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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#2526
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Zitat:
Charterboote sind Gewerbeobjekte, die werden nach der Zeit X erst freigegeben für die private Nutzung, wenn dieser Zeitraum der Veräusserung bis 2008 gesperrt war, dann zählt eben 2008. Die Charterboote kamen nicht ins Land ala Mundanmeldung wie unsere Boote, die unterliefen einem echten Papierkram.
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#2527
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Genau das wird der Pferdefuß sein.....gewerbliche Nutzung bis 2008....ich befürchte es auch.....habe es auch meinem Freund so gesagt.....er muss halt jetzt a bisserl tricksen......mit dem Ausklarieren kommt er mal aus der vorübergehenden Einfuhrkiste raus......und dann halt Plan B....
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#2528
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Ich kenn mich ja nicht aus, aber wenn der das Boot 2008 in Kroatien gekauft hat und dort auch betrieben, war es ja nicht im Zollager weil ja die Kroaten vorher es offiziell mit Steuer gekauft haben? oder eben nicht ??hmm
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Sonnige Grüße Thomas |
#2529
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Danach (Frist)stellt er einen Antrag auf Freilassung beim Zoll, bezahlt Steuer und Zoll auf den Restwert und ist frei. Das wurde anscheinend nicht gemacht.
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#2530
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Die Firma hat das Boot gekauft....Einfuhrumsatzsteuer bezahlt und diese Steuer wieder vom Finanzamt zurückgeholt.....ein ganz normaler Vorgang wenn eine Firma kauft. Beim Verkauf an Privat innerhalb Kroatiens hätte 2008 die Mehrwertsteuer und der Zoll vom damaligen Zeitwert an den kroatischen Staat abgeführt werden müssen (wie von Glumpo beschrieben) Um diese Abgaben zu sparen wurde rein rechtlich das Schiff aus Kroatien exportiert, damit musste keine Mehrwertsteuer an den kroatischen Staat abgeliefert werden. Der neue Besitzer meldete das Schiff in Österreich an, machte jedoch keine Einfuhr, sondern verbrachte das Schiff wieder im Rahmen der vorübergehenden Einfuhr nach Kroatien. d.h. für die Kroaten ist das Schiff erst seit 5 Jahren in Privatbesitz vorhanden und fällt daher nach Meinung des Zollbeamten aus der 8 Jahresregel heraus....
Normalerweise wäre es kein Problem die Zolldeklaration zu erhalten, jedoch könnte die gewerbliche Nutzung den Fristenlauf verlängert haben....das ist das Problem...........ein Sonderfall, wo die Versteuerung mit 5 % sinnvoll gewesen wäre.... |
#2531
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Der Bekannte wird hier im Forum mitgelesen haben.
Da hat jemand, ich weiss nicht mehr wer, vehement behauptet, bei Booten älter als acht Jahre müsse man gar nix machen, ausser Pivo trinken.
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Gruss Vestus |
#2532
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Ist ja auch die Regel.....nur sein Schiff ist für die Behörde nicht 8 Jahre...aber vielleicht geht's ja eh trotzdem durch.....ansonsten gibt's eh Plan B....... es ist halt ein Sonderfall, welcher...hinten nach Obergscheit sein ist einfach......durch den Mist, welcher hier verzapft wurde haben einige hundert Bootseigner umsonst versteuert....aus lauter Verunsicherung durch einige Anbieter und durch diverse Foren....bei diesem Sonderfall hält sich der Schaden auch in Grenzen....viel größer wäre der Schaden gewesen hätten 10.000,-- Bootseigner umsonst versteuert.... |
#2533
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Es gibt sowieso nur mehr Sonderfälle.
Der eine hat ein Boot älter 8 Jahre in Kroatien kann aber die Erstinbetriebnahme wegen fehlender Unterlagen nicht nachweisen. Der andere hat ein Boot älter 8 Jahre in Kroatien nach 2005 gebraucht gekauft und kann die Erstinbetriebnahme nicht nachweisen weil Vorbesitzer nicht mehr erreichbar. Wieder ein anderer hat ein Boot älter 8 Jahre in der EU gekauft und ist weniger als 8 Jahre in Kroatien, kann aber die Erstinbetriebnahme nicht nachweisen weil Vorbesitzer nicht mehr erreichbar. Wieder ein anderer hat ein Boot älter 8 Jahre in der EU gekauft und ist weniger als 8 Jahre in Kroatien, hat innerhalb 36 Monate ausklariert und wieder einklariert hat aber keine Bestätigung das er wirklich in der EU war. Wieder ein anderer hat ein Boot neu in der EU gekauft und hat innerhalb 36 Monate ausklariert und wieder einklariert hat aber keine Bestätigung das er wirklich in der EU war. Wieder ein anderer hat ein Boot älter 8 Jahre in Holland gekauft und ist weniger als 8 Jahre in Kroatien, kann aber die Erstinbetriebnahme nicht nachweisen weil er zuvor in Holland war, dort braucht man keinerlei Unterlagen und hat somit jetzt garnix. Alle diese Eigner hätten meiner Meinung nach nicht warten sollen, sondern entweder versuchen sollen doch noch Unterlagen aufzutreiben, für dass ist es noch nicht zu spät, oder die Sonderversteuerung mit 5% in Anspruch nehmen hätten sollen ( zu spät ). Für einige Eigner wird es möglicherweise sogar noch Strafzoll und Verzugszinsen geben wenn sie nach dem 1 April 2014 erst die Zolldeklaration in Angriff nehmen. |
#2534
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Grüße Sandra & Schorsch |
#2535
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Die ganze Arbeit für fast nix?? In Ö gibt es auch Branchen wo das Finanzamt aufgrund des Arbeitsaufwandes auch auf Mikimaussteuern verzichtet.
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Sonnige Grüße Thomas
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#2536
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Die EU hat schon reklamiert das die Zolleinnahmen in Kroatien zu niedrig sind.
Da die Zolleinnahmen an die EU geht werden sich die Kroatischen Zöllner keine Fehleingaben leisten können. |
#2537
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Dein Abwarten und Pivo drinken ist die bei weitem irreführendste Meldung gewesen. Geändert von XXXXXXX (20.10.2013 um 16:17 Uhr)
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#2538
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Hi Leute,
alle die Ihre Boote noch nicht verzollt haben, würde ich DRINGEND raten, sich langsam zu bewegen und die notwendigen Papiere zusammenzustellen und diese über eine Spedition beim Zoll einzureichen, denn der Tag X (März 2014) kommt sehr bald, und dann gibt es echt saftige Strafen. Eine nicht erfolgte Verzollung ist eine BRINGSCHULD. Einzige Gefahr die besteht, dass die Zollbehörde die Jahresfristen nicht anerkennt, dann ist wohl die 25% Mehrwertsteuer zusätzlich fällig. Die einzigen die die Sachlage beurteilen können ist die Spedition in Abstimmung mit der Zollbehörde. Diese Entscheidungen (Sonderfälle) sind zu akzeptieren, auch wenn sie für den Betroffenen ärgerlich sind. Thats it !!
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#2539
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Ich weiss es deswegen, da ich mich vor 4 Jahren ernsthaft erkundigt habe, ein Boot auf Chartebasis in Kroatien zu benutzen. Warum der Zoll nun die Jahresfristen nicht anerkennt, sollte über eine Spedition abgeklärt werden. Hat der betreffende Besitzer das Zollverfahren schon eingeleitet, oder ist das nur eine Antwort von einem guten Bekannten der einen kroatischen Zöllner kennt?? |
#2540
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nur...es sollte hier nicht dauernd um persönliche Eitelkeiten gehen.....ich hab halt sachlich informiert, welches Problem aufgetaucht ist...dazu ist das Forum ja da.....ich habe mit dem Fall persönlich nichts zu tun...ich habe nur informiert....l |
#2541
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Zitat:
Sogar die EU kann überschlagen, und 1,7% von 100.000€ sind eben nur 1700€, das kriegt sogar die Eu hin, ganz sicher. Und soooo viele Boote >8Jahre sind eben net mit großen Restwert anzutreffen, das landet alles unter 1000€/Boot. Die jüngeren sind schon in sauberen Tüchern
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#2542
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Die MArina wird keine Verträge auf anderslautende Besitzer verschicken. Wer den Bootsnamen des Vorbesitzers, oder die Reg-Nummer hat kann sich seinen Beweis auch anders besorgen. |
#2543
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Nur der Chaota-Zoll sieht das ganz anders. Der will für mich keine BEweise suchen, obwohl er sie am Bildschirm hat Ebenso interessieren ihn Rechnungen in keinster Art und Weise. Das Ergebnis ist sehr digital: Zoll und Steuer zahlen, oder Zoll zahlen. EInmal gefangen im System git es kein Zurück mehr, keine Möglichkeit einer Berichtigung solange wie nicht die Schuld getilgt ist. Und deswegen wollen die Speditionen alle Papiere sehr sauber und eindeutig haben, keien Wischi Waschi aus Erklärungsnot heraus. |
#2544
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Ist sich aber bei mir gerade noch um 3 Monate ausgegangen. |
#2545
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Anscheinend müssen wir weiter Pivo trinken, ich bin auf eine Unionsrichtlinie gestoßen, nach der es für Boote keinen Zoll gibt.....
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik, Gesetzgebung, Zolltarif Zollgesetzgebung Brüssel, den 28. März 2013 TAXUD/A2/SPE/MRe – D (2013) 401270 TAXUD/A2/SPE/2013/058-DE Aktualisierung vom 2. April 2013 Informationsunterlage AUSSCHUSS FÜR DEN ZOLLKODEX Fall19: Eine französische Privatperson ist Eigentümer eines Segelbootes für die Seeschifffahrt, für das in Frankreich beim Kauf des Bootes keine Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Das Boot hat Unionscharakter. Die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgte mehr als 8 Jahre vor dem Beitritt. Die betreffende Person verbrachte das Segelboot nach Kroatien, dort wurde das Boot vor dem Tag des Beitritts in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt. Am 1. Juli 2013 befindet sich das Boot weiterhin in diesem Verfahren. Anfang März 2014 wendet sich die betreffende Person an die kroatischen Zollbehörden, weil die Frist für die Beendigung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung am 31. März 2014 abläuft. Sie beabsichtigt, das Boot zur Überführung in den freien Verkehr in Kroatien anzumelden, da das Land der EU beigetreten ist. Lösung: In Anbetracht der Tatsache, dass auf Segelboot für die Seeschifffahrt und Motorboote (ausgenommen solche mit Außenbordmotor) für die Seeschifffahrt kein Zoll erhoben wird und außerdem in Anbetracht der Tatsache, dass nach Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) auf Fahrzeuge (u. a. Boote) keine Mehrwertsteuer erhoben wird, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt mehr als 8Jahre beträgt, kann eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für derartige Boote ohne Nachweis des Unionscharakters angenommen werden, allerdings muss in diesem Fall der Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Einfuhrabgaben sind nicht fällig, da auf Boote kein Zoll erhoben wird. Darüber hinaus ist das Boot auch von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ein Nachweis über den Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass das Boot älter als 8 Jahre ist. ............immerhin a offizielles EU-Papierl......nachdem sind die...1,7 Zoll illegal........auch das Problem meines Bekanntes löst sich in Luft auf.....es wird nicht zwischen gewerblicher und privater Nutzung unterschieden..... trotzdem...Pivo trinken.....vielleicht gibts bis..Feber noch neue Durchführungsbestimmungen, das Boot wird vom Schätzwert auch ein Jahr billiger.......das würde zu kroatischen Arbeitsweise passen......bis 31. März haben wir Zeit |
#2546
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wennst außerdem rechnest.....über 12 Meter...O-Steuer.....trailerbare...fallen auch weg,......bei einem 15 Jahre alten Schifferl hast einen Schätzwert laut Schwacke....von ca 25 % vom damaligen Basisneuwert.....d.h......da kommt ein durchschnittlicher Schätzwert von 20-30 Tausend Euro raus.........also mehr wie 400,-- Euro pro Schiff kommt da auch nicht zusammen....das sind doch Bagatellzölle....da kommt sowieso nichts zusammen....also...der Ergeiz wird sich in Grenzen halten.....die Kroaten werden sich hüten Bootstouristen wegen Bagatellsteuern, die sowieso nach Brüssel gehen ...zu verprellen...der Schaden für den Tourismus wäre einfach zu groß........liebe Grüsse Bernhard liebe Grüsse Bernhard |
#2547
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Was die eigentlich meinen mit Seeschiffahrt, ist die Länge von >12m. Die sind dann zollfrei. Wenn du dir das Dokument in Englisch ansiehst dann steht "Seagoing Vessel" drin, und nun nimm mal deinen Seebrief und lese ganz genau Aber.....die Kroaten juckt das alles net...leider, diese Wortspielerei ist da.... und man kann es so auslegen, wenn es da net die Aufklärung mit >=12m gäbe |
#2548
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Das ist halt die 12m- Grenze. Leider.
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#2549
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Michi wie klappts mit deiner Deklaration?
Wird der Schrieb(Datum der ersten Anmeldung) der Vignette anerkannt? |
#2550
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Ihr macht euch das schon leicht
Der kroatische Zoll ist da schmerzfrei (wie eigentlich überall auf der Welt), dem könnt Ihr Zettelchen und Ausdrucke der EU vorlegen wie Ihr wollt, die machen eh was sie für Richtig halten (so oder dubios auch anders) Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten a. Zahlen, was der Zoll fordert b. nicht Zahlen und während des Einspruchverfahrens ca. 4-5 Jahre nicht Boot fahren (was dir der Zollbeamte auch ins Gesicht sagt) Für was entscheidet Ihr Euch - oder geht der Trend zum 2. Boot Und glaubt mir, die lehnen die Deklaration auch wegen 50 € Diff. ab Ich kenne einige die auch Ihre alten Boote mit den 5 % versteuert haben - die sind jetzt fein raus. Für den Rest bleibt es spannend Wolfgang |
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