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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 20.07.2020, 14:04
Ecki04 Ecki04 ist offline
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Standard Trailer in Holland

Hallo,

ich hätte mal eine Frage in die Runde.
Am Wochenende habe ich mir in Holland ein neues Boot gekauft.
Ohne Trailer
Nach Recherche kam ich auf ca.1800-2000 Kg Gewicht. Also Sicherheitshalber einen 2700 Kg Trailer gekauft.

Zugfahrzeug hat eine Anhängelast von 2400 Kg

Der freundliche Holländer meinte dann zu mir, das in Holland das Zulässige Gesamtgewicht des Trailers entscheidend ist. Nicht das tatsächliche Gespanngewicht.

Habt Ihr sowas schonmal gehört ?


Normalerweise zählt doch immer die Gesamtmasse.

Als ich zuhause war stellte sich dann nach erfolgreichem wiegen ein Gesamtgewicht von 2030 Kg da.
Endlich mal ein Trailer mit Luft
__________________
Gruß
Ecki04

Geändert von Ecki04 (20.07.2020 um 14:10 Uhr)
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  #2  
Alt 20.07.2020, 15:04
Amtrack Amtrack ist offline
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Zitat:
Zitat von Ecki04 Beitrag anzeigen
Der freundliche Holländer meinte dann zu mir, das in Holland das Zulässige Gesamtgewicht des Trailers entscheidend ist. Nicht das tatsächliche Gespanngewicht.
Gratulation zum Boot und Trailer
Für mich wichtig zum Verstehen deiner Frage: für was ist in Holland das zgG entscheidend?

Hier in Deutschland ist das tatsächlich nach Führerschein aufgeteilt.
Hast du nur B, dann zählen die zgG (Gesamtmasse der zgG des Gespanns nicht höher als 3,5to mit Ausnahme eines 750kg Anhängers), hast du hingegen BE, so zählen die tatsächlichen (echten) Gewichte.

Beispiel: 3,5to Trailer (unbeladen, 700kg) an einem VW Polo mit 1000kg gebremster Anhängelast -> mit BE kein Problem.
Mit B dürftest du das nicht fahren.

Bei der Steuer geht es nach zgG (je angefangene 200kg) - beim Bootstrailer aber meist uninteressant da häufig als Sportgeräteanhänger steuerbefreit (grün) angemeldet.
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Gruß,
David
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  #3  
Alt 20.07.2020, 15:07
Ecki04 Ecki04 ist offline
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Der Kollege meinte, wenn der Trailer 2700 KG Gesamtgewicht hat, muß das Zugfahrzeug auch 2700 Kg ziehen dürfen.

Kann das stimmen ?
__________________
Gruß
Ecki04
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  #4  
Alt 20.07.2020, 15:08
Ecki04 Ecki04 ist offline
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Führerschein hab ich alte Klasse 3
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Gruß
Ecki04
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  #5  
Alt 20.07.2020, 15:11
zooom zooom ist offline
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@Amtrack: Geht an der Frage vorbei.

Erkundige Dich über die Vorschriften in NL, in manchen Ländern (z.B. Österreich) ist es tatsächlich so, daß das zulässige Anhängergewicht nicht größer sein darf, als die zulässige Anhängelast, vielleicht ist das auch in NL so. Dafür darfste in NL ohne Sondergenehmigung bis 3m Breite transportieren (wenn Boot auf dem Hänger). Und, ob das auch für Dich mit D-Zulassung gilt.
Laß den Hänger ggf. ablasten, ein 2,7t Hänger bleibt es ja trotzdem.
In NL (und nicht nur da) mußt Du jedenfalls den Hänger anders sichern als in D, nicht nur das Abreißseil über den Kugelkopf legen, es muß an einer separaten Öse befestigt sein. Wenn nicht an der AHK vorhanden, muß nachgerüstet werden. Man kann auch mit Kette sichern.

Geändert von zooom (20.07.2020 um 15:26 Uhr)
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  #6  
Alt 20.07.2020, 15:13
Ecki04 Ecki04 ist offline
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Genau das möchte ich wissen.
Google gibt da nicht besonders viel her.

Vielleicht weiß ja jemand was.
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Gruß
Ecki04
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  #7  
Alt 20.07.2020, 15:58
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Ich würde die Frage einfach mal an den ANWB stellen, die können dir das bestimmt sagen.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #8  
Alt 20.07.2020, 15:59
newmie2205 newmie2205 ist offline
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#2 ist genau richtig. In D.
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  #9  
Alt 20.07.2020, 16:29
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Darkmo Darkmo ist offline
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Zitat:
Zitat von Ecki04 Beitrag anzeigen
Der Kollege meinte, wenn der Trailer 2700 KG Gesamtgewicht hat, muß das Zugfahrzeug auch 2700 Kg ziehen dürfen.

Kann das stimmen ?
Das sehe ich auch so. daher ist ein Ablasten in den Papieren manchmal sinnvoll.
Allein um irgendwelchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

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  #10  
Alt 20.07.2020, 17:01
Ecki04 Ecki04 ist offline
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Das werde ich mal machen, mich an den ANWB wenden

Danke für die Info
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Gruß
Ecki04
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  #11  
Alt 20.07.2020, 17:31
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Ecki04 Beitrag anzeigen

Der freundliche Holländer meinte dann zu mir, das in Holland das Zulässige Gesamtgewicht des Trailers entscheidend ist. Nicht das tatsächliche Gespanngewicht.
Da hat er Dir Unfug erzählt. Auch in NL zählt "lege gewicht + laadvermogen".

Groetjes

Matthias.
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  #12  
Alt 20.07.2020, 23:41
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Hallo zusammen

Ich bin mir nicht sicher, ob Dir die Niederländer da die richtige Auskunft geben können. Denn soweit ich weiß gelten einige der Bestimmungen immer nur für das Land, in dem die Fahrzeuge zugelassen sind. Als Besucher im Gastland genießt man innerhalb der Eu einen gewissen „Bestandsschutz“ für das Gefährt, welches man zu Hause fahren darf.
Theoretisch kann es also sein, dass Du mit der Kombination, welche in Deutschland zugelassen ist, in den Niederlanden fahren darfst, mit derselben Kombination, zugelassen in den Niederlanden, dürftest Du nicht fahren.

Andere Vorschriften dagegen gelten innerhalb der Niederlande aber wieder für jeden (z.B., das mit dem Sicherungsseil), egal welche Vorschriften im Heimatland gelten.

Daher ist die Frage, ob Dir die Niederländer bei der Beantwortung der Frage weiterhelfen können.

Gruß Rüdiger
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  #13  
Alt 21.07.2020, 08:00
dampf21067 dampf21067 ist offline
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In NL (und nicht nur da) mußt Du jedenfalls den Hänger anders sichern als in D, nicht nur das Abreißseil über den Kugelkopf legen, es muß an einer separaten Öse befestigt sein. Wenn nicht an der AHK vorhanden, muß nachgerüstet werden. Man kann auch mit Kette sichern.

Diese Aussage ist nicht richtig. In Deutschland muss das Seil auch fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Es wird leider immer noch falsch weitergegeben. Das wird mittlerweile auch kontrolliert
Martin
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  #14  
Alt 21.07.2020, 08:23
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Bitte die entsprechende Vorschrift nennen, es wird zwar ausdrücklich empfohlen, fest mit dem Fahrzeug zu verbinden, eine entsprechende Vorschrift in D wäre mir aber nicht bekannt.
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  #15  
Alt 21.07.2020, 10:07
dampf21067 dampf21067 ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Bitte die entsprechende Vorschrift nennen, es wird zwar ausdrücklich empfohlen, fest mit dem Fahrzeug zu verbinden, eine entsprechende Vorschrift in D wäre mir aber nicht bekannt.
1. hat mein Sohn so in der Fahrschule gelernt
2. wurde hier im Forum schon mehrfach mit Benennung der entsprechenden Vorschrift erläutert
Martin
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  #16  
Alt 21.07.2020, 19:44
zooom zooom ist offline
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Dann benenne doch bitte die Vorschrift, ich lerne je gern dazu.
Das Bild habe ich aus Beitrag 445 zum Thread "jahrelang falsch angekuppelt"
Mir wäre keine neuere VORSCHRIFT bekannt, also bitte: Erhelle meinen unwissenden Geist!
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Geändert von zooom (21.07.2020 um 19:54 Uhr)
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  #17  
Alt 21.07.2020, 21:49
dampf21067 dampf21067 ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Dann benenne doch bitte die Vorschrift, ich lerne je gern dazu.
Das Bild habe ich aus Beitrag 445 zum Thread "jahrelang falsch angekuppelt"
Mir wäre keine neuere VORSCHRIFT bekannt, also bitte: Erhelle meinen unwissenden Geist!
Ich kann nur über eine Kontrolle der Rennleitung an meinem Gespann berichten. Diese sagten : Endlich mal einer der das Seil vorschriftsmäßig eingehakt hat. Also gibt es eine Vorschrift. Welche das ist , such selber.
Außerdem heißt es : das abreissseil ist FEST mit dem Fahrzeug zu verbinden, welches aber nicht erfolgt wenn dieses nur über den Kupplungskopf gelegt wird. Mir egal, mach wie du willst . Ich mache es fest und bin damit in den Kontrollen gut durchgekommen. Mittlerweile seit 21 Jahren als Gespannfahrer.
Ich kann von einem Unfall berichten wo sich das Seil von der Kupplung gelöst hat als die Anhängerkupplung sich gelöst hat. War toll anzusehen, als der 2 Achs Wohnwagen quwer über die Autobahn geschossen ist . Da war das Seil auch nur als Schlaufe übergelegt
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  #18  
Alt 21.07.2020, 22:14
zooom zooom ist offline
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Hab ich versucht, aber eine Vorschrift habe ich nicht finden können, selbst der ADAC formuliert die Befestigung am Fahrzeug nur als Empfehlung.
Bitte richtig verstehen: Natürlich ist es vernünftig, direkt am Fahrzeug zu befestigen nur eine Vorschrift ist es wohl nicht.
Es gibt auch keinen entsprechenden Punkt im Bußgeldkatalog.
Anders als in Österreich, Frankreich, Schweiz, Niederlanden etc, da kostet es richtig Geld, nicht richtig zu befestigen.


Zitat ADAC v. 08.05.2019:
In Deutschland müssen Sie lediglich Anhänger mit Auflaufbremse mit einem Abreißseil sichern. Dabei handelt es sich um ein ummanteltes, dünnes Stahlseil von ca. 100 Zentimetern Länge mit einem speziellen Karabinerhaken. Anhänger über 750 Kilo fallen automatisch unter die Kategorie „gebremst“ und müssen gesichert werden. Für ungebremste Anhänger bis 750 Kilo brauchen Sie kein Sicherungsseil. Der ADAC empfiehlt jedoch, auch in Deutschland ungebremste Anhänger zusätzlich mit einem stabilen Sicherungsseil am Fahrzeug zu fixieren.
Im Allgemeinen ist es ausreichend, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Verstöße gegen die Vorschrift führen zu einem Bußgeld von bis zu 100 Euro. Das Bußgeld droht hierbei nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Fahrzeughalter.08.05.2019

Geändert von zooom (21.07.2020 um 22:20 Uhr)
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