für die Aufnahme des Bremsseils gedacht ist.
Warum soll ich den Haken dort nicht fest machen? Die AHK s sind zwischen 30 und 2 Jahren alt.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#24
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Zitat:
Es geht um abnehmbare AHK Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#25
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Moin,
in NL habe ich vor Ort einige Leute befragt und dort ist es halt so dass das Seil an einem festen Fahrzeugteil eingehängt sein muss, wie ich es verstanden habe geht es um abnehmbare Kupplungen. Da es so gar kein Problem war für 5,95€ ein zweites Seil zu kaufen, habe ich dies getan und es um den festen Sockel der Kupplung gelegt, dann zusätzlich in das, normal um den Haken gelegte, Seil eingehängt. Der zusätzliche Aufwand beträgt nur Sekunden und die knapp 6€ kann hatte ich so grad noch übrig. Ich würde es, nur um sicher zu gehen, auch bei einem festen Haken so machen, dann ist jeder zufrieden und es gibt keine Diskussionen falls die Ordnungsmacht mal kontrolliert. |
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