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  #1  
Alt 17.02.2008, 08:54
User6500
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Beiträge: n/a
Standard Binnen / See

Hallo zusammen,

wenn man vom Mittellandkanal ausgehend über die Weser - Bremen - Küstenkanal - Papenburg - Ems - Emden nach Groningen fahren will, dann befindet man sich doch teilweise auf Binnenschiffahrtsstraßen und teilweise auf Seeschiffahrtsstraßen (Unterweser, Unterems). Demzufolge braucht man doch beide Scheine (SBF Binnen und SBF See), oder ?
Wie sieht es dann mit dem Funken aus ? Bleibt man hier im Binnenfunkbereich oder muss man hier auch teilweise in den Seefunkbereich gehen und benötigt demnach auch ein anderes Funkzeugnis ?

Danke schon im voraus für Eure hilfreichen Antworten.

Grüße
Enst
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  #2  
Alt 17.02.2008, 10:55
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von EHeuser Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
wenn man vom Mittellandkanal ausgehend über die Weser - Bremen - Küstenkanal - Papenburg - Ems - Emden nach Groningen fahren will, dann befindet man sich doch teilweise auf Binnenschiffahrtsstraßen und teilweise auf Seeschiffahrtsstraßen (Unterweser, Unterems). Demzufolge braucht man doch beide Scheine (SBF Binnen und SBF See), oder ?
Wie sieht es dann mit dem Funken aus ? Bleibt man hier im Binnenfunkbereich oder muss man hier auch teilweise in den Seefunkbereich gehen und benötigt demnach auch ein anderes Funkzeugnis ?
Danke schon im voraus für Eure hilfreichen Antworten.
Grüße
Enst
Moin,
ja, brauchst Du beide, weil die Ems ab Papenburg bis zur Mündung Seeschiffahrtsstrasse ist, ebenso das Stück über den Dollart bis Delfzijl, die Weser bis Bremen, die Hunte usw. Details in der Seeschiffahrtsstrassenordnung oder hier ne Karte: http://www.wsv.de/service/karten/images/w162v.png zum vergrössern anklicken.
Zum Funken brauchst Du UBI und SRC, oder falls Du ein altes hast, das beschränkt gültige Betriebszeugnis Funker 1.
Einen Teil der Tour sind wir letztes Jahr gefahren www.jannie-lena.de
gruesse
Hanse

Geändert von jannie (17.02.2008 um 13:07 Uhr) Grund: link zugefügt
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  #3  
Alt 17.02.2008, 14:25
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Gute Karte, was mich wundert ist die definitive Aussage der WSP Emden, dass alle umliegenden Kanäle und auch der E-J-Kanal mit dem SBF See befahren werden dürfen...
http://www.landkreis-aurich.de/filea...ung_neu_02.pdf
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #4  
Alt 17.02.2008, 14:40
Benutzerbild von jannie
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Gute Karte, was mich wundert ist die definitive Aussage der WSP Emden, dass alle umliegenden Kanäle und auch der E-J-Kanal mit dem SBF See befahren werden dürfen...
http://www.landkreis-aurich.de/filea...ung_neu_02.pdf
Moin Thorsten,
das kann ich in der Verordnung gar nicht richtig finden. Gut, der Geltungsbereich ist nur für Sachkenner klar, aber dann steht in der VO, das man den SbF Binnen oder See braucht, entsprechend den Führerscheinverordnungen. Und die grenzen doch wieder ab, wo binnen aufhört und See anfängt. Aber vielleicht habe ich bei dem schönen Behördendeutsch auch was überlesen?
gruesse
Hanse
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  #5  
Alt 18.02.2008, 16:24
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von EHeuser Beitrag anzeigen
Wie sieht es dann mit dem Funken aus? Bleibt man hier im Binnenfunkbereich oder muss man hier auch teilweise in den Seefunkbereich gehen und benötigt demnach auch ein anderes Funkzeugnis?
Das UBI gilt auch für Binnenschifffahrtsstraßen der Zone 2, und die gehen
weit ins Salzwasser hinaus:

Ems:
von der bei der Hafeneinfahrt nach Papenburg über die Ems gehenden
Verbindungslinie zwischen dem Diemer Schöpfwerk und dem Deichdurchlaß
bei Halte bis zur Verbindungslinie zwischen dem Kirchturm Delfzijl und der
Peilbake Knock

Jade:
binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem Quermarkenfeuer Schillig
und dem Kirchturm Langwarden

Weser:
von der Nordwestkante der Eisenbahnbrücke in Bremen bis zur Verbindungs-
linie zwischen den Kirchtürmen Langwarden und Cappel mit den Nebenarmen
Westergate, Rekumer Loch, Rechter Nebenarm und Schweiburg

Elbe:
von der unteren Grenze des Hamburger Hafens bis zur Verbindungslinie
zwischen der Kugelbake bei Döse und der westlichen Kante des Deiches des
Friedrichskoogs (Dieksand) mit den Nebenelben sowie die Nebenflüsse Este,
Lühe, Schwinge, Oste, Pinnau, Krückau und Stör (jeweils von der Mündung
bis zum Sperrwerk

Wer es ganz genau und vollständig wissen will, mag es hier nachlesen.

Belem
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