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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Sportboot gewerblich nutzen 2019
Hallo liebe Mitstreiter,
ich weiß, dass die Frage, in wie fern man ein Sportboot gewerblich nutzen darf/ kann, hier schon mehrfach diskutiert wurde. Allerdings sind die hier geführten Diskkusionen schon etliche Teg alt, die Gesetzeslage hat sich m.E. geändert, und/ oder vielleicht hat der eine oder andere Mitforist vielleicht eigene Erfahrungen gesammelt. Worum geht es?: Ich möchte in Erfahrung bringen, ob ein gewerblich zu nutzendes Sportboot (Fahrtgebiet Ostsee), ausgestattet mit amtlichem Schiffssicherheitszeugnis und passender Besatzung (SKS, SSS, SHS) nicht eben nur als "Ausbildungsschiff" sondern eben auch für rein gewerbliche Transporte eingesetzt werden darf. Mein aktueller Bezug richtet sich nach See-Sportbootverordnung §15 Abs.1, und dem Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur "Die See-Sportbootverordnung" in dem es heißt: "Sportboote, die gewerbsmäßig genutzt werden (Einsatz zu Ausbildungszwecken und ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) benötigen ein Sicherheitszeugnis oder eine Prüfbescheinigung der BG Verkehr und müssen den übrigen Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung entsprechen" Sind also etwa "ähnliche Sport- und Freizeitzwecke" auch Transporte von Menschen, die auf dem Wasser ihre "Freizeit" verbringen? Hat jemand von Euch hier schon einmal (aktuell) behördliche Erfahrungen gemacht und/ oder kann über den aktuellen gesetzlichen Stand der Dinge berichten? Ich freue mich, von Euch zu hören. Gruß, Ingo
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#2
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OK - auch nicht aktuell - und nur aus Kundensicht:
Von 1989 bis zuletzt 2009 habe ich mich so ca.7-8 mal für je eine oder zwei Wochen - reine Urlaubstörns - auf Segel-Sportbooten eingemietet (= Kojencharter), die jeweils "nur" mit SSS/SHS-Skippern und Sicherheitszeugnis versehen waren. Zitat:
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Liebe Grüße Mattze |
#3
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naja, rein theoretisch verbringen ja alle ihre Freizeit auf dem Wasser. Grundsätzlich verfahren halt viele, die gewerblich andere Leute mit ihrem Sportboot transportieren, nach dem Motto "was ich nicht weiß, macht mich nicht....", - solange nichts passiert, mag das ja auch ok sein. In dem Moment wo schwerer Sachschaden, oder noch schlimmer, - Personenschaden entstehen sollte, wird es heikel und die Juristen suchen nach der gesetzlichen Grundlage.
Diese gesetzliche Grundlage suche ich bereits schon jetzt, - bevor etwas passiert... |
#4
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Was hast du denn genau vor?
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#5
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Zitat:
Kojencharter, "Schnuppersegeln", One Day Trips (wie in Hamburg es einer mit seinem Segelboot macht), Chartertörns mit Skipper und dergleichen wird damit ja auch gemeint sein. Aber wenn der TO eine Fähre mit seinem Boot betreiben möchte, oder Hafenrundfahrten anbieten möchte, kann es sein, dass dann doch Patente für Fahrzeuge <500 BRZ verlangt werden können. Mit allem was dann dazu gehört (Safety Basic, Gesundheitskarte, etc etc). Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#6
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Zitat:
Mir geht es darum, die gesetzliche Grundlage zu erfahren, auf der die gewerbsmäßige Nutzung eines Sportbootes basiert. Und diese Grundage habe ich im Grunde ja eigentlich schon gefunden. Meine grundsätzliche Intention war eigentlich, hier jemanden zu finden, der sein Sportboot für besagte gewerbliche „Ausbildungszwecke und Freizeitaktivitäten“ wie z.B. Transport von Presseteams, Skippertrainings, Wassertaxijobs (alles küstennah) einsetzt. Dies deswegen, weil die gesetzliche Grundlage hier für mich nicht eindeutig ist. Es geht nicht um die Frage nach der Befähigung des Skippers oder um das Vorhandenseins eines Schiffssicherheitszertifikats. Diese Dinge sind vorhanden, bzw. geklärt.... |
#7
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Es gibt in Berlin Leute die mit älteren Schiffen, die als Sportboote zugelassen sind, Rundfahrten usw. anbieten. Ich finde die Seite im Moment nicht. Die haben soweit ich weiß, eine Sondergenehmigung. |
#8
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Zitat:
Die Berliner Nummer wäre interessant. Hast du weitere Informationen, mit denen ich eine Suchmaschine befüllen könnte? |
#9
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Warte mal ab die Berliner Kollegen kennen das bestimmt . Da müßte es auch einen Thread zu hier im Forum geben.
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#10
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http://www.bunte-flotte.de/thema/fachwissen Hier die verlinkte Seite mit rechtlichen Hinweisen. Klaus, der nicht weiß, ob das auf Seerecht übertragbar ist
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) Geändert von Fronmobil (08.04.2019 um 07:54 Uhr)
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#11
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#12
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Ist hier jemand von der Blauen Flotte im Forum anwesend?
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#14
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Du musst es Dir nicht vorstellen. Du kannst es in der in meinem Ursprungsthread beigefügten Quelle (See Sportbootverordnung, Abscnitt 4) nachlesen.
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#15
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Zitat:
Klaus, der niemand aus dem Forum von der Bunten Flotte kennt
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) |
#16
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Zitat:
Die See Sportbootverordnung, Abschnitt 4, die Du als Quelle angegeben hast, beschreibt Sportboot für Ausbildungs- und ähnliche Zwecke. Du scheinst es aber für Personenbeförderung, nicht für Ausbildungszwecke nutzen zu wollen, somit dürfte diese Verordnung nicht zutreffend sein |
#17
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#18
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Achja...., B U N T! So findet man auch mehrere Einträge, - vielen Dank für den Hinweis...
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#19
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Hast du dir denn mal Gedanken gemacht, warum es überhaupt die weiterführenden Patente gibt, wenn man die aufgrund deines Gedankenganges aushebeln könnte?
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#20
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Ja, habe ich, - es sind ALLE Patente vorhanden. Es geht hier weniger um die Frage der Befähigungen der Besatzung, sondern eher um die Auslegung von Verordnungen und Gesetzen. Und da Gesetze "für Menschen gemacht sind" vermutete ich, hier Mitstreiter zu finden, die sich ähnliche Fragen gestellt haben. Es geht hier lediglich um das Fahrzeug.
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#21
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Wo ist denn das Problem? Wenn du die erforderlichen Berufspatente (also nicht z.B. SSS) hast und das z.Zt. als Sportboot genutzte Schiff bei einer Abnahme, die erforderlichen Dinge für ein gewerblich genutztes Schiff einhält, dürfte doch alles okay sein. Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
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#22
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