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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Schlauchboot 15PS - kann das auch ein Ruderboot sein?
Hallo liebe Skipper,
ich habe mal eine Frage. Ich fahre selbst ein Schlauchboot 4m mit 15PS Außenborder. Ich habe auch ein Kennzeichen und eine Zulassung, ich fahre mit meinem Boot auf deutschen Binnengewässern. Angenommen ich komme in Gegenden, in denen Teile des Gewässers für maschinenbetriebene Boote gesperrt sind, in die aber z.B. Paddelboote oder Kajaks einfahren dürfen. Kann ich nicht einfach meinen Motor hochklappen und ausmachen, die Paddel ausfahren und dort durchrudern? Oder bin ich trotzdem ein Sportboot, dass dort nicht rein darf? Selbstverständlich verhalte ich mich stets korrekt gegenüber der Natur - gerade in evtl. Nebenarmen und sehr ruhigen Gewässern. Wie seht Ihr das? Über eine klare Antwort die mir Licht ins Dunkel bringt würde ich mich sehr freuen! Grüße aus Hamburg
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Schlauchboot Norisboat AN130 (3,85m) + Mercury 15PS 2-takt |
#2
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Hallo (Name unbekannt),
wenn der Motor noch am Spiegel hängt, könntest du Probleme kriegen. Machst du ihn ab und legst ihn ins Boot, darfst du. |
#3
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Zitat:
der Antrieb passiert ja in dem Moment per Ruder / Paddel und denke darum geht es doch .. oder ??
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By Karsten
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#4
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Hi zusammen
wenn das Boot gerudert wird, ist es nicht mit Maschine angetrieben. Vergleiche: Segelboot mit eingebautem Hilfsmotor unter Segeln = Segelboot Segelboot unter Motorfahrt = Motorboot Also: Motor hoch und rudern ist zulässig.
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#5
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Hallo Karsten,
nein, ich bin mir nicht sicher. Aber lese mal hier: http://www.boote-forum.de/showpost.p...67&postcount=4 und dann noch diesen Beitrag: http://www.boote-forum.de/showpost.p...80&postcount=7 |
#6
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Zitat:
Würde ich gegenan gehen ist nämlich unfug!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#7
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denke ich auch ... aber denken heißt nicht wisssen ..
etwas Amtliches wäre da schon toll.
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By Karsten
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#8
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Ich hatte mich mal für den Chiemsee erkundigt.
Dort darf ich einen Segler mit eingebautem Motor nicht einfach so ins Wasser lassen. Ich benötige dann eine Genehmigung, da der Motor ja betriebsbereit ist. |
#9
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Zitat:
Da muß der Motor verplombt werden... MFG René
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MFG René |
#10
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Das sind ja auch ( geschlossene ) Gewässer wo kein Verbrenner erlaubt ist. Ausnahmen natürlich wie Wasserschutz- Rettung Versorger usw..
Aber die Frage war doch: Angenommen ich komme in Gegenden, in denen Teile des Gewässers für maschinenbetriebene Boote gesperrt sind, in die aber z.B. Paddelboote oder Kajaks einfahren dürfen... was nun ..
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By Karsten
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#11
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Zitat:
klares statement: glauben heisst nicht wissen. und Ausnahmen bestätigen die Regel. Gleiches Problem: Darf ich ein Auto ohne Umweltplakette (oder mit einer roten) durch die Umweltzone schieben????
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#12
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Zitat:
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#13
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Danke für Eure Antworten
Super, 11 Antworten - tolles Feedback von Euch! Danke.
Ich denke die Sache auf der Donau ist auf ein paar WSPolizisten mit Übereifer zurückzuführen Dann denke ich auch so wie Ihr, sollte wohl kein Problem sein mal den Motor hochzuklappen und friedlich einen Seitenarm zu befahren. Ich denke da z.B. an die Alsterarme hier in Hamburg. Vielen Dank für Euer Interesse nochmal.
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Schlauchboot Norisboat AN130 (3,85m) + Mercury 15PS 2-takt |
#14
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Würde ich eher mit der Frage vergleichen, ob ich ein Mofa auf dem Fahrradweg treten darf oder ob ich schieben muß.
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#15
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Zitat: Dann denke ich auch so wie Ihr, sollte wohl kein Problem sein mal den Motor hochzuklappen und friedlich einen Seitenarm zu befahren. Ich denke da z.B. an die Alsterarme hier in Hamburg.
Das würde ich allerdings nicht versuchen! Habe es auch gemacht und bin dabei mit 40 € eines besseren belehrt worden! Gruß Dierk |
#16
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Zitat:
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#17
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Die Alster darf nicht mit einem "Schraubenantrieb" befahren werden. (Grund u.a. Seerosen , Abgase , Lärm, Wellenschlag und reiche Anwohner an den Alsterufern!) Hierbei ist es unerheblich ob der Motor durch Benzin,Diesel oder elektrisch angetrieben wird.Für Überführungsfahrten gibt es Sondergenehmigungen !-ebenso für Rudervereine (Begleitboote).
Wenn du aber einen Motor an deinem Boot befestigst, der betriebsbereit ist, wird die Benutzungsabsicht unterstellt!-was ja auch stimmt!-sonst könnte man ihn ja auch abbauen! Gruß Dierk |
#18
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Zitat:
"Mir hatte ein STAUN-Mitarbeiter mal erklärt, daß auch der ins Boot gelegte Motor das Boot zum Motorboot machen würde, denn es gibt "Experten", die keineswegs wirklich nur durchrudern, sondern das Ruder als Alibi nehmen. Da ich aus anderen Bereichen auch derartige Schlaumeier kenne, erscheint mir die Konsequenz logisch. Genaueres weiß ich allerdings nicht." Es fällt dem ehrlichen Nutzer sicher schwer, diese Sichtweise einzusehen, zumal es sich ja anbietet, mit Motor bis an das gesperrte Gewässer heranzufahren - und dann mit Paddel oder Ruder weiter. Wenn eine Sperre mit Naturschutz begründet wird, sollte man beim zuständigen STAUN nachfragen. Ich hatte mal die Erlaubnis erhalten, mit einem Elektroantrieb durch ein Naturschutzgebiet hindurchzufahren. Für Paddler war die Durchfahrt sowieso frei (Bestandsschutz?). Wenn ich Lärm und Wellenschlag unseres elektrisch betriebenen Schlauchbootes mit den Paddelgruppen vergleiche, die uns begegnet waren, dann waren wir sicher um Klassen unauffälliger und weniger störend. "Gesetzliche" Regelungen sind schlicht die Vorschriften, die das Befahren eines Gewässers zulassen oder verbieten. Das ist von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. So war hier mal ein großes Gebiet für das Befahren mit Motorbooten gesperrt, außer für Fischer und Mitglieder des Anglerverbandes. Die Angler haben eine durchsetzungsfähige Lobby. Nachdem sich mal ein Angler bös gemacht hatte, daß ich mit meinem Schlauchboot (ohne Motor) angeblich seine Fische vertrieben hätte, war im darauffolgenden Jahr das Befahren des Gewässers verboten. Wir waren sicher ganz leise gefahren, weil die Kinder Tiere beobachten wollten. "Naturschutz" ist immer sehr hilfreich, um ganz andere Interessen durchzusetzen. Darunter leidet die Glaubwürdigkeit von Naturschutzmaßnahmen. Daß sich die "Angler" - man sah die Trampelpfade sehr deutlich - einen Schiet um den angeblich schützenswerten Uferbereich scherten, war den Behörden offensichtlich egal. Es waren sicher nicht nur Angler, die das Ufer plattmachten und mit Müll garnierten. Doch das Interesse der Angler am von ihnen mit Fischen besetzten Gewässer war offensichtlich wichtig genug, diese Störungen in Kauf zu nehmen.
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#19
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Danke nochmal für Eure Statements.
Grüße aus Hamburg!
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Schlauchboot Norisboat AN130 (3,85m) + Mercury 15PS 2-takt |
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