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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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aufenthaltsdauer ausland spz. frankreich/registrierung
Wenn ich Boot längere Zeit ins Ausland legen möchte - ganz konkret Frankreich - gibt es da Regularien ab welchem Zeitpunkt es NICHT mehr unter Deutscher Flagge laufen kann und dann in dem Land gemeldet sein muss ? Oder reicht es z.b. aus den Standort entprechend in einem festgelegtem Zeitraum zu ändern, bzw. z.b. kurz wegzufahren um dann wieder zu kommen?
danke für die antworten! |
#2
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Sind das nicht 90 Tage - also alle 90 Tage einmal das Land wechseln?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#3
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Von solchen Regularien ist mir nichts bekannt ,hatte selber
jahrelang in F gelegen . Bekannte liegen immer noch dort, solange Du vorschriftsmäßige Zulassung hast ist mir noch kein Problem zu Ohren gekommen.
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Servus Willi |
#4
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Ich denke (und hoffe) man kann in der EU mit seinem Boot beliebig lange im Ausland bleiben.
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Gruß Sigi |
#5
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Zitat:
Der EU Raum ist doch kein Ausland mehr für Euch Wenn Du die Märchensteuer in irgend einem EU Land fürs Schiff bezahlt hast, kann das Schiff, und auch Du so lange bleiben wie Du willst. Ich fahre mit Schweizerflagge im EU Raum, und habe deshalb andere Erfahrungen gemacht. Aber Vorsicht, für EU Bürger, bei einem längeren Aufenthalt in einem nicht EU Land (dazu gehört auch die Schweiz, wie längst nicht alle Wissen) gilt folgendes: Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer für Wassersportfahrzeuge; Wiedereinfuhr in das Zollgebiet der EU Aus Sicht der EU: Wird eine Gemeinschaftsware wie z.B. eine Segelyacht aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt, ist bei deren Wiedereinfuhr in die EU nachzuweisen, dass sie in der EU hergestellt oder früher unter Erhebung der Einfuhrabgaben in die EU eingeführt worden ist (sog. Rückwareneigenschaft). Die Yacht ist bei ihrer Rückkehr in das Gebiet der EU jedoch nur dann zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei, wenn die Heimreise innerhalb von drei Jahren erfolgt und die Yacht - bis auf übliche Benutzung und einfache Erhaltungsbehandlungen - nicht verändert wurde. In Einzelfall kann aufgrund besonderer Umstände eine Verlängerung der Wiedereinfuhrfrist von drei Jahren zugelassen werden. Darüber entscheiden die örtlich zuständigen Hauptzollämter. Besondere Umstände sind vor allem höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse, aber auch wirtschaftliche, kulturelle oder politische Gründe. Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit als Rückware ist ausgeschlossen, wenn die eingeführte Yacht
Ich hoffe nicht, dass sich einige jetzt Gedanken machen...... Gruss Edi Geändert von nini (22.01.2008 um 04:27 Uhr) Grund: etwas unnötiges enfernt.
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#6
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Danke Edi,
dann kann ich ja beruhigt in 2008 durch Frankreich und in 2009 nach Spanien skippern und dort einige Jahre bleiben
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Gruß Sigi |
#7
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Dein Boot läuft so lange unter deutscher Flagge, bis du umflaggst oder es untergeht. Das hat nichts mit Aufenthaltsbestimmungen, Visa und Steuern zu tun.
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#8
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Moin,
für das Boot kenne ich in der EU keine Beschränkungen, d.h. Du kannst es hinlegen, wo Du willst. Brauchst nur mit Deiner Versicherung das Fahrgebiet klären und die Bescheinigung über die bezahlte MWST + Kaufvertrag dabeihaben. Für Dich selbst gilt, das Du drei Monate ohne irgendwelche Beschränkungen im EU Bereich bleiben kannst. Wenn es am Stück länger wird, ist das auch ok, aber Du musst dich eigentlich melden und bekommst kostenfrei eine Meldebescheinigung. Wenn Du nicht arbeitest, musst Du nachweisen, das Du genug Kohle hast (Rentenzahlungen, Guthaben oder so) und krankenversichert bist, sonst klappt das nicht. Wir haben das alles durchprobiert, selbst wenn man nur von BRD nach NL zieht, ist das trotz Freizügigkeit ein schönes Theater. Gruesse Hanse |
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