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  #1  
Alt 12.09.2007, 15:30
tseng tseng ist offline
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Standard Beleuchtung in Holland

Hallo,

ich habe mir die letzten Tage ein kleines Kajütboot in Holland gekauft (6,60m Lang).

Nun hat das Boot keinerlei Positionsbeleuchtung.

Kennt sich jemand aus welche beleuchtung ich benötige?

Habe schon gesehen, das es zwei und dreifarblaternen gibt. Was ist in Holland für solch ein Boot nötig oder was empfiehlt Ihr.

danke
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  #2  
Alt 12.09.2007, 15:38
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Standard

Moin ??

auf jeden Fall eine BSH zugelassene Beleuchtung,

http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf


Gruß
Axel

Geändert von Antaris (12.09.2007 um 15:51 Uhr) Grund: fehler
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  #3  
Alt 12.09.2007, 16:05
tseng tseng ist offline
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Wieso denn eine BSH geprüfte? Wir haben unseren heimathafen auch in Holland. habe ich vergessen zu erwähnen. Also ich müsste die Holländischen regeln wissen.
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  #4  
Alt 12.09.2007, 16:09
Benutzerbild von totto
totto totto ist offline
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Ich glaube unter 7m Länge reicht das weisse Rundumlicht
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  #5  
Alt 12.09.2007, 16:13
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2-Farben Laterne und ein weißes 360er. BB und STB Laterne, sowie Toplicht und Hecklaterne werden aber bevorzugt.
Steht so in den Vorbereitungsfragen für die Prüfung

Ah, hab das mit dem "holländischen" übersehen.
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MfG Dennis
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  #6  
Alt 12.09.2007, 22:10
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Halt Dich lieber an die deutschen Regeln, da gehste auch in Holland mit auf Nummer sicher
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Gruß, Michel

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  #7  
Alt 13.09.2007, 06:37
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Standard Licht in Holland

Hallo zusammen

also so eng wie in Old Germany nehmen es unsere nachbarn noch nicht
solltest du mit dem Boot nur in NL bleiben
reichen auch die Lichter von dort
sind auch wesentlich preiswerter und nicht so klöbig

je nach aufbau sollten es steuer und backbord lampen sein
und eine weiße rundumlampe
die sollte aber auch wirklich über alles hinaus ragen und auch als ankerlicht nutzbar sein .

das reicht in NL vollkommen aus
die geben sich sogar beim ankern mit einer Solargartenlampe zufrieden wenn du sie hoch genug aufgehangen hast
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Grins und Gruß Ide
oder Rainer = der mit dem Rostpott aus NL auf B25 im neuen Hafen von De Mars
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  #8  
Alt 13.09.2007, 06:38
Ide_1963 Ide_1963 ist offline
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herzlich willkommen im Club
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  #9  
Alt 13.09.2007, 08:32
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Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von tseng Beitrag anzeigen
Wieso denn eine BSH geprüfte? Wir haben unseren heimathafen auch in Holland. habe ich vergessen zu erwähnen. Also ich müsste die Holländischen regeln wissen.
dann ist man auf der sicheren Seite,

vorne eine Zweifarbenlaterne,
im Top, 1m höher, eine Rundumlaterne reicht,
also zwei BSH geprüfte Lampen, ca. 60 Euro
das Stück.

Gruß
Axel
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  #10  
Alt 13.09.2007, 13:19
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Ide_1963 Beitrag anzeigen
also so eng wie in Old Germany nehmen es unsere nachbarn noch nicht
solltest du mit dem Boot nur in NL bleiben
reichen auch die Lichter von dort
sind auch wesentlich preiswerter und nicht so klöbig
Das ist nicht korrekt, auch in NL müssen Lichter "gekeurt", also zugelassen sein. Wobei die DHI-Zulassung anerkannt ist. Die Lichterführung als solche ist identisch mit der in D.
Steht alles im BPR, und den mußt Du eh an Bord haben.

Groetjes

Matthias.
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  #11  
Alt 13.09.2007, 16:33
Ide_1963 Ide_1963 ist offline
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Hallo

Danke

uns hat man von der WP gesagt das unsere lichterführung so reicht wie wir sie an Bord haben
das sind die beiden Seitenlichter und ein Toplicht was auch als Ankerlicht geführt wird
aber ich werd mal im Buch nachlesen das iss ja wirklich an Bord
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Grins und Gruß Ide
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  #12  
Alt 13.09.2007, 19:13
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Ide 1963,
Lichterführung und BSH-Zulassung sind zweierlei. Seitenlichter + Toplicht sind ja auch in Deutschland korrekt, aber nur mit BSH-geprüften Lichtern. Und wenn ein deutscher Eigner mit Wohnsitz in Deutschland sein Boot in der Regel in NL stationiert hat und damit doch gelegentlich nach Deutschland kommt, gelten hier für ihn die deutschen Regelungen ohne Ausnahme! Daher wäre es unklug, in NL in D nicht zugelassene Lichter anzubauen.
Gruß
Wepi
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  #13  
Alt 14.09.2007, 14:02
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Standard An alle in diesem Thread

Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Ich glaube unter 7m Länge reicht das weisse Rundumlicht
Ich war gerade bei WSC Eichhofer wegen seiner Messe und habe dort den Ausbilder unserer regionalen Sportschiffahrtsschule gefragt.
Die Antwort: Boote unter 7m Länge, auch Motorboote, benötigen lediglich
ein zugelassenes weisses Rundumlicht

Ebenfalls ist es gestattet Navi Beleuchtung zu installieren, aber bei Booten unter 7m ist es total Latte ob die zugelassen sind

Das gilt im übrigen für Deutschland und auch für die Niederlande !!!
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Geändert von totto (14.09.2007 um 14:12 Uhr) Grund: Hab was vergessen
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  #14  
Alt 14.09.2007, 14:22
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Ich war gerade bei WSC Eichhofer wegen seiner Messe und habe dort den Ausbilder unserer regionalen Sportschiffahrtsschule gefragt.
Die Antwort: Boote unter 7m Länge, auch Motorboote, benötigen lediglich
ein zugelassenes weisses Rundumlicht

Ebenfalls ist es gestattet Navi Beleuchtung zu installieren, aber bei Booten unter 7m ist es total Latte ob die zugelassen sind

Das gilt im übrigen für Deutschland und auch für die Niederlande !!!
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Gruß Karsten

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  #15  
Alt 14.09.2007, 14:24
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
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Glaube ich nicht
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  #16  
Alt 14.09.2007, 14:50
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Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Ich war gerade bei WSC Eichhofer wegen seiner Messe und habe dort den Ausbilder unserer regionalen Sportschiffahrtsschule gefragt.
Die Antwort: Boote unter 7m Länge, auch Motorboote, benötigen lediglich
ein zugelassenes weisses Rundumlicht

Ebenfalls ist es gestattet Navi Beleuchtung zu installieren, aber bei Booten unter 7m ist es total Latte ob die zugelassen sind

Das gilt im übrigen für Deutschland und auch für die Niederlande !!!
7m und unter 7 KN Höchstgeschwindigkeit - darüber hinaus sind Grün und Rot zusätzlich zu führen....
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  #17  
Alt 14.09.2007, 16:05
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
7m und unter 7 KN Höchstgeschwindigkeit - darüber hinaus sind Grün und Rot zusätzlich zu führen....
Hab ich auch gedacht weil es so in allen 3 Büchern von mir steht,
is aber nicht so habe ich mich heute belehren lassen
Vielleicht ist unser Kenntnisstand zu alt, z.B. sind im Motorbbootführerscheinbuch binnen bei mir die Steuerbordtonnen (von See kommen) noch schwarz!

Ist hier keiner von den blau/weissen, der könte doch als Profi was dazu sagen
Typisch Schmiere, immwer nur dann da wenn man die nicht gebrauchen kann
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  #18  
Alt 14.09.2007, 16:12
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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@totto:

Ist immer noch so, gibt nix neues beim Thema Lichterführung, außer das jetzt Dioden aus zugelassen sind.
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  #19  
Alt 14.09.2007, 23:33
Wepi Wepi ist offline
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Auch Maschinenfahrzeuge unter 7m Länge und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit müssen zugelassene Seitenlichter führen, wenn dies technisch möglich ist.
Gruß
Wepi
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  #20  
Alt 15.09.2007, 10:33
Belem Belem ist offline
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Zitat:
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Ich war gerade bei WSC Eichhofer wegen seiner Messe und habe dort den Ausbilder unserer regionalen Sportschiffahrtsschule gefragt.
Die Antwort: Boote unter 7m Länge, auch Motorboote, benötigen lediglich
ein zugelassenes weisses Rundumlicht.

Ebenfalls ist es gestattet Navi Beleuchtung zu installieren, aber bei Booten unter 7m ist es total Latte ob die zugelassen sind.
Ich sehe die Rechtslage wie folgt:
Nach § 9 (1) Seeschifffahrtsstraßenordnung ist in der Tat eine Zulassung nur
erforderlich für die "vorgeschriebenen" Lichter, so dass man meinen könnte,
für "freiwillige" Lichter wäre es egal, ob sie einen DHI- oder BSH-Stempel hät-
ten. Tatsächlich gibt es aber keine "freiwilligen" Navigationslichter, denn die
Vereinfachungsregel für kleine Fahrzeuge (Rundumlicht) nach § 10 (2) und (3)
der Seeschifffahrtsstraßenordnung
gilt nur, wenn die eigentlich vorgeschrie-
benen Lichter nicht geführt werden können.

Schlussfolgerung: Alle geführten Navigationslichter müssen zugelassen sein.

Belem
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