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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Amateurfunk ohne Morsen
es hat sich was bewegt, endlich !
holger xxxxxxx Weltweiter Funkverkehr jetzt für weitere 33 000 deutsche Funkamateure möglich (BMWA) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit setzt die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2003 (Genf, 9. Juni bis 4. Juli 2003) im Bereich des Amateurfunkdienstes sofort um. Demnach werden in der Bundesrepublik Deutschland Morsetelegrafiekenntnisse als Zugangsvoraussetzung für die Nutzung von Kurzwellen-Frequenzbändern nicht mehr gefordert. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) wird bis zur Anpassung der deutschen Amateurfunkbestimmungen dulden, dass zusätzlich etwa 33 000 deutsche Funkamateure Kurzwellen-Frequenzbänder nutzen und somit weltweiten Funkverkehr durchführen können. Betriebsrechte der Amateurfunkzeugnisklasse 2 werden denen der Klasse 1 gleichgestellt. Somit dürfen auch Inhaber der Klasse 2 die für den Amateurfunkdienst in der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereiche unterhalb 30 MHz unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen nutzen. Diese Regelung gilt außerdem für ausländische Amateurfunkzeugnisinhaber mit vergleichbaren Zulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst bei Besuchen in Deutschland. Da die von dieser Regelung Begünstigten bisher nicht auf Kurzwellen-Frequenzbändern arbeiten konnten, wird darauf hingewiesen und darum gebeten, die neuen Möglichkeiten verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung der entsprechenden internationalen Empfehlungen über Amateurfunk-Frequenzbandpläne zu nutzen. Aus diesem Grund ist dafür zunächst nur das personengebundene Rufzeichen zu verwenden. Sonderzuteilungen für den 50 MHz-Bereich und Betriebsrechte der Klasse 3 bleiben unberührt. Diese Regelung gilt ab 15. August 2003. Sie trägt dem Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Rechnung, Regulierungshemmnisse auch im internationalen Vergleich abzubauen. Die weiteren Einzelheiten veröffentlicht die Reg TP in ihrem Amtsblatt.
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