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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Recht hin, Recht her. Fakt ist, man sieht sich immer 2 x im Leben.
Wenn es dich nicht finanziell runiniert wird sich der Verkäufer über eine Beteiligung sicher freuen.
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#27
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Ohne auf die Rechtslage eingehen zu wollen, ich denke in ein Boot mit Z- Antrieb kann immer Wasser eindringen, passiert ja auch oft genug. Egal wo die Ursache ist. Gebietet es die Vorsicht da nicht eine automatische Bilgenpumpe anzustellen? Bliebe also auch die Frage warum das nicht passiert ist.
Ohne betriebsbereite Bilgenpumpe würde ich kein Boot im Wasser liegen lassen. Gruß Ingo |
#28
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Lesen bildet.
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#29
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Hallo Jörn,
ich finde die von dir gewählte Variante gut und hoffe das auch der Käufer es so sieht, denn das ist fairer Umgang miteinander unter Wassersportkameraden.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#30
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Hier stellt sich erstmal die Frage, wie stellt sich der Käufer an, was will bzw. was fordert er.
Da es sich nach der derzeit uns bekannten Sachlage um einen "schleichenden Verschleißschaden" handelt, der dem Verkäufer durch die Begleitumstände des Verkaufs nicht auffallen konnte, kann arglistische Täuschung nicht zwingend unterstellt werden. So kulant eine Beteiligung an den Kosten (offensichtlich nur die SB) auch ist, kann die Gegenseite da durchaus auch ein Schuldeingeständnis hineininterpretieren.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#31
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Ich hätte auch ein schlechtes Gefühl bei dem Vorfall. Ein Beteidigung an der Reparatur würde ich anbieten.
Gruß Bernd |
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