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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#226
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Jetzt könnte man noch zum Jahresende breit treten:
"Hilfe, meine offene Auspuffanlage ist zu leise. Was kann ich da machen?"
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Gruß Hardo Rechtschreibfehler sind Fehler in der Tastatur. Der Weg ist das Ziel.
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#227
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Ich wette, wenn ich gestehe, dass ich nicht einmal weiß, was eine Backbord-Saling ist, dann wird die Diskussion um den JR kurz unterbrochen, um mich empört darauf hinzuweisen, dass es schlechte Seemannschaft ist, das nicht zu wissen ...
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#228
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Die Schlimmsten von allen Hobbypiraten dieser Welt:
Und zum Thema; Wer sich wirklich über die Piratenflagge meiner 4jährigen Tochter an unserem Boot auf der Lahn! aufregen würde, bekäme von mir n Fläschchen Bier und eine Mitleidskarte. N bisschen lächeln würde ich wahrscheinlich auch noch. Frohes Weihnachten allen wichtigen und unwichtigen Kapitänen da draussen!
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#229
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Ich wusste ich habe das erst im TV gesehen!!!
Das sind eh die schlimmsten, ..... Brüder, die das Meer berauben und Krabben töten......
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#230
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Zitat:
Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#231
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Beute anlocken. Die modernen Methoden halt.
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#232
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Zitat:
Aber wie immer keine Regel ohne Ausnahme. Passend zum Thema hat gerade Calico Jack Rodham, dem die "Erfindung" des Jolly Roger zugeschrieben wird, mit 2 Frauen (Anne Bonny und Mary Read) seine Kaperfahrten durchgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Anne_Bonny http://de.wikipedia.org/wiki/Mary_Read http://de.wikipedia.org/wiki/Jack_Rackham Geändert von wolf b. (22.12.2011 um 12:10 Uhr) |
#233
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Endlich ist das Thema auf dem (Spaß)-Pegel angekommen, wo es auch hingehört!
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#234
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Wie bitte? Ein Mann - zwei Frauen, das nennst du Spaß? Das ist bitterer Ernst, mein Lieber!
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#235
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Zitat:
Cola, Chips und das um 7 uhr früh? man bist du gut drauf manch anderer hat um diese zeit en kaffee |
#236
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Zitat:
Ja aus Spaß wurde Ernst und der ist heute 9 Jahre alt!
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#237
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Zitat:
Sicher oder frommes Wunschdenken Von: LWSPA-S1-SB-SV (Christian Böhl) Gesendet: Dienstag, 3. Januar 2012 13:18 An: 'WSPI Rostock' Cc: LWSPA-S1-SB-K-Praev (Hartmut Richter) Betreff: AW: Flaggenführung Sehr geehrter Herr XXX, zu 1. (Flaggenrechtsgesetz - FlaggRG) 1. Recht zur Führung der Bundesflagge: § 1 (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. Sonstige zur Seefahrt bestimmte Schiffe. Darunter fallen auch Wasserfahrzeuge die zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden (Sportboote). Darüber hinaus müssen diese Fahrzeuge überwiegend zum Verkehr jenseits der Grenze der Seefahrt bestimmt und gebaut sein. Grenze der Seefahrt gemäß der Flaggenrechtsverordnung(FlRV) Erster Abschnitt Grenzen der Seefahrt: § 1 Als Grenzen der Seefahrt im Sinne des § 1 des Flaggenrechtsgesetzes werden bestimmt: 1. die Festland- und Inselküstenlinie bei mittlerem Hochwasser, 2. die seewärtige Begrenzung der Binnenwasserstraßen, 3. bei an der Küste gelegenen Häfen die Verbindungslinie der Molenköpfe und 4. bei Mündungen von Flüssen, die keine Binnenwasserstraßen sind, die Verbindungslinie der äußeren Uferausläufe. zu 2. Siehe zu 1. zu 3. § 14 FlaggRG Flaggenrecht der Binnenschiffe: (1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden. zu 4. § 8 Flaggenrechtsgesetz - FlaggRG Flaggenführung, Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer: (2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden. (3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christian Böhl Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Hohen Tannen 10 18196 Waldeck SB E LWSPA Telefon: +49 38208 887 3163 Telefax: +49 38208 887 3116 E-Mail: christian.boehl@polmv.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: WSPI Rostock [mailto:wspd.mv.wspi-rostock@t-online.de] Gesendet: Freitag, 16. Dezember 2011 16:03 An: LWSPA-S1-SB-SV (Christian Böhl) Betreff: WG: Flaggenführung -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: lutz.XXX@arcor.de [mailto:lutz.XXX@arcor.de] Gesendet: Freitag, 16. Dezember 2011 13:41 An: wspd.mv.wspi-rostock@t-online.de Betreff: Flaggenführung Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn Sie mir zu einigen Fragen der Flaggenführung helfen könnten. 1. Sind Sportboote im Seebereich zur Flaggenführung verpflichtet und wenn ja nach welchen Vorschriften? 2. Im Flaggenrechtsgesetz findet sich der Begriff Sportboot nicht, zählen Sportboote zu den "sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffen" nach §1? 3. Was ist zu beachten, wenn ein Sportboot mit Kleinfahrzeugkennzeichen (Binnenschiff?) Seewasserstraßen befährt? 4. Dürfen sogenannte Fun-Flaggen (z.B. Kaffetasse, Cocktailglas, Piratenflagge) auf Sportbooten gehisst werden? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und wünsche Ihnen ein geruhsames Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2012 Lutz XXX Also, Bully, wer hat jetzt welches Gesetz gelesen und nicht verstanden Gruß Lutz P.S. kann natürlich auch sein, dass das nur im Seegebiet um Rostock so ist
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#238
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Lieber B4-Skipper,
da du ja leider daran ersticken zu scheinst tust du mir sehr leid, aber leider hat auch der Herr Boehl leider das Gesetzt oder deine Anfrage nicht verstanden. Das sind Seeschiffe und Kauffahrteischiffe usw Zitat:
Aber das ist mir auch jetzt egal, wenn du weiter das falsche Pferd reiten möchtest. Eigentlich waren sich alle einig das dieses Thema die eigentliche Frage schon längst verlassen hat. Mach was du willst, werd das ab nun IGNORIEREN!!! Aber ein frohes neues Jahr
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Irgendwas is ja immer... |
#239
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Zitat:
leider, leider, leider, aber hab keine Angst, ich werde schon nicht ersticken Nur durch Behauptungen lassen sich Tatsachen nun mal nicht wegdiskutieren und ich denke Herr Boehl hat meine Fragen schon verstanden und kompetent geantwortet. Zitat:
übersteigt, besteht nunmal nach §10 (1) der SchRegO keine Pflicht zur Eintragung in das Seeschiffsregister. Somit erfüllen "Sportboote" unter 15 Meter Rumpflänge auch ohne Eintragung in ein Seeschiffsregister, allein durch ihren Einsatz zur Seefahrt, also wenn sie z.B. auf Seewasserstraßen fahren, die Grundlagen und sind daher Seeschiffe. Deine Aussage, das Flaggenrechtsgesetz gilt nicht für Sportboote, ist daher schlicht und ergreifend nicht zutreffend, denn als Seeschiffe unterliegen diese Sportboote sehr wohl dem Flaggenrechtsgesetz. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#240
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Zitat:
Würdest Du so einem Beamten der WSP oder einem Richter ins Gesicht antworten? Finde Dich damit ab, die Flagge ist als einzige Flagge verboten und auch nicht in der Nähe des Platzes der Nationalen zu führen - fertig. Keine Flagge ist kein Jolly Jumper und Nationale ist kein Jolly Jumper neben unter oder über der Nationalen. Aus die Maus. Wie lächerlich macht sich eigentlich einer der ein 38 Fuß Boot mit einem Jolly Jumper "schmückt"?
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Gruß Ludwig |
#241
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@Ludowica
hab dank für deine Einschätzung das ich lächerlich bin!!! Was die grösse meines Bootes damit zu tun hat mag ich auch nicht begreifen, aber so sind halt Leute die nicht ein Boot besitzen um an Bord die alleinige Befehlsgewalt, sondern um Spaß zu haben. Wenn du jeden Morgen den Zapfenstreich unter Tröte die Flagge setzt ist das deine Sache und ich enthalte mich jeden Kommentars (nur denken tu ich das meine). Ich mache euch keine Vorschriften wie ihr was händelt was richtig oder falsch ist (solange ihr niemand gefährdet oder belästigt). Aber so langsam gehst du mir auf die Nerven und somit bist auch du ab jetzt IGNORIERT...toller Butten. Wir haben des öfteren mit zb Finanzbeamten, Polizisten und auch anderen Leuten zu tun die zwar Dinge wissen sollten aber sie dennoch nicht wissen. Wo hat denn hier ein Richter gesprochen?? Das mit der alleinige setzen der JP war doch alles geklärt, weiß nicht was du willst. Mach dein Ding und ich mach meins!!! PS: Es ist mir schon oft in Foren aufgefallen das einige User doch etwas besonderes zu sein scheinen. Eine spezielle Klientel welche sich für besonders Mustergültig hält und den Anspruch erhebt für Recht und Ordnug sorgen zu müssen. Leute die ständig mit dem Kopf schütteln und erhobenen Zeigefinger zurechtweisen. Diese Leute nerven!!! Das wars!!
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Irgendwas is ja immer...
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#242
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An den Tröötöffner:
Fahr mit deinem Sohn nach Kroatien in den Limskikanal, da sind Piraten willkommen.
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität |
#243
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Moin Ludwig
Könntest du mir bitte mal diesen Satz übersetzen? Zitat:
Weiterhin, was ist ein "Jolly Jumper" ?? Den einzigen "Jolly Jumper" den ich "ergoogeln" konnte war der Gaul von Lucky Luke. Wollt ihr jetzt allen ernstes Pferde an die Flagstöcke und Sallings knoten ?? Ich glaub ich hohl für meine Jungs auch so eine schöne Piratenflagge ..... Frohes Neues an alle die ihren Humor noch nicht verloren haben ! Gruß Michael Geändert von mikel_f (04.01.2012 um 16:47 Uhr) Grund: immer diese Rechtschreibung...... |
#244
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Zitat:
das war mit ein Grund warum wir Deutschland den Rücken gekehrt haben Hier in NL sieht man einiges noch viel lockerer als in Deutschland und selbsternannte Hilfssheriffs halten sich in Grenzen Gruß vom Leukermeer, Udo |
#245
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Zitat:
grüße von einem ehemaligen NRW´ler Auf den Punkt Gruß Ralf
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#246
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Hallo,
nach ausgiebigem Studium dieses Trööts, lässt mir eine, an sich harmlose Begegnung auf der Donau letzten Sommer, keine Ruhe mehr. Wir dümpelten mit unserem Sportboot in der Sonne, als ein Frachter die Idylle störte. Beim Rübersehen bemerkte ich, dass am Heck des Frachters an einer Wäscheleine, ein Badetuch vom FC St.Pauli wehte. Das Handtuch hing ca 1,85 m hinter und im Winkel von 22 Grad über der Nationalflagge und der Totenkopf war deutlich zu erkennen. Wie ist die Sache rechtlich zu würdigen? Handelt es sich überhaupt um eine Piratenflagge, weil der Totenkopf auf braunen und nicht auf schwarzen Grund war. Gibt es für Piratenflaggen (vor allem für die geächteten) Normen. Wie müssen die Knochen gekreuzt sein, muss der Unterkiefer vorhanden sein oder genügt es, wenn drei Schneidezähne einen leichten Überbiss andeuten. Fragen über Fragen, die mir in diesen langen Winternächten teilweise den Schlaf rauben. Grüße Hans
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#247
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Leider ist Käpitän Iglo gestorben. Damit auch die Fernsehspots mit der Piratenflagge!
Schade eigentlich. Grüße aus dem Bielenberger Piratennest! |
#248
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Zitat:
geltendes Recht und Regeln musste ich mich leider dennoch halten. Oder ggf. die Konsequenzen tragen. Und meine Meinung zur Piratenflagge findest du ja schon in diesem Trööt. , die muss ich ja nicht wiederholen. Zitat:
offensichtlich explizit zu den "ganz Besonderen". Wenn dir es Ernst war mit "...Mach dein Ding und ich mach meins!!!..." dann tu das bitte. Missionarischen Eifer finde ich auf jeder Seite immer recht gruselig.
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gregor |
#249
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Zitat:
http://www.google.de/search?q=Jolly+...w=1191&bih=719
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Gruß Kai
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#250
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Jolly Roger
Ich möchte nur kurz einwerfen, dass es nicht Jolly Jumper heißt (wurde ja schon erwähnt, dass es das Pferd von Lucky Luke ist) sondern Jolly Roger.
Ich finde, wenn man sich schon des Synonyms für den Totenkoft bedienen möchte (was derjenige vielleicht cool findet), dann doch bitte mit dem richtigen !! Froehs Neues
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