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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#301
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Danke - gute Nachricht zum neuen Jahr - klingt gut und beruhigend !
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Liebe Grüße Tom |
#302
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Zitat:
Nichtsdestotrotz muss ggfs. der Nachweis erbracht werden wann das Boot erstmals in der EU in Betrieb genommen wurde (CE), und dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre mindestens einmal in der EU gewesen ist (Rückware).
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Gruss Vestus |
#303
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Zitat:
Ich mein - das Boot lief irgendwann in den 80er Jahren in D und dann in A - aber dafür gibts keinen Nachweis, nehme ich mal an!
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Liebe Grüße Tom |
#304
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Hallo Tom,
Verlege doch deinen Liegplatz für 2013 nach Slowenien oder Italien, dort wartest Du in sicherem Gewässer die Entwicklung einfach ab. ( Auch dort ist es sehr schön ) Mit freundlichen Grüssen aus dem bayerisch-schwäbischen Donaumoos Kurt |
#305
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Zitat:
Vielen Dank im voraus für eventuelle Informationen. |
#306
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Hi,
Meine OIB vom Finanzamt in Rab geholt. Das Amt ist im ersten Stock in der Nähe vom Busbahnhof. Wartezeit ca. 15min. Das OIB Zertifikat wird per Computer erstellt, dauert nochmals 10 min. Kosten nix. Rechtsanwâlte gibts auch mehrere in Rab. Also ich denke wenn der Ansturm nicht groß ist, müßte alles in 2bis3Stunden erledigt sein. Keine Ahnung habe ich, wie ein kroatischer Eintrag ins Register funktioniert.
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#307
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Zitat:
Aber wie ist das jetzt weiter mit dem Zoll und der Mwst? Wer stellt nun fest, welcher Betrag zu zahlen ist und drückt Dir das entsprechende Dokument in die Hand? Veranlassen das die erwähnten Rechtsanwälte? Die Registrierung ist danach ja wohl kein Problem. Ich denke das kann man beim Hafenkapitän erledigen. |
#308
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Servus,
das gewünschte Papier wird Dir der Zoll / das Finanzamt welches für Deine Marina zuständig ist ausstellen. Wenn ich das bisher alles richtig verstanden habe, wäre der Ablauf wie folgt (keine Garantie, bisher alles Glaskugelauthentizität): 1. Ausfindigmachen der zuständigen Ämter: - Hafenkapitän - Finanzamt - Zoll - Wertgutachter zugelassen für HR 2. erstellen eines Wertgutachtens (soll ein paar Kuna kosten) um die Sache mit Hand und Fuss abzuwickeln -> verhandlungsstarkes Gutachten ohne Zweifel 3. Beantragen der OIB (Steuer) Nummer beim Finanzamt -> OIB Nummer 4. Bezahlen der jährlichen Bootssteuer (= Permitgebühren...) beim Finanzamt (brauchst für Kapitano di Hafeno) -> Freigabebescheinigung für Hafenkapitän 5. Bezahlen des Einfuhrzolls und der Einfuhrmehrwertsteuer beim Finanzamt oder Zoll (das steht wohl noch nicht fest, bzw. ich hab noch nicht gehört wo) -> offizielle Importpapiere der Republik Kroatien für das Boot 6. Antrag auf Registrierung beim Hafenkapitän (Boot muss vorher im alten bootsregister gelöscht werden), Zahlung von Kuna -> offizielle Bootpapiere mit Zulassung etc. 7. In die nächste Konoba gehen und richtig ein Fass aufmachen und sich über gesparte Euro freuen -> gibt Kopfweh am nächsten Morgen Sollte alles an einem Tag machbar sein, einen Kroaten, dem man "halbwegs vertraut" sollte man aber dabei haben für Kommunikationshilfe... Mal schaun, ob sich daran noch was ändert, man will den Ablauf seitens der kroatischen Behörden vereinfachen... wir werden sehen Grüße Christian
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#309
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Alternative?
Hallo Bootsfreunde,
folgendes steht doch unter anderem in der Seahelp Info: Theoretisch können Sie mit dem Boot, welches vorübergehend nach Kroatien eingeführt wurde, für einen Tag die kroatischen Hoheitsgewässer verlassen und bei der Wiedereinreise nach Kroatien die vorübergehende Einfuhr und somit die 18- bzw. 24-Monats-Frist neu aktivieren. Verstehe ich das richtig - ich mache obiges Vorgehen wie bisher weiter und spare dadurch die Nachverzollung und Umklarierung nach HR?!. Und warte ab wie sich alles so entwickelt. Ist meine Kostenschätzung zur möglichen Nachversteuerung einigermassen richtig? (Meine 1996 US Bayliner hat einen Zeitwert von ca. 20.000€) 1.000€ Steuer + 340€ Zoll plus Umklarierung nach HR 1.430€ plus x€ Gebühren etc. also um die 3.000 Euro Seht ihr das auch so? Meine Marina hat mir auch schon ein Unterstützungsangebot zur Nachversteuerung gemailt mfg Thomas |
#310
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Servus Thomas,
mit aus- und einklarieren kannst Du Dich nur noch bis zum EU Beitritt Kroatiens zahlungsfrei über Wasser halten, ab Beitrittstag ists aus mit vorübergehender einfuhr (ausser Dein Boot hat weiterhin Drittlandstatus wegen Zulassung auf eine Firma in Wasweisichwo Land , was aber alles sehr genau geprüft werden wird...) Deine Kalkulation könnte ungefähr passen, ich bin erst bei den Gebühren stutzig geworden, aber klar Bayliner ist kein EU Boot (leider)... Wenn du Glück hast, greift die 8 Jahresregel und Du kommst ohne Zahlen davon... die Bdingungen dafür sind aber alles andere als klar definiert... Grüße Christian
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#311
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Hi,
Ich lass mir alles von SeaHelp erledigen, außerdem gibt es noch keine klaren Durchführungsbestimmungen. Ich bin mit SeaHelp Chef im telefonischen Kontakt, er hat mit den kroatischen Behörden gute Kontakte und gibt mir Bescheid wenn's losgeht. |
#312
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HI, habe gerade mit SeaHelp Chef Wolfgang telefoniert.
Ein Vertreter von SeaHelp sitzt in dem Gremium wo die Durchführungsbestimmungen abgehandelt werden. Derzeit gibt es noch 30 offene Punkte. Anscheinend soll alles dem Hafenkapitänen überantwortet werden. Das heißt alle notwendigen Papiere sind dem Hafenkapitän vorzulegen. Welche Papiere und in welcher Form ist noch immer nicht geklärt. Die Schwackeliste wird es NICHT, da viel Boote in dieser nicht aufgeführt sind, wie z.B. Azimut, Ferretti, Princess usw... Wie es jetzt ist wird SeaHelp authorisiert den Zeitwert auf Grund einer Tabelle berechnen zu können. Angedacht Neuwert im ersten Jahr -20% dann pro Jahr um jeweils -10%. Der Kaufvertrag bzw. Besitzurkunde muss notariell und gerichtlich (Banderole) beglaubigt sein. Eine Löschung im Schiffsregister muss vorliegen. Da gibt es in Österreich das Problem, dass das eine Behörde erteilt bzw. löscht. Dauert in der Regel 3-5 Wochen bei wenig Andrang. Ausstellung einer OIB Einen Tipp kann ich euch geben: SeaHelp übernimmt alle Tätigkeiten für euch, und will daran NICHTS verdienen, sondern nur die anfallenden Stunden abgegolten haben. Es werden ca. 10-20 Assistenzen aufgenommen, um alles abzuklären. Sendet einfach euer Schiffszertifikat/Seebrief und die Kaskoversicherung in Kopie an steuer@sea-help.eu. Ihr bekommt nach dem 21.Jänner der finalen Durchführungsbestimmungen, ein unverbindliches Gesamtangebot mit wirklich allen enthaltenen Steuern und Gebühren. Und nagelt mich bitte nicht fest, wenn es anders kommt, wir wissen es alle noch nicht exakt. Geändert von XXXXXXX (02.01.2013 um 18:21 Uhr) |
#313
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Zitat:
(duckundwech ...)
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#314
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Ach ja noch, die 8 Jahres Regelung wonach keine Steuer bezahlt wird ist noch nicht vom Tisch, ebenso die Zollregelung ob 1,7% oder 2,2%, sogar 8% ist im Gespräch.
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#315
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Zitat:
die Nachweispflicht ist ja keine kroatische Sache, sondern eine EU-Angelegenheit. Wenn es ganz dumm läuft fragen dich die Slowenen danach. Ist zwar eher unwahrscheinlich, sollte aber in diesen Zeiten nicht unerwähnt bleiben. Hinzu kommt dass diese Steuer eine Bringschuld ist. Je nach Wert des Schiffes kann es zu empfindlichen Strafen kommen. Abwarten.
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Gruss Vestus |
#316
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Aber wie ist das dann mit dem Zollverschluss - der fällt doch, oder?
D.h. ich könnte mein Schiff auch privat liegen lassen, das ganze Jahr über?
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Liebe Grüße Tom |
#317
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Hi, das privat liegen hat nichts mit dem Zollverschluß zu tun. Den Kroaten wurde unter Strafe verboten, Boote auf ihren Grundstücken zu lagern. Es musste eine Genehmigung mit vielen Auflagen und Abgaben beantragt werden usw...Ob die Fällt wage ich zu bezweifeln. Der Zollverschluss für EU-versteuerte Boote fällt.
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#318
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Ich meine eigentlich nich auf einem Privatgrund sonern in einem Gemeindehafen.
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Liebe Grüße Tom |
#319
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Das war nie verboten, und hat mit dem Zollverschluß nichts zu tun.
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#320
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#321
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Jetzt kenn ich mich überhaupt nicht mehr aus
Was muss ich jetzt tun, wenn ich in einem Gemeindehafen liege? (A-Flagge)
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Liebe Grüße Tom |
#322
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wenn Dein Boot in HR versteuert ist, such Dir einen schönen Platz im Gemeindehafen, wenn dein Boot EU versteuert ist, warte bis HR in die EU kommt (1.7.13 ??) und dann suche Dir ein einen schönen Platz im Gemeindehafen. wenn dein Boot nicht versteuert ist oder dies nicht mehr nachweisbar ist, zahle die 5 % + Zoll und Flagge um, dann kannste Dir wieder einen schönen Platz suchen....
Ganz einfach , eigentlich.... ist wie mit der GEZ , erst zahlen dann schauen.... . Bisher ging das mit dem Gemeindehafen nicht, weil diese keine Zulassung als Zolllager haben und die unversteuerten Boote bzw. Boote mit ausländischer Zulassung (die zwar EU versteuert waren, aber nicht in HR) dann dort nicht länger liegen durften... Nur als Tip, nicht jeder "Gemeindehafen" der so aussieht wie ein Hafen ist auch einer... da könnte es schnell Ärger geben, wenn Du einen ohne Genehmigung erwischt. Auch die Einheimischen sehen es weniger gerne, wenn ihnen "ausländische" Boote die Liegeplätze wegnehmen oder die Preise hochtreiben... Grüße Christian |
#323
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Zitat:
Grüße Christian |
#324
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Hmm - das wäre klar eine Möglichkeit. Nur wovon soll ich die 5 % zahlen - das Boot (BJ 1979) ist defacto ja nichts mehr wert?!?!
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Liebe Grüße Tom |
#325
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