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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#301
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Der vollständigkeitshalber, hier noch die Zusammenfassung des Falles aus der Berner Zeitung. Darin wird auch das Strafmass (plausibel) begründet.
Der Beschuldigte im Bootsdrama auf dem Bielersee wurde gestern wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Sein Anwalt kündigte bereits Berufung an. Für Gerichtspräsidentin Elisabeth Ochsner reichen die Indizien aus: Es bestehe kein erheblicher Zweifel, dass der angeklagte Bootsführer am 11.Juli 2010 auf dem Bielersee eine 24-jährige Frau überfahren und getötet hat. Ochsner verurteilte den 77-jährigen Unternehmer gestern am Regionalgericht in Biel wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Zudem muss er die Verfahrenskosten von total rund 95000 Franken bezahlen. Aus der ersten Reihe im vollen Gerichtssaal, wo die Familie des Beschuldigten sitzt, ist immer wieder Kopfschütteln zu sehen, lautes Schnaufen ist zu hören, zwischendurch auch eine spitze Bemerkung. «Das gibts doch nicht», zischt es, als Ochsner das Urteil verkündet. Der Bootsführer selber sitzt regungslos auf seinem Stuhl, den Körper gebeugt, den Kopf gesenkt. Kein einseitiges Verfahren «Die Polizei hat 13 Besitzer von Luxusbooten ermittelt, die aber gar nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt auf dem Bielersee unterwegs waren», eröffnete Elisabeth Ochsner ihre Urteilsbegründung. Und widersprach damit dem Vorwurf des Verteidigers, sein Mandant sei von Beginn weg vorverurteilt worden und die Ermittlungen hätten sich nur auf ihn fokussiert. Weiter ging Ochsner detailliert auf die Zeugenaussagen ein. Diese seien grundsätzlich ein unzuverlässiges Mittel, «da die Fähigkeit des Menschen, sich vollständig an etwas zu erinnern, beschränkt ist». Insgesamt aber komme, was das Gesamtbild der Zeugenaussagen zum örtlichen und zeitlichen Geschehen betreffe, nur das Boesch-Boot des Beschuldigten infrage. «Sehr unwahrscheinlich» sei es, dass sich all diese Zeugen getäuscht hätten. Und sogar wenn: «Dann gibt es immer noch die Gutachten.» Werbung ![]() Knochen gaben Ausschlag Die Indizien sind für das Gericht handfest, auch wenn keine eindeutigen Spuren wie DNA festgestellt werden konnten. «Das Boot fuhr nach dem Unfall bei der Petersinsel noch bis Sutz – eine bessere Waschmaschine gibt es nicht», begründet Ochsner dies. Entscheidendstes Gutachten war für die Einzelrichterin der Nachweis der hellen Mikrospuren in der Kerbe der Schraube: Sie wurden in Wiesbaden und Halle (D) als menschliches Knochenmaterial identifiziert. Zusätzliche Tests waren nötig, weil die Schraube zuvor für ein 3-D-Scanning mit Kreidespray eingesprayt und danach gereinigt wurde. «So musste auch die Zusammensetzung des Sprays analysiert werden.» Dieser enthalte jedoch nur Kalzium – und nicht zusätzlich Phosphor wie Knochen. «Und von wem sollte dieses Material stammen, wenn nicht vom Opfer»? fragte Ochsner. Die Richterin äusserte auch Kritik an den Untersuchungsbehörden. Das Beispiel mit dem Kreidespray ist eines. Der Fakt, dass die Polizei die Schraube nach der Demontage ungeschützt ins Gras legte, noch bevor die Spurensicherung abgeschlossen war, ein anderes. Wie zuvor für Staatsanwältin Silvia Hänzi ist es auch für Ochsner gut möglich, dass der Bootsführer den Unfall nicht bemerkte. «Als ihm bewusst wurde, dass er der Verursacher sein muss, haben er und seine Begleiterinnen ihre Aussagen revidiert.» Ein junges Leben ausgelöscht Weshalb ist das Drama passiert? Der 77-Jährige ist kein Raser. Er war nicht betrunken. Aber er litt an beiden Augen am grauen Star. «Dies hat seine Fahrtauglichkeit negativ beeinflusst», so Ochsner. Kurz nach dem Unfall liess er sich operieren. Sie warf ihm «unaufmerksames und leichtsinniges Verhalten» vor, zumal er trotz seiner Blendungsempfindlichkeit ohne Sonnenbrille auf dem Boot war. Er hätte auf die Bootsausfahrt verzichten können, bis die Operation vorbei war. Stattdessen habe er ein «junges, hoffnungsvolles Leben ausgelöscht». Das Strafmass weicht nur minim von den Forderungen von Staatsanwältin Hänzi ab. Die Kritik an den Untersuchungsbehörden nimmt diese ernst: «Wir werden in einem ähnlichen Fall die Sicherung der Beweise anders angehen», sagte sie nach dem Prozess. Verteidiger Peter Saluz hatte am Montag einen Freispruch gefordert. Gestern kündigte Saluz bereits Berufung an. Das Boot bleibt beschlagnahmt, bis das Urteil rechtskräftig ist.
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Wenn ich mich richtig erinnere wurde die Untersuchung der Schraube (also des Propellers) damals von einem BF-mitglied durchgeführt.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
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![]() Damit Ihr mal nen Eindruck vom Bielersee bekommt, hier ein Bild welches ich an einem WE gemacht habe. Da ist die Hölle los, da tummeln sich auf einer Fläche von gut 200×200 Meter gut 20 Fischer! Einem Segler musste ich innert Minuten dreimal ausweichen, weil er immer wieder neben mir durch den Wind wendete. 2× um selber einem Segler auszuweichen und einmal musste er wenden, weil das Wasser sonst ausgegangen wäre. Der Segler hat mich erst nach der dritten Wende bemerkt und war erstaunt wie nahe ich inzwischen war obwohl ich aufgestoppt hatte. Er gewährte mir dann seine Vohrfahrt indem er seinen Kurs so setzte, dass er mich beim 4ten mal achterlich kreuzte. Da tummeln sich teilweise mehr Boote als Wasser vorhanden ist, um es mal etwas überspitzt zu sagen. Was ich damit sagen will, es ist gut möglich so ein Schlauchi zu übersehen, klar man hört evtl. etwas und denkt sich "ach misst, schon wieder ein Treibnetz erwischt" Blick zurück, jep ne Boje aus dem Augenwinkel ausgemacht, Blick wieder voraus, denn da ist schon wieder ein (unberechenbarer) Segler. Lg Alex |
#304
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![]() Gerade wenn es auf dem Wasser zugeht wie in der Fußgängerzone bei Schlußverkauf, paßt doch jeder verantwortungsvolle Bootsführer seine Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit dieser Situation an. Rechtlich kann und mag ich so was nicht beurteilen, aber als Wassersportler sagt das alleine der gesunde Menschenverstand.
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Lg Alex
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Hallo allerseits
Mir gehen solche Unglücke immer sehr nahe und dieses besonders, lebe ich doch hier am Bielersee. Aber, was hier zum Teil für Halbwissen zum besten gegeben wird ist meiner Meinung nach schon bedenklich ![]() ![]() Zitat:
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Dieses Indiez spricht eben für den Angeklagten und die 'Tatsache' das er das Schlauchi wirklich nicht gesehen hat, warum auch immer. --------------- Zitat:
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Und: http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/11205236 (Abbildung) --------------- Zitat:
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Privat fahren Sie unter anderem eine Sea Ray und die geht mal richtig ab. Am Flusskurs (hab ich in nem anderen Tröt mal erwähnt) waren wir eben mit der Sea Ray unterwegs, da es eben auch zur Ausbildung gehört mal ein wirklich schnelles Boot zu fahren und die Unterschiede kennen zu lernen. Beide nehmen Ihren Job sehr ernst und sind sehr kompetent, nicht nur was Mobos betrifft, ihr Mann war begeisterter Segler. Noch Fragen? --------------- Zitat:
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* Treibende Boote müssen sich an die Ausweichregeln halten. Zur not muss der Schwimmer aufgenommen werden und platz gemacht werden. Das schwimmen neben einem Boot ist erlaubt, auch das Planschen mit Schlauchi und anderen Badegeräten ist in Begleitung eines Bootes erlaubt! Auf dem Boot muss Platz und Rettungsmittel vorhanden sein für die Leute im Gummiboot. * Stillliegenden (Vor Anker) Booten müssen alle ausweichen, auch Segler, Kursschiffe, Polizeiboote im Einsatz, ALLE müssen ausweichen, gleiches gilt bei Manöverierunfähigkeit!! * Es ist verboten in den Fahrrinnen der Kursschiffe stillzuliegen, bzw. sich dort unnötig aufzuhalten. Zitat:
Zitat:
Bevor ich nun noch weiter zurück gehe und schreibe, dass jeder der es wissen will, auch weiss das man mit dem Schlauchi die Uferzone 1 nicht verlassen darf, weil es an jedem Seebad (so auch in Lüscherz) auf den grossen Tafeln mit den Baderegeln steht und es überall nachzulesen ist, belasse ich es dabei, das es bei mir auf dem Schlauchi stand und nochmal im Beipackzettel. --------------- Fassen wir den traurigen und tragischen Unfall zusammen, ganz ohne Emotionen. 1. Das Schlauchi hat das vorgesehene Gewässer verlassen und so haben sich die beiden leider in Gefahr gebracht. 2. Der Mobofahrer hat das Schlauchi nicht gesehen, obwohl er es hätte sehen müssen. 3. Der Rentner ist nicht vorbestraft, nicht als Trinker und auch nicht als Raser bekannt. 4. Die Indizien konstantieren, dass der Rentner vom Unfall wirklich nichts mitbekommen hat. --> Die 12 Monate sind wohl gerecht und der persönlichen Schuld des angeklagten entsprechend. Es waren wie so häufig viele Kleinigkeiten die zum Unglück führten. Jede für sich nicht schlimm, aber in der Verkettung fatal und mit tragischen Konsequenzen. Angefangen bei der -jetzt lehne ich mich mal etwas aus dem Fenster- Wahl des Bootes, eine warscheinlich billige Kopie einer Fly Fish namens FLY FLSH auf der evtl. der Warnhinweis fehlte (Seht euch mal die Fotostrecke Bild 3 im Artikel http://www.blick.ch/news/schweiz/wes...n-id54260.html an). Hin zu nicht gelesenen Hinweisen im Seebad, bis zum Unfalverursacher, einem Menschen der seine Situation falsch eingeschätzt hat über die Ehefrau welche ihrem Göttergatten nicht durch Ausguck halten beistand. Nicht zu vergessen der Arzt welcher die Fahrtauglichkeit kurz zuvor bestätigte. Am schlimmsten finde ich schlussendlich, dass es nicht viel und nur etwas gute Seemanschaft von uns Ortsansässigen gebraucht hätte um das Unglück zu verhindern. Nur einer der zahlreichen Skipper hätte Ihnen schon auf der Hinfart sagen können: "Hey Leute, was Ihr da macht ist lebensgefährlich. Hier gibts immer wieder Treibholz welches Eure Gummiente im nu zum Absaufen bringen kann! Dann steht Ihr da und müsst bis zu 900 Meter schwimmen." Oder "Hey, geniesst Ihr das schöne Wetter? Kennt Ihr den 'Joran' nicht, das ist ein Fallwind der für Euch Lebensgefährlich ist im Schlauchi. Ich war auf dem See, tolles Wetter, ein Tag wie heute, als plötzlich ohne Vorwarnung die Wolken über den Jura schossen. Ich konnte mich grade noch dort drüben hinter dem Hügel auf der Petersinsel beim Schilf in Sicherheit bringen und Ankern. Keine Sturmwarnung, dafür wie aus dem Nichts Orkanartige Boen. Ich habe schon viel erlebt auf dem See, aber da hab ich Angst bekommen und hatte Glück!"** ** So ähnlich ist dieses Gespräch mit einem Bootsfischer und mir diesen Sommer in Lüscherz abgelaufen. Habe Ihn dort im Bistro kennengelernt. Dieses Jahr hat genau dieser Fallwind -welchen gute Segler so lieben- zwei mal das Eidgenössische Turnfest weggefegt! Das Problem ist, diesen im Sommer fast täglich auftretenden Wind, richtig einzustufen. Beispiel? Aber klar doch. Wir sassen im Joran, das Hafenrestaurant in Biel und Romi blickte immer wieder auf ihr Tablet und wieder auf die Windfahne. Meteonews sagte aktuell Winde bis 2 Boford und Boen bis 3 voraus für die nächsten Stunden. Es lag was in der Luft und plötzlich, wie aus dem Nichts frischte der Wind auf und Boen von etwa 3 Boford strichen über den Kleinbootshafen. Nach kurzem Beratschlagen entschied ich mich, meine Stunde zu verschieben und Romi sagte Ihrerseits die Fahrstunde ab. Wir änderten die Bestellung von Kafi in Bier und fachsimpelten wärend der Wind rasch weiter auffrischte, "wa meinsch, gits Sturm?" fragte ich den Serviceleiter als er hastig begann die Terrasse Wetterfest zu machen, "Hmmm, steht grade auf der Kippe, kann sein" antwortete er. Inzwischen fegten Boen von gut 5 Bo über den Hafen, keine Warnleuchten, nichts! Das ganze hat keine halbe Stunde gedauert und anschliessend wieder herrliches Ententeich Wetter! Alleine diese Tatsache macht es lebensgefährlich auf den See mit nem Schlauchi zu paddeln, Blinde Mobo Fahrer, Besoffene, Raser oder weiss der Geier was sonst noch, hin oder her. Link zum Thema: http://www.fotometeo.ch/news/lokale-...ne-i-der-joran Statt dessen sitzen wir hier und spekulieren, fordern 15 Jahre Knast oder gleich den Lynchmob. Vielleicht sollten wir aber einfach das nächste mal wenn wir einen Schlauchipiloten mitten auf dem See sehen beidrehen und diesem die Gefahr erklären, ihn ins Schlepp nehmen und sicher ans Ufer bringen! Alex ------- Ich sollte meinen Beruf ändern und Autor werden ![]()
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