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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #301  
Alt 20.09.2012, 08:38
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
@ Udo:


Du beschreibst dich als glücklichen Renter. Also 65 + X. Bist du sicher dass du mit den Reaktionen eines 30 Jährigen mithalten kannst? Warum fährst du dann trotzdem Boot?
Hi ,
weil ich es kann und keinen Alkohol trinke.

Zudem bin ich gerde erst 50 geworden , es soll Rentner geben die es früher schaffen

Und ich bin 5 Tage in der Woche mit dem Boot unterwegs , da bekommt man mehr als genug mit.
Wenn hier auf dem Campingplatz gesoffen wird und man dann unbedingt noch Boot fahren muss.
Ich bin für gänzlichen Alkoholverbot , egal welches Fahrzeug ich führe.
Gruß Udo
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  #302  
Alt 20.09.2012, 08:42
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Wenn hier auf dem Campingplatz gesoffen wird und man dann unbedingt noch Boot fahren muss.
Ich bin für gänzlichen Alkoholverbot , egal welches Fahrzeug ich führe.
Das ist doch jetzt schon verboten, meinst du die hindert ein anderer Grenzwert ihr verbotenes Verhalten fortzusetzen?

Das ist in meinen Augen blauäugig.
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  #303  
Alt 20.09.2012, 08:48
Thomas S Thomas S ist offline
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Ich kann garnicht glauben das man hier ernsthaft darüber diskutiert ob an Bord getrunken werden darf ???
In Plau ist letztes Jahr ein ankerndes Motorboot von einem anderen Motorboot nachts in Gleitfahrt gerammt worden.
Der Bootsbesitzer schlief und erlitt so schwere Verletzungen das er noch heute und wohl dauerhaft körperlichen Schaden hat.
Man konnte die stockbesoffenen Bootsfahrer ausfindig machen,aber nicht bestrafen ..
Es gibt im Straßenverkehr Grenzen und die sollten genauso auf dem Wasser gelten.
Ich trinke auch gerne mal ein Bierchen aber das sollte dann auch langen..

Hier eine Petition zu fordern ist eigentlich ein Witz !!

Was kommt als nächstes ; Petition für etwas mehr Körperverletzung , oder ein bischen mehr Rauschgift am Steuer ??

Frag mich wirklich was dem Threadersteller dabei durch den Kopf ging ?
__________________
Gruß Thomas S

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  #304  
Alt 20.09.2012, 08:52
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Matrosenbändiger eine Nachricht über ICQ schicken
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Schlechtes Beispiel für Alkohol konnte man gestern auf N3 (Sendung DAS!) sehen...echt traurig...

NDR DAS

Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . .
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  #305  
Alt 20.09.2012, 09:20
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das ist doch jetzt schon verboten, meinst du die hindert ein anderer Grenzwert ihr verbotenes Verhalten fortzusetzen?
Ja , wenn beim führen eines Fahrzeuges Alkohol gänzlich verboten wäre und es ständige Kontrollen geben würde dann mit Sicherheit.

Heute denken sich doch viele Bootsfahrer , ach komm , die 3 Bier machen nichts , damit kann ich noch fahren.

Gruß Udo
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  #306  
Alt 20.09.2012, 09:44
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Ja , wenn beim führen eines Fahrzeuges Alkohol gänzlich verboten wäre und es ständige Kontrollen geben würde dann mit Sicherheit.

Heute denken sich doch viele Bootsfahrer , ach komm , die 3 Bier machen nichts , damit kann ich noch fahren.

Gruß Udo
Wenn die heutige Grenze kontrolliert werden würde, würden die auch so auffliegen.

Das ist doch wie so oft. Es werden härtere Gesetze gefordert anstatt die Einhaltung der bestehenden durchzusetzen.
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  #307  
Alt 20.09.2012, 09:56
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Ich weiß nicht, ob die WaPo dafür genügend Leute hätte… Alkoholkontrollen auf dem Wasser sind ja deutlich aufwändiger als auf der Strasse.
Und wahrscheinlich würden sich ganz viele Skipper nur schikaniert fühlen.
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Gruß, Wolf
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  #308  
Alt 20.09.2012, 10:08
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Und was bringt dann ein neues Gesetz wenn es auch nicht durchgesetzt werden kann?
Da würde sich doch erst recht diejenigen schikaniert fühlen, die heute zum Mittagessen ein Glas Bier trinken und das nicht mehr dürfen und die sich auch noch an die Gesetze halten.

Mit Gesetzen die nicht durchgesetzt werden schikanierst du nur die, die sich an Gesetze halten. Den anderen ist es heute und mit schärferen Bestimmungen egal.
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  #309  
Alt 20.09.2012, 11:10
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Kontrollen sind das eine, Schadensfälle das andere. Beim Autofahren verliert der Halter zumindest teilweise den Versicherungsschutz, wenn er alkoholisiert einen Unfall hatte. (Durch die Trunkenheitsklausel in den Verträgen.) Das hat schon einen gewissen Abschreckungseffekt. (Im Wassersport allerdings weniger, weil es da ja keine Versicherungspflicht gibt. Auch ein Unding.)

Aber auch ohne Kontrollen hätte eine Nullpromillegrenze einen pädagogischen Wert. Sie signalisiert: Keinen Schluck! Die 0,5-Promille sind dagegen das Angebot "Du darfst, aber pass auf, wie viel du trinkst". Und damit sind einige Piloten überfordert, speziell diejenigen, deren Selbstkontrolle ohnehin schwach ist.

Ich denke, dass diejenigen, die sich aus Einsicht an die Nullpromillegrenze halten, sich nicht schikaniert fühlen, wenn weiterhin wenig kontrolliert wird. Die anderen allerdings, die nur aus Angst vor Strafen nicht trinken, die wären unzufrieden, das stimmt. Aber wenn die der Maßstab wären, hätten wir einen Polizeistaat.
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Gruß, Wolf
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  #310  
Alt 20.09.2012, 11:23
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Wolf, du willst also ernsthaft eine Nulltoleranzrregelung ohne Kontrolle?

Sorry, das ist parodox.

Was hat es mit Polizeistaat zu tun, wenn die Einhaltung bestehender Gesetze kontrolliert wird?
Nach deinen Maßstäben haben wir das im Straßenverkehr schon. Wenn ich los fahre, muß ich immer mit einer Alkoholkontrolle rechnen.

Kannst es ja mal mit deinen Freunden, die "gerne" vor Anker Alkohol trinken diskutieren, ob sie es auch für gut finden würden wenn sie zukünftig darauf verzichten müssen.
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  #311  
Alt 20.09.2012, 11:35
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Dass Ankern noch als Teilnahme am Verkehr gilt, wusste ich auch nicht, das ist in der Tat schwierig, kollidiert mit guter alter Seefahrerkultur… Vielleicht könnte man das einfach rausnehmen?

Und was die Kontrollen angeht, bin ich nicht dafür, sie ganz zu lassen. Aber ich fände es auch übertrieben, im Sommer auf der Müritz flächendeckend pusten zu lassen.
Wo das gesunde Mittelmass ist, weiß ich auch nicht. Da kann ich wieder nur darauf verweisen, dass wir ja noch nicht mal wissen, wie viele Alkoholunfälle es auf dem Wasser überhaupt gibt.

Generell bin ich aber eher ein Freund der Aufklärung als der Kontrollen. So wie bei den Raubkopien: Sie sollten verboten bleiben, aber deswegen muss man nicht jeden Schüler verfolgen, der sich was runtersaugt.
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Gruß, Wolf
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  #312  
Alt 20.09.2012, 11:48
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Wenn du vor Anker liegst kann durch alle möglichen Umstände jederzeit nötig werden ein Manöver durchzuführen.
Ich halte es für sinnvoll daß das unter die Begrenzung fällt.

Wenn die Begrenzung bei 0,5 ist, ist das ja auch kein Problem.

Geändert von wolf b. (20.09.2012 um 11:53 Uhr) Grund: sein durch werden ersetzt
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  #313  
Alt 20.09.2012, 12:05
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn du vor Anker liegst kann durch alle möglichen Umstände jederzeit nötig werden ein Manöver durchzuführen.
Ich halte es für sinnvoll daß das unter die Begrenzung fällt.

Wenn die Begrenzung bei 0,5 ist, ist das ja auch kein Problem.
Tja für Dich vielleicht nicht
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  #314  
Alt 20.09.2012, 12:09
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Laut definition ist ein Boot in Fahrt wenn es nicht fest liegt oder nicht vor Anker liegt. So hab ich es jedenfalls beim binnenführerschein gelernt.
Die Promille grenze gilt ja nur wenn in fahrt.

Also kann man doch vor anker was trinken.

man sollte natürlich schauen das man so ankert, dass man nicht nochmal weg muss.
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  #315  
Alt 20.09.2012, 12:10
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Tja für Dich vielleicht nicht
Binnen kannst du immer anlegen wenn du willst.
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  #316  
Alt 20.09.2012, 12:10
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Zitat:
Zitat von spoege Beitrag anzeigen
Aber auch ohne Kontrollen hätte eine Nullpromillegrenze einen pädagogischen Wert. Sie signalisiert: Keinen Schluck!
Sie bedeutet aber nunmal auch: Keinen Alkohol im Urlaub. Denn wenn man jeden Tag fährt darf man auch abends nichts trinken. Und Vorsicht mit Pralinen, Medikamenten und Früchten, es könnte Alkohol enthalten sein.
Da ist mir ein Grenzwert doch lieber, so ist sichergestellt dass nur fährt wer auch noch fahren kann, Pädagogik hin oder her.
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  #317  
Alt 20.09.2012, 12:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Laut definition ist ein Boot in Fahrt wenn es nicht fest liegt oder nicht vor Anker liegt. So hab ich es jedenfalls beim binnenführerschein gelernt.
Die Promille grenze gilt ja nur wenn in fahrt.

Also kann man doch vor anker was trinken.

man sollte natürlich schauen das man so ankert, dass man nicht nochmal weg muss.

Mööp nicht ganz

in der Binnenschiffartsstrassenordnung heisst es unter § 7.08 Wache und Aufsicht unter Satz Zwei

"Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt."


also darfst du beim Ankern nur soviel trinken das du oder ein anderes Besatzungsmitglied noch rasch eingreifen kann.
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  #318  
Alt 20.09.2012, 12:36
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Gut, dann stelle ich meine Meinung zurück, bis es Zahlen über die Unfälle unter Alkoholeinfluss auf dem Wasser gibt. Vielleicht ist die 0,5-Promillegrenze ja auch gar kein Problem. Aber höher setzen würde ich sie auch nicht.
(Und beim Strassenverkehr bin ich weiterhin für 0,0 Promille.)
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  #319  
Alt 20.09.2012, 12:51
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Mööp nicht ganz

in der Binnenschiffartsstrassenordnung heisst es unter § 7.08 Wache und Aufsicht unter Satz Zwei

"Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt."


also darfst du beim Ankern nur soviel trinken das du oder ein anderes Besatzungsmitglied noch rasch eingreifen kann.

An den Stellen an denen Kleinfahrzeuge Ankern wird dies wohl kaum nötig sein. Oder Ankerst du über nacht im Fahrwasser ?
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  #320  
Alt 20.09.2012, 12:56
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  #321  
Alt 20.09.2012, 12:58
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
An den Stellen an denen Kleinfahrzeuge Ankern wird dies wohl kaum nötig sein. Oder Ankerst du über nacht im Fahrwasser ?

der Satz 1 bezieht sich aber nur auf Fahrzeuge bzw. Schwimmkörper die Gefahrgut an Bord haben

hier mal Satz 1

"An Bord eines stillliegenden Fahrzeugs, das mit gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADN beladen ist und eine Bezeichnung nach § 3.14 führt oder das nach dem Entladen solcher Güter noch nicht frei von gefährlichen Gasen ist, muss sich ständig eine einsatzfähige Wache aufhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch ein Fahrzeug, das in einem Hafenbecken stillliegt, von dieser Verpflichtung befreien."

also für uns unwichtig.


Das Ankern innerhalb der Fahrrinne ist eh verboten und wir müssen so dicht wie möglich unter Land ankern. Dazu hier mal § 7.01

"
  1. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper seinen Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, wie es sein Tiefgang und die örtlichen Verhältnisse gestatten. Ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper darf keinesfalls die Schifffahrt behindern. An eine Böschung ist vorsichtig heranzufahren.
  2. Unbeschadet der im Einzelfall von der zuständigen Behörde erteilten Auflagen im Rahmen der für das Stillliegen ergangenen Genehmigung muss der Liegeplatz für eine schwimmende Anlage so gewählt werden, dass die Fahrrinne für die Schifffahrt frei bleibt.
  3. Ein stillliegendes Fahrzeug, ein stillliegender Schwimmkörper oder eine stillliegende schwimmende Anlage muss so verankert oder festgemacht werden, dass seine oder ihre Lage nicht in einer Weise verändert werden kann, die ein anderes Fahrzeug, oder einen anderen Schwimmkörper gefährdet oder behindert. Dabei sind insbesondere Wind- und Wasserstandsschwankungen sowie Sog und Wellenschlag zu berücksichtigen.
  4. Sofern auf Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen das Stillliegen erlaubt ist, muss ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper festgemacht werden."
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  #322  
Alt 20.09.2012, 13:05
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Danger38 Danger38 ist offline
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Was für ein Thread!! Emotional und tiefgehend!
Zur Entspannung hier mal eine kleine Geschichte:

Es war einmal......
Vor 22 Jahren begab sich ein Bootsfreund mit Freundin, Schwester und einem befreundeten Pärchen auf die Reise nach Griechenland. Sie waren alle noch jung, hatten aber schon gewisse Erfahrungen auf dem Wasser gemacht.
Schnell lernte man im Ferienhaus eine Familie mit einem weiteren Boot kennen. Man freundete sich an und beschloß nach einigen Tagen mal eine kleine gemeinsame Tour zu einer nahegelegenen Bucht zu machen um dort ein Barbecue abzuhalten.
Gesagt, getan kam man nach kurzer Fahrt in der kleinen Bucht an (man war ganz allein, zumal der Ort kein Touriort war) und begann die Grillsachen zu richten. Nach saftigem Fleisch und einigen Bierchen entzündete man ein kleines Lagerfeuer und erzählte sich manche Geschichte. Irgendwann griff der Urlaubsbekannte in seinen Rucksack und holte zwei Flaschen mit einer klaren Flüssigkeit ohne Etikett heraus. Ein selbstgebrannter Uso (vom Vorjahresurlaub) solle es sein. Schmackhaft und belebend.
Besagter Bootsfreund ließ es sich nicht nehmen und prostete mehrfach den anderen zu. Bald wurde er schläfrig und beim Blick in die Flammen schlief er ein......
Plötzlich wurde er wach...mit einem bohrenden Schmerz im Kopf und einer Schürfwunde am Knie. Er lag im Bett im Ferienhaus!
Da fehlt was? Stimmt, aber das erzählte ihm dann beim Frühstück der Freund.
Nach einem kurzen Nickerchen am Feuer wachte er auf und man beschloß im Anbetracht der einsetzenden Dämmerung nach Hause zu fahren. Der Bootsfreund bestieg sein Boot und es ging los. Und da das Bootfahren so einen Spaß machte, fuhr er auf dem Heimweg immer wieder auf die Felsen zu und drehte kurz vorher ab. Hei was ein Spaß. Irgendwie kam man dann am Bootssteg an. Der Bootsfreund stieg über den Bug aus, legte sich dabei auf die Fr... und zerstörte beim Fallen auch noch seine Dreiklangfanfare. Dann trottete er zum nahegelegenen Ferienhaus und legte sich ins Bett. Sein Freund hatte zuvor noch dessen Boot festgemacht...das hatte er doch total vergessen.

Als der Bootsfreund diese Geschichte hörte, wurde ihm heiß und kalt...und er beschloß, nie wieder klare oder ähnliche Flüssigkeiten zu trinken.
Jetzt sitzt der Bootsfreund hier und berichtet diese Geschichte.
Und dabei wird ihm wieder bewußt, wie unverantwortlich er war und welches Glück er hatte.

Und dennoch:
Auch heute noch trinkt er beim Bootfahren ein Bier. Nicht auf dem Rhein . Nein, in Kroatien oder sonstwo, auf dem Weg übers Meer zu einer schönen Bucht, wenn der warme Wind das Gesicht streift und die Luft etwas nach Benzin riecht. Und er hat kein schlechtes Gewissen dabei.

Man kann hier tagelang diskutieren und den Threateröffner beschimpfen. Oft entsteht der Eindruck, die meisten hier trinken auf dem Meer nur Wasser.....seltsam, in den meisten Urlaubsbeiträgen ist von Konobars, kühlen Halblitern und Karlovacco die Rede. Natürlich alles nur Abends!!!

Ich habe in vielen Urlaubsjahren noch niemanden gesehen, der volltrunken durch seine Plicht gestolpert ist, aber vielleicht liegts an den Augen. Dafür sah ich schon oft eine Büchse Bier an den Lippen der "Bootskranken"und nachher eine entspannte Heimfahrt.

Gut und Böse liegen wie so oft im Leben nah beieinander und der Gesetzgeber muß (um sicher zu gehen) von böse ausgehen. Das ist eben so und wie meine Eingangsgeschichte belegt, auch zurecht.

Beim Autofahren durch die Stadt muß der Mensch hunderte Informationen pro Minute verarbeiten und entsprechend reagieren. Das klappt oft auch ohne Alc nicht, geschweige denn mit.
Beim Bootfahren auf offenem Gewässer sind dies gewiss weitaus weniger Informationen. Aus diesem Grund allein wäre sicher eine Differenzierung zumindest logisch. Aber leider ist das in der Praxis nicht möglich. Und genau deshalb macht auch die Petition keinen Sinn.

Ich befürworte auch Alkoholkontrollen, wenn man sie vorwiegend in stark befahrenen Gewässern vornimmt. Aber das kann keine verläßliche Regel sein, sondern liegt in der Hand der "Kontrollorgane".

Seefahrt und Alkohol gingen in vergangenen Jahrhunderten sicher Hand in Hand, aber aufgrund von Verkehrsdichte und entsprechend schärferen Regeln verschwindet er mehr und mehr. Und das ist auch gut so....

PS:
Vor einigen Jahren geriet ein Freund von mir mit einigen Kollegen auf einem Segelboot in der Ostsee in Seenot (Mastbruch bei Bf 8). Der herbeigerufene Seenotrettungskreuzer nahm Crew an Bord und Boot in Schlepp. Nach 3 Stündiger Fahrt in einen Hafen waren alle (auch die Crew des SRK) aufgrund einiger "Rettungströpfchen" angeheitert. Nur der Captain hatte nur eine Büchse Bier getrunken.

Und selbst bei der WSP war es vor wenigen Jahrzehnten bei Kontrollen der Berufsschiffahrt noch üblich (natürlich nicht erlaubt) mit dem Captain einen Kurzen zu konsumieren. (galt als Ritual der Höflichkeit)
Das gibt es natürlich heute schon lange nicht mehr!
Die Zeiten ändern sich und wir müssen uns anpassen.

Aber mein eiskaltes Bier laß ich mir trotzdem schmecken, auch wenn ich gesteinigt werde.
In diesem Sinne
__________________
Gruß, Klaus
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Mööp nicht ganz

in der Binnenschiffartsstrassenordnung heisst es unter § 7.08 Wache und Aufsicht unter Satz Zwei

"Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt."


also darfst du beim Ankern nur soviel trinken das du oder ein anderes Besatzungsmitglied noch rasch eingreifen kann.
Moin,

hier wird "Satz" mit "Absatz" verwechselt. Der Einwand von Volker ist berechtigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...12/__7_08.html
__________________
Gruss Vestus
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Alt 20.09.2012, 16:33
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Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

hier wird "Satz" mit "Absatz" verwechselt. Der Einwand von Volker ist berechtigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...12/__7_08.html
du meinst ich habe Absatz 1 als Satz 1 gewertet okay macht Sinn

Aber was ist den eine örtliche Gegebenheit die das unbewachte Silllegen erlaubt. Das kann doch kein Ankerplatz sein, das wird doch wohl eine Marina sein wo die Boote ordentlich vertäut sind oder nicht
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #325  
Alt 20.09.2012, 16:43
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Dass wird mal wieder alles Auslegungssache sein.

Eine windgeschütze Bucht in einer lauen Sommernacht ohne Strom, Fahrwasser und Berufsschifffahrt würde ich dazu zählen.
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Gruss Vestus
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