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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Hallo Volker,
Prüfungsort etc. sind auf der Website des PA-NBG www.pa-nbg.de Für die anderen Bundesländer wird es ähnliche Termine geben. Prüfungsordnung und Fragen inkl. Anworten sind auf der Site des DSV www.dsv.org/index.php?id=410 Die Drei-Jahresfrist bezieht sich nur auf die kostenlose Teilnahme an der Prüfung. Alle anderen bezahlen 18 €, so wie ich das verstanden habe. Damit will der DSV wohl ausdrücken, dass er es nicht nur auf die Prüfungsgebühren abgesehen hat... (die Prüfung wäre eigentlich im SFB bzw. SKS mit enhalten gewesen) Bzgl. Deines ursprünglichen Problems würd ich's auch nochmal mit nem neuen Anruf versuchen. Viel Erfolg!
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#27
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Ich melde mich mal per PN und nenne Dir meinen Sachbearbeiter. Dann ruf beim DSV an und laß Dich mit der Dame verbinden.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#28
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Zitat:
Was war denn mein 'ursprüngliches Problem' ?? Meinst Du das meines Freundes mit der SiPi in Kroatien? Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#29
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Sorry Volker, hatte Dein Posting mit dem von Karl-Heinz verwechselt...
Hier noch Links zur Praxisprüfung (zwar alt bzgl. der gesetzlichen Regelungen, aber in Sachen Handhabung sicher nicht falsch): http://www.wassersport-pool.info/Info-Pool/Signalmittel-Seenotsignale.htm Bilder der Dinger gibt’s z.B. hier: http://www.comet-pyro.de/index.php?id=460 (Klick auf die Bilder!) und hier: http://www.comet-pyro.de/index.php?id=459 Handbreit, Sebastian
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#30
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Habe mehrmals telefoniert. Scheint dort nur 2 Sachbearbeiter zu geben, die beide die gleiche Auskunft gaben. Habe jetzt alle Unterlagen eingeschickt, mit einem Begleitschreiben, den Eintrag bitte vorzunehmen. Mal sehen was dabei rauskommt.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#31
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Hallo allerseits,
wie und wo krieg ich denn raus, ob es nähe Köln auch noch eine Prüfung gibt. Viele Grüße Volker |
#32
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Zitat:
Braucht man - wenn man den Schein hat - auch die Waffenbesitzkarte, wenn man in D Munition für die SignPi kaufen möchte? Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#33
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Normalerweise wird in der WBK auch die Erlaubniss zum Munitionserwerb eingetragen. Mit dem Stempel im Sportbootschein See, kannst Du nur Handraketen kaufen.
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#34
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Nahe Köln kann ich Dir nicht sagen, aber im Süden von Düsseldorf (Garath) kann ich Dir gerne bei Interesse ne Adresse geben
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#35
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Hallo Sebastian,
verstehe ich Deine Ausführungen richtig, dass man am 29.3. in N zwar unter den von Dir geschilderten Bedingungen kostenfrei den FKN machen kann, damit also den "kleinen" Pyroschein bekommt, dass dann jedoch für den Erwerb einer SiPo der SKN nach dem 1.4. abgelegt werden muß? Beinhaltet diese Prüfung dann nur die praktische Handhabung oder kommen da auch wieder Prüfungsfragen dazu? Gruß Jürgen
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Die Sternenwelt kennt ihre Grenzen, die menschliche Dummheit nicht ! |
#36
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Hallo Jürgen,
korrekt, so hab ich das verstanden. Vor dem 1.4. gibt es die "Nachholprüfung" für das, was in den letzten drei Jahren nicht abgelegt werden konnte. Das beinhaltet nur das Sprengstoffrecht. Nach dem 1.4. gelten die neuen Vorschriften. Dann gibt es die neuen Kurse und entsprechende neue Prüfungen nach dem Waffenrecht. Ohne Details zu kennen rechne ich da wieder mit "echten Kursen" (vgl. SRC-Funkgedöns), echten Kursgebühren und vielen echten Prüfungsfragen... Grüße, Sebastian
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#37
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Hallo!
Kurzer Sachstand: Habe meinen neuen Schein jetzt bekommen und wie gewünscht den alten mit der Befreiung ungültig gestempelt auch. (ging innerhalb von 10 Tagen) Anbei lag ein Schreiben, mit folgendem Inhaltgekürzt) Information zur Umsetzung der geänderten Rechtslage im Waffenrecht. Es werden keine Eintragungen mehr im Sportbootschein See vorgenommen. Der Sachkundenachweis wird separat erstellt. Dies ist zur Zeit noch nicht möglich. Wir kommen unaufgefordert auf sie zu, wenn die noch offenen Rechtsfragen geklärt sind.
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#38
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Servus,
habe heute beim DMYV PA-Nbg. in Wendelstein den Fachkundenachweis nach dem Sprengstroffrecht gemacht. Praktische ganz human gelaufen, Theorie muss man halt etwas lernen. Es gab einen extra Schein hierfür, also keinen Eintrag im SBF-See etc. Die Prüfung zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) war das natürlich noch nicht. Dieses wird erst noch in Aussicht gestellt. Wann? Konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Vielleicht gibts dann ja mal eine Nachprüfung zur Singnalpistole. Die Prüfungsgebühr betrug 19,26 Euro. Gruß Jürg |
#39
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Glückwunsch Jürg!
Wieviele Leute haben die Prüfung abgelegt? Jürgen
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#40
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Zitat:
Anscheinend haben sich die Prüfer einen schönen Abend gemacht
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#41
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Servus Jürgen,
danke für den Glückwunsch, es waren erstaunlich wenige die den FKN gemacht haben, max. 5 Teilnehmer, obwohl bei mir im Kurs in der Segelschule schon mindestens 15 Teilnehmer waren. Gruß Jürg |
#42
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Moin zusammen,
ich habe gerade den ersten Teil der Sachkunde für Sportschützen hinter mir. Es ist natürlich "etwas" aufwendiger, dafür kann ich dann in Ruhe losziehen und mir eine SigPi kaufen. Statt einem abend sind es drei Tage+Prüfung, dafür gab es bei dem Schützenkreis auch mal richtige Waffen zu sehen und zu benutzen. So eine 44er mach schon vom ansehn was her. Solln doch die Oberen in Berlin machen was sie wollen, wenn ich in 14 Tagen die Prüfung bestanden ist, könne die .... sich nicht vorstellen wie beruhigt ich dann jedem Notfall entgegensehe . Ich bin gespannt ob es wirklich noch zu einer einfacheren Prüfung kommt, die zum Kauf und führen von einer Signalpistole führt. Liebe Grüße Stefan |
#43
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Zitat:
der Erwerb von Munition ist erlaubnispflichtig --> WBK, wie das mit dem Bestandsschutz der eintragung im SBF ist kann Dir aber sicher der Ansprechpartner der Polizei sagen (ich tippe mal nein, da der Waffenhändler die Munition nicht eintragen kann. ) Da Du aber Sachkunde und Bedürfnis hast muß Dir auf Antrag eine WBK ausgestellt werden. Dann kannst Du alles kaufen und eintragen lassen. Ich werde in 14 Tagen mal nachfragen, in wie weit alte Waffen (die nicht auf einer WBK stehen) nachgetragen werden müssen. Das neue Recht treibt schön interessante Knospen CU Stefan |
#44
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Danke, Stefan,
aber genau DIE habe ich ja eben nicht - offiziell! Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#45
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Ups, sorry, da hab ich Dich wohl mißverstanden. Und dann hast Du ein Problem. Ich dachte Du hättest den alten Pyroschein. Allein schon der Besitz von erlaubnispflichtiger Munition (ganz zu schweigen von der SigPi selbst) ist ein Straftatbestand und damit wäre es in Zukunft nicht möglich die Zuverlässigkeit nach WaffG zu bekommen und damit auch keine WBK! Solange der Kram nicht in D bei Dir gefunden wird ist das alles sicher harmlos, aber wenn (warum auch immer) jemand auffällt und sich herrausstellt, das er eine illegale Waffe/Munition besitzt gibt es ärger. Allein um dem ganzen Problemen auszuweichen habe ich mich ja für die große Lösung (Sportschützenkurs) entschieden. Dann habe ich die Sachkunde für alle Kurzwaffen und kann SigPi und Munition mit der WBK kaufen und auch transportieren. Ich möchte nicht wissen was die bei uns machen wenn in einer Verkehrskontrolle die Mun und Pistole gefunden werden. Schon das nicht mitführen der WBK ist eine Ordnungswidrigkeit (bei mir); bringt mir meine Frau meine Waffe aufs Boot --> Straftat da keine Sachkunde und keine WBK! Solltest Du in Norddeutschland unterwegs sein kann ich Dir gerne meine Erfahrungen und (Kurs-)Kosten mitteilen, incl. Kompetenten(!) Ansprechpartner für alle waffenrechtlichen Fragen. cu Stefan |
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