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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wer hat aktuell ein Boot in Frankreich gekauft?
Wer hat 2018 o. 2017 ein Boot in Frankreich gekauft? Mich interessiert alles (Vertrag, Zoll, Bestimmungen, Kosten etc.).
Hab hier nur einen Trööt von 2015 gefunden... vielleicht nicht mehr ganz so aktuell? Angeblich soll das Boot geröntgt werden u. man braucht ausser Perso noch DREI Rechnungen mit Postanschrift... naja... Wer weiß mehr? Danke! Der Decksjunge Alex |
#2
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Zoll kannst du vergessen soweit Mehrwertsteuer bezahlt, da Frankreich ja EU ist.
Update: Unbedingt vor Kauf die Eigentumsverhältnisse klären, wie in Holland werden in Frankreich Boote gerne mit Hypotheken belegt - also unbedingt Nachweis vorlegen lassen, dass das Boot schuldenfrei ist (keine Ansprüche Dritter) Ebenfalls wichtig - In Frankreich werden Steuern für die Benutzung von Wasserstraßen erhoben - auch hier den Nachweis geben lassen , dass diese bezahlt sind. Funk muß in Frankreich abgemeldet und in Deutschland angemeldet werden.
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Gruß Ralf Schlechte Laune ist keine Option Geändert von Oceandrive (14.05.2019 um 09:40 Uhr)
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#3
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Hallo Ralf,
danke für deine Tipps! Hast du in letzter Zeit ein Boot in Frankreich gekauft? Wenn ja: wie läuft das ab (bestenfalls) bis zum deutschen IBS? Ist da was dran, mit Röntgen u. Vorlage von Rechnungsadressen? Grūße Alex |
#4
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Nein selbst kein Boot dort gekauft, meine Angaben beruhen auf Gesprächen mit in Frankreich ansässigen Bootseignern.
Wir sind jedes Jahr 1-2 mal in der Bretagne an der Atlantikküste, da kommt man zwangsläufig ins Gespräch. Was den Papierkram bzw. Röntgen anbelangt (hab bisher davon noch nichts gehört) kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Vielleicht kannst du etwas bei De Valk in Antibes erfahren, Tel: Die müssten alles darüber wissen. Mir fällt noch eine Möglichkeit ein: Bavaria in La Rochelle
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Gruß Ralf Schlechte Laune ist keine Option
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#5
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Eine zeitnahe Rechnung eines Energielieferanten reicht normal als Nachweis.
Ist in Frankreich so üblich scheinbar um seinen Wohnsitz und Solvenz nachzuweisen. Der Zoll in Frankreich trägt das Boot aus dem Schiffs/Bootsregister aus und stellt ein Schreiben aus, welches den Besitzwechsel bestätigt, alle Steuern bezahlt sind und das Boot frei von irgendwelchen anderen Lasten ist. Das hat mit Verzollung an sich nichts zu tun. Ohne dieses Papier ist der Besitz nicht gesichert. So war es bei mir zumindest. Hat aber letztes Jahr alles der Händler veranlasst. Wie das bei einem Privatverkauf läuft weiß ich nicht.
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Gruß Jürgen
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#6
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Hallo,
habe mein Boot vor 2 Jahren in Frankreich von privat gekauft. Du benötigst für die Anmeldung in D nur einen Kaufvertrag. Wichtig ist der Nachweis, dass in Frankreich alle Steuern gezahlt wurden. "Avis de paiement / Droit annuel de francisation et de navigation" für das aktuelle Jahr. Der bisherige Eigentümer muss den Besitzerwechsel in F mit einem "ACTE DE VENTE D’UN NAVIRE DE PLAISANCE" anzeigen und das Boot in Frankreich abmelden. Er sollte Dir dazu eine Bestätigung von der Behörde in F schicken lassen. Das Boot muss in Frankreich aus der "acte de francisation" gelöscht werden. Hört sich alles kompliziert an, ist es aber eigentlich nicht. Wer hat denn den Quatsch mit dem Röntgen in die Welt gesetzt? Steuern fallen innerhalb der EU nicht an. Gruß Ole
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#7
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Zitat:
Das mit den 3 Rechnungen des Telekommunikationsunternehmens, oder Energieversorgers ist so richtig, dient in F praktisch als Nachweis, dass Du real existierst und an der dortigen Adressse ansässig bist. Personalausweis natürlich auch mitnehmen. Wir haben damals 2 Verträge gemacht, einmal in französisch und einmal in deutsch. Mit dem deutschen Exemplar habe ich dann das Boot hier einfach angemeldet, völlig problemlos! Gruß Ole
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#8
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Hallo Ole,
vielen Dank. Ich habe auch mal mitgelesen und auch eine Frage. Wie hast Du das mit der Bezahlung gemacht? Habe gelesen das man nur begrenzt Bargeld ins Land mitbringen darf. Hast Du angezahlt und den Rest überwiesen ? Viele Grüße Lutz
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#9
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Zitat:
haben das damals in bar abgewickelt. War evtl. nicht ganz ok so? Wie hoch die Menge an Bargeld ist, dass man einführen darf weiß ich aktuell nicht. Gruß Ole
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#10
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Hallo zusammen,
DANKE, für eure informativen Beiträge Der Decksjunge Alex |
#11
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Acte de Francisation vs Mehrwertsteuer
Hallo Ole,
wir planen auch gerade den Kauf eines Bootes in Frankreich. Auch hier ist die Mehrwertsteuer wieder ein Thema. Dritter Besitzer, Originalrechnung nicht vorhanden. Weißt du, ob mit dem "Acte de Francisation" automatisch die initiale Zahlung der Mehrwertsteuer verbunden war? Bekommt man hierüber die Bestätigung vom französischen Zoll? Das behauptet der Besitzer. Aber ich kann niemanden finden, der mir das bestätigt.... Danke und Gruß, Thomas Zitat:
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#12
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Zitat:
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Gruß Holger |
#13
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Hallo Holger,
vielen Dank für Deine Info. Ich habe mittlerweile die schriftliche Info der Zollbehörde in Cannes, wo das Boot registriert ist, dass sie für die Mehrwertsteuerbescheinigung NICHT zuständig sind. Sie verweisen auf die Finanzbehörde. Diese wiederum hat schriftlich bescheinigt, dass sie die Zahlung der MwSt nicht bestätigen können und dass der Besitzer das mit der Originalrechnung tun soll (die er nicht hat....). Schön, wenn man im Kreis geschickt wird.... Es ist zum Haare raufen..... Es scheint klar, dass Einflaggung unter "Acte de Francisation" nur mit gezahlter MwSt geht, aber keiner der im Verkaufsprozess Beteiligten kann das bestätigen. Und da geht's halt nicht um 2,50 EUR.... Irgendeine Idee? Danke und Gruß, Thomas |
#14
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Das Thema des Mwst. Nachweises hat sich bekannterweise zumindest für den deutschen Zoll erledigt, dazu lässt sich einiges im Forum finden.
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#15
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Warum reitet ihr auf der Mehrwertsteuer herum?
Das Ding heißt "Certificat de Radiation de L'Effectiv Naval et du Pavillion Francais" und bestätigt lediglich die Entlassung des Bootes aus dem französischen Register zum Zwecke des Flaggenwechsels ausgestellt von der zuständigen französischen Zollbehörde. Ich hätte keine Probleme damit, bei Bedarf mein Zertikat von 2017 hier ungeschwärzt online zu stellen. Lieber wäre mir allerdings, wenn ich es auf Anforderung jemanden per Mail zuschicke.
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--- Gruß Gerhard |
#16
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Mein französisch beschränkt sich leider nur auf ein paar Vokabeln. Hier der betreffende Text aus dem Dokument aus 2015. Hatte damals auch die original Rechnung erhalten.
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Gruß Holger |
#17
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Zitat:
das wäre tatsächlich toll, wenn du mir das als Beispiel schicken könntest. Bitte an boekenbrink@gmail.com. Vielen Dank! Thomas |
#18
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Zitat:
vielen Dank für das Beispiel. Mir ist immer noch nicht klar, warum es diese Beispiele mit "TVA acquittée" gibt und mir die Behörde in Cannes gleichzeitig mitteilt, dass sie nicht zuständig ist. Aber ich werde das rausfinden und dann später berichten. "Rumreiten" tue ich auf dem Thema, weil es im Zweifel um sehr viel Geld geht. Die erwähnten deutschen Zollbehörden interessieren mich nicht, da das Boot später an die Adria verlegt wird und ich mich schon darauf freue, einem kroatischen Zollkontrolleur zu erklären, dass mit dem "Acte de Francisation" die MwSt erledigt ist.... Eine brauchbare Erklärung zur MwSt, die sich wohltuend von dem ganzen Halbwissen und Vermutungen im Netz abhebt, gibt es übrigens hier: https://hafenkino.blog/nachweis-der-...-bei-schiffen/ Grüße, Thomas
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#19
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Zitat:
Ist das Boot welches du Kaufen möchtest noch in der Finanzierung? Die Bank hat die Unterlagen dann.
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Gruß Holger |
#20
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Zitat:
gute Idee, aber leider nein. Der Vorbesitzer hat nicht finanziert. Dein Beispiel in #16 hatte ich gesehen (vielen Dank!), aber ich dachte, ein zweites Beispiel (von Gerhard) könnte nicht schaden. Grüße, Thomas |
#21
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Zitat:
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--- Gruß Gerhard |
#22
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Bin auch am suchen in Frankreich.
Das Wasser und Schifffahrtsamt wo es hier angemeldet werden soll will nur die französischen Papiere und den Kaufvertrag sehen. |
#23
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Das ist dann nur für den IBS, der auch vom ADAC ausgestellt werden kann. Der Thommy406 will sein Boot jedoch im Seeschiffsregister eintragen lassen und dafür ist etwas mehr erforderlich wie z.B. Meßbrief etc.
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--- Gruß Gerhard |
#24
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Hallo zusammen,
wollte nur mal kurz einen Fortschrittsbericht posten. Das Thema MwSt (im internationalen Kontext) hängt den meisten ja schon zum Hals raus, aber wer sich damit zum ersten Mal auseinandersetzt (auseinandersetzen muss), ist da erstmal sehr verunsichert, weil es fast unmöglich ist, von irgendeiner Stelle eine klare und verbindliche Aussage zu bekommen. Deshalb hab ich noch ein wenig weiter recherchiert und bin endlich fündig geworden. In unserem Fall, d.h. Kauf eines gebrauchten Bootes in FR, ist das für mich jetzt klar: Wenn das Boot in Frankreich unter "Acte de Francisation" registriert ist/war, dann kann an das Thema MwSt ein dicker Haken gemacht werden. Im französischen Code des douanes steht in Artikel 219 I. 1° eindeutig, dass eine Voraussetzung für die Registrierung der Bau des Bootes in der EU oder die Bezahlung der jeweiligen Einfuhrzölle und zu entrichtenden Steuern ist. Warum die entsprechende Behörde das nicht bestätigen kann (siehe post weiter oben), ist mir bis heute nicht klar, aber das scheint eher ein Kompetenzthema von einzelnen Personen zu sein. Der Paragraph 219 ist eindeutig. Grüße, Thomas |
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