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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 26.01.2019, 08:58
Benutzerbild von Bushrider
Bushrider Bushrider ist offline
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Standard Bootsverkauf ins Ausland

Hallo ,
Ich habe vor einem Monat mein RIB nach Frankreich verkauft .
Zugelassen war es mit einem IBS über den ADAC .
Der Bootschein ging zum ADAC zurück und damit ist für mich die Sache abgeschlossen .
Gestern kontaktierte mich der französische Käufer und sagte er bekommt das Boot in Frankreich nicht zugelassen .
Die französischen Behörden wollen einen Brief vom Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie ein Bestätigungsschreiben das meine Black Hawk nicht im Seeschifffahrtsregister eingetragen ist ..
Hat jemand davon schon mal gehört ?
Es handelt sich nicht um einen Hochseedampfer sonder nur um ein 7.2m RIB ...

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Gruss Jürgen
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  #2  
Alt 26.01.2019, 09:36
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Vom BSH kenne ich das nicht, aber vom zuständigen Registergericht habe ich mir sowas auch mal ausstellen lassen. Den Sinn habe ich seinerzeit nicht verstanden, weil das Gericht mir sagte, dass sie nicht etwa bundesweit vernetzt seien, diese Auskunft also tatsächlich nur für dieses eine Gericht galt. Hat aber ausgereicht
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  #3  
Alt 26.01.2019, 16:48
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Egal ob Schwachsinn oder nicht: wenn die Franzosen das haben wollen, tu ihm den Gefallen. Ich habe dieses Amt als eines der kooperativen wenigen in Erinnerung.
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  #4  
Alt 26.01.2019, 16:58
Benutzerbild von Bushrider
Bushrider Bushrider ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Egal ob Schwachsinn oder nicht: wenn die Franzosen das haben wollen, tu ihm den Gefallen.
Absolut - das ist keine Frage .
Ich war nur etwas erstaunt das es so eine Forderung für ein so kleines Boot dort gibt .
Ich habe jetzt mein 3. Boot aus England und noch nie etwas ähnliches für die Anmeldung gebraucht .

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Gruss Jürgen
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  #5  
Alt 30.01.2019, 08:33
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Nachdem ich vor geraumer Zeit meinen ADAC IBS an den ADAC zurückgeschickt hatte kam heute eine Email das man eine Abmeldebescheinigung beantragen kann .
Die kann sogar notariell beglaubigt werden und kann in 6 verschiedenen Sprachen ausgestellt werden .
Das sollte des Rätsels Lösung sein !
Wieder was dazugelernt [emoji6]

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  #6  
Alt 10.05.2023, 09:16
Simofila Simofila ist offline
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Standard MWST zurück

Kriegt der Käufer die MWST zurück wenn das Boot in Deutschland gekauft wird und ins nicht EU Land verlegt wird?
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  #7  
Alt 10.05.2023, 22:41
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Lucky130 Lucky130 ist offline
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Zitat:
Zitat von Simofila Beitrag anzeigen
Kriegt der Käufer die MWST zurück wenn das Boot in Deutschland gekauft wird und ins nicht EU Land verlegt wird?
Warum? Ist doch ein Gebrauchtboot Kauf. Da fällt keine MWSt an.
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  #8  
Alt 10.05.2023, 23:29
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Lucky130 Beitrag anzeigen
Warum? Ist doch ein Gebrauchtboot Kauf. Da fällt keine MWSt an.
Die MWSt fällt nicht an, weil es sich um einen Privatverkauf handelt, nicht weil es um ein Gebrauchtbootkauf geht.
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