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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 07.04.2024, 18:23
Ombra0 Ombra0 ist offline
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Hallo, ich habe eine Frage. Kann man eine Maxum 2700 aus Bj 2007 legal mit einem Trailer 3500kg Gesamtgewicht Trailern ?
Habe Bedenken beim Gewicht.
Grüße Marcel.
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  #2  
Alt 07.04.2024, 18:30
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Gebhard Gebhard ist offline
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Können : Ja
Dürfen : Nein
Halte ich für ausgeschlossen, dass das Trailergewicht 3500 kg nicht übersteigt.
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  #3  
Alt 07.04.2024, 19:33
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Aggsl Aggsl ist offline
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Maxum 2700 se: Maẞe
  • Abmessungen. Max. Durchfahrtshöhe. 2.23m. Tiefgang. 0.99m. Breite. 2.87m.
  • Gewichte. Trockengewicht. 3.650kg.
  • Verschiedenes. Aufkimmung am Heck. 16deg.
  • Tanks. Frischwassertank. 113.56 l () Kraftstofftank. 317.97 l () Sammeltank. 75.71 l ()
  • Kabinen. Einzelkojen. Toiletten.


Zu finden bei Google mit Eingabe "maxum 2700 technische daten". Dann gibt es noch die 2700 SCR, die sogar noch breiter und vermutlich schwerer ist. Also nichts mit 3,5 Tonnen trailern. Das sind dann schon mindestens 4.200 Kg mit Trailer. Und hier handelt es sich um das Trockengewicht!
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Gruß Axel

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  #4  
Alt 07.04.2024, 19:34
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Ombra0 Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe eine Frage. Kann man eine Maxum 2700 aus Bj 2007 legal mit einem Trailer 3500kg Gesamtgewicht Trailern ?
Habe Bedenken beim Gewicht.
Grüße Marcel.
das kann doch niemand theoretisierend oder per Jura Studium klären.
Dazu:
Boot wiegen
Hänger wiegen
addieren

oder beides zusammen wiegen oder wiegen lassen.

Hängergewichte gibts bspw. von Brenderup oder Vlemmix, deren Verkaufsangaben sind recht genau. Bootsgewicht gibts nur von anderen Eignern.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #5  
Alt 07.04.2024, 19:35
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Nein. die 2400scr ist die letzte der maxums die trailerbar is. Alles darüber ist es nicht.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #6  
Alt 07.04.2024, 22:31
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Mit einem PKW geht das nicht.
Mit LKW und passenden Trailer ( Rockinger Kupplung, Druckluftbremse, etc) kein Problem.
__________________
Stefan


Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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  #7  
Alt 08.04.2024, 07:08
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Oder mir einem Auflieger bzw. Gespann der AE Group GmbH. Nach unten scrollen!

https://www.minisattel.eu/galerie
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Gruß Axel

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  #8  
Alt 08.04.2024, 08:59
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peterchen66 peterchen66 ist offline
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Ändert halt nix dran, dass in DE die maximale Anhängelast für PKW eben bei 3.5 Tonnen endet, auch wenn das zul. Gesamtgewicht unter 7.5 Tonnen (Grenze zu LKW) ist. Alles darüber ist LKW und braucht eben ne durchgängige Bremse (Druckluft).

Also
> 3.5 Tonnen Anhänger = LKW
> 7.5 Tonnen Gesamtgewicht = LKW

Du kannst das Boot mit einem kleinen LKW ziehen aber dann gelten eben die LKW Regeln (Maut, Sonntage / Feiertage) Das ist dann kein Spaß mehr und betriebswirtschaftlicher Nonsens.
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  #9  
Alt 08.04.2024, 09:02
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Sternchen Sternchen ist offline
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Selbst mit Minisattel und "nur" Maxum 2600 SE ist man gewichtsmäßig am Limit.
Mit normalem 3500kg Trailer ist man weit weg vom legalen Trailern.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!

Geändert von Sternchen (08.04.2024 um 09:08 Uhr)
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  #10  
Alt 08.04.2024, 10:39
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Zitat:
Zitat von peterchen66 Beitrag anzeigen
Ändert halt nix dran, dass in DE die maximale Anhängelast für PKW eben bei 3.5 Tonnen endet, auch wenn das zul. Gesamtgewicht unter 7.5 Tonnen (Grenze zu LKW) ist. Alles darüber ist LKW und braucht eben ne durchgängige Bremse (Druckluft).

Also
> 3.5 Tonnen Anhänger = LKW
> 7.5 Tonnen Gesamtgewicht = LKW

Du kannst das Boot mit einem kleinen LKW ziehen aber dann gelten eben die LKW Regeln (Maut, Sonntage / Feiertage) Das ist dann kein Spaß mehr und betriebswirtschaftlicher Nonsens.
da bringst du grad aber ein bissl was durcheinander - die 3,5t gelten erstmal als maximale Anhängelast für das System Kugelkopfkupplung, da ist es auch egal ob die an einem LKW/einer Zugmaschine oder einem PKW montiert ist.
Es gibt noch die §42StVZO widersprechende Möglichkeit, mit Fahrzeugen, die nach EU-Richtlinie statt nach StVZO homologiert sind (und das auch können) 3500kg+10% Stützlast am PKW (-Geländefahrzeug) mit Kugelkopf zu ziehen, was dann aber in jedem Fall eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E bedingt.

In allen anderen Fällen heißt Anhängelast >3500kg erstmal, daß eine selbsttätig wirkende Anhängerkupplung und eine durchgängige Bremsanlage benötigt wird - das kann man zwar auch an entsprechend umgerüsteten Geländefahrzeugen verbauen (die zulassungstechnisch dann zur Zugmaschine werden), das wird dann aber sowohl beim Zugfahrzeug als auch ganz speziell beim Trailer sehr aufwendig und teuer.

Mit dem Sonntagsfahrverbot hat das Ganze allerdings nichts mehr zu tun - das gilt nur noch bei gewerblicher Nutzung des Gespanns, wenn man privat auch hinter einem echten LKW (z.B. 7,5-Tonner) einen Sportbootanhänger zieht ist das für das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger unschädlich, soll heißen: wenn das Solofahrzeug nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen ist darf man das auch mit entsprechendem Anhänger für private Zwecke nutzen.

Aber immer dran denken: bei zulässigem Anhänger-Gesamtgewicht >3.5t benötigt man nach gültiger FEV in Deutschland zwingend die Fahrerlaubnis der Klasse C1E, sprich, einen Sigma Ultralight mit zGG 3650kg darf man nicht mehr mit BE fahren.

lg, justme

Geändert von justme (08.04.2024 um 10:55 Uhr)
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Alt 08.04.2024, 11:28
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Ausnahme: mit einem Traktor, dass erspart den LKW FS, geht aber natürlich nur bei überschaubaren Entfernungen und der Traktor darf nicht etwa ein grünes KZ haben.
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  #12  
Alt 08.04.2024, 11:52
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Ausnahme: mit einem Traktor, dass erspart den LKW FS, geht aber natürlich nur bei überschaubaren Entfernungen und der Traktor darf nicht etwa ein grünes KZ haben.
....und der Traktor benötigt nur Klasse L, nicht Klasse T UND der Fahrer hat seine Klasse L aus Umschreibung einer alten Fahrerlaubnis, z.B. Klasse 3 erhalten (Schlüsselzahl L174 im Führerschein, in allen anderen Fällen Zweckbindung von Klasse L ebenso wie immer bei Klasse T an LoF-Zwecke - für alle anderen Zwecke wird mit dem gleichen Fahrzeug genauso C1E oder CE wie bei einem LKW benötigt).

lg, justme

Geändert von justme (08.04.2024 um 12:07 Uhr)
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  #13  
Alt 14.04.2024, 13:09
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peterchen66 peterchen66 ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
da bringst du grad aber ein bissl was durcheinander - die 3,5t gelten erstmal als maximale Anhängelast für das System Kugelkopfkupplung, da ist es auch egal ob die an einem LKW/einer Zugmaschine oder einem PKW montiert ist.
Es gibt noch die §42StVZO widersprechende Möglichkeit, mit Fahrzeugen, die nach EU-Richtlinie statt nach StVZO homologiert sind (und das auch können) 3500kg+10% Stützlast am PKW (-Geländefahrzeug) mit Kugelkopf zu ziehen, was dann aber in jedem Fall eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E bedingt.

In allen anderen Fällen heißt Anhängelast >3500kg erstmal, daß eine selbsttätig wirkende Anhängerkupplung und eine durchgängige Bremsanlage benötigt wird - das kann man zwar auch an entsprechend umgerüsteten Geländefahrzeugen verbauen (die zulassungstechnisch dann zur Zugmaschine werden), das wird dann aber sowohl beim Zugfahrzeug als auch ganz speziell beim Trailer sehr aufwendig und teuer.

Mit dem Sonntagsfahrverbot hat das Ganze allerdings nichts mehr zu tun - das gilt nur noch bei gewerblicher Nutzung des Gespanns, wenn man privat auch hinter einem echten LKW (z.B. 7,5-Tonner) einen Sportbootanhänger zieht ist das für das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger unschädlich, soll heißen: wenn das Solofahrzeug nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen ist darf man das auch mit entsprechendem Anhänger für private Zwecke nutzen.

Aber immer dran denken: bei zulässigem Anhänger-Gesamtgewicht >3.5t benötigt man nach gültiger FEV in Deutschland zwingend die Fahrerlaubnis der Klasse C1E, sprich, einen Sigma Ultralight mit zGG 3650kg darf man nicht mehr mit BE fahren.

lg, justme
Ändert nix an meiner Aussage, fügt nur ein paar Korinthen hinzu.
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