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  #1  
Alt 04.11.2024, 20:26
Vario001 Vario001 ist offline
 
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Standard Liegeplatz

Hallo,
ich bin NEU hier und auch gleich eine Frage :

Ich habe von einem Bekannten ein Boot im August 24 übernommen, der Liegeplatz war bis 31.10 bezahlt.

Jetzt möchte der Betreiber der Marina von mir zusätzlich noch mal von August bis Oktober Liegegebühren, obwohl das Boot auf dem bezahlten Liegeplatz geblieben ist .

ist das Rechtmäßig oder gibt es was dagegen zu machen.

mfg Herbert
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  #2  
Alt 04.11.2024, 20:31
Lady An Lady An ist offline
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Standard

Das steht im Vertrag vom Hafenbetreiber. Sehr oft dürfen Liegeplatzverträge NICHT mit übergeben werden, so dass der Betreiber hier wohl recht hat.
__________________
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  #3  
Alt 04.11.2024, 20:56
Vario001 Vario001 ist offline
 
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Das steht im Vertrag vom Hafenbetreiber. Sehr oft dürfen Liegeplatzverträge NICHT mit übergeben werden, so dass der Betreiber hier wohl recht hat.
das steht in den Mietbedingungen :



• Das Mietverhältnis ist wie vereinbart befristet. Der Mietvertrag gilt lediglich für das Im Vertrag genannte Boot. Ein Wechsel des Bootes führt zur automatischen Kündigung. Eine Kündigung dieses Vertrages vor Ablauf der Saison ist zulässig. Eine Rückzahlung der geleisteten Mietzahlung für die laufende Saison erfolgt allerdings nicht.
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  #4  
Alt 04.11.2024, 20:56
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Hi
Ist korrekt.
Sehe ich so.
Ob ich in dem Hafen bleiben möchte?
Grüße aus OWL

btw.: Viele Hafenbetreiber gehen davon aus, das ein verkauftes Boot den Hafen bald verläßt.
Wenn Du in dem Hafen bleiben möchtest sprich mit dem Hafenbetreiber.
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  #5  
Alt 04.11.2024, 20:58
Vario001 Vario001 ist offline
 
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• Das Mietverhältnis ist wie vereinbart befristet. Der Mietvertrag gilt lediglich für das Im Vertrag genannte Boot. Ein Wechsel des Bootes führt zur automatischen Kündigung. Eine Kündigung dieses Vertrages vor Ablauf der Saison ist zulässig. Eine Rückzahlung der geleisteten Mietzahlung für die laufende Saison erfolgt allerdings nicht.

nur der Vertrag wurde nicht gekündigt und das Boot ist auf dem Platz liegen geblieben
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  #6  
Alt 04.11.2024, 21:13
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist gerade online
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Du hast 2 Möglichkeiten:

Dich mit ihm streiten und damit nächstes Jahr definitiv dort nicht mehr unterkommen
oder
Bezahlen, wenn du dort weiterhin liegen willst.


Wenn du dort ehh nicht bleiben willst und du dir sicher bist das der Vertrag nicht gekündigt wurde dann teile Ihm das mit, wenn er rumzickt, jeh nach Summe, Anwalt fragen.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #7  
Alt 05.11.2024, 04:35
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Aggsl Aggsl ist offline
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Zitat:
Zitat von Vario001 Beitrag anzeigen
nur der Vertrag wurde nicht gekündigt und das Boot ist auf dem Platz liegen geblieben
Es könnte sein, dass der Mietvertrag durch den Hafenbetreiber gekündigt wurde. Und zwar gegenüber dem vorherigen Bootsbesitzer. Denn nur mit diesem (und nicht mit Dir) bestand ein Vertrags- bzw. Mietverhältnis. Frag also mal den Vorbesitzer. Vielleicht hat er eine Kündigung erhalten.

Du mußt selbst entscheiden, wie Du in diesem Hafen ankommen möchtest. Jemand, der gleich aufsessig wird, kommt bei der Hafenverwaltung möglicherweise nicht gut rüber. Selbst wenn er im Recht ist.
__________________
Gruß Axel

* Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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  #8  
Alt 05.11.2024, 05:12
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Fearless Fearless ist offline
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1.572 Danke in 487 Beiträgen
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Das hätte man doch vorher klären können?
Der Hafenbetreiber möchte ja im Regelfall nur einmal Geld für den Platz haben.

Ich würde das freundliche Gespräch mit dem Hafenbetreiber suchen und erstmal auf Friede, Freude, Eierkuchen hoffen.
Bei Eskalation wirst du den kürzeren ziehen.
__________________
Stefan


Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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  #9  
Alt 05.11.2024, 12:44
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justme justme ist gerade online
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Vario001 Beitrag anzeigen
• Das Mietverhältnis ist wie vereinbart befristet. Der Mietvertrag gilt lediglich für das Im Vertrag genannte Boot. Ein Wechsel des Bootes führt zur automatischen Kündigung. Eine Kündigung dieses Vertrages vor Ablauf der Saison ist zulässig. Eine Rückzahlung der geleisteten Mietzahlung für die laufende Saison erfolgt allerdings nicht.

nur der Vertrag wurde nicht gekündigt und das Boot ist auf dem Platz liegen geblieben
der Vertrag wurde ziemlich sicher gekündigt, die Frage ist nur zu wann - wobei das für DEINE Situation völlig egal ist: DU hast keinen Vertrag mit dem Hafenbetreiber (den hat/te nur der Vorbesitzer), dieser kommt Dir also sogar noch entgegen wenn er Dir die Möglichkeit bietet trotz der mit ziemlicher Sicherheit bestehenden Warteliste direkt einen Vertrag über einen Liegeplatz abzuschließen. Daß Du den natürlich zu bezahlen hast steht völlig außer Frage - wie gesagt, DU hast bisher überhaupt gar keinen Vertrag mit dem Hafenbetreiber, und was der Vorbesitzer an Verträgen abgeschlossen hatte ist für das Verhältnis zwischen Dir und dem Hafenbetreiber nicht relevant.
Daß Liegeplätze bei Eigentümerwechseln innerhalb der Saison mehrfach bezahlt werden ist völlig üblich - genauso wie auch der schon vom Dauerlieger bezahlte Liegeplatz während dessen Abwesenheit bei Nutzung durch Gäste nochmal bezahlt wird (selbstverständlich ohne daß der Dauerlieger irgendwas davon zurückbekommt).

lg, justme
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  #10  
Alt 05.11.2024, 14:05
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Conni Conni ist offline
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Zitat:
Zitat von Vario001 Beitrag anzeigen
• Das Mietverhältnis ist wie vereinbart befristet. Der Mietvertrag gilt lediglich für das Im Vertrag genannte Boot. Ein Wechsel des Bootes führt zur automatischen Kündigung. Eine Kündigung dieses Vertrages vor Ablauf der Saison ist zulässig. Eine Rückzahlung der geleisteten Mietzahlung für die laufende Saison erfolgt allerdings nicht.

nur der Vertrag wurde nicht gekündigt und das Boot ist auf dem Platz liegen geblieben
Willst Du denn da bleiben?
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Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #11  
Alt 05.11.2024, 15:38
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Stella Stella ist offline
Lieutenant
 
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174 Danke in 99 Beiträgen
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Hallo,
das ist aus meiner Sicht die normale Prozedur. Der Vormieter hat halt vorzeitig seinen Vertrag beendet bzw. damit den LP frei gemacht. Ob und vor allem ab wann DU ggf. einen neuen Vertrag und damit einen (neuen) LP mietest, hat mit dem Mietverhältnis des Vorbesitzers (wie bereits erwähnt) nichts zu tun.
__________________
Viele Grüße,
Hermann
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