|
Woanders Für die anderen schönen Reviere! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Grenzübertritt in die neuen "Schengenstaaten"
Wenn demnächst weitere Staaten dem Schengenabkommen beitreten (z.B. Polen und die Baltischen Staaten), heißt das, dass die bisherigen Grenzformalitäten bei einer Einreise über das Wasser mit anmelden und abmelden entfallen?
|
#2
|
||||
|
||||
Genau....und das ist gut so!
Fehlt nur noch das endlich überall der Euro eingeführt wird.
__________________
Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#3
|
|||
|
|||
Leider Nein ! Denn jeder Hafen im Meer ist ein EU-aussenhafen
__________________
MFG Alain -------------------------------------- Fisch gehört ins Wasser ,Wein auf den Tisch und Geld in den Sparstrumpf .... |
#4
|
|||
|
|||
wie man wieder sieht bringt diese frage nichts in einem forum. da gibt in kürze viele meinungen und welcher willst du trauen, wenn du dahin segelst.
ich habe die offizielle stelle angefragt. (kuestenwache.de) wenn ich eine antwort habe, stelle ich die gerne rein. andreas (der nächstes jahr nach estland will) |
#5
|
||||
|
||||
Hallo Alain,
dass ein Hafen immer eine EU Aussengrenze ist, ist schon richtig. Ich klariere aber nie ein, wenn ich von Italien nach Frankreich segele. Das muss wohl von der Nationalität des Schiffes abhängen. Letztlich kommt es wohl darauf an, was das Land für Regeln hat in das du einreisen möchtest. Die Freigabe der Grenzen am 21.12. bezieht sich übrigens nur auf die Strassengrenzen. Die Grenzkontrollen in Flughäfen werden erst später, ich glaube Ende März, aufgehoben. Über die Regelung in Häfen habe ich noch nichts gelesen.
__________________
Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#6
|
||||
|
||||
Hallo,
diese Regeln gelten laut www.kuestenwache.de für das Schengengebiet: "Benötigt man für Reisen über die Seegrenzen / 12sm-Zone (Schengen – Außengrenze) Deutschlands in Länder, die das Schengenrecht voll anwenden, eine Grenzerlaubnis? Für Reisen zwischen den Mitgliedstaaten, die das Schengen Recht voll anwenden, wird die Ein- und Ausreise wie Binnenverkehr bewertet, d.h. es können bei Reisen von und in diese Länder alle Häfen angelaufen werden. Der bisherige Reiseweg über die zugelassenen Grenz-übergangsstellen sowie die Ein- und Ausreisekontrollen entfallen. Eine Grenzerlaubnis für diese Reisen ist nicht mehr erforderlich." Nehme deshalb an, dass das in Zukunft auch für die neuen Mitglieder gilt (sonst bräuchte man sie auch nicht aufnehmen). Aber ab wann und ob es Übergangsfristen gibt weiss ich auch nicht. Darum sollte man sich nach momentanen Stand für jedes Zielland vor Törnbeginn gut informieren. Sie schreiben ja auch "voll anwendet". Denke die Küstenwache wird ihre HP dementsprechend aktualisieren. Bin auch gespannt auf die Antwort von IOM!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
|
#7
|
||||
|
||||
[ironie]
Dann können wir ja im Frühjahr mal nach Polen donnern und den Kahn voll Zigaretten bunkern! [/ironie] Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#8
|
||||
|
||||
Nicht nur Zigarettten, auch ein Boot voll mit Sprit macht sich schon bezahlt
|
#9
|
|||
|
|||
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#10
|
||||
|
||||
Zitat:
Na lögisch, alles unter Einhaltung der aktuellen Gesetzte |
Themen-Optionen | |
|
|