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  #1  
Alt 31.08.2007, 07:27
User6500
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Beiträge: n/a
Standard Sportschifferschein

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an Euch. In einem Törnführer für die Elbe habe ich gelesen, dass man zum Fahren von Sportbooten mit einer Größe von 15m -25m Länge ein Sportschifferzeugnis benötigt (vergleichbar mit dem Rheinschifferpatent auf dem Rhein).
Wenn ich mich aber so mal bei den Yachtschulen umschaue, dann interpretieren diese offensichtlich diesen Sportschifferschein als Sportseeschifferschein.
Zitat von einer Yachtschule:
"Dieser Führerschein gilt weltweit für alle Seegebiete bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie für die Ost- und Nordsee, den Kanal, den Bristolkanal, die Irische und die Schottische See, das Mittelmeer und das Schwarze Meer.".

Was hat das aber mit Binnen zu tun ?

Kann mir jemand etwas Genaueres zu diesem Sportschifferschein sagen und wo man den evtl. machen kann ?

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.

Grüße
Ernst
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  #2  
Alt 31.08.2007, 07:54
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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604 Danke in 353 Beiträgen
Standard

Moin

Mail mal den Rolf an.
Atlas Schifffahrt
Duisburg

Hier im Forum unter "Atlas"

Der Sportschifferschein ist für alle Binnenwasserstraßen außer dem Rhein,
das Sportschifferpatent ist für alle Binnenwasserstraßen.

Benötigt für Schiffe von 15 bis 25 Meter oder über 100Tonnen LxBxT
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #3  
Alt 31.08.2007, 08:02
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Nils Nils ist offline
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Boot: Albin Vega
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Standard

Von einer solchen Regelung ist mir nichts bekannt. Meines Wissens hat sich an der "über 5PS: Sportbootführerschein"-Regel nichts geändert. Es mag sein, dass einige Chartervereine derartige Scheine sehen wollen. Aber gesetzlich vorgeschrieben ist er meines Wissens nicht.

EDIT: aber man lässt sich gerne eines Besseren belehren! Also das Vorangegangene bitte ignorieren .
__________________
Gruß
Nils

Geändert von Nils (31.08.2007 um 08:57 Uhr) Grund: Wenn man keine Ahnung hat...
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  #4  
Alt 31.08.2007, 08:09
Bernd66 Bernd66 ist offline
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Boot: FAM
485 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Hallo,
Der SBF Binnen gilt aber nur unter 15 Meter.

Bernd
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  #5  
Alt 31.08.2007, 08:12
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Nils Nils ist offline
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Boot: Albin Vega
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Standard

Achso. Komisch, wieso gelten für "Binnen" so viele Einschränkungen und zusätzliche Vorschriften im Gegensatz zu "See", während die Prüfung doch leichter ausfällt? Irgendwas passt da nicht so recht zusammen... .
__________________
Gruß
Nils
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  #6  
Alt 31.08.2007, 08:16
atlas atlas ist offline
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Boot: Fritz Behrens
277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Sportschifferzeugnis (Elbe)

Moin moin,
bis 15 Meter ist es Spaß mit dem Binnenführerschein.
Über 15 Meter bis 25 Meter benötigt man ein Sportschifferzeugnis für die Elbe und den Rhein ein Rheinsportschifferpatent.
Kanal Sportschifferzeugnis E ohne Streckenfahrten.
Man muß jeweils in einer anerkannten Ausbildungsstätte 4 Berg- und 4 Talfahrten unter Anleitung mit einem über 15 Meter langen Sportfahrzeug die jeweilige gewünschte Strecke abfahren. (Streckenkunde)
Anschließend ca. 5 - 8 Tage Theorie in Duisburg oder bei größeren Gruppen
vor Ort.
Abschluss ist die Patentprüfung vor der Wasser- und Schifffahrtdirektion
Ost Magdeburg oder WSD West in Münster/Duisburg.
80 % eines Berufspatentes muß man erlernen.
Wir bilden für die Elbe und den Rhein aus.
Das ist nur ein kleiner Auszug über die Vorschriften.
Weitere Auskünfte unter 0203/873054
Atlas Schiffahrt und Verlag GmbH
Vinckeweg 19
47119 Duisburg - Ruhrort

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke

PS.
Man sollte immer trennen zwischen Seeschifffahrt und
Binnenschifffahrt!
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  #7  
Alt 31.08.2007, 11:14
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Antaris Antaris ist offline
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Ort: Weserbergland oder Nordsee
Beiträge: 1.661
Boot: Maxum 2400SCR,Mercr.4,3LX,AlphaII,Bj1995
Rufzeichen oder MMSI: DC3554
2.028 Danke in 906 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Achso. Komisch, wieso gelten für "Binnen" so viele Einschränkungen und zusätzliche Vorschriften im Gegensatz zu "See", während die Prüfung doch leichter ausfällt? Irgendwas passt da nicht so recht zusammen... .
wegen dem dichteren und engeren Verkehr auf den Wasserstraßen
und den Seen usw.

Gruß
Axel
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  #8  
Alt 31.08.2007, 15:46
H²O H²O ist offline
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Ort: Rheingau
Beiträge: 312
Boot: Princess 30 DS Fly
118 Danke in 74 Beiträgen
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Standard

hallo atlas,

du schreibst:

"Man muß jeweils in einer anerkannten Ausbildungsstätte 4 Berg- und 4 Talfahrten unter Anleitung mit einem über 15 Meter langen Sportfahrzeug die jeweilige gewünschte Strecke abfahren. (Streckenkunde)"

das heisst jetzt aber nicht, dass man nur da fahren darf - oder

danke vorab

gruss

H²O
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  #9  
Alt 04.09.2007, 08:49
atlas atlas ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.12.2002
Ort: Duisburg
Beiträge: 276
Boot: Fritz Behrens
277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Patente

Moin moin,
mit dem Sportpatent E darf man auf dem Kanal fahren.
Für die "Streckenpflichtigen Flüsse" muß man jeweils
4 Berg- und 4 Talfahrten unter Anleitung befahren.
Für diese Flussstrecke erwirbt man dann das Patent.
Zum Beispiel:
Oberweser
Elbe
Untere Havel
Saale
Rhein
Donau
Mittelweser fällt unter das E Patent
Den Rhein habe ich in 5 Strecken eingeteilt.
Offenes Meer - Düsseldorf (unterhalb Grenze keine Pflichtfahrten)
Düsseldorf - Lahnstein
Lahnstein - Mainz
Mainz - Mannheim
Mannheim - Iffezheim
Iffezheim - Basel keine Pflichtfahrten erforderlich
Die Strecken sind nach Lernstoff eingeteilt, so das jeder das
auch schaffen kann. Größere Strecken sind kaum zu erlernen.
Das heißt für den Rhein 5 Prüfungen vor der WSD...
In den Streckenpatenten ist das Sportpatent E immer enthalten!
Im Rheinsportschifferpatent ist der Seeführerschein enthalten,
wer diesen Schein schon hat wird von Teilen der Prüfung befreit.
(Hier nur ein kleiner Auszug der Vorschriften)
Weitere Fragen unter 0203/873054...
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke
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