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  #1  
Alt 31.07.2023, 08:27
Fussel_Dussel Fussel_Dussel ist offline
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Standard Verkauf eines Bootes an einen Schweizer

Moin moin zusammen,
ich muss leider um etwas Hilfe bitten.

Folgender Sachverhalt liegt vor: ich möchte meine Segelyacht (EU-versteuert mit Motor unter 15 PS) verkaufen. Ein Schweizer hat großes Interesse an der Yacht.

Das Boot soll diese Saison in Deutschland bleiben, im Winter etwas ertüchtigt werden und ab der Saison 2024 ist es fraglich ob es weiterhin hier bleibt oder ins Ausland geht.

Nun habe ich von den ganzen Auslandsregeln überhaupt keine Ahnung. Sicheren Bezahlungsweg nehmen ist klar. Aber muss ich irgendwas in Richtung Zoll, Steuern, etc. beachten?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße!
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  #2  
Alt 31.07.2023, 08:31
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Nein. Die Ware bleibt in der EU.
Will der Schweizer das Schiff mal in die Schweiz bringen, dann muss er schauen.



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  #3  
Alt 31.07.2023, 08:39
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Fussel_Dussel Beitrag anzeigen
Moin moin zusammen,
ich muss leider um etwas Hilfe bitten.

Folgender Sachverhalt liegt vor: ich möchte meine Segelyacht (EU-versteuert mit Motor unter 15 PS) verkaufen. Ein Schweizer hat großes Interesse an der Yacht.

Das Boot soll diese Saison in Deutschland bleiben, im Winter etwas ertüchtigt werden und ab der Saison 2024 ist es fraglich ob es weiterhin hier bleibt oder ins Ausland geht.

Nun habe ich von den ganzen Auslandsregeln überhaupt keine Ahnung. Sicheren Bezahlungsweg nehmen ist klar. Aber muss ich irgendwas in Richtung Zoll, Steuern, etc. beachten?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße!
Du hast nichts zu beachten, da du es nicht exportierst. Ein einfacher Kaufvertrag reicht aus.
Der Export, wann auch immer, ist Sache des Käufers.

Worauf du zu achten hast: Ordentlichen Kaufvertrag, das Boot abmelden, wo auch immer es registriert ist und auf einen sicheren Zahlweg achten und den Übergang des Eigentums beachten und dokumentieren.

Grüße

Totti
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  #4  
Alt 31.07.2023, 08:59
Fussel_Dussel Fussel_Dussel ist offline
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Super, besten Dank für die schnellen Antworten.

@Totti-Amun: welchen Zahlungsweg würdest du vorschlagen?
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  #5  
Alt 31.07.2023, 09:01
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Zitat:
Zitat von Fussel_Dussel Beitrag anzeigen
Super, besten Dank für die schnellen Antworten.

@Totti-Amun: welchen Zahlungsweg würdest du vorschlagen?
Nur Banküberweisung (ggfs. Echtzeit-Überweisung, wenn er sofort mitnehmen möchte) oder bar bei Abholung, wenn du die Echtheit der Scheine selbst prüfen kannst.

Wenn der Betrag nicht so hoch ist, evtl. noch Paypal/Freunde. Damit du keine Gebühren hast und es auch keine spätere Fallöffnung durch den Käufer geben kann. Normal Paypal also auf gar keinen Fall, nichtmal für 100€.

Grüße

Totti
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  #6  
Alt 31.07.2023, 09:03
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Vergessen: Kaufverträge findest du beim ADAC oder z.B. boat24.com/de

Grüße

Totti
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  #7  
Alt 31.07.2023, 09:04
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Und: Du musst deine Zulassung des Bootes selbst zurück senden! Nicht im Original dem Käufer aushändigen.
Aber mache ihm eine Kopie davon, das hilft ihm bei neuer Zulassung.

Grüße

Totti
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  #8  
Alt 31.07.2023, 09:09
Fussel_Dussel Fussel_Dussel ist offline
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Vielen Dank für die ganzen Infos! Den Kaufvertrag nehmen wir von Boat24.
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  #9  
Alt 03.08.2023, 18:32
Fussel_Dussel Fussel_Dussel ist offline
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Moin moin! Ich muss leider nochmal nachfragen: der Interessent hat uns schriftlich den Kauf zugesagt. Nun möchte er davon wieder zurücktreten, da er horrende Strafzahlungen in der Schweiz befürchtet. Ich weiß, es ist ein deutsches Forum aber eventuell kennt sich jemand etwas damit aus. Dies frage ich nicht für ihn sondern für mich. Um herauszufinden ob das was er anbringt plausibel ist:

- das Boot wurde in den Niederlanden EU versteuert, Belege sind vorliegend.
- muss er in der CH mit Zweitwohnsitz in Deutschland in der CH Abgaben / Steuern auf das Boot in der deutschen Ostsee zahlen?
- EU Versteuert = EU Versteuert - nach Adam Riese dürften somit ja innerhalb der EU keinerlei Steuerrechtlichen Ansprüche für das Boot anfallen.
- Die CH ist ja nicht in der EU, unterhält aber enge Verbindungen zu dieser. Welche Steuern würden im schlimmsten Fall auf ihn zukommen?
- was könnte er nun am besten machen?

Hintergrund ist, es besteht ja noch Kontakt zu ihm. Darüber bin ich ja auch sehr froh und verstehe ihn ja auch etwas. Aber das ist nicht unser Problem, er hatte schließlich genug Zeit sich vorab zu informieren.

Besten Dank vorab und viele Grüße!
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  #10  
Alt 03.08.2023, 21:51
zooom zooom ist offline
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Soll das Schiff in die Schweiz oder in der EU bleiben?
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  #11  
Alt 04.08.2023, 05:30
Fussel_Dussel Fussel_Dussel ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Soll das Schiff in die Schweiz oder in der EU bleiben?
Es soll vorerst über Winter in Deutschland bleiben und im Frühjahr wollte er auf längere Törns gehen. Weitere Infos habe ich leider nicht.
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  #12  
Alt 04.08.2023, 06:48
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Zitat:
Zitat von Fussel_Dussel Beitrag anzeigen
Es soll vorerst über Winter in Deutschland bleiben und im Frühjahr wollte er auf längere Törns gehen. Weitere Infos habe ich leider nicht.
Die Antwort wurde bereits gegeben.

Gruß

Totti
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  #13  
Alt 04.08.2023, 07:09
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Quest Quest ist offline
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Wie haben vor 5 Jahren in NL ein Boot gekauft. Keine Kosten in der Schweiz, da keine Einfuhr in die Schweiz. Ist eigendlich ganz einfach.

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  #14  
Alt 04.08.2023, 07:13
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Er muss in der Schweiz Vermögenssteuer bezahlen. Kann aber teilweise den Unterhalt abziehen, wie eine Wohnung.

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  #15  
Alt 04.08.2023, 07:19
Gerd-CH Gerd-CH ist offline
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Zitat:
Zitat von Fussel_Dussel Beitrag anzeigen
Moin moin! Ich muss leider nochmal nachfragen: der Interessent hat uns schriftlich den Kauf zugesagt. Nun möchte er davon wieder zurücktreten, da er horrende Strafzahlungen in der Schweiz befürchtet. Ich weiß, es ist ein deutsches Forum aber eventuell kennt sich jemand etwas damit aus. Dies frage ich nicht für ihn sondern für mich. Um herauszufinden ob das was er anbringt plausibel ist:

- das Boot wurde in den Niederlanden EU versteuert, Belege sind vorliegend.
- muss er in der CH mit Zweitwohnsitz in Deutschland in der CH Abgaben / Steuern auf das Boot in der deutschen Ostsee zahlen?
- EU Versteuert = EU Versteuert - nach Adam Riese dürften somit ja innerhalb der EU keinerlei Steuerrechtlichen Ansprüche für das Boot anfallen.
- Die CH ist ja nicht in der EU, unterhält aber enge Verbindungen zu dieser. Welche Steuern würden im schlimmsten Fall auf ihn zukommen?
- was könnte er nun am besten machen?

Hintergrund ist, es besteht ja noch Kontakt zu ihm. Darüber bin ich ja auch sehr froh und verstehe ihn ja auch etwas. Aber das ist nicht unser Problem, er hatte schließlich genug Zeit sich vorab zu informieren.

Besten Dank vorab und viele Grüße!
Also ich habe mal vor zig Jahren ein Auto aus Deutschland in die CH importiert. War ein Gebrauchtwagen, d. h. die MwSt war eigentlich schon durch den Erstkäufer bezahlt worden.
Beim Import in die CH wurde die deutsche MwST aus den Kaufpreis rausgerechnet und auf den Betrag dann die zu zahlende Schweizer MwSt berechnet. Waren damals meine ich noch 7.6 %. Dann habe ich den Importzoll bezahlen müssen. Dieser wurde pro 100 kg Gewicht mit einem festen Zollansatz berechnet.
Eigentlich war es das schon. Dazu kam dann die Fahrzeugzulassungprüfung/technische Kontrolle. Die haben jedes Papier genauestens geprüft sowie das Fahrzeug sich ganz genau angeschaut. Sie wollten unbedingt etwas finden, die Prozedur hat ewig gedauert. Ich denke hier spielt der Protektionismus eine grosse Rolle. Ich habe dann in Zukunft davon abgesehen meine Autos in DE zu kaufen und zu importieren. Ist den Stress und Aufwand mir nicht wert.

Bei Booten wird es nicht gross anders sein. Beim Anmelden meiner MerryFisher durch den Händler/Importeuer für den Bodensee mussten viele Papiere für Motor und Boot vorgelegt werden. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei einem älteren Gebrauchtboot mangels Unterlagen schwierig werden könnte.

Wenn der Schweizer Käufer das Boot nicht in die CH importiert und er seinen ordentlichen Wohnsitz in DE hat, muss erstmal gar nichts machen ausser das Boot Dir zu bezahlen und in der Schweiz auch keine Abgaben zahlen wenn das Boot in DE zugelassen wird.
Wenn er von der schriftliche Absichtserklärung zum Kauf des Bootes zurücktritt und ihr nicht irgendwelche Pönale für diesen Fall vereinbart habt, kannst du dies nur hinnehmen. Die Durchsetzung von Pönalen wird den Aufwand wahrscheinlich auch nicht wert sein.

Gruss
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