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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.06.2007, 07:52
kitehead kitehead ist offline
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Standard Bootsname, Heimathafen, D-Flagge

Moin moin!

Anfang des Jahres habe ich mir mein erstes Boot gekauft (abgesehen vom Optimisten, damals ....). Es ist eine Wohnboot von der Müritz, eine Voyager 780, die jetzt in Neustadt liegt. Ich habe nun einige Fragen, die mir das Netz auch durch ausgiebiges "Suchen im Forum" und "Googlen" leider nicht zufriedenstellend beantworteten konnte:

MUSS ich einen Namen auf meinem Joghurtbecher kleben?

MUSS ich einen Heimathafen aufkleben? Wenn ja, wie bestimme ich diesen? Kann ich mir einen aussuchen?

MUSS ich eine Deutschland-Flagge führen?

Ich weiss, dass ich ein Kennzeichen (vorhanden) und die Flagge führen muss, wenn ich auf Binnenstrassen unterwegs bin. Aber wie ist das mit dem Namen und dem Heimathafen? Binnen notwendig, auf See notwendig? Wie ist es mit der Flagge im Küstenbereich? Im Moment habe ich nur das Kennzeichen am Heck, kein Name, kein Hafen. Die Flagge hole ich i.M. nur dann raus, wenn sich ein Boot nähert, das ggf. nach Problemen aussieht (WaschPo).

Eine Frage noch etwas abseits vom obigen Thema: Ich habe gehört es gibt mindestens einen eisfreien Hafen in Lübeck (Teerhofinsel). Spricht was dagegen das Boot in einem eisfreien Binnenhafen im Wasser überwintern zu lassen? Meine Idee ist im Sommer auf der Ostsee und im Winter auf den Binnenstrassen zu fahren.

Danke und Gruss
kitehead
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  #2  
Alt 04.06.2007, 07:56
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Standard

Hallo,

die nationale gehört auf alle Fälle ans Heck (oder ist dir dein Heimatland peinlich??)

Das Kennzeichen reicht aus (sowohl binnen wie auch auf See).

Auf See würde aber auch Name und Heimathafen reichen (Binen nicht).

Heimathafen ist entweder der Wohnort (Stadt) des Eigners oder der Ort des Vereins in dem das Boot gemeldet ist.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 04.06.2007, 09:07
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Bayliner-Ostsee Bayliner-Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
die nationale gehört auf alle Fälle ans Heck (oder ist dir dein Heimatland peinlich??)
Hallo Hendrik,

ich denke, dass kitehead die Frage eher rechtlich denn politisch / emotional meinte.

Oder ist ihm vielleicht sogar der Bootsname peinlich, so dass er ihn bloß nicht aufkleben will?

Viele Grüße
Christian
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  #4  
Alt 04.06.2007, 09:12
Gustl Gustl ist offline
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Hallo,
ich habe mein Boot über den Motoryachtverband angemeldet, und weil ich nicht so viele Auflleber haben kann Name und Nr. am Heck angebracht, wie aus dem Bootsführerscheinbuch.
Und dann hatten mich die Luxembourger Wasserschutzer am Kanthaken, denn auf der Mosel gilt die Moselschiffahrtspolizeiverordnung - die wollen die Kennzeichnung li und re am Bug und wollten mir 100€ abnehmen. Meine Daten nahmen sie auf, aber es kam dann doch keine Anzeige.
Also immer über das Revier informieren, logisch ist nichts, und jeder will sein eigenes Süppchen kochen.
Grüße
Gustl
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  #5  
Alt 04.06.2007, 09:30
kitehead kitehead ist offline
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danke schon mal für die ersten hinweise.

ich stehe halt nicht so auf nationalitäts-stolz. in gewisser weise ist es mir durchaus peinlich deutscher zu sein. ich arbeite auch daran auszuwandern, nur wird das noch etwas dauern. wenn es sich rechtlich vermeiden lässt, dann würde ich lieber ohne national-symbolik auskommen ....

ich meine mich zu erinnern, dass "seetüchtige" fahrzeuge die flagge tragen müssen (?). nicht-seetüchtige fahrzeuge dementsprechend nicht. es gibt viele kleine schlauchboote mit deutlich mehr motorleistung und besseren rauhwassereigenschaften als mein boot, und die fahren ja auch ohne flagge rum....

das boot hat übrigens keinen namen. mein surfboard und mein auto auch nicht. wenn es rechtlich unbedingt gefordert wäre, dann würde ich es halt "boot" nennen ...

gruss
kitehead
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  #6  
Alt 04.06.2007, 09:32
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Antaris Antaris ist offline
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Hallo Hendrik,

der Heimathafen kann nur einer sein, den ich auch auf dem Wasserweg
erreichen kann !

Gruß aus dem Weserbergland
Antaris
www.wyce.de
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  #7  
Alt 04.06.2007, 09:48
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Wellenschlag Wellenschlag ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Hast Du noch kaltes Bier ?
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Zitat:
Zitat von Gustl Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe mein Boot über den Motoryachtverband angemeldet, und weil ich nicht so viele Auflleber haben kann Name und Nr. am Heck angebracht, wie aus dem Bootsführerscheinbuch.
Und dann hatten mich die Luxembourger Wasserschutzer am Kanthaken, denn auf der Mosel gilt die Moselschiffahrtspolizeiverordnung - die wollen die Kennzeichnung li und re am Bug und wollten mir 100€ abnehmen. Meine Daten nahmen sie auf, aber es kam dann doch keine Anzeige.
Also immer über das Revier informieren, logisch ist nichts, und jeder will sein eigenes Süppchen kochen.
Grüße
Gustl


Keine Panik !!!
Rein rechtlich ist ganz klar definiert: LINKS und RECHTS AM BUG ODER IN MINDESTENS 10 CM HOHEN ZIFFERN DUNKEL AUF HELL ODER HELL AUF DUNKEL AM SPIEGEL.

Hatte das gleiche Problem auf der Müritz, hatte noch den Brief der Zulassung vom WSA Schweinfurt dabei und schon machte die dortige Wasserpolente ein laaaaaaaaaaaaaaaanges Gesicht


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Gruß Olli
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Wer nicht Boot fährt lernt nie richtig fluchen.......
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  #8  
Alt 04.06.2007, 10:20
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Greta Greta ist offline
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Und was ist nun mit der Flagge, zb. in Croatia....muß ich oder nicht?
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MfG Eric


Allet wird jut...
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  #9  
Alt 04.06.2007, 10:44
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Seestern Seestern ist offline
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In D binnen ist die Flagge "freiwillig", auf Seewasserstraßen und im Ausland m.W. Pflicht - ist so ein bisschen wie mit dem Nationalitätenkennzeichen am Auto.

Kennung ist Pflicht, gem. BinStrVO ist 1x hinten am Spiegel zulässig; die Moselschifffahrtsverordnung darf aber natürlich etwas anderes vorschreiben.

Name ist freiwillig (ein Boot braucht nicht mal einen Namen).
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #10  
Alt 04.06.2007, 10:45
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Wellenschlag Beitrag anzeigen

[...]
Hatte das gleiche Problem auf der Müritz, hatte noch den Brief der Zulassung vom WSA Schweinfurt dabei und schon machte die dortige Wasserpolente ein laaaaaaaaaaaaaaaanges Gesicht
Mosel, Rhein und Donau haben aber - da grenzüberschreitende Gewässer - neben der BinStrVO noch jeweils zusätzliche Verordnungen, die in der Tat Abweichungen definieren dürfen.

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech..._02/index.html
(was auch immer "durch besondere Vorschriften ausgenommen" bedeutet - solange Du das nicht bist, ist die Kennung am Heck keine Option.)
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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Geändert von Seestern (04.06.2007 um 10:47 Uhr)
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  #11  
Alt 04.06.2007, 10:49
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Auf See ist national Pflicht!

Kennzeichen reicht!
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  #12  
Alt 04.06.2007, 10:51
Visara Visara ist offline
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Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen gibt es, von einigen Ausnahmen abgesehen (z. B. Wassermotorräder, Charterboote) keine Kennzeichnungspflicht für Sportboote. Hier muss weder ein Name, noch ein Heimathafen geführt werden. Allerdings, und das wird Dich treffen, muss die Bundesflagge gezeigt werden.

Auf deutschen Binnenwasserstraßen gibt eine Kennzeichnungspflicht für Sportboote (auch hier gibt es Ausnahmen). Es muss ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen gezeigt werden. Die Frage nach Namen und Heimnathafen auf Binnengewässern kann ich leider nicht sicher beantworten (finde nichts in den Gesetzestexten); ich gehe davon aus, dass beides optional ist, da eine eindeutige Identifizierung anhand des Kennzeichens gegeben ist - dies ist aber nur eine Vermutung.
Das Führen der Bundesflagge ist binnen nur optional, keine Pflicht! Wenn Du einen Heimathafen anbringst, kann dieser auch Dein Wohnort sein; dieser muss nicht an einer Wasserstraße liegen.

Hinweise und Merkblätter gibt es bei www.elwis.de.

Visara.
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  #13  
Alt 04.06.2007, 11:51
kitehead kitehead ist offline
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vielen dank für die zahlreichen hinweise! name und hafen brauche ich also nicht, egal wo und die bundesflagge brauche ich im ausland (soweit komme ich mit dem ding wohl nicht) und auf schifffahrtsstr, soweit ok. aber an der deutschen küste? ich sehe regelmäßig schlauchboote und kleine segelboote ohne flagge? alles illegale? ein opti muss vor neustadt eine flagge führen?
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  #14  
Alt 04.06.2007, 13:04
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Ja theoritisch muß auch ein Opti vor Neustadt die Nationale haben, ist alles Seeschiffartsstr.
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  #15  
Alt 04.06.2007, 13:13
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Wo ist das Problem, so einen Flatterman ans Heck zu stecken....?

Willy
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  #16  
Alt 04.06.2007, 13:18
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Hallo,

die nationale gehört auf alle Fälle ans Heck (oder ist dir dein Heimatland peinlich??)

Das Kennzeichen reicht aus (sowohl binnen wie auch auf See).

Auf See würde aber auch Name und Heimathafen reichen (Binen nicht).

Heimathafen ist entweder der Wohnort (Stadt) des Eigners oder der Ort des Vereins in dem das Boot gemeldet ist.
So langt das auf See...
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Alt 27.08.2009, 11:39
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen gibt es, von einigen Ausnahmen abgesehen (z. B. Wassermotorräder, Charterboote) keine Kennzeichnungspflicht für Sportboote. Hier muss weder ein Name, noch ein Heimathafen geführt werden. Allerdings, und das wird Dich treffen, muss die Bundesflagge gezeigt werden.

Auf deutschen Binnenwasserstraßen gibt eine Kennzeichnungspflicht für Sportboote (auch hier gibt es Ausnahmen). Es muss ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen gezeigt werden. Die Frage nach Namen und Heimnathafen auf Binnengewässern kann ich leider nicht sicher beantworten (finde nichts in den Gesetzestexten); ich gehe davon aus, dass beides optional ist, da eine eindeutige Identifizierung anhand des Kennzeichens gegeben ist - dies ist aber nur eine Vermutung.
Das Führen der Bundesflagge ist binnen nur optional, keine Pflicht! Wenn Du einen Heimathafen anbringst, kann dieser auch Dein Wohnort sein; dieser muss nicht an einer Wasserstraße liegen.

Hinweise und Merkblätter gibt es bei www.elwis.de.

Visara.

Noch mal hochgeholt...

Weil ein Bekannter auf See bezahlt hat,
weil er keinen Heimathafen angebracht hatte.

Zitat:
Kennzeichnung von Sportbooten im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen
Ein Seeschiff mit Schiffszertifikat muss seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Ein Seeschiff mit gültigem Flaggenzertifikat muss den darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen.

Wassermotorräder dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen und im deutschen Küstenmeer nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sie über ein amtliches Kennzeichen verfügen, das demjenigen der Kleinfahrzeuge im Bereich der Binnenschifffahrt entspricht. An vermieteten Wassermotorrädern muss zusätzlich deutlich sichtbar der Name und Wohnsitz oder der Sitz des Vermieters angebracht sein.

Charterboote müssen ebenfalls mit dem Namen und Wohnsitz oder Sitz des Vermieters und darüber hinaus mit der höchstzulässigen Personenzahl versehen sein. Auch sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie über ein amtliches Kennzeichen verfügen. Dieses Kennzeichen besteht aus
dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen des Ortes des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes, gefolgt von einer von diesem bestimmten Nummer.

Anderweitige Kennzeichnungspflichten gibt es im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen nicht.
Also ohne Schiffszertifikat oder Flaggenzertifikat und
wenn es kein Charterboot bzw Jet Ski ist,
braucht man keine keinen Bootsnamen und keinen Heimathafen anzubringen.

Quelle:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...ersportler.pdf
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #18  
Alt 27.08.2009, 11:50
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Zitat:
Zitat von kitehead Beitrag anzeigen
in gewisser weise ist es mir durchaus peinlich deutscher zu sein. ich arbeite auch daran auszuwandern, nur wird das noch etwas dauern.
In diesem Fall ist Auswandern die denkbar schlechteste Variante. Hier bist du einfach du, im Ausland bist und bleibst du immer "der Deutsche"
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  #19  
Alt 27.08.2009, 12:08
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...kate/index.jsp

Moin Cyrus,
ganz haarspalterisch könnte man es sogar so verstehen, dass das Flaggenzertifikat (oder Register) erst die Berechtigung -siehe Link- für das Führen der Flagge darstellt.
Wäre dann noch interessant zu wissen ob jemand den Lappen ohne Zertifikat raushängen darf
Ansonsten kenne ich -auf See- es so wie Du, kein Eintrag ->keinerlei Kennzeichnung vonnöten. Bei Eintrag an die Regeln halten, Name vorn und achtern, Heimathafen etc.
__________________
Gruß
Kai
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  #20  
Alt 27.08.2009, 12:16
Benutzerbild von Cyrus
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Flagge.
Das ist das nächste Thema.

Müssen Kleinfahrzeuge überhaupt Flagge zeigen?
Hier steht immer nur dürfen.

http://bundesrecht.juris.de/bundesre...grg/gesamt.pdf

Bis auf:

Zitat:

§ 8
(3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen.
Aber wenn ich gar nicht darf?
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Siehe auch www.kegel.de
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  #21  
Alt 27.08.2009, 12:18
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Weil ein Bekannter auf See bezahlt hat,
Bekommt er das Geld zurück?
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water.
If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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