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  #26  
Alt 26.04.2021, 18:35
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Zitat:
Zitat von Propelleur Beitrag anzeigen
Ich zitiere mal aus einem Artikel der YACHT 03/2020:

"Das Kieler Hauptzollamt hat nun klargestellt, dass es innerhalb der deutschen See- und Zollgrenze keine generelle Mehrwertsteuer-Nachweispflicht
für Eigner gibt. Im Zweifel läge die Beweislast bei den Behörden, die dann dem Eigner nachweisen müssten, die Steuer nicht gezahlt zu haben.

Allerdings hat die Sache gleich mehrere Haken. Einer davon: Das Bundesfinanzministerium mochte die Aussage der Kieler Zöllner nicht offiziell bestätigen.
Und bei einer Einreise nach Deutschland beziehungsweise in die EU gelten wieder ganz andere Regeln."


Ich ganz persönlich schließe daraus das im Einflussbereich des Hauptzollamt Kiel nix zu befürchten ist. Aber eben auch nur da...
.
Das Hauptzollamt kann nur für Deutschland sprechen... die gleiche Aussage bekommst du von niederländische und französischen usw. Behörden.. eben nur für ihr Staatsgebiet... alles innerhalb der EU ist erst mal gemeinschaftsware... nur bei der einfuhr von außerhalb der EU muss ein Nachweis geführt werden das die Ware gemeinschaftsware ist.. dies geht beim boot am einfachsten mit einer Zulassung oder es reicht der Kaufvertrag von innerhalb der EU...

Da braucht es keinen mehrwertsteuernachweis...

Am Flughafen kann dir das gleiche mit Laptop und Handy, pasieren
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Gruß Volker
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  #27  
Alt 26.04.2021, 18:36
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
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Da diese Diskussion hier schon 100x geführt wurde und immer zu dem selben ergebniss kam empfehle ich dir die suchfunktion...

Bin raus ...
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  #28  
Alt 26.04.2021, 18:39
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Propelleur Propelleur ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da diese Diskussion hier schon 100x geführt wurde und immer zu dem selben ergebniss kam empfehle ich dir die suchfunktion...
Genau diese Suchfunktion hat mich veranlaßt auch außerhalb der Schwarmintelligenz eines Forum zu recherchieren weil es am Ende des Tages MEIN Risiko ist.
.
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Gruß Frank

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Geändert von Propelleur (26.04.2021 um 19:53 Uhr)
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  #29  
Alt 26.04.2021, 19:49
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Siehst Du Emma, was ich meinte ...
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  #30  
Alt 26.04.2021, 20:11
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Peal Beitrag anzeigen
Hallöchen,

vielleicht können ja noch ein paar Angaben zum Boot und dem Fahrgebiet Licht ins Dunkel bringen.

Wie schon gesagt ist da Boot aus 1994 Preis etwa 20000 und gefahren wird es auf dem Rhein zwischen Deutschland und Frankreich. Und die französischen Beamten sind anscheinend nicht immer freundlich.

Nur rechtsrheinisch Fahren bringt da ja nichts ) (Scherz)
Jetzt schau doch mal, was der an Papierchen hat.
Beispielsweise Versicherung, Zulassung irgendwo in D.... wenn da ein paar alte vergilbte Möhrchen dabei sind ist doch alles gut und das Boot wurde nicht frisch aus der Schweiz oder Übersee geholt. Das könntest du ja im Fall der Fälle zeigen (musst ja net mitführen).

Wie Billi sagt, keiner hat die Rechnung für seinen Laptop oder Handy dabei, wenn er irgendwo ne Grenze überschreitet.

Ich glaube nicht, dass jemals irgendjemand dein Boot interessieren wird. Auch Franzosen haben übrigends sehr entspannte bürgernahe Polizisten. Ich hab da eigentlich beste Erfahrungen
Ich kenn wirklich auch keinen weit und breit, der jemals nach dem USt - Nachweis gefragt wurde.
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  #31  
Alt 27.04.2021, 06:27
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HermannC HermannC ist offline
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Ich wurde in Dunkerque in Frankreich vor mehr als 15 Jahren mal nach der Mehrwertsteuer gefragt. Da es sich bei meinem Cat um einen Selbstbau handelt, habe ich zwei Ordner mit Rechnungen auf den Tisch gelegt.

Grüße Hermann
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  #32  
Alt 27.04.2021, 07:52
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Selbst wenn ein "Mehrwertsteuernachweis" von vor 10 Jahren vorliegt, das Boot sich aber länger als 3 Jahre außerhalb der EU befand, fällt bei der Wiedereinfuhr die Einfuhrumsatzsteuer an.

Konkretes Beispiel:
Boot 2010 in D beim Händler gekauft und Mehrwertsteuer bezahlt.
2015 in die Türkei gesegelt und das Boot dort bis 2020 liegen gelassen.
2020 zurück nach D gesegelt, das Boot verkauft und den Mehrwertsteuernachweis von 2010 an den Käufer übergeben.

Dieser "Mehrwertsteuernachweis" sagt also genau Null-Komma-Nix darüber aus, ob Einfuhrumsatzsteuer fällig ist oder nicht.

Gruß Lutz

P.S. Nicht jeder der eine Rolex trägt hat auch den Mehrwertsteuernachweis in der Tasche
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  #33  
Alt 27.04.2021, 09:55
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Propelleur Beitrag anzeigen
Genau diese Suchfunktion hat mich veranlaßt auch außerhalb der Schwarmintelligenz eines Forum zu recherchieren weil es am Ende des Tages MEIN Risiko ist.
.
Die Lösung ist je recht einfach für dich:
Du willst die Fakten nicht anerkennen, dann musst du demnach:

1.: Kein Boot kaufen.

oder

2. Ein Boot kaufen, wo eine Rechnung mit ausgewiesener MwST. mit im Lieferumfang ist, bzw. der Ursprungskaufbeleg.

Gruß

Totti
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  #34  
Alt 27.04.2021, 10:00
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Propelleur Propelleur ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
...dann musst du demnach:

2. Ein Boot kaufen, wo eine Rechnung mit ausgewiesener MwST. mit im Lieferumfang ist, bzw. der Ursprungskaufbeleg.
So ist es. Wobei eine aktuelle Rechnung mit ausgewiesener MwSt noch wieder etwas anderes ist als die Ursprungsrechnung bzw. der Mehrwertsteuernachweis...

Und bevor hier ein falscher Eindruck entsteht:

Mir ist es tatsächlich relativ egal welche Fakten anderen richtig erscheinen oder vielleicht sogar sind.
Ich persönlich werde das Risiko, im Nachhinein nochmal 30 große Scheine auf den Tisch irgendeines Hauses blättern zu müssen nur weil einer der Vorbesitzer den Original Kaufbeleg verschludert hat, ganz sicher ausschließen.

Für ein 5k€ Sportboot welches im Umkreis des Heimathafens betrieben wird. wäre mir das wohl auch egal.
.
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Gruß Frank

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Geändert von Propelleur (27.04.2021 um 13:13 Uhr)
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  #35  
Alt 27.04.2021, 10:07
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Propelleur Beitrag anzeigen
So ist es. Wobei eine aktuelle Rechnung mit ausgewiesener MwSt noch wieder etwas anderes ist als die Ursprungsrechnung bzw. der Mehrwertsteuernachweis...
.
Da die Rechtsprechung bisher so war, dass die MwSt. auf den Ursprungspreis des Bootes anno tobac zu entrichten war, wird ein zwischenzeitlicher Beleg mit ausgewiesener MwSt. nichts wert sein im Sinne, man glaubt der Foren-Schwarm-Intelligenz und dem deutschen Zoll nicht.
Alles andere wäre ja auch zu einfach und wäre schon immer aushebelbar gewesen, um auf die schnelle Steuern zu sparen (und einen Beleg beibringen zu können).

Gruß

Totti
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  #36  
Alt 27.04.2021, 10:17
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Emma Peal Emma Peal ist offline
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also,

alles in allem

ein Teufelskreis

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  #37  
Alt 27.04.2021, 22:52
Justforfun Justforfun ist offline
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Es ist kein Teufelskreis sondern eh geregelt nur viele Internetexperten zerfleischen das Thema.......ein Mehrwertsteuernachweis von 1994 ist nichts wert, da ja wie vorher schon gepostet, das Boot zwischendurch mehr als 3 Jahre im EU–Ausland gewesen sein könnte und dadurch neu versteuert werden müsste....Bei der MWStfrage ist interessant ob man eine EU Aussengrenze überschreitet oder nicht, da kann auch bei alten Booten eine Nehrwertsteuerforderung geben. um dies zu verhindern geht man vor der Ausreise zum Zollamt und lässt sich ein T2L welches den Unionscharakter bestätigt ausstellen....Bei einer Inlandskontrolle gibt es nur ein 7jöhrige Belegaufbewahrungspflicht, spätestens nach 10 Jahren sind auch Finanzverfahren verjährt.....Bei Booten älter 10 Jahen braucht man keinen Mehrwertsteuernachweis außer bei Überquerung einer EU– Aussengrenze, um in den Fall alles klar zu machen T2L........so ist die rechtliche Situation, bei älteren Booten muss die Behörde ein Vergehen nachweisen, auch Reperaturrechningen und Liegeplatzbelege erhärten den EU–Status.....alles klar?
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  #38  
Alt 28.04.2021, 05:36
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Santiano Santiano ist offline
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Moin in die Runde....
Ich wurde 2019 vom Zoll in Hamburg besucht.
Auf einmal standen die Zöllner vor meinem Boot im City Sportboothafen.
Nachdem ich Sie an Bord gebeten habe verlangten
die netten Zöllner von mir einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer.
Mein Glück war es, das mein Boot in Deutschland gebaut wurde. (Pfeil 450 Bj. 1993)

Auf meine Frage, welche Dokumente den gültig sind, sagte mir der Beamte der bei mir an Bord saß und mit mir Kaffe getrunken hat , das nur die Originalrechnung oder ein Zolldokument gültig sei, wo die Ausweisung der Mehrwertsteuer ersichtlich ist.
Ein Text in einem Kaufvertrag reicht nicht aus.
So meine Erfahrung ...
Danke
Gruß
Der Matze
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Gruss, der Matze[/I][/COLOR][/FONT]

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  #39  
Alt 28.04.2021, 06:41
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Sternchen Sternchen ist offline
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.... möchte ja nicht für noch mehr Verwirrung sorgen aber die Aussage passt z.B. nicht zur Fiskalverzollung.. Bei der fällt nämlich nur Zoll aber nicht die 19% MwSt an. Die Mehrwersteuer wird in diesem Falle erst später ans FA abgeführt, beim Verkauf.
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Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #40  
Alt 28.04.2021, 07:34
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Santiano Beitrag anzeigen
Moin in die Runde....
Ich wurde 2019 vom Zoll in Hamburg besucht.
Auf einmal standen die Zöllner vor meinem Boot im City Sportboothafen.
Nachdem ich Sie an Bord gebeten habe verlangten
die netten Zöllner von mir einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer.
Mein Glück war es, das mein Boot in Deutschland gebaut wurde. (Pfeil 450 Bj. 1993)

Auf meine Frage, welche Dokumente den gültig sind, sagte mir der Beamte der bei mir an Bord saß und mit mir Kaffe getrunken hat , das nur die Originalrechnung oder ein Zolldokument gültig sei, wo die Ausweisung der Mehrwertsteuer ersichtlich ist.
Ein Text in einem Kaufvertrag reicht nicht aus.
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  #41  
Alt 28.04.2021, 08:06
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Zitat:
Zitat von Propelleur Beitrag anzeigen
Wer soll die denn rechtssicher ausstellen?

Am Ende muss man im Ernstfall das Finanzamt in welcher Form auch immer "überzeugen".
Gibt da auch begnadete Quatscher, ich gehöre leider nicht dazu.
.
Falsch!

Wenn, muss man dir nachweisen, dass die MwSt nicht gezahlt worden ist?.

Wie oft wollen wir das Thema denn noch durchkauen
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Gruß

Berni
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  #42  
Alt 28.04.2021, 08:07
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
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Gruß

Totti

Vielleicht war dem Zöllner fad und er wollte nur einen Kaffee......
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  #43  
Alt 28.04.2021, 08:12
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Vielleicht war dem Zöllner fad und er wollte nur einen Kaffee......
Das hatte ich mir auch zuerst gedacht...

Grüße

Totti
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  #44  
Alt 28.04.2021, 08:15
Justforfun Justforfun ist offline
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Interessant wird es die nächsten Jahre mit Booten aus GB, da die ja aus der EU ausgetreten sind....aber auch deutsche Boote, die z.B. in einem GB-Hafen liegen sollten auf die 3 Jahresfrist achten und alle drei Jahre zurückkommen, am Besten macht man dann beim Zoll ein T2L und kann dann wieder in eine britische Marina gehen, ohne eine Wiederversteuerung bei Einreise in EU auszulösen.

Entgegen mancher falschen Postings hier...der MWSt-Nachweis kann trügerisch sein und macht eigentlich nur für die letzten 3 Jahre save...aber diese Szenarien spielen nur bei Überschreitung der EU-Aussengrenzen eine Rolle, ansonsten ist es reines Theoriegeplänkel und bei Booten älter 10 Jahren interessiert sich im Binnenland niemand dafür
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  #45  
Alt 28.04.2021, 09:09
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Propelleur Propelleur ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Falsch!
Wenn, muss man dir nachweisen, dass die MwSt nicht gezahlt worden ist?.
Wie oft wollen wir das Thema denn noch durchkauen
Ich will garnix durchkauen und ich schrieb ja schon auf Seite zwei das es mir relativ egal ist wie andere das sehen.

Ich habe für mich ganz persönlich und nach Konsultation meines Steuerberaters das Risiko abgewogen, eine Entscheidung getroffen und danach richte ich mein Handeln aus. Thats it.
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Gruß Frank

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  #46  
Alt 28.04.2021, 09:37
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das hatte ich mir auch zuerst gedacht...

Grüße

Totti


Es hat wirklich keinen Sinn mehr seine Erfahrungen für andere hier zu schreiben, ohne das dass hier zerrissen wird...

Ich behalte dann wohl meine Erfahrungen in Zukunft lieber für mich.
Sorry ich bin raus...
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Gruss, der Matze[/I][/COLOR][/FONT]

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  #47  
Alt 28.04.2021, 09:43
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Da die Rechtsprechung bisher so war, dass die MwSt. auf den Ursprungspreis des Bootes anno tobac zu entrichten war, wird ein zwischenzeitlicher Beleg mit ausgewiesener MwSt. nichts wert sein im Sinne, man glaubt der Foren-Schwarm-Intelligenz und dem deutschen Zoll nicht.
Welche Rechtssprechung? Gib mal ein Aktenzeichen an bevor du hier solch abstruse Nebelkerzen zündest. Das ist weder Zielführend für den TO noch ein tolles Dokument für die Nachwelt.

Er hat doch einen Kaufvertrag. Darauf gibts dann die Nachversteuerung ausser der Betrag weicht "erheblich" von den marktüblichen Preisen ab.

Warum soll er für ein 25 Jahre altes Boot den Neupreis versteuern wenn er es nachweislich gerade erst gekauft hat?

Wenn er keinen Kaufvertrag hat, wird der Wert durch den Bremer Zoll "ermittelt". Im Ausland eben der Zoll des jeweiligen Landes wo das Boot beanstandet wird.

Gruß,
Udo
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  #48  
Alt 28.04.2021, 10:14
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Welche Rechtssprechung? Gib mal ein Aktenzeichen an bevor du hier solch abstruse Nebelkerzen zündest. Das ist weder Zielführend für den TO noch ein tolles Dokument für die Nachwelt.

Er hat doch einen Kaufvertrag. Darauf gibts dann die Nachversteuerung ausser der Betrag weicht "erheblich" von den marktüblichen Preisen ab.

Warum soll er für ein 25 Jahre altes Boot den Neupreis versteuern wenn er es nachweislich gerade erst gekauft hat?

Wenn er keinen Kaufvertrag hat, wird der Wert durch den Bremer Zoll "ermittelt". Im Ausland eben der Zoll des jeweiligen Landes wo das Boot beanstandet wird.

Gruß,
Udo
Bei einem 25 Jahre alten Boot ist nur bei einer Einfuhr aus einem NichtEU-Land die Mehrwertsteuer (und evt. Zoll) vom aktuellen Zeitwert zu berechnen und bezahlen. In allen anderen Fällen hat das Boot Unionscharakter und alles ist gut. Es reicht auch eine Historie mit Liegeplatz und Reperaturrechnunger innerhalb der EU um einen Unionscharakter des Bootes zu dokumentieren....und die letzten Zweifler sollen bei Kauf eines Bootes ohne Mehrwertsteuerzettel zum Zoll gehen und sich ein T2L ausstellen lassen, das macht der Zoll nicht gerne, aber wenn man angibt, man will die EU verlassen, muß der Zoll die Bescheinigung ausstellen und damit ist alles 100%ig wasserdicht....das kann man auch den Verkäufer aufdividieren....obwohl eigentlich nicht notwendig....
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  #49  
Alt 28.04.2021, 10:21
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Welche Rechtssprechung? Gib mal ein Aktenzeichen an bevor du hier solch abstruse Nebelkerzen zündest. Das ist weder Zielführend für den TO noch ein tolles Dokument für die Nachwelt.

Er hat doch einen Kaufvertrag. Darauf gibts dann die Nachversteuerung ausser der Betrag weicht "erheblich" von den marktüblichen Preisen ab.

Warum soll er für ein 25 Jahre altes Boot den Neupreis versteuern wenn er es nachweislich gerade erst gekauft hat?

Wenn er keinen Kaufvertrag hat, wird der Wert durch den Bremer Zoll "ermittelt". Im Ausland eben der Zoll des jeweiligen Landes wo das Boot beanstandet wird.

Gruß,
Udo
Hallo Udo,

es macht keinen Sinn mit dir darüber erneut zu diskutieren. Es wurde im Forum mehrfach alles dargelegt, man muss es nur lesen wollen (mitsamt der Schreiben vom Zoll). Es macht keinen Sinn, das alle 3 Wochen erneut zu machen.

Ich war übrigens damals derjenige, der die Yacht und Boote über ihre erneut falsche Berichterstattung informiert hat und die das dann erneut selbst recherchiert hatten, nachdem die mal wieder auf das Schreckgespenst des Zolls und den fehlenden Ursprungskaufbeleg hingewiesen hatten, bzw. auf nicht versteuerte Boote im Lande. Das Ergebnis der eigenen Recherche ist in beiden Magazinen auf mehreren Seiten dargelegt und veröffentlicht worden.

Und wie Rechtslage früher war, ist bekannt. Ist eine Rechtslage, wie der Zoll sich seinerzeit verhalten hat. Steuerrecht, Zollrecht, was weiss ich.

Gruß

Totti
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Alt 28.04.2021, 10:23
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Bei einem 25 Jahre alten Boot ist nur bei einer Einfuhr aus einem NichtEU-Land die Mehrwertsteuer (und evt. Zoll) vom aktuellen Zeitwert zu berechnen und bezahlen.
Das ist reininterpretiert, meiner Meinung nach.
Oder weisst du exakt, wie das andere EU-Länder derzeit handhaben?

Gruß

Totti
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