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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Daher meine Verwunderung - ich kaufe ein Gerät, das allen Anforderungen entspricht und für den deutschen Markt zugelassen ist und wo offensichtlich kein Defekt vorliegt - dann heißt es - dieses Gerät stört Frequenzen - und ich darf es nicht weiter betreiben und muss es auf meine Kosten austauschen. Da läuft doch was mit den Kontrollorganen bzw. den Regelungen falsch, dass dieses Gerät überhaupt in den zulässigen Verkauf gelangt ist ? Versteh ich echt nicht, wo hierzulande ja so ziemlich alles andere durchreguliert ist. Nur darauf bezogen sich meine Äußerungen. Grüße Daniel |
#27
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Hallo nochmal Daniel,
die Krux liegt ja darin, dass der Hersteller das "garantiert", wenn er den Aufkleber draufmacht. Er braucht dafür keinen Antrag oder sonstwas stellen. Die Fachkraft, die die Leuchte montiert, kann sich auch auf eine eventuell "gefälschte" - oder nennen wir es mal zu unrecht aufgeklebte - CE verlassen. Wenn er die dem Betreiber verkauft hat, dann geht die Kette wieder zum Hersteller zurück. Aber der Blöde ist erstmal der Betreiber, vorallem, wenn der vielleicht aus China die Lampen bestellt hat, der wird sein Geld nicht mehr wieder sehen. Wie gesagt: Das ist kein Zertifizierungsverfahren sondern ein Versprechen der Selbstkontrolle. Sonst wäre es glaube ich auch zu aufwändig, wenn wirklich jedes Gerät von einer vom Staat dafür beauftragten Agentur geprüft werden müsste. So gelangen eben aber auch Störer in den Verkauf. Empfangsgeräte können da schon einiges machen. Schmalbandige Filter geben ein besseres SNR, die Empfangsstufe wird nicht von Störsignalen, die garnicht auf der eigentlich genutzten Frequenz liegen, zugestopft. Wenn aber die Störung auf genau der Frequenz ist, dann hat der Empfänger verloren. Jetzt muss nur noch unterschieden werden, ob das störende Gerät auf der Frequenz oberhalb der Grenzwerte aussendet (denn Aussendungen kann man nie ganz vermeiden) und damit trotzdem zulässig ist (Pech für dem Empfänger, er muss weiter weg) oder ob es auszuschalten ist (Glück für den Empfänger, wenn der Nachbar stört kann man eher von diesem Fall ausgehen). Grüße Tycho
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#28
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Moin moin,
Zitat:
Tatsache ist aber, daß in dem Moment, wo eine Anlage Funkanwendungen stört idR das genau nicht der Fall ist - diese entsprechen dann nicht den Bestimmungen und dürfen selbstverständlich nicht weiter betrieben werden. Die Krux ist halt, daß man sowas als Verbraucher oft erst mitbekommt, wenn die BNetzA vor der Tür steht bzw. einem das Schreiben mit der Nutzungsuntersagung ins Haus flattert; und insbesondere aisatische Hersteller sind nicht unbedingt die kooperativsten wenn man dann mit einer Sachmangelrüge (denn so etwas ist ein Sachmangel) bei ihnen vorstellig wird. lg, justme
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#29
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Zitat:
Aber das gibt sich bei Beamten recht schnell. |
#30
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Überprüfung unserer Funkgeräte
Nur mal als Info ,
per Los werden einige Glückliche ermittelt, die von 2 Beamten mit Messwagen besucht werden. Überprüft wird die Sendeleistung, die ATIS- Kennung usw. War kostenlos, ich habe nur meine Zeit investiert. Gruß Jürgen |
#31
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
Viel wichtiger ist aber noch die Anlage 1 der FSBeitrV: da drin befindet sich für jedes Jahr seit Inkrafttreten der Verordnung eine Tabelle mit den festzusetzenden Gebühren - d.h., die FSBeitrV muß jedes Mal vor einer Beitragserhebung entsprechend geändert werden (inkl. Verkündung im Bundesgesetzblatt etc.). Das war zuletzt am 15.6.2019 der Fall, da hat man die Tabelle für die Jahre 2015 und 2016 aufgenommen, so daß die BNetzA jetzt die Beiträge für diese Jahre festsetzen und eintreiben kann. Vermutlich wird man den ganzen Prozeß erst wieder in 2021, dann für die Jahre 2017 und 2018 durchführen - jedes Jahr dieses Prozedere zu machen ist nicht wirklich sinnvoll. lg,justme |
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