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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#226
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Stefan, so klar wie hier das Bundesmeldegesetz formuliert ist, würde ich mich einfach abmelden und fertig.
Wenn irgendeine Behörde dann der Meinung ist, dass das so nicht ginge, sollen sie mir darlegen, warum es nicht gehen soll. Und erst DANN konsultiere ich einen Anwalt – vorher nicht. Ich kann ja lesen, und ich vertraue auf meine Fähigkeiten lesen zu können. Aber das muss jeder selbst sehen wie er das machen will. Und wie kpn-hornblower schon sagte: Was wollen die Behörden machen? Einen zwangseinweisen in einen meldebaren Wohnraum?!? Ins Gefängnis stecken, weil man nicht in einem Wohnraum leben will, wie die Behörden sich Wohnraum vorstellen? Solange mir keiner eine vernünftige und plausible Erklärung liefert, warum ein Abmelden behördlicherseits nicht gehen sollte, gehe ich davon aus, dass das gilt, was im Gesetz steht. |
#227
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Eben, sag ich ja, jeder macht es nun eben so, wie es jeder eben will.
Is'n freies Land hier..... und trägt dann nötigenfalls die Konsequenzen. Wie wir ja festgestellt haben, sind wir doch alle fast schon erwachsen. Nur das wir eben diesen dusseligen Tick haben, und wir Boote besitzen.... das kannst ja auch keinem mit Vernuft erklären.... [emoji1] |
#228
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Zitat:
Ich selbst kenne einige Leute in meinem Freundes- und Bekanntenkreis, die nicht in einem solchen Wohnraum wohnen.
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#229
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Manche wohnen unter einer Brücke, was ich persönlich nur im Boot machen würde.
Gesendet von iPad mit Tapatalk
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viele Grüße aus der Grünen Heide
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#230
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Zitat:
Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#231
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Zitat:
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Cheers, Ingo
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#232
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Das stimmt auch schon länger nicht mehr. Es reicht, eine Adresse zu benennen, an die Post zugestellt werden kann. Für den ganz-viele-zwei-Zeilen-Poster: nein, E-Post geht nicht. Obwohl die natürlich für dich da sind und nicht du für sie *augenroll*
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#233
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Zitat:
Danach war ich, samt Karre "in der Fahndung" und wurde filmreif aufgebracht. Ergebnis waren wohl knapp 100 € Geldstrafe wegen Verstoß gegen das Meldegestetz und eine Frist von zwei Wochen mich anzumelden oder das Auto wird zwangsstillgelegt. Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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#234
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Ist auch noch nicht lange, obwohl - es ging auch früher schon, man musste nur Nerven haben. Ich kenne jemanden, der hat das vor gut 10 Jahren schon duchgesetzt. Der ist aber auch so stur, dass Eisenbahnschienen ausweichen wenn er draufzufallen droht ...
Noch einfacher ist es übrigens, als ofW ein Boot registrieren zu lassen. |
#235
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ahh da bin Ich schonwieder über die Schiffregistrierung gestolpert
da hat Uhlhorn wohl recht in Paragraph 18 steht Binnenschiffer und Seeleute (1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das im Binnenschiffsregister Berlin eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. aber nichts darüber wenn ein Schiff nicht im Binnenschiffsregister eingetragen ist. bedeute denn wohl dann besteht auch keine Meldepflicht..... Deutsche Gesetze echt Komliziert nette Geschichte Floppy und genau deshalb würd Ich,s gerne Richtig machen,die 100 € wären ja zu Verkraften, hab aber keine Lust das Boot dann an der Kette gelegt zu bekommen, und dann wieder eine Wohnung zu suchen, das wäre heftig |
#236
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Darf ich mal kurz? Danke ...
Ich ahnte schon, dass ich mit Freundlichkeit noch weniger weit komme. Manche verstehen wirklich nur die direkte Ansprache. Geändert von Hehehe (06.03.2017 um 23:06 Uhr) |
#237
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Toller Fred , wer sich um Postanschriften Gedanken macht , sollte sich mal überlegen ob er richtig auf einen Boot leben möchte . Ich würde mich bei einen guten Freund anmelden und gut ist es . Mann muss im Leben nicht immer alle Gesetze und Regeln zu 100 % einhalten , das macht vieles einfacher .
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#238
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Zitat:
Ich hab vorsichtshalber meist fix ne Pulle Bier gelenzt und auf "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" gemacht. Die sechs Beamten und Beamtinnen, die mich nachts in schusssicheren Westen und mit gezückter Kanone aus dem Schlaf gerissen hatten, waren so aufgeregt, dass die nicht mal gemerkt haben, dass die Karre schon ein halbes Jahr keinen TÜV mehr hatte. Das Projekt war also eh in der Endphase. Ich hab den Bus dann abgemeldet und auf einem Privatgrundstück weiter drin gelebt. Da ich mich dort auch anmelden konnte war das ok. Eigentlich bin ich so zum Boot gekommen. Mit dem Womo hab ich oft ewig gesucht um ein lauschiges Plätzchen irgendwo am Wasser zu finden, um dann doch nach spätestens zwei Nächten verjagt zu werden. Mit dem Boot konnte ich den Anker an Plätzen werfen, die man auf dem Landweg gar nicht erreichen würde und es interessiert keine Sau. Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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#239
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Einfach auf den Kahn setzen und los fahren, alles andere findet sich. Beim tippen frage ich mich, was du wohl machst, wenn du mal in eine Situation kommst mit der du vorher nicht gerechnet hast. Bitte lass mich dann ganz weit weg sein. |
#240
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lol hehe den Pöbelbeitrag gelöscht und editiert
auch besser so...Gelesen hab Ich,s aber hab meine Antwort darauf denn auch Gelöscht keine Ahnug was Ich Dir Getan hab....weil Ich wiedersprochen habe ? und ja mach mir halt Gedanken was passieren kann... Unvorhergesehenes kann natürlich immer passieren....aber von vornherein zu wissen das es nicht Erlaubt ist grob Fahrlässig das Thema is ja aber nu durch habs nun ja Kapiert grüsse Geändert von kpn-hornblower (07.03.2017 um 00:03 Uhr) |
#241
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Zitat:
Wie schon J.W. Goethe geschrieben hat.......... Wenn man ins Wasser kommt, lernt man schwimmen. . Gruss Edi
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#242
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Wie ist das denn eigentlich mit einem Bankkonto - und mit einer SIM-Karte?
Für beides braucht man doch eine Meldeadresse. Ach ne, für das Bankkonto, das haben unsere Politiker doch kürzlich (wegen der Geflüchteten?) geändert, oder?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#243
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Zitat:
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#244
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Ja, denn nach Meldegesetz hättest Du Dich abmelden müssen.
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#245
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Zitat:
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_______ ¹ https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html |
#246
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Nee, genau DAS ist nämlich nicht erlaubt!
Zitat:
Stelle Dir vor, Du hast Dir ein Schiff für 120.000 gekauft und Dein Landleben komplett aufgegeben, Haus ist weg, Auto ist weg, alle sozialen Kontakte hast Du hinter Dir gelassen usw. Und dann kommt eines Tages so ein Beamter daher und sagt, dass Du illegal lebst und lässt das Schiff beschlagnahmen. Und dann? Sorry, aber so was kommt für mich nicht infrage. Das Gesetz muss schon auf meiner Seite sein. Dann kann ich auch darauf beharren und jeden, der versuchen sollte mich davon abzubringen, lasse ich am langen Arm verhungern. |
#247
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https://segeln-ist-leben.de/home/201...ls-lifeaboard/
Hier steht einiges drin wie die Anmeldung funktioniert. Was mir allerdings noch nicht klar ist, was passiert wenn ich samt Boot den Liegeplatz verlasse für Tage? Wochen? Monate? Es kann a) ja eigentlich nicht sein, dass bei legaler Anmeldung auf dem Boot dieses nicht mehr bewegt werden darf und b) dass ich mich jedes mal ummelden muss wenn ich eine Tour mache. Praktisch gesehen wird es keinen interessieren aber ob es gesetzeskonform ist? https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__20.html Danach dürfte das Schiff nur "gelegentlich" fortbewegt werden. Müsste man schauen wie "gelegentlich" definiert ist. Eventuell wäre aber eine Eintragung ins Binnenschiffregister möglich. http://www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.d...ster/index.php Personenschiff über 5 Tonnen Wasserverdrängung. Dann würde möglicherweise § 28 BMG gelten. Gruß Chris
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#248
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„Gelegentlich“ ist vermutlich nicht definiert und wird im Zweifel vor Gericht entschieden. Oder es wird in einem ganz anderen Gesetz definiert, was hiermit gar nichts zu tun hat.
Wenn Du mehr als „gelegentlich“ unterwegs bis, meldest Du Dich eben ab. Ist doch einfach und steht auch so im Gesetz. Geändert von Uhlhorn (07.03.2017 um 14:56 Uhr) |
#249
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Zitat:
Bei einem Verstos der Hubert 100 Euro gekostet hat Geht ja nicht um professionellen Drogenschmuggel Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#250
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Also, ich war man auf der Seite des Verkehrsamtes¹ in Hamburg. Und Dort steht, dass …
Zitat:
Dort steht nicht, dass man an einer Adresse gemeldet sein muss. Dort steht nur, dass man eine Meldebescheinigung oder einen Personalausweis vorlegen muss. Wenn man sich nun nach §17 BMG abmeldet, dann steht auf dem Personalausweis keine Wohnadresse mehr. Trotzdem kann man diesen Ausweis vorlegen. Es bleibt ja weiterhin ein gültiger Ausweis. Und in der Meldebestätigung wird vermutlich stehen, dass man keinen festen Wohnraum mehr hat – falls man lieber den Pass + (Ab-)Meldebescheinigung vorlegen möchte. Gut, das ist jetzt kein Gesetzestext. Aber es gibt bestimmt schon jemand, der das ausprobiert hat. _______ ¹ http://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/6...kfz-zulassung/ |
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