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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote.

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  #1  
Alt 12.03.2022, 13:33
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Ling Si Tao Ling Si Tao ist offline
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Standard Zoll_Diesel_Kanister

Liebes Forum,

vorab: Verzeihung, wenn ich hier an der falschen Stelle poste, aber eine passendere hab' ich nicht gefunden.

Wir wollen mit unserem alten Stahlverdränger die Donau hinunter bis zum Schwarzen Meer (wenn der Krieg uns keinen Strich durch macht). Und man liest wiederholt, dass es oft schwer ist, Wassertankstellen zu finden. Deswegen sei es oft/manchmal notwendig, mit Kanistern zu normalen Tankstellen zu fahren.

Nun die Frage vom Greenhorn: Wenn man also die mitgeführten Dieselkanister sicherheitshalber voll an Bord hat - wie sieht es mit den Zollbestimmungen aus? Kann man z.B. 5 Stück 20l-Nato-Kanister = 100 l in Kanistern "einfach so" im Boot mit über die Grenzen nehmen? Slowakei/Ungarn/Kroatien/Serbien/Bulgarien/Rumänien?

Kennt jemand die Bestimmungen und kann helfen?
Oder weiß, wo man es herausbekommt (möglichst ohne, dass ich an die nationalen Zollbehörden von sechs Staaten schreiben muss ... )?

Beste Grüße von der Nordsee,
Bernd (Ling Si Tao)
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  #2  
Alt 12.03.2022, 13:48
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Standard

Moin. Vom ADAC gabs da mal eine Liste -ist fast in jedem Land unterschiedlich.
Hinzu kommen Gefahrguttransportbestimmungen.

Ich glaube mal, dass viel mehr als 10 Liter in einem Kanister Probleme machen könnte, wenn man sie findet...
__________________
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MfG* * * *Mario
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  #3  
Alt 12.03.2022, 14:02
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Hier stehen die Bestimmungen für das mitführen von Treibstoff in Kanistern, die Angaben beziehen sich auf das mitführen in Autos, sind aber im Grundsatz geltend bei Grenzübertritt, also auch für Boote.
https://www.adac.de/verkehr/tanken-k...servekanister/
__________________

Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 12.03.2022, 15:32
Rockatanski Rockatanski ist offline
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Da steht etwas von nicht mehr als 60 l je Kanister? Dh man könnte beliebig viele 60 l Kanister mitführen innerhalb D.?
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  #5  
Alt 12.03.2022, 15:35
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Zitat:
Zitat von Rockatanski Beitrag anzeigen
Da steht etwas von nicht mehr als 60 l je Kanister? Dh man könnte beliebig viele 60 l Kanister mitführen innerhalb D.?
Innerhalb Deutschlands gibt es eine Max. Menge von 240l

Empfehle dir dazu die Suchfunktion über das tanken mit Kanistern
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #6  
Alt 12.03.2022, 15:56
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Wieviel Diesel braucht denn Euer Stahlverdränger bei Marschfahrt pro km und wie groß ist Euer Tank? Es gibt durchaus Tankmöglichkeiten am Wasser. Einfach mal die einschlägigen Nautik-Führer studieren. Weitere Tipps gibt es im Donauforum.

Ich bin die Donau bis zum Schwarzen Meer selbst mit einem Halbgleiter in Verdrängerfahrt gefahren und habe nicht ein einziges Mal einen Kanister schleppen müssen. In Russe, Bulgarien, haben wir allerdings einmal 1.000 Liter mit einem Tankwagen zum Hafen kommen lassen. Unser Tank fasste 1.500 Liter. Wichtig ist halt, bei jeder Gelegenheit zu tanken - auch wenn's mal nur kleinere Mengen sind.

Im Übrigen fährt man - bis auf Serbien - immer durch Länder der EU. Das befreit zwar leider nicht von der Pflicht, Ein- und Auszuklarieren, wenn man eine Ländergrenze überschreitet. Eine Crewliste und ein eigener Bordstempel sind unabdingbar. Eine Kontrolle an Bord gab es aber auf der gesamten Donaustrecke nicht.

Gruss


Gerd
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  #7  
Alt 12.03.2022, 16:04
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Ling Si Tao Ling Si Tao ist offline
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Danke an alle bis hierher, Dank an Admiral Gerd-RS,
wir haben ca. 400 l Tank und verbrauchen etwa 3-5 l /h.
Insofern bin ich nicht wirklich unruhig.
Dennoch habe ich so viele Angaben gelesen über Tank-Schwierigkeiten, dass ich mich gern schlau machen wollte.
Beste Grüße von der Nordsee,
Bernd
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  #8  
Alt 12.03.2022, 16:13
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Bau dir ein Zusatztank ein. Dann umgehst du die lästigen Zollbestimmungen.
__________________
Gruß Holger
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  #9  
Alt 12.03.2022, 16:24
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Ich unterstelle mal, Ihr könnt eine Marschgeschwindigkeit von 15km/h schaffen. Die Donau schiebt ja zu Tal ein wenig mit. Dann kommt Ihr mit 350 Litern Diesel bei 5 Liter Verbrauch pro Stunde 1.050 km weit und habt immer noch 50 Liter oder 150 km Reserve.

Macht Euch keine Gedanken über Kanister - Ihr habt bei dieser Reichweite des Schiffes kein Problem, bei vernünftiger Planung immer irgendwo am Wasser tanken zu können.

Gruss


Gerd
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  #10  
Alt 12.03.2022, 21:32
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Hi Bernd
Aus den genannten Eckdaten schließe ich, das euer Boot 10-11 m lang ist.
Könnte das stimen.?
Daraus würde ich eine Reisegeschwindigkeit von durchschnittlich etwa 10km/h+/- ableiten.
Etwas mehr Info wäre schön.
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  #11  
Alt 12.03.2022, 23:05
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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wenn du genaue Infos suchst würde ich mal auf die Web Seiten von den Ländern gehen,
alles andere ist Rätselraten bzw. ich glaube nicht das die dein Boot filzen ob du Sprit schmuggelst
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #12  
Alt 12.03.2022, 23:12
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
... Im Übrigen fährt man - bis auf Serbien - immer durch Länder der EU. Das befreit zwar leider nicht von der Pflicht, Ein- und Auszuklarieren, wenn man eine Ländergrenze überschreitet. ...
Was genau muss denn da aus- und einklariert werden

Im Schengener Grenzkodex vom 9. März 2016 heißt es im Artikel 1, dass beim Überschreiten von Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Union keine Grenzkontrollen stattfinden.
Im Artikel 2 ist dann erklärt was Binnengrenzen sind und dass auch Fluss- und Binnenseengrenzen dazu zählen.

Weiter heißte es dann im Anhang VI unter Punkt 3.2.4:
Abweichend von den Artikeln 5 und 8 werden Personen an Bord von Vergnügungsschiffen, die einen in einem Mitgliedstaat gelegenen Hafen anlaufen oder aus einem solchen Hafen kommen, keinen Grenzübertrittskontrollen unterzogen und können in einen Hafen, der keine Grenzübergangsstelle ist, einreisen.

Entfällt damit nicht das Aus- und Einklarieren

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #13  
Alt 13.03.2022, 09:20
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In Österreich gilt aufgrund der aktuellen Situation:
https://nts.doris.bmk.gv.at/#2280
Nachricht: lokal gültige Verkehrsvorschriften - Verzögerung
Es liegt eine neue Nachricht für die Binnenschifffahrt für den Bereich Wien in Österreich in der Originalsprache deutsch von DoRIS vor, die von dem/der BMK am 4.01.2022 um 10:33 Uhr verfasst wurde:

Wasserstraßen-und verkehrsbezogene Nachricht Nummer 4/09 aus 2021,
Meldung des/der Schifffahrtsaufsicht Wien.

Diese Nachricht gilt in der Zeit vom 9. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022.

Es besteht eine zusätzliche Meldepflicht über UKW Kanal 10, Polizei Wien.

Ergänzende Informationen können über Internet http://nts.doris.bmk.gv.at/Download?...00510000000363 abgerufen werden.

Für den Fluss Donau, Strom-km 1916.0 bis 1934.0 gilt die folgende Beschränkung:
• in der Zeit vom 9. Januar 2021 00:00 Uhr bis 31. Dezember 2022 23:59 Uhr durchgehend
- Verzögerung höchstens 1 Stunde(n)

Ergänzender Text in Originalsprache: Talfahrer bei Strom-km 1934 haben sich auf UKW-Kanal 10 bei der Polizei zu melden, ebenso Bergfahrer bei Strom-km 1916. Talfahrer aus dem Donaukanal die einen Grenzübertritt zur Slowakei vorhaben, haben sich ebenfalls auf UKW-Kanal 10 bei der Polizei zu melden! Die Wasserpolizei ersucht, dass Passagier- und Besatzungslisten (Excel-Format) zu Gunsten der Kontrollzeit vorweg an die Email-Adresse: PI-W-02-Handelskai-Wasserpolizei@polizei.gv.at gesendet werden, Verlängerung der NfB bis 31.12.2022
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #14  
Alt 13.03.2022, 10:40
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Hi!

Grundsätzlich ist es wohl in der Einreisefreimengenverordnung geregelt. Danach kann ein Motorfahrzeug einmal im Ausland volltanken und einen Kanister mit 10 Liter einführen, wobei der Treibstoff nur für das Fahrzeug verwendet werden darf.


https://www.gesetze-im-internet.de/e...223500008.html


Europarechtlich sind es teilweise wohl 20 Liter im Kanister.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...166fd6be2.html
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #15  
Alt 13.03.2022, 11:49
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Grundsätzlich ist es wohl in der Einreisefreimengenverordnung geregelt. Danach kann ein Motorfahrzeug einmal im Ausland volltanken und einen Kanister mit 10 Liter einführen, wobei der Treibstoff nur für das Fahrzeug verwendet werden darf.


https://www.gesetze-im-internet.de/e...223500008.html


Europarechtlich sind es teilweise wohl 20 Liter im Kanister.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...166fd6be2.html
Da geht es aber um Autos.
Ich würde, wenn es denn unbedingt sein muß, zwei 20 Liter Kanister mitnehmen. Vor "problematischen" Grenzen eben den Inhalt in den Tank füllen und fertig.
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  #16  
Alt 13.03.2022, 15:14
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Da geht es aber um Autos.
Ich würde, wenn es denn unbedingt sein muß, zwei 20 Liter Kanister mitnehmen. Vor "problematischen" Grenzen eben den Inhalt in den Tank füllen und fertig.

Hi! Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis. Es geht in der Einreisefreimengenverordnung um "Motorfahrzeuge" und nicht um Kraftfahrzeuge.
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Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #17  
Alt 13.03.2022, 17:43
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Was genau muss denn da aus- und einklariert werden

Im Schengener Grenzkodex vom 9. März 2016 heißt es im Artikel 1, dass beim Überschreiten von Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Union keine Grenzkontrollen stattfinden.
Im Artikel 2 ist dann erklärt was Binnengrenzen sind und dass auch Fluss- und Binnenseengrenzen dazu zählen.

Weiter heißte es dann im Anhang VI unter Punkt 3.2.4:
Abweichend von den Artikeln 5 und 8 werden Personen an Bord von Vergnügungsschiffen, die einen in einem Mitgliedstaat gelegenen Hafen anlaufen oder aus einem solchen Hafen kommen, keinen Grenzübertrittskontrollen unterzogen und können in einen Hafen, der keine Grenzübergangsstelle ist, einreisen.

Entfällt damit nicht das Aus- und Einklarieren

Gruß Lutz
Hallo Lutz,

Leider gelten für die Donau andere Regelungen:

Es muss bei jedem Grenzübertritt Ein- und Ausklariert werden.

Das klassische Donauhandbuch von Haselhorst / Dittmann sagt dazu:

"Die Donau bleibt eine internationale Wasserstraße, was bedeutet, dass die Grenzen entlang der Donau auch Grenzen zu internationalen Gewässern sind."
Im weiteren Text des Handbuches wird das im Detail erläutert und führt u.a. zu der Aussage:

"Wenn man nicht gerade fernab der Zivilisation ankert oder übernachtet, führt der erste Gang zur Anmeldung bei den Behörden."

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung bestätigen, dass es Ärger gibt, wenn man sich nicht daran hält.

Vorgeschrieben ist das Führen einer Crew-Liste, auf der alle Mitfahrer stehen müssen:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und die Pass- bzw. Personalausweise-Nummer. Diese Crew-Liste muss vom "Kapitän" abgezeichnet und gestempelt (Bordstempel!) werden und wird bei Ein- und Ausreise von der Grenzpolizei kontrolliert und abgestempelt.

Fehlt Dir beim Einklarieren der "Ausgangs-" Stempel der Behörde des Landes, in dem Du zuvor warst, gibt es mindestens Ärger aber gerne auch saftige Geldbußen. Besonders zwischen Rumänien und Bulgarien gibt es - EU hin, EU her - diese "wichtigen" Formalitäten und ich würde niemandem raten, sich dort mit den Behörden auf irgendwelche Diskussionen über EU-Recht einzulassen.

Einem befreundeten Paar, das mit einem Segler unterwegs war, wurde in Rumänien eine Strafe von 2000 Euro (!) angedroht, weil sie im rumänischen Teil des Deltas den Ausreisestempel der Bulgaren nicht vorweisen konnten. Sie glaubten, weil sie ja im Laufe der Reise zwangsläufig nochmals nach Bulgarien einreisen würden, wäre das nicht notwendig. Da sie nicht über soviel Bargeld verfügten, wurde der Bußgeldbescheid tatsächlich nach Hause, nach Deutschland, geschickt! Sie haben allerdings nie bezahlt und nie wieder etwas von der Sache gehört.

Merke: Der Südosten Europas tickt immer noch anders!

Gruss


Gerd
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  #18  
Alt 13.03.2022, 22:27
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Das gehört zu den Dingen, die ich einfach ausgeblendet habe, als ich die Donau gefahren bin. Es hat auch nie jemand danach gefragt, obwohl in buchstäblich in jedem Land mindestens einmal kontrolliert worden bin. Nie wurde der Wunsch geäußert, das Boot zu betreten, es wurden immer nur die Papiere kontrolliert. Glück gehabt
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  #19  
Alt 15.03.2022, 10:17
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Liebes Forum,

inzwischen haben wir beim ADAC folgende Auskunft bekommen:

"1. Die einzige uns bekannte länderübergreifende Regelung stellt die ADN (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen) dar. In diesem Regelwerk sind die Vorgaben enthalten an die sich die Berufsschifffahrt zum Transport von gefährlichen Gütern halten müssen. So widersprüchlich wie es klingen mag, schreibt die ADN, dass diese Vorgaben zwar nicht für Privatpersonen gelten, dann aber doch die Maximalgrößen für private Skipper auf ihren Booten erklärt. Interessanterweise halten sich auch die unterzeichneten Staaten daran.

Insofern dürfen sie bis zu 240 Liter Extratreibstoff mitführen, die wiederrum in maximal 60 Liter-Einheiten (lose Kanister) abgefüllt sein müssen (ADN 2021, Kapitel 1.1, Nummer 1.1.3.1).

Die ADN wurde u.a. ratifiziert von Bulgarien, Kroatien, Österreich, Serbien, Slowakei und Ungarn. Einzig Rumänien fehlt. In den Unterzeichner-Ländern haben sie also hinsichtlich des sicherheitsrechtlichen Aspekts mit der Obergrenze von 240 Litern nichts zu befürchten.

2. Fraglich ist nun aber die zollrechtliche Abwicklung dieser Extra-Menge Sprit. Über Ländergrenzen und noch dazu in/durch Drittländer ist das Mitführen von Kraftstoff streng reglementiert bzw. in Bulgarien sogar verboten. Hier gelten Freimengen von 5 - 10 Liter oder gar nichts.
Wir gehen davon aus, dass sie höchstwahrscheinlich nicht kontrolliert werden, wenn sich die Kanister nicht offen sichtbar auf dem Bootsdeck befinden. Sollten sie aber tatsächlich in eine Kontrolle geraten, könnte eine saftige Strafzahlung drohen. Natürlich kann man erklären, dass man sich auf der Durchreise (Transit) befindet, letztendlich importieren sie aber doch eine hoch besteuerte Ware in ein Land.

Die von ihnen bereits angesprochene Länderaufstellung unserer ADAC Juristen findet auch für den Sportbootbereich Anwendung: https://www.adac.de/verkehr/tanken-k...servekanister/

Letztendlich bleiben nur zwei Wege: Sie führen auf eigenes Risiko den zusätzlichen Sprit mit, in der Hoffnung nicht kontrolliert zu werden oder rüsten entsprechend vor, dass sie auch über einen längeren Landweg (z.B. mit einem Fahrrad) Benzin/Diesel von einer KfZ-Tankstelle im Kanister holen. Eine andere Lösung stellt sich uns sonst nicht."

Damit sind alle wesentlichen Fragen beantwortet.
Das Problem aber bleibt.
Entweder man hat Glück, wie Lieutenant Rolle1704, oder eben nicht ...

Beste Grüße von der Nordsee,
Bernd
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  #20  
Alt 15.03.2022, 11:01
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Zitat:
Zitat von Ling Si Tao Beitrag anzeigen
2. Fraglich ist nun aber die zollrechtliche Abwicklung dieser Extra-Menge Sprit. Über Ländergrenzen und noch dazu in/durch Drittländer ist das Mitführen von Kraftstoff streng reglementiert bzw. in Bulgarien sogar verboten. Hier gelten Freimengen von 5 - 10 Liter oder gar nichts.

Entweder man hat Glück, wie Lieutenant Rolle1704, oder eben nicht ...
Ich gebe gerne zu, dass mein "Augen-zu-und-durch" nicht gerade hochintelligent wirkt, aber es hat funktioniert

Was ich mich gerade bei der Zollfrage interessiert: Angenommen ich habe x l Diesel in Kanistern, melde die bei Grenzübertritt an und verzolle die - wie ist dass dann mit der Ausfuhr von verzolltem Kraftstoff? Wenn ich die gleiche Menge wieder ausführe, müsste ich doch den entrichteten Zoll erstattet bekommen, das wäre dann ein Nullsummenspiel. Dabei ist es egal, ob ich genau den Sprit im Kanister habe, der anfangs drin war oder ob ich unterwegs den Kanisterinhalt in den Tank gekippt und im selben Land nachgefüllt habe, denn der nachgekaufte ist ja sowieso verzollt.

Alternativ - wäre es vielleicht denkbar, Kanister vom Zoll verplomben zu lassen?
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  #21  
Alt 15.03.2022, 12:51
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Zitat:
Das Problem aber bleibt.
Entweder man hat Glück, wie Lieutenant Rolle1704, oder eben nicht ...
Hallo Bernd,

Nochmal zum Mitschreiben:

Es gibt Wassertankstellen an der Donau. Notfalls kann man Diesel auch per Tanklaster an eine Anlegestelle kommen lassen. Auch die örtlichen Vereine, die Restaurants (z.B. Georg vom Restaurant "Vodenica" in Belgrad in der Save-Mündung mit Gast-Anleger) helfen gerne!

Für einen Verdränger, der nur relativ wenig verbraucht, sollte das Mitführen von Kanistern nicht notwendig sein.

Bitte einfach mal die nautischen Führer (Haselhorst/Dittmann und/oder/besser: Verberght) beschaffen und selbst die Tankmöglichkeiten checken.
Um die gedruckten Informationen - die zwangsläufig nicht immer zu 100% aktuell sein können - zu verifizieren, kann man bei der Planung auch schon mal zum Telefon greifen.

Dann braucht man weder die Sorge haben, in Kontrollen zu geraten und Ärger zu bekommen, noch Kanister schleppen zu müssen.

Es gibt kein Problem - es sei denn, man redet es sich herbei.

Gruss


Gerd
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  #22  
Alt 16.03.2022, 11:37
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Gute Frage, Lieutenant Rolle1704! Aber ich steige hier aus. Mir ist das zu kompliziert.
Mein Plan: Kanister mitnehmen, aber nur innerhalb der jeweiligen Länder benutzen. Das scheint mir momentan der pragmatischste Weg, mit all dem "Ackewars" umzugehen.
Danke allen Mitdiskutierern,
Bernd von der Nordsee
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  #23  
Alt 16.03.2022, 18:10
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Kanister mitnehmen ist immer gut, auch wenn die leer sind. Wie willst du sonst im Notfall Sprit an Land besorgen - mit dem Kaffeekessel wäre es ziemlich mühsam
__________________
Gruß
Ewald
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