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  #226  
Alt 16.07.2017, 13:27
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Hab meinem Makler zwecks Kasko gelöchert..bei einer Allriskpolizze ist alles save.....kontrolliert Euro Polizzen ..
Wo bist du versichert? Ich bin bei Herdmanns, werde gleich mal in die Unterlagen sehen. So weit ich weiss habe ich auch "Alldisk".

Gruß Achim
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  #227  
Alt 16.07.2017, 14:45
Benutzerbild von Breezer
Breezer Breezer ist offline
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Beziehts sich die Allriskpolice nicht nur auf die Kasko?
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  #228  
Alt 16.07.2017, 14:59
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Breezer Beitrag anzeigen
Beziehts sich die Allriskpolice nicht nur auf die Kasko?
ja genau....
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  #229  
Alt 16.07.2017, 15:08
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Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
Wo bist du versichert? Ich bin bei Herdmanns, werde gleich mal in die Unterlagen sehen. So weit ich weiss habe ich auch "Alldisk".

Gruß Achim

Ich hatte das Problem bei KFZ ....meine Bootsversicherung ist eine Allrisk....aber es geht vor allem um die inneren Betriebsschäden...auch die können rein theoretisch bei einer Allrisk ausgeschlossen sein...der Vorteil bei Allrisk ist, dass die Versicherung dezidiert sagen muss, welche Risken sie nicht abdeckt.....ich kann nur jeden empfehlen seine Polizze nachzukontrollieren...
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  #230  
Alt 16.07.2017, 15:09
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von TomBow Beitrag anzeigen
Wäre es nicht für Ecki hilfreich wenn wir vielleicht Wege aufzeigen könnten wie er mit Schlamassel klarkommt!
Der einzige Schlamassel für den Eigner, der zur Zeit feststeht, ist der Totalverlust seines Bootes.
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  #231  
Alt 16.07.2017, 15:12
Peppone Peppone ist offline
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Wen's interessiert, hier die Bedingungen von Panthaenius.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ... :



https://www.pantaenius.com/pantaeniu...ht_bedingungen
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  #232  
Alt 16.07.2017, 15:39
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Der einzige Schlamassel für den Eigner, der zur Zeit feststeht, ist der Totalverlust seines Bootes.
....und vielleicht ja auch die 13 Menschen, die dabei zum Teil schwer verletzt wurden???!!!
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Gruß Thomas
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  #233  
Alt 16.07.2017, 15:56
Hehehe Hehehe ist offline
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Solange kein Verschulden des Eigners feststeht, ist das zwar dramatisch, aber nicht sein Schlamassel. Der einzige Schlamassel des Eigners, der zur Zeit feststeht, ist tatsächlich der Totalverlust seines Bootes.
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  #234  
Alt 16.07.2017, 15:56
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Zitat:
Zitat von ecki32 Beitrag anzeigen
Ja leider es war unsere
Eckhard
Oje, herzliches Beileid!

Nicht nur das Boot ist hinüber, auch noch das ganze Theater am Hals. Sowas braucht kein Mensch!

Drücke die Daumen!

LG Werner
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  #235  
Alt 16.07.2017, 16:01
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1. Schäden, die verursacht sind durch Konstruktions-, Fabrikations-, Bearbeitungs- oder Materialfehler, Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, Korrosion, Rost und Elektrolyse. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur für die von dem Fehler bzw. der Abnutzung betroffenen Teile selbst;Verlust oder Beschädigung, die als Folge des Fehlers bzw. der Abnutzung an anderen Teilen der versicherten Sachen entstehen, sind im Umfang dieser Bedingungen gedeckt;


So schreibt Pantaenius.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #236  
Alt 16.07.2017, 16:09
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Was für eine Katastrophe

...noch ein Beispiel welches meine Antipathie gegen Hybrid Technologie bestätigt...

Das kann man nicht verallgemeinern! Hybridfahrzeuge sind eigentlich sehr sicher, ich selber fahre seit vielen Jahren Toyota Prius. Noch nie Probleme gehabt, und da bin ich nicht der Einzige.

Im Fall der explodierten Yacht von Eckardt sind mit ziemlicher Sicherheit mehrere unglückliche Faktoren zusammen gekommen, die schließlich zur Katastrophe geführt haben. Das sind Sachen, da steckt man nicht hinter. Der Knackpunkt waren hier wohl die Lithium-Batterien. Möglicherweise sind die im marinen Bereich (noch) nicht gegeignet. Völlig klar ist das ja noch nicht.
Ist auch deswegen kein Grund, die Hybrid-Technologie an sich zu verteufeln.

LG Werner
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  #237  
Alt 16.07.2017, 16:27
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator M Beitrag anzeigen
Moin

hier sieht man die Wucht der Explosion.

http://www.mt.de/lokales/minden/2185...erletzten.html
Also das haut einen von den Socken! Da kann man ja wortwörtlich von " in die Luft geflogen" sprechen. Wahnsinn! Die Frage stellt sich wirklich: Was hat diese gewaltige Detonation (das war nicht bloß ne "Explosion", das war eine Detonation!) wirklich ausgelöst?

Ich bin platt!

LG Werner
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  #238  
Alt 17.07.2017, 10:56
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
1. Schäden, die verursacht sind durch Konstruktions-, Fabrikations-, Bearbeitungs- oder Materialfehler, Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, Korrosion, Rost und Elektrolyse. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur für die von dem Fehler bzw. der Abnutzung betroffenen Teile selbst;Verlust oder Beschädigung, die als Folge des Fehlers bzw. der Abnutzung an anderen Teilen der versicherten Sachen entstehen, sind im Umfang dieser Bedingungen gedeckt;


So schreibt Pantaenius.
Tja dies gilt für Pantaenius und einige andere Bootsprofis wie Eerdmanns und Bavaria . Ich kann aber aus Erfahrung sagen das es "leider" etliche gebastelte Versicherungen , von großen renomierten Konzernen gibt , die keine Ahnung vom Metier haben.
DA stehen dann solchen netten Sätze wie ,
- anfängliche Seeuntüchtigkeit
- für den eingesetzten Zweck nicht zulässig ( CE Fahrtgebiete)
- Konstruktions und Folgefehler
- Bergekosten nur bis zur Versicherungshöhe

und das ganze dann noch ohne Umkehr der Beweislast (also nicht All Risk).

Manche wissen gar nicht das Sie für nix Geld ausgeben.

Gruß Mark
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  #239  
Alt 17.07.2017, 11:33
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator M Beitrag anzeigen
Tja dies gilt für Pantaenius und einige andere Bootsprofis wie Eerdmanns und Bavaria . Ich kann aber aus Erfahrung sagen das es "leider" etliche gebastelte Versicherungen , von großen renomierten Konzernen gibt , die keine Ahnung vom Metier haben.
DA stehen dann solchen netten Sätze wie ,
- anfängliche Seeuntüchtigkeit
- für den eingesetzten Zweck nicht zulässig ( CE Fahrtgebiete)
- Konstruktions und Folgefehler
- Bergekosten nur bis zur Versicherungshöhe

und das ganze dann noch ohne Umkehr der Beweislast (also nicht All Risk).

Manche wissen gar nicht das Sie für nix Geld ausgeben.

Gruß Mark
So eine Versicherung hatte ich leider auch mal, die kannten den Unterschied zwischen Motorlager und Winterlager nicht.....
Persenning war während eines Sturmes im Winter zerrissen und größtenteils weg. Hab den Schaden gemeldet: Boot liegt im Winterlager und hab einen Schaden > Antwort Schäden am Motor und dessen Lager sind nicht versichert Bis die Kapiert hatten das Winterlager und Motorlager nicht dasselbe sind hat einige Briefe und Nerven gekostet. Und das war eine grosse Versicherung. Seitdem nur noch mit Profis wie Pantaenius.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #240  
Alt 17.07.2017, 12:25
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von mibutcher Beitrag anzeigen
Ich habe gerade in meiner Haftpflichtpolice nachgesehen.
"Versichert ist die Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch des in der Police genannten Fahrzeuges zu privaten Zwecken."

Ich würde einen technischen Defekt als Schaden aus dem Besitz interpretieren.
So sehe ich das auch, denn dort steht nicht, dass ich den Schaden explizit herbeigeführt haben muss, sondern alleine der Besitz ist in dieser Formulierung ausreichend. Die Frage ist, wie das und zu verstehen ist. Reicht eines oder muss beides sein. Und ich würde sagen, es reicht eines. Sonst ist beispielsweise auch nicht versichert, wenn man nicht richtig festmacht und dann essen geht.

Alle anderen Versicherungen fördern das Verhalten, dass man sich im Nachhinein "erinnert", doch was an der Leitung gemacht zu haben, was schließlich zum Brand führte - wäre dann nämlich günstiger.

Grüße
Tycho
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  #241  
Alt 17.07.2017, 12:32
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
So sehe ich das auch, denn dort steht nicht, dass ich den Schaden explizit herbeigeführt haben muss, sondern alleine der Besitz ist in dieser Formulierung ausreichend. Die Frage ist, wie das und zu verstehen ist. Reicht eines oder muss beides sein. Und ich würde sagen, es reicht eines. Sonst ist beispielsweise auch nicht versichert, wenn man nicht richtig festmacht und dann essen geht.

Alle anderen Versicherungen fördern das Verhalten, dass man sich im Nachhinein "erinnert", doch was an der Leitung gemacht zu haben, was schließlich zum Brand führte - wäre dann nämlich günstiger.

Grüße
Tycho
wieso günstiger ?

Wenn ein Haftpflichtschaden da ist zahlt die Haftpflicht. Wenn kein Haftpflichtschaden da ist, dann braucht weder die Haftpflicht zu bezahlen noch der Eigner.

In Eckis Fall um auf diesen Fall zurückzukommen.

hier ist ein technischer defekt die Ursache = Kein Haftpflichtfall. Die anderen geschädigten Eigner haben keine Regressansprüche an Ecki. Diesen hilft nur die eigene Kasko.
Sollten sie keine Kasko haben, haben sie schlich und einfach Pech und müssen ihren Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Ecki hat eine Kasko und diese übernimmt seinen Schaden.
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  #242  
Alt 17.07.2017, 13:47
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In Eckis Fall um auf diesen Fall zurückzukommen.

hier ist ein technischer defekt die Ursache = Kein Haftpflichtfall. Die anderen geschädigten Eigner haben keine Regressansprüche an Ecki. Diesen hilft nur die eigene Kasko.
Sollten sie keine Kasko haben, haben sie schlich und einfach Pech und müssen ihren Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Steht deine Aussage aber nicht im Widerspruch zu den Haftpflicht-Versicherungsbedingungen?

Zitat:– Yacht-Haftpflicht-Bedingungen / Seite 1 –


1. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass
sie wegen eines Schadenereignisses, das im Zusammenhang mit Besitz und Gebrauch des in der Police genannten Fahrzeugs
eingetreten ist, von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen auf Schadenersatz (für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ) in Anspruch genommen werden.
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  #243  
Alt 17.07.2017, 13:59
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Steht deine Aussage aber nicht im Widerspruch zu den Haftpflicht-Versicherungsbedingungen?

Zitat:– Yacht-Haftpflicht-Bedingungen / Seite 1 –


1. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass
sie wegen eines Schadenereignisses, das im Zusammenhang mit Besitz und Gebrauch des in der Police genannten Fahrzeugs
eingetreten ist, von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen auf Schadenersatz (für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ) in Anspruch genommen werden.
Nein den entscheidenden Passus hab ich dir markiert.

die gesetzlichen Haftpflichtbedingungen sind ein Schadensereignis das durch den Eigner als Verursacher verursacht wurde oder er durch eingreifen abwehren hätte können(er rammt dein Boot, ...) . Der Eigner also für den Schaden Haftbar ist.
Im Falle eines technischen defektes ist der Eigner nicht haftbar und somit nicht die Haftpflichtversicherung.

Geht ja auch aus dem verlinkten Bericht hervor. Man müsste diesen halt mal lesen da wird klar von einer Versicherung dargelegt, warum und wieso die geschädigten Eigner im obigen Fall keine Regressansprüche gegenüber dem Eigner der explodierten Yacht haben.

Einfach nochmal #177 lesen

entweder die anderen Eigener haben eine Kasko oder sie schauen erst mal in die Röhre. Den Weg des Gerichtes mit der Produkthaftpflicht des Herstellers ist ein langer Weg. Und auch da muss man erst mal sein Boot reparieren. Bis man dann sein Geld wieder hat....
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Geändert von billi (17.07.2017 um 14:06 Uhr)
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  #244  
Alt 17.07.2017, 14:10
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Navigator M Navigator M ist offline
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Ich glaube hier bringen immer wieder welche Ihre Erfahrungen aus dem KFZ Sektor mit in diese Diskussion..
Im PKW Bereich gibt es eine Gefährdungshaftung , was bedeutet ein KFZ Halter hat immer schuld , auch wenn das Auto nur dumm rum steht , wieviel % Seine "Mitschuld" beträgt , das sagt dir dann der Richter. Ergo ist jeder Schaden im PKW Bereich versichert .
Irgendwer zahlt da immer.

Bei Booten ein ganz anderes Thema . Wer etwas macht/tut/handelt und dabei etwas falsch macht , dem kann eine Schuld zugewiesen werden.
Wer nix falsch macht hat auch keine Schuld.
Eine Haftpflicht ist dann nur dazu da mir den Arsch zu retten.
Hab ich was schuldhaftes gemacht zahlt Sie , ansonsten verteidigt Sie mich gegen "ungerechtfertigte " Ansprüche.
Darum kostet die auch nur 100 - 150 € !

Für einen ruhigen Schlaf brauch man eine Kasko aber nicht eine die man bei seinem Lieblingsvertreter der auch die Hausrat,Gebäude etc. abgeschlossen hat und mit seiner Versicherungsmutter dann mal eben was zusammen bastelt.

Gruß Mark
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  #245  
Alt 17.07.2017, 14:36
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Zitat:
Zitat von Navigator M Beitrag anzeigen
Wer etwas macht/tut/handelt und dabei etwas falsch macht , dem kann eine Schuld zugewiesen werden.
Wer nix falsch macht hat auch keine Schuld.
Schwieriges Terrain, ....

Unterstellen wir mal (im vorliegendem Fall ... nur rein theoretisch) Ecki hätte gewusst, daß sein Ladegerät und/oder Batterie defekt ist und hat es dennoch nicht vom Strom genommen ... würde dann die Vers. zahlen (müssen)?
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  #246  
Alt 17.07.2017, 14:46
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator M Beitrag anzeigen
Ich glaube hier bringen immer wieder welche Ihre Erfahrungen aus dem KFZ Sektor mit in diese Diskussion..
Im PKW Bereich gibt es eine Gefährdungshaftung , was bedeutet ein KFZ Halter hat immer schuld , auch wenn das Auto nur dumm rum steht , wieviel % Seine "Mitschuld" beträgt , das sagt dir dann der Richter. Ergo ist jeder Schaden im PKW Bereich versichert .
Irgendwer zahlt da immer.
Nö, das stimmt so leider absolut nicht. Habe ich am eigenen Leib erfahren dürfen.

Wenn das Auto, welches neben dem Deinen parkt, anfängt zu brennen und Deins mit abfackelt, hast Du hoffentlich eine Kasko - denn die Haftpflicht zahlt Dir nix. Seine nicht und Deine erst recht nicht.

Sobald ein Fahrzeug abgestellt wird, gehen von ihm keine Gefahren mehr aus, die seinem Betrieb zugerechnet werden können.
Kein Betriebsschaden, keine Gefährdungshaftung - keine Haftpflichtdeckung.

Gruß, Jörg
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  #247  
Alt 17.07.2017, 14:59
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wenn ich das richtig verstehe, würden alle Schäden von der Versicherung des Eigners bezahlt, wenn ihn eine Schuld trifft z.b. Ladegerät läuft über Nacht, das ein Kurzschluss erzeugt, oder eigens Reparierte
Kabel.

Wobei dann nun die grobe Fahrlässigkeit zum zuge kommt, die man ja auch Versichern kann. Sehe ich das richtig ?
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  #248  
Alt 17.07.2017, 15:31
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Nö, das stimmt so leider absolut nicht. Habe ich am eigenen Leib erfahren dürfen.

Wenn das Auto, welches neben dem Deinen parkt, anfängt zu brennen und Deins mit abfackelt, hast Du hoffentlich eine Kasko - denn die Haftpflicht zahlt Dir nix. Seine nicht und Deine erst recht nicht.

Sobald ein Fahrzeug abgestellt wird, gehen von ihm keine Gefahren mehr aus, die seinem Betrieb zugerechnet werden können.
Kein Betriebsschaden, keine Gefährdungshaftung - keine Haftpflichtdeckung.

Gruß, Jörg
Man versucht sich rauszuwinden wo man kann.
Hätte ich mein Auto oder Boot oder was auch immer nicht da hingestellt, wo es plötzlich abfackelt und andere in Mitleidenschaft zieht hätten die anderen keinen Schaden. So hab ich es aber da hingestellt und muss dafür haften, so seh ich das. Folglich also meine Haftpflichtversicherung.

Also schön wärs...

Gruß Torben
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  #249  
Alt 17.07.2017, 22:41
booter booter ist offline
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Da ich selbst teilweise Unsinn geschrieben habe und im Sinbe des Themas: EDIT
__________________
Irgendwas ist immer!

Geändert von booter (18.07.2017 um 06:19 Uhr) Grund: Zur Beendigung der Diskussion
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  #250  
Alt 17.07.2017, 22:51
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Zitat:
Zitat von booter Beitrag anzeigen
Falsche Behauptungen werden nicht richtig, in dem man sie wiederholt!

Ich bin zwar nur (Versicherungs-) Laie, aber ich habe beruflich hier und da mit Schadenersatzansprüchen zu tun.

Wenn Dein Boot brennt und meins daneben steht und Schaden nimmt, werde ich Dich als Eigner haftbar machen. Im besten Fall springt die Haftpflichtversicherung an Deiner Stelle ein.

Wenn also Deine Haftpflichtversicherung nicht zahlt oder Du keine Haftpflichtversicherung hättest, würde ich bei Dir als Person meinen Schaden geltend machen.

Ob Du Schadenersatzpflichtig bist ist im BGB geregelt.

Die Schuldfrage des Eigners oder Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit ist m.E. nur im Innenverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer relevant. Nicht aber für die Haftung für Schäden am Eigentum Dritter.
Dann ließ nohmal 177 da bestätigt es sogar ein Fachmann.

Und ich kenne das Prozedere Leider aus nem Bekanntenkreis als in Karlsruhe eine Yacht abgebrannt ist und die geschädigten im Umkreis beinahe in die Röhre schauten. (einer hatte tatsächlich keine Kasko und hat nichts bekommen).
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Gruß Volker
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