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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Probleme mit Tankeinbau beim TÜV
Hallo,
hatte heute bei der Verlängerung der Bodenseezulassung meiner Lambro Athen, Modell Onda De Lux ein Problem mit dem Tank. Der Tank ist vorne im Rumpf eingebaut und der Prüfer meinte, die Außenwand des Tanks sei eventuell gleichzeitig die Bootswand und das sei nicht zulässig. Das Thema ist allerdings: Die Erstzulassung des Bootes war 1984 und das Boot war jetzt schon 8 mal beim TÜV ohne dieses "Problem". Darüber hinaus fährt das selbe Modell hier zig mal rum und ich glaube nicht, dass da Einer den Tank geändert hat. Grundsätzlich glaube ich ja nicht, dass man so einen Bootstank so konstruieren würde aber ich muß jetzt entsprechende Konstruktionsunterlagen besorgen und das Boot nochmals vorführen. Kann mir einer von euch einen Tip über eventuelle Unterlagen von dem Hersteller oder dem Modell geben? Bin für jede Hilfe dankbar. Danke, Uwe |
#2
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Hallo Uwe ich würde mich mit dem Prüfer sachlich anlegen und auf Deinen Besitzstand pochen.Denn 1984 entsprach dein Boot den Bestimmungen und das ist ausschlaggebend.
Wenn Du ein neues Boot einer neuen Bodenseezulassung unterziehst dann sind die heutigen und andere Bestimmungen zulässig. Bei meinem vorrigen Boot ein Nidelv 18 Baujahr 1986 hatte ich auch mal Ärger man wollte das ich eine Wanne unter dem Motor nachrüsten sollte.Aber 1986 war diese Bestimmung noch nicht nötig.Habe dann auch sehr stark protestiert und dann vom Landratsamt Recht bekommen das ich diese Wanne auf Grund des Besitzstandes nicht brauche. Kopf hoch Gruss Tomas
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Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb Gruß Tomas |
#3
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oder einfach mal den Prüfer wechseln,
wirkt manchmal Wunder
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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Hallo und Herzlich Willkommen Uwe im Forum
Ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen..
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By Karsten
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#5
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Zitat:
Letztes Jahr fahr ich zum Tüv mit meinem Glastron Bj 76, mach vorsorglich ne Ölwanne rein (Zulassung war 6 Jahre abgelaufen). Sagt der Prüfer das sei nicht nötig, wenn man nicht nach aussenbords lenzt . (ich weiß zwar nicht was lenzen bringt, wenn man das Wasser nicht loswerden darf aber gut) Scheinbar darf sich dort jeder Prüfer selber verwirklichen . So ganz glaub ich aber an die Besitzstandswahrung nicht, wenn wirklich gegen eine Vorschrift verstoßen wird und das bis heute nur keiner gemerkt hat
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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