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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 12.05.2007, 17:36
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nimmerland nimmerland ist offline
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Standard Handfunkgerät erlaubt?

Hallo,
ich habe vor, mir ein Handfunkgerät zu kaufen. Und dazu habe ich zwei Fragen:

1. Darf ich ein Handfunkgerät (Binnenfunk) solo, also ohne festeingebautes betreiben?

Hier der Webetext:
Handfunkgerät ICOM M 10 E Atis

Binnenfunk Handfunkgerät Zugelassen mit ATIS
Verkaufe hier ein gutes gebrauchtes Icom Handfunkgerät mit Atis Decoder!
Zugelassen in der Binnenschiffahrt!
Alle zugelassenen Kanäle
1 Watt wie Vorschrift


2. Ich habe in den 80ern mein Funkzeugnis gemacht. Da nannte es sich noch : Beschränkt gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis. Kann ich damit auch ein Seefunkgerät ohne DSC (darf man die noch nutzen?) z.B: SEEFUNKGERÄT SEARANGER SR 5561 bedienen?


Wäre toll, wenn mir da einer weiterhelfen könnte, denn im Internet habe ich nichts finden können.


Beste Grüße aus dem Hamburger Hafen


Sven
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  #2  
Alt 12.05.2007, 17:52
thball thball ist offline
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Hallo Sven,

m.W. gibt es keine Handfunkgeräte, die für Binnen (als Einzelstation) zugelassen sind.

Genaue Infos bekommst Du aber hier.

www.bundesnetzagentur.de

Die Ansprechpartner können Dir am kompetentesten weiterhelfen.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #3  
Alt 12.05.2007, 19:12
Benutzerbild von nimmerland
nimmerland nimmerland ist offline
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Standard re

grins... ich war eben auf der Homepage von der Bundesnetzagentur..... smile.... irgendwie steige ich da nicht ganz durch. Hatte gehofft, dass es mir einer in verständlichen Sätzen erklären kann.

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  #4  
Alt 13.05.2007, 00:57
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DolceVita DolceVita ist offline
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Hallo Sven,
schau da mal nach, da gibt es auch Erklärungen dafür.
http://www.mycl.lu/hbif.pdf
Soweit ich mich erinnern kann, dürfen Handfunkgeräte nur von Schleppern, Rettungsboote und der Beiboote wie auch Schiffsverbände und im Hafenbecken benutzt werden. Hier ist es nicht von Nöten Atis zu haben, ansonsten ist Atis Pflicht.
Wie das mit Deinem Funkschein ausschaut, müsstest Du vermutlich wie bei DSC noch eine Zusatzprüfung machen, zwecks Vertrautheit von Atis-Funktionen.
Dein Geär müsste auch eine Umschaltung von 1 Watt auf 0,5 Watt machen können, sonst störst Du im Funk womöglich irgendwo rein und das haben die gar nicht gerne.
Gruss
Klaus
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  #5  
Alt 13.05.2007, 06:49
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Ray Ray ist offline
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Also, die lage ist ganz eindeutig:

zu 1.
Nein, ein Handfunkgerät darf NUR auf einer zugelassenen Funkstation betrieben werden. Eine Funkstation wird von der RegTP nur zugelassen, wenn eine zugelassene FESTstation ein gebaut wird.
Fazit: eine Handfunke darf nur in Verbindung mit einer Feststation betrieben werden.
Dies hast Du übrigens schon bei Deiner Ausbildung für das Funkzeugnis in den Achtzigern schon gelernt ...

zu 2.
Nein, für die DSC-Anwendung gibt es eine eigene Ausbildung und der Betrieb einer DSC-Anlage darf nur von einem entsprechenden Zeugnisinhaber betrieben werden. Dein altes Funkzeugnis reicht hierfür nicht.

Beide Punkte sind übrigens eines der "Lieblingsprüfpunkte" der Waschpo ...

Es grüßt ein diesbezüglich (Waschpo) leidgeprüfter
Ray
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An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ...
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  #6  
Alt 13.05.2007, 09:35
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viking22 viking22 ist offline
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Handfunkgeräte sind Binnen generell nicht für Sportboote zugelassen.
Sie werden bei den Berufsschiffen als Zweit- oder Drittgerät nur zugelassen, wenn eine Verständigung durch zurufen (Entfernung zu groß) nicht möglich ist.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #7  
Alt 13.05.2007, 10:13
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... er kommt aus dem Hamburger Hafen. Das ist nicht "binnen", sondern "Küste". Da braucht er sowieso das Seefunkzeugnis ...

Er fragte auch nicht nach Binnen.

Nur zur Vervollständigung - habe ich doch richtig verstanden, oder?

Gruß
Ray
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  #8  
Alt 13.05.2007, 10:29
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erst mal vielen Dank für die Infos. In den Achzigern war auf einem Binnenschiff und in der Funkausbildung ne Handfunke kein Thema.

Ergo:

- Kaufe kein Handfunkgerät Binnen.

- Kein Seefunk mit DSC.

Da müßte das Icom 401 bei SVB ja das Richtige für mich sein. Binnefunk + Seefunk aber kein DSC.

Danke noch für den Link. Endlich mal ein Schriftstück, welches verständlich geschrieben ist.

*Sven*
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  #9  
Alt 14.05.2007, 06:37
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Zitat:
Zitat von DolceVita Beitrag anzeigen
... müsstest Du vermutlich wie bei DSC noch eine Zusatzprüfung machen, zwecks Vertrautheit von Atis-Funktionen.
... Klaus
Welche ATIS-Funktionen
ATIS = Automatic Transmission Identification System zu gut deutsch: Automatisches Sendererkennungssystem.

Da wird nach jeder Aussendung eine (ATIS-)Kennung gesendet. Wie der Name schon sagt, automatisch, Du brauchst und kannst gar keine ATIS-Funktionen einstellen, bedienen oder sonstwas.

Gruß Lutz
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  #10  
Alt 14.05.2007, 21:40
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Warum man im Seebereich kein Handfunkgerät benutzen darf, ist mir persönlich ein Rätsel. Ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Das Boot sinkt, es brennt, kurzum, es muß schnellstmöglich verlassen werden. Es bleibt keine Zeit einen Notruf über DSC zu senden. Wäre nun in der Rettungsinsel ein Handfunkgerät - welches nur im Notfall eingesetzt werden darf - könnte dies möglicherweise lebensrettend sein.

Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber dies berücksichtigen sollte und dies in Zukunft zulassen sollte. Auch sollte man darüber nachdenken, ein Handfunkgerät in einem solchen Notfall auch für "Seefahrer" - welche keinen Funkschein haben - zu genehmigen.

Möchte noch dazu anmerken, dass ich alle Funkscheine habe (UBI und LRC) und noch zusätzlich eine Amateurfunklizenz besitze.

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #11  
Alt 14.05.2007, 23:22
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Zitat:
Zitat von pininfarina Beitrag anzeigen
, ein Handfunkgerät in einem solchen Notfall auch für "Seefahrer" - welche keinen Funkschein haben - zu genehmigen.
Das ist doch sowieso der Fall! In einer Notsituation darf jeder jedes Funkgerät bedienen oder auch sonst jedes mögliche Mittel anwenden um Hilfe zu holen. Hier wird sicher keiner nach nem Funkzeugnis oder ner Gerätezulassung fragen.
Aber was ist bei einer normalen Kontrolle? Die Aussage "verwende ich nur in Notfall" wird wohl nicht reichen....


Bernd
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  #12  
Alt 15.05.2007, 07:42
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Im Seebereich können (zugelassene) UKW-Handfunkgeräte zusätzlich zur fest eingebauten UKW-Funkanlage aber auch als eigenständige Seefunkanlage für Sportboote angemeldet werden.

Im Binnenbereich sind UKW-Handfunkgeräte für Sportboote grundsätzlich nicht zugelassen.

Quelle: Telefonische Auskunft der Bundesnetzagentur.

Gruß Lutz
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  #13  
Alt 15.05.2007, 14:47
XJR XJR ist offline
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Zitat:
Zitat von pininfarina Beitrag anzeigen
Warum man im Seebereich kein Handfunkgerät benutzen darf, ist mir persönlich ein Rätsel. Ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Das Boot sinkt, es brennt, kurzum, es muß schnellstmöglich verlassen werden. Es bleibt keine Zeit einen Notruf .

Viele Grüße von,

Wolfgang
Hallo Wolfgang,

gestatte mir zu der von Dir geschilderten und durchaus vorstellbaren Situation eine Frage: würdest Du persönlich auf eine Handfunke an Bord verzichten, weil die Obrigkeit ("die Rechtsprechung") dies verbietet? Ich nicht!

Grüße XJR
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  #14  
Alt 16.05.2007, 15:27
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Sunwind Sunwind ist offline
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Die Niederländer sind da schon etwas weiter.

Hier kann man mittlerweile Handfunken mit Atis benutzen und zulassen.

Gruß Sunwind
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  #15  
Alt 23.05.2007, 06:10
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Zitat:
Zitat von XJR Beitrag anzeigen
... würdest Du persönlich auf eine Handfunke an Bord verzichten, weil die Obrigkeit ("die Rechtsprechung") dies verbietet? Ich nicht!

Grüße XJR
Im Binnenbereich ist eine Handfunke m.E. nicht notwendig und im Seebereich ist sie zugelassen.

@XJR
Interessante Rechtsauffassung hast Du da, Gesetze gelten für Dich also nicht.

Hast wohl auch ´ne scharfe Schußwaffe an Bord, denn die erhöht ja auch die Sicherheit, z.B. bei Piratenüberfällen .

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 23.05.2007, 09:04
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Zitat:
@XJR
Interessante Rechtsauffassung hast Du da, Gesetze gelten für Dich also nicht.
Moin Lutz ! Hierbei bin ich voll auf XJRs Seite - auch wenn es illegal ist !
Recht hat halt nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun, und oftmals noch viel weniger mit gesundem Menschenverstand. Insbesondere wenn man sieht, was in angrenzenden Ländern mit Leichtigkeit und ohne jegliches Problem und ohne Folgeschäden erlaubt/machbar ist, kann man als gegängelter Bürger (eher unterwürfiger Bittsteller und Zahlmeister) einen "Hals" bekommen. Das man dann auf "Das Gesetz" pfeift, ist bei einem Thema wie diesem in meinen Augen weder einen wert, noch einen Vergleich mit Schusswaffen !
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #17  
Alt 23.05.2007, 11:45
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Hallo xtw,

im Seebereich ist das mit der Handfunke ja legal und Binnen sicher nicht unbedingt nötig.

Der Vergleich mit der Schußwaffe war absichtlich überspitzt gewählt, also den nicht zu verbissen sehen. Aber wo fängt es an und wo hört es auf?

Bei "Rot" über die Straße laufen, Fahrad ohne Licht, 50 in der 30er-Zone, 80 in der Stadt, Parken in der zweite Spur, Winterreifenpflicht ...

Jeder fühlt sich irgendwo gegängelt. Seit über 20 Jahren fahre ich Auto ohne Winterreifen und habe noch keinen dadurch bedingten Unfall verursacht.

Vollkommen Recht gebe ich Dir (Euch) mit den unterschiedlichen Regelungen und Gesetzen in der EU. In anderen Ländern kann man eine Signalpistole kaufen und gut, aber in D kann man sich seit zwei Jahren nicht auf eine Prüfungsumfang für Seenotsignalmittel einigen. (Hier ist er wohl angebracht)

Trotzdem, wenn jeder die ihm unsinnig erscheinenden Gesetze missachtet

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 23.05.2007, 12:30
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Unbestritten, Lutz. Aber es gibt Gesetze, deren ÜBERTRETUNG (und wir bewegen uns hier ja "nur" im OWIG-Bereich) mehr Sinn ergibt wie die Einhaltung. Mit den Signalmitteln hast Du z.B. einen solchen Bereich angesprochen - die derzeitige Situation ist lächerlich, und der lebensrettende Sinn solcher Signalmittel unbestritten. Fakt : seit 2 Jahren kann niemand einen Schein zum legalen Bezug machen ! (Anm : es geht über Umwege, z.B. durch einen Sprengschein und privat erworbene Befähigung).
Bei einer Handquetsche, die ja nicht bösen Zielen dient, sondern Kommunikation auf See bis zur Seenotmeldung, sehe ich es genauso - bei "Rot über die Ampel", wo ggf. mein Leben oder das anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist, sehe ich es GANZ anders !
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #19  
Alt 23.05.2007, 13:34
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Wir liegen ja gar nicht so weit auseinander mit unseren Meinungen und so lange kein Schaden entsteht ist es ja eigentlich auch vertretbar Gesetze etwas großzügig auszulegen.

Gerade bei der "Signalmittel-Geschichte" ist es wirklich aberwitzig. Jeder der mal beim Bund oder der NVA war, ist in puncto Schußwaffen Sachkundig. Ich hatte das "Vergnügen" mit Makarow und Kalaschnikow zu schießen, Handgranaten zu werfen, TNT-Sprengladungen zu zünden und nicht zuletzt Fallschirmleuchtkugeln abzufeuern.

Letzt muß ich mit mit Nico-Signal und 80 m Steighöhe begnügen, weil ich legal keine "richtigen" Signalraketen erwerben darf.

Gruß Lutz
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