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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Was benötige ich zum Verkauf
Hallo,
Ich habe mal eine ganz doofe Frage bezüglich des Verkaufes eines Bootes. Meine Mutter ist im Dezember letzten Jahr verstorben. Ich bin alleinerbe. Sie hatte sich vor einiger Zeit bei einem Bekannten ein Sportboot gekauft. Mit dazugehörigem Anhänger. Jetzt muss ich das Boot unbedingt Verkaufen da ich große Geldprobleme bekommen habe. Ich habe jetzt folgendes hier liegen: - Fahrzeugschein vom Bootstransporter (auf den Namen des Bekannten) (normale Farbe wie ein KFZ Fahrzeugschein) - ABE für den Anhänger (Eingetragener Eigentümer ist mir Unbekannt) -Grünen "Fahrzeugschein" steht drauf Bescheinigung. Sieht aus wie ein Fahrzeugschein vom Aufbau her. Unten rechts mit abgeschnittener Ecke. -Grüner "Fahrzeugbrief" steht drauf Gutachten. Sieht auf wie nen Fahrzeugbrief vom Aufbau her -Grünes Beiblatt zum Gutachten -Alter TÜV Bericht von 1998 (HU) Den Kaufvertrag auf meine Mutter habe ich hier auch noch irgendwo. Finde den nur gerade in den ganzen Unterlagen nicht. Was brauche ich alles um das Boot verkaufen zu können? Denke mal das ich den Hänger direkt mit Verkaufen werde. Vielen Dank für die Hilfe!!! |
#2
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Moin!
Zunächst mal: Willkommen im Zitat:
Wenn außer dem Kaufvertrag für das Boot selbst nichts mehr da ist, sollte der eigentlich auch genügen, um es beim WSA anmelden zu können. Da schon der TÜV-Bericht fast 10Jahre alt ist, vermute ich, daß das Boot schon ein älteres Schätzchen ist? Dann braucht's auch keine CE-Konformitätsbescheinigung. mfg Martin |
#3
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Zitat:
Meinst du das jetzt im ernst? Wie sieht es mit einem EIGENTUMNACHWEIS für Boot und Trailer aus Code:
Fahrzeugschein vom Bootstransporter (auf den Namen des Bekannten) UWE PS "MrBurns010", willkommen im
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#4
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Moin Uwe,
Zitat:
Ok, im Ernstfall evtl. noch eine Kopie des Erbscheins, aber danach wird sicher kein Straßenverkehrsamt und ganz sicher kein WSA fragen, wenn er die restlichen Papiere soweit vorlegen kann. Die genannten Unterlagen reichen auf jeden Fall aus, um das Eigentum glaubhaft zu machen, und das ist alles, was das WSA interessiert. Oder hast Du für Dein Boot einen "Fahrzeugbrief" und/oder mußtest schon mal beweisen, daß es wirklich Dein Boot ist? mfg Martin |
#5
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also im Fahrzeugschein vom Bootstransporter steht ja der Bekannte drin.
und im Kaufvertrag ja auch ..... |
#6
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Zitat:
mfg Martin |
#7
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Genau er war verkäufer und meine Mutter käuferin.
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#8
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Na ja, ich würde auf jeden Fall einen Nachweis haben wollen,
wer der Besitzer des Bootes ist Aber vielleicht bin ich zu vorsichtig oder habe zu viel gehört bzw. gelesen Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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#9
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Dann sollte es auch keine Probleme bei Zulassung oder Anmeldung für den neuen Besitzer geben.
mfg Martin |
#10
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Stell doch einfach mal ein paar Bilder hier im Flohmarkt ein.
Vielleicht findet sich hier jemand für dein Boot.
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... |
#11
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Als ich letztes Jahr mein Boot gekauft habe, man solls nicht glauben war der Trailer noch auf den Vor vor Besitzer zugelassen. Das Straßenverkahrsamt konnte den Trailer nicht zulassen weil er ja noch auf den Namen des vor vor Besitzers lief.
Für die Zulassung des Bootes hat der Kaufvertrag gereicht. Aber die Eigentumsverhältnisse sollten schon klar sein, vieleicht ist es ja auch eine Erbgemeinschaft und einer möchte das Boot schnell verkaufen. Aber bitte ich möchte hier niemanden etwas unterstellen. Das ist rein rechtlich. Im Kaufvertrag steht der Name der Mutter: Was wäre wenn ich das Boot meines Vaters verkaufe, außer das er mich vierteilen würde. Ich kenne nicht die genauen Gesetze aber er muß, denke ich schon einen Eigentumsnachweis haben. Sollte ich völlig falsch liegen" ENTSCHULDIGUNG". Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer |
#12
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Moin Bernd,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ein simpler, von BoatShop24, Mobile.de oder sonstwo runtergeladener Kaufvertrag mit MrBurns als Verkäufer und dem künftigen Käufer als Käufer genügt! ok, akzeptiert mfg Martin [Kfz-Händler, der schon mal ein Auto zugelassen hat ] |
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