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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
Da braucht es keinen mehrwertsteuernachweis... Am Flughafen kann dir das gleiche mit Laptop und Handy, pasieren
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#27
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Da diese Diskussion hier schon 100x geführt wurde und immer zu dem selben ergebniss kam empfehle ich dir die suchfunktion...
Bin raus ...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#28
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]() Geändert von Propelleur (26.04.2021 um 19:53 Uhr) |
#29
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Siehst Du Emma, was ich meinte ...
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#30
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Beispielsweise Versicherung, Zulassung irgendwo in D.... wenn da ein paar alte vergilbte Möhrchen dabei sind ist doch alles gut und das Boot wurde nicht frisch aus der Schweiz oder Übersee geholt. Das könntest du ja im Fall der Fälle zeigen (musst ja net mitführen). Wie Billi sagt, keiner hat die Rechnung für seinen Laptop oder Handy dabei, wenn er irgendwo ne Grenze überschreitet. Ich glaube nicht, dass jemals irgendjemand dein Boot interessieren wird. Auch Franzosen haben übrigends sehr entspannte bürgernahe Polizisten. Ich hab da eigentlich beste Erfahrungen ![]() ![]() Ich kenn wirklich auch keinen weit und breit, der jemals nach dem USt - Nachweis gefragt wurde. |
#31
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Ich wurde in Dunkerque in Frankreich vor mehr als 15 Jahren mal nach der Mehrwertsteuer gefragt. Da es sich bei meinem Cat um einen Selbstbau handelt, habe ich zwei Ordner mit Rechnungen auf den Tisch gelegt.
![]() Grüße Hermann |
#32
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Selbst wenn ein "Mehrwertsteuernachweis" von vor 10 Jahren vorliegt, das Boot sich aber länger als 3 Jahre außerhalb der EU befand, fällt bei der Wiedereinfuhr die Einfuhrumsatzsteuer an.
Konkretes Beispiel: Boot 2010 in D beim Händler gekauft und Mehrwertsteuer bezahlt. 2015 in die Türkei gesegelt und das Boot dort bis 2020 liegen gelassen. 2020 zurück nach D gesegelt, das Boot verkauft und den Mehrwertsteuernachweis von 2010 an den Käufer übergeben. Dieser "Mehrwertsteuernachweis" sagt also genau Null-Komma-Nix darüber aus, ob Einfuhrumsatzsteuer fällig ist oder nicht. Gruß Lutz P.S. Nicht jeder der eine Rolex trägt hat auch den Mehrwertsteuernachweis in der Tasche ![]()
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#33
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Du willst die Fakten nicht anerkennen, dann musst du demnach: 1.: Kein Boot kaufen. oder 2. Ein Boot kaufen, wo eine Rechnung mit ausgewiesener MwST. mit im Lieferumfang ist, bzw. der Ursprungskaufbeleg. Gruß Totti
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#34
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![]() Zitat:
![]() ![]() Und bevor hier ein falscher Eindruck entsteht: Mir ist es tatsächlich relativ egal welche Fakten anderen richtig erscheinen oder vielleicht sogar sind. Ich persönlich werde das Risiko, im Nachhinein nochmal 30 große Scheine auf den Tisch irgendeines Hauses blättern zu müssen nur weil einer der Vorbesitzer den Original Kaufbeleg verschludert hat, ganz sicher ausschließen. Für ein 5k€ Sportboot welches im Umkreis des Heimathafens betrieben wird. wäre mir das wohl auch egal. .
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]() Geändert von Propelleur (27.04.2021 um 13:13 Uhr)
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#35
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![]() Zitat:
Alles andere wäre ja auch zu einfach und wäre schon immer aushebelbar gewesen, um auf die schnelle Steuern zu sparen (und einen Beleg beibringen zu können). Gruß Totti
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#36
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also,
alles in allem ein Teufelskreis ![]() ![]() ![]() ![]() |
#37
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Es ist kein Teufelskreis sondern eh geregelt nur viele Internetexperten zerfleischen das Thema.......ein Mehrwertsteuernachweis von 1994 ist nichts wert, da ja wie vorher schon gepostet, das Boot zwischendurch mehr als 3 Jahre im EU–Ausland gewesen sein könnte und dadurch neu versteuert werden müsste....Bei der MWStfrage ist interessant ob man eine EU Aussengrenze überschreitet oder nicht, da kann auch bei alten Booten eine Nehrwertsteuerforderung geben. um dies zu verhindern geht man vor der Ausreise zum Zollamt und lässt sich ein T2L welches den Unionscharakter bestätigt ausstellen....Bei einer Inlandskontrolle gibt es nur ein 7jöhrige Belegaufbewahrungspflicht, spätestens nach 10 Jahren sind auch Finanzverfahren verjährt.....Bei Booten älter 10 Jahen braucht man keinen Mehrwertsteuernachweis außer bei Überquerung einer EU– Aussengrenze, um in den Fall alles klar zu machen T2L........so ist die rechtliche Situation, bei älteren Booten muss die Behörde ein Vergehen nachweisen, auch Reperaturrechningen und Liegeplatzbelege erhärten den EU–Status.....alles klar?
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#38
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Moin in die Runde....
Ich wurde 2019 vom Zoll in Hamburg besucht. Auf einmal standen die Zöllner vor meinem Boot im City Sportboothafen. Nachdem ich Sie an Bord gebeten habe verlangten die netten Zöllner von mir einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer. Mein Glück war es, das mein Boot in Deutschland gebaut wurde. (Pfeil 450 Bj. 1993) Auf meine Frage, welche Dokumente den gültig sind, sagte mir der Beamte der bei mir an Bord saß und mit mir Kaffe getrunken hat , das nur die Originalrechnung oder ein Zolldokument gültig sei, wo die Ausweisung der Mehrwertsteuer ersichtlich ist. Ein Text in einem Kaufvertrag reicht nicht aus. So meine Erfahrung ... Danke Gruß Der Matze |
#39
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.... möchte ja nicht für noch mehr Verwirrung sorgen aber die Aussage passt z.B. nicht zur Fiskalverzollung.
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#40
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![]() Zitat:
Gruß Totti
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#41
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![]() Zitat:
Wenn, muss man dir nachweisen, dass die MwSt nicht gezahlt worden ist?. Wie oft wollen wir das Thema denn noch durchkauen ![]()
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![]() Gruß Berni ![]()
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#42
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![]() Vielleicht war dem Zöllner fad und er wollte nur einen Kaffee...... ![]() ![]() ![]()
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#43
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Das hatte ich mir auch zuerst gedacht...
![]() Grüße Totti
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#44
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Interessant wird es die nächsten Jahre mit Booten aus GB, da die ja aus der EU ausgetreten sind....aber auch deutsche Boote, die z.B. in einem GB-Hafen liegen sollten auf die 3 Jahresfrist achten und alle drei Jahre zurückkommen, am Besten macht man dann beim Zoll ein T2L und kann dann wieder in eine britische Marina gehen, ohne eine Wiederversteuerung bei Einreise in EU auszulösen.
Entgegen mancher falschen Postings hier...der MWSt-Nachweis kann trügerisch sein und macht eigentlich nur für die letzten 3 Jahre save...aber diese Szenarien spielen nur bei Überschreitung der EU-Aussengrenzen eine Rolle, ansonsten ist es reines Theoriegeplänkel und bei Booten älter 10 Jahren interessiert sich im Binnenland niemand dafür |
#45
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![]() Zitat:
Ich habe für mich ganz persönlich und nach Konsultation meines Steuerberaters das Risiko abgewogen, eine Entscheidung getroffen und danach richte ich mein Handeln aus. Thats it.
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]()
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#46
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![]() ![]() ![]() ![]() Es hat wirklich keinen Sinn mehr seine Erfahrungen für andere hier zu schreiben, ohne das dass hier zerrissen wird... Ich behalte dann wohl meine Erfahrungen in Zukunft lieber für mich. Sorry ich bin raus...
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#47
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Er hat doch einen Kaufvertrag. Darauf gibts dann die Nachversteuerung ausser der Betrag weicht "erheblich" von den marktüblichen Preisen ab. Warum soll er für ein 25 Jahre altes Boot den Neupreis versteuern wenn er es nachweislich gerade erst gekauft hat? Wenn er keinen Kaufvertrag hat, wird der Wert durch den Bremer Zoll "ermittelt". Im Ausland eben der Zoll des jeweiligen Landes wo das Boot beanstandet wird. Gruß, Udo |
#48
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#49
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![]() Zitat:
es macht keinen Sinn mit dir darüber erneut zu diskutieren. Es wurde im Forum mehrfach alles dargelegt, man muss es nur lesen wollen (mitsamt der Schreiben vom Zoll). Es macht keinen Sinn, das alle 3 Wochen erneut zu machen. Ich war übrigens damals derjenige, der die Yacht und Boote über ihre erneut falsche Berichterstattung informiert hat und die das dann erneut selbst recherchiert hatten, nachdem die mal wieder auf das Schreckgespenst des Zolls und den fehlenden Ursprungskaufbeleg hingewiesen hatten, bzw. auf nicht versteuerte Boote im Lande. Das Ergebnis der eigenen Recherche ist in beiden Magazinen auf mehreren Seiten dargelegt und veröffentlicht worden. Und wie Rechtslage früher war, ist bekannt. Ist eine Rechtslage, wie der Zoll sich seinerzeit verhalten hat. Steuerrecht, Zollrecht, was weiss ich. Gruß Totti
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#50
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![]() Zitat:
Oder weisst du exakt, wie das andere EU-Länder derzeit handhaben? Gruß Totti
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