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  #1  
Alt 25.04.2007, 19:58
Waldsegler Waldsegler ist offline
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Standard 12 sm oder 3 sm?

Moin!
Ich find nix in meinen Büchern. Bis zu welcher Entfernung vom Ufer dürfen Behörden Boote kontrollieren? ( Zoll, WaPo ..) Innerhalb von 3 oder 12 sm?

Es gab ja Ankündigungen, daß auf der Ost/Nordsee verstärkt kontrolliert werden soll ( Allohol & Zoll ) und ich habe so ein bißchen das Gefühl, daß das eine Abzock-Orgie wie im Mittelmeerraum üblich werden soll.

Bei Alc kann ich das ja noch verstehen, aber wenn der Zoll kommt und man 40€ zahlen muß, nur weil man in den "falschen" Hafen nach DK gesegelt ist - kotz. ( Paradox: a.d.Landweg gilt Schengen, aber über Wasser ist das nicht so, weil zwischen Dk und DE internationale Gewässer sind, und bei Einreise aus einem Nicht-Schengen-Gebiet gelten Zoll-Vorschriften!

Weiß wer was?

Gruß Niels
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  #2  
Alt 25.04.2007, 20:16
Benutzerbild von uwekoerner
uwekoerner uwekoerner ist offline
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Es gibt keine falschen DK Häfen. Als Deutscher aus Deutschland kommend, darfst Du jeden dänischen Hafen anlaufen.

Gruß, Uwe
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  #3  
Alt 25.04.2007, 20:23
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Hallo Niels!
Was spielt die Entfernung zur Küste denn für eine Rolle? Willst Du bei einer Kontrolle mit denen darüber diskutieren? Ich glaube nicht das Dir das Vorteile bringen würde. Wenn Du eben in den Genuss einer Kontrolle kommst würde ich nicht darüber streiten ob das jetzt oder erst in einer Stunde legal ist.In der Zeit wo Du Ihnen die Kontrolle verweigerst, können die sich viele Sachen ausdenken die mal überprüft werden könnten.
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Gruß Karl-Heinz

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  #4  
Alt 25.04.2007, 22:23
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Zitat:
Zitat von uwekoerner Beitrag anzeigen
Es gibt keine falschen DK Häfen. Als Deutscher aus Deutschland kommend, darfst Du jeden dänischen Hafen anlaufen.
Echt, ist das so? Ich kannte bisher auch nur die Schengen-Regel, dass man "ohne Anmeldung" nur einen Hafen der Flensburger Förde anlaufen kann (bleiben eigentlich nur Sonderburg, Höruphav und Marina Minde...). Wenn das nicht der Fall ist: umso besser! ;)
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Gruß
Nils
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  #5  
Alt 26.04.2007, 07:14
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Es ist tatsächlich so, dass nur das Schengen-Ausgangsland zählt, nicht aber internationales Gewässer.

Bei einer Fahrt von Polen (Swinemünde) nach DK (z.B. Bornholm) gelten jedoch wieder die Zollvorschriften. Eigentlich müsste dem Hafenmeister sogar eine Crewliste übergeben werden. Wollte der von Ronne (2004) aber partout nicht haben: "Sie kommen doch aus Deutschland" war sein Kommentar.

Für die Einreise nach D habe ich mir eine "Grenzbefreiung" und eine "Befreiung eines Sportbootes von der Beförderungspflicht" ausstellen lassen und brauche so keinen deutschen Grenz-/ Zollhafen anlaufen.

Gruß Lutz
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  #6  
Alt 26.04.2007, 07:22
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Echt, ist das so? Ich kannte bisher auch nur die Schengen-Regel, dass man "ohne Anmeldung" nur einen Hafen der Flensburger Förde anlaufen kann (bleiben eigentlich nur Sonderburg, Höruphav und Marina Minde...). Wenn das nicht der Fall ist: umso besser! ;)
Kenne das auch so, dass nur einige "Einreisehäfen/Häfen mit Zollstellen" zur Einreise genutzt werden dürfen. So z. B. der klassische Aufschiesser in Sonderburg...den aber wohl auch die wenigsten machen.
Ich habe mir diese Grenzerlaubnis besorgt, die ohne Probleme vom D-Zoll für 5 Jahre erstellt wird und gut ist.

BTW Hoheitsgewässer rechnet man wohl 12 sm, womit in vielen Bereichen der Ostsee sich eigentlich immer irgendwo in einem Hoheitsgebiet befindet
Meine letzte Kontrolle war 2 sm vor Schleimünde
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Gruß
Kai
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  #7  
Alt 26.04.2007, 08:38
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@KaiB

Ich muss Dir leider widersprechen.

Die Grenzerlaubnis ist unbefristet und wird auch nicht vom Zoll ausgestellt.

Hier hatte ich dazu im 4. und 9. Beitrag schon mal ausführlich geschrieben.

Der Link für die Grenzerlaubnis hat sich aber geändert, für die Befreiung ...... ist er noch gültig.

Also, nicht Grenzkontrolle und Zollabfertigung durcheinander bringen.

Gruß Lutz
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  #8  
Alt 26.04.2007, 08:54
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Hier kann man auch nachlesen

Binnengrenzverkehr ohne Grenzerlaubnis
Danach benötige ich keine Grenzerlaubnis
Gruß
UWE
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  #9  
Alt 26.04.2007, 09:13
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Die Grenzerlaubnis brauche ich also nur noch, wenn ich über die Oder in die Ostsee fahre. Denn dann reise ich von Polen (Nicht-Schengen-Land) nach D ein.

Gruß Lutz
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  #10  
Alt 26.04.2007, 09:18
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Zu den Zollvorschriften gibt es hier ein Merkblatt in dem auch die seewärtige Begrenzung des deutschen Küstenbereiches genau angegeben ist.

Innerhalb dieses Bereiches werden deutsche Behörden jederzeit Kontrollen durchführen können.

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 26.04.2007, 13:46
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
@KaiB

Ich muss Dir leider widersprechen.
Kein Problem, ich habe Familie, bin solches daher gewöhnt

Um Mißverständnisse zu minimieren schreibe ich eben welche Art Zettel ich hier habe.

1.Grenzerlaubnis gemäß § 61 Absatz 3 des Bundesgrenzschutzgesetzes...zum Betreten und Verlassen des Bundesgebietes an der deutschen Nord- und Ostseeküste außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen.
Diese Erlaubnis ist personengebunden und ist auf 5 Jahre befristet.
Austeller ist der Bundesgrenzschutz.


2.Befreiung eines Wassersportfahrzeuges von der Beförderungspflicht, keine Befristung.
Aussteller Hauptzollamt.

Beide habe ich dunnemals auch per Download-Antrag eingereicht und prompt -binnen weniger Tage- zugeschickt bekommen.
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Gruß
Kai
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  #12  
Alt 27.04.2007, 09:17
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Stimmt, die Bearbeitung ging schnell und hat nicht einmal Gebühren gekostet

Gruß Lutz
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