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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Moin moin,
Zitat:
Artikel 5.18.34 Abs. 2 der 'Regeling Voertuigen', findet man z.B. hier https://maxius.nl/regeling-voertuigen/artikel5.18.34 Zitat:
Der ANWB behauptet auf seiner Seite zusätzlich auch ausdrücklich, daß eine am Fahrzeug angebrachte abnehmbare Anhängerkupplung als 'fest mit dem Fahrzeug verbunden' angesehen wird ("De politie beschouwt de afneembare trekhaak namelijk ook als een vast deel van de auto"). lg, justme |
#27
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Wie die Niederländer es sehen weiß ich nicht, bei uns heißt "fest mit dem Fahrzeug verbunden" dass es nicht ohne Werkzeug lösbar sein darf.
Darum hatten oder haben Dachträger diese Alibi Flügelmuttern. Jedenfalls war es früher so, ich kann mich noch gut an die dämliche Diskussion bei TÜV erinnern, wo mein Dachträger eingetragen werden sollte, weil ich Inbusschrauben und Sechskantmuttern, statt der Billigflügelmuttern, verwendet habe. "Eintragen lassen oder ohne das Ding wiederkommen" so die Aussage die auch durch entsprechenden Text, in seinem dicken Ordner, belegt wurde. Hab das Ding dann noch auf dem Gelände abgebaut und mich wieder in die Schlage eingereiht, dann gabs die Plakette. Willy
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#28
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@justme:
Zitat:
eben darum ging es mir. Das wird in anderen Ländern offenbar anders gesehen. Fakt wäre dann, dass es von der Sicherheit her keinen Unterschied macht, ob ich das Seil per Schlinge und Hochrutschsicherung am abnehmbaren Haken befestige, oder ob die Befestigung per Karabiner und fester Öse am abnehmbaren Haken erfolgt. Wenn der Haken sich löst, gibt es, bis auf die E-Leitung..., keine Verbindung zum Fz mehr.... Interessant ist es zudem, was man in einigen Anleitungen zum Abreißseil so lesen kann. Z.B. unter Kupplung.de ist, bezogen auf einen Karabiner, die Rede von einer "7500N-Norm" und von "Feuerwehrkarabiner" gem. DIN 5299 der mindestens 70mm (das entspricht 7mm Drahtstärke) lang sein muss, die Rede. Ähnliches kann man an anderen Stellen ebenfalls nachlesen. Ich vermute, dass da einer vom anderen abschreibt. Eine gesetzliche Norm zur Ausführung der verwendeten Komponenten für das Abreißseil und dessen Befestigung habe ich jedenfalls nirgendwo finden können, auch nicht in der ECE55. Selbst vorkonfektionierte Abreißseile mit festen "echten" Karabinerhaken (also keine Federhaken) kommen teilweise nicht annähernd auf eine Bruchlast von 7500N, denn dafür ist der dort verwendete Karabinerhaken mit 6mm-Drahtdurchmesser viel zu zart. Geändert von tritonnavi (20.01.2019 um 10:54 Uhr)
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#29
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme, mittlerweile mit elektrisch ausklappbarer Anhängerkupplung am S-Max unterwegs Geändert von justme (20.01.2019 um 11:09 Uhr) Grund: Erweitert |
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